Suche

Ihre Suche nach “” ergab 763 Treffer:

„Machenschaften“, „geprellte Kunden“, „Schmarotzer“, „abzocken“, „Spitze des Eisbergs“ und „skandalöse Ereignisse“ – Reaction-Video verboten

Mit diesen Formulierungen äußerte sich ein Unternehmen in einem Reaction-Video über unsere Mandantin. Das LG Köln hat nun diese und zahlreiche weitere ähnliche Äußerungen über unsere Mandantin verboten (Urt. v. 8.5.2025, Az. 33 O 389/24, nicht rechtskräftig). 

In einer Medienberichterstattung wären diese Formulierungen als Meinungsäußerungen möglicherweise gerade noch zulässig. In diesem Fall hatte sich jedoch ein Wettbewerber über unsere Mandantin ausgelassen. Nach den strengen Maßstäben des Wettbewerbsrechts waren diese Äußerungen als wettbewerbswidrige Herabsetzung bzw. Verunglimpfung eindeutig unzulässig. Das LG Köln fand in dem Urteil deutliche Worte:

„Eine solche Darstellung stellt zwischen im Wettbewerb stehenden Unternehmen letztlich eine unsachliche Beleidigung dar, welche selbst, wenn man annähme, die Grenze zur Schmähkritik sei noch nicht überschritten, das erforderliche und gebotene Maß überschreitet. Eine solche Verrohung des Wettbewerbs ist auch im Falle von „Reaction-Videos“ auf ihrerseits herabsetzende Videos nicht gestattet.“

Dr. Johannes Gräbig: „Unter dem Deckmäntelchen der Meinungsfreiheit ziehen Unternehmer in den sozialen Medien immer wieder über Wettbewerber her um ihnen zu schaden und daraus einen unlauteren Vorteil zu ziehen. Mit dem „scharfen Schwert“ des Wettbewerbsrechts kann man sich aber gegen derartige Bedrohungen der eigenen Reputation effektiv und schnell wehren.  Dies musste die Gegenseite nun schmerzvoll lernen, nachdem wir ihr in einem Parallelverfahren mit einer einstweiligen Verfügung innerhalb von wenigen Tagen zwei andere YouTube-Videos verboten hatten.“

20.06.2025

Weiteres Verbot in Sachen Correctiv: OLG Hamburg verbietet NDR, SWR, Produzent Volker Heise und Produktionsfirma zero one GmbH Falschdarstellung über Dr. Vosgerau in einseitiger Correctiv-Dokumentation

Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat sich mit HÖCKER in einem weiteren Gerichtsverfahren erfolgreich gegen Falschbehauptungen in der Correctiv-Berichterstattung zum Potsdam-Treffen zur Wehr gesetzt: Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun Falschaussagen über Herrn Dr. Vosgerau in einer NDR- und SWR-Dokumentation zum Correctiv-Bericht verboten.

 

Was ist passiert? 

Filmregisseur Volker Heiser hat für die Filmproduktionsgesellschaft zero one GmbH eine Dokumentation über das Entstehen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen erstellt. Koproduzenten des Films sind ausgerechnet der SWR und der NDR, zwei Sendeanstalten, denen im Namen von Herrn Dr. Vosgerau bereits Falschberichterstattungen zum Potsdam-Treffen verboten wurden. 

Die Dokumentation ist bereits journalistisch fragwürdig: Sie ist nach dem „Strickmuster“ aufgebaut, dass die zahlreichen Einwände, die gegen den Correctiv-Text erhoben werden, allenfalls kurz und skizzenhaft erwähnt werden. Sodann kommen die in Kritik geratenen „Journalisten“ von Correctiv als „Letztentscheidende in eigener Sache“ zu Wort und erhalten die Gelegenheit, in unwidersprochenen einseitigen Statements die Kritik am Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen wegzuwischen. 

Journalistisch ist die Dokumentation ohne Wert, weil sie sich letztlich immer die Perspektive von „Correctiv“ zu Eigen macht. Dass die Kernaussage des Correctiv-Berichts selbst vor Gericht als Falschaussage angegriffen wird, da sie nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk irreführend dazu verleitet hatte, falsch – und ebenfalls gerichtlich verboten – über das Potsdam-Treffen zu berichten, findet in der Dokumentation kaum Berücksichtigung. Gleiches gilt für die Kritik zahlreicher Journalisten am Correctiv-Bericht. Nicht nur der Chefredakteur der Legal Tribune Online, Journalist und Jurist Felix Zimmermann, der Medienjournalist Steffen Niggemeier, sowie der Leiter der renommierten Journalistenschule Henri-Nannen-Schule Christoph Kucklick haben den Correctiv-Bericht aufgrund seines irreführenden Charakters kritisiert.

 

Was wurde verboten?

Die Verbotsentscheidung des OLG Hamburg testiert nun, dass die Dokumentation nicht nur journalistisch höchst fragwürdig ist, sondern dass sie zudem die Rechte Dr. Vosgeraus durch eine Falschdarstellung verletzt:

In der Dokumentation wird mehreren Protagonisten die Frage gestellt, woher Correctiv weiß, was in Potsdam seitens der Teilnehmer besprochen wurde. Auf diese Frage wird die irreführend aus dem Zusammenhang gerissene Aussage von Dr. Vosgerau eingeblendet, „dass diese Information an Correctiv vom Verfassungsschutz selber gekommen ist“.

Wegen des Zusammenschnitts denkt der Zuschauer, Vosgerau habe dem Verfassungsschutz unterstellt, das Treffen in Potsdam abgehört und den Inhalt der Gespräche an Correctiv weitergegeben zu haben. 

Tatsächlich hat Herr Vosgerau in seinem langen Interview mit den Filmemachern etwas gänzlich anderes gesagt: Er mutmaßte, dass Correctiv selbst überwiegend erfolglos versucht hat, das Potsdam-Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören.

Dass Dr. Vosgerau die im Film gestellte Frage gar nicht so beantwortet hat, wie durch den irreführenden Zusammenschnitt behauptet, wurde durch zero one, SWR und NDR im Gerichtsverfahren sogar ausdrücklich zugestanden. Dennoch wollten die Produzenten an der irreführenden Darstellung festhalten.

Das Oberlandesgericht hat diese Kernpassage der Correctiv-Dokumentation nun verboten. Durch den Zusammenschnitt einer falschen Antwort Vosgeraus auf die Frage, wie Correctiv an die Information zu dem Treffen gekommen ist, werde der falsche Eindruck erweckt, Vosgerau habe dem Verfassungsschutz ein Abhören des Treffens unterstellt (Beschluss vom 19.06.2025, Az. 7 W 248/25 n.rk.)

Dr. Carsten Brennecke: „Obwohl die Kernaussagen des Correctiv-Berichts längst auch durch gerichtliche Entscheidungen widerlegt sind und der Correctiv-Bericht von Medienjournalisten negativ bewertet wurde, versuchen SWR und NDR in Zusammenarbeit mit zero one dennoch, das falsche Bild einer seriösen Correctiv-Berichterstattung irgendwie aufrecht zu erhalten. Das zeigt, dass man beim SWR und NDR nichts dazugelernt hat. Und das, obwohl zahlreiche Falschaussagen, die durch den irreführenden Correctiv-Bericht verursacht wurden, ausgerechnet auch dem SWR und NDR verboten wurden. Dass die Dokumentation zudem gerichtlich verbrieft eine klare Desinformation mit einer Falschbehauptung zu Lasten Vosgeraus enthält, rundet das negative Gesamtbild der Produktion ab“. 

20.06.2025

LG Berlin II verbietet Falschzitat durch Palästina-Aktivist auf Instagram – HÖCKER setzt Unterlassung für FDP-Politikerin Karoline Preisler durch

Für die bundesweit bekannte und für ihr gesellschaftspolitisches Engagement ausgezeichnete Juristin, Autorin und Politikerin Karoline Preisler haben wir am LG Berlin II ein Verbot gegen die Verbreitung eines Falschzitats in den sozialen Medien erwirkt.

Frau Preisler hatte in einem Video-Interview zum Israel-Palästina-Konflikt betont, dass sie sexuelle Gewalt in jeder Form scharf verurteile. In Bezug auf Vorwürfe sexueller Gewalt gegen Gefangene aus dem Gazastreifen erklärte die, dass Israel an dieser Stelle als Rechtsstaat tätig werde, weil derartige Taten dort verfolgt, aufgeklärt und angeklagt werden. Vor diesem Hintergrund kam Frau Preisler zu der Einschätzung, dass Israel als Rechtsstaat in Bezug auf Unrechtstaten wie Vergewaltigungen und den staatlichen Umgang damit „noch der menschlichere Akteur“ sei. Dies stehe in krassem Gegensatz zu dem Umgang der Hamas mit den nachweislich geschehenen Verbrechen vom 07.10.2023.

Mit der nunmehr entschiedenen Klage vor dem LG Berlin II wehrte sich die HÖCKER-Mandantin gegen die von einem aggressiven Aktivisten auf Instagram verbreitete Zitatwiedergabe, die ihr fälschlicherweise eine Aussage unterstellte, in der sie „israelische Vergewaltigung als die menschlichere Art der Vergewaltigung“ bezeichnet haben soll. Diese bewusst unzutreffende Darstellung führte zu einer erheblichen Verzerrung und Verfälschung der tatsächlichen Aussage und hatte eine massive Anfeindungswelle in den sozialen Medien zur Folge.

 

LG Berlin II untersagt Falschzitat

Durch Urteil vom 18.06.2025 wurde dem Beklagten die Verbreitung des Zitats verboten. Zutreffend stellte das Gericht in der Entscheidung fest, dass sich Frau Preisler gerade nicht dahingehend geäußert hat, dass sie eine Vergewaltigung durch Israelis oder israelische Soldaten für menschlicher halte als Vergewaltigungen durch die palästinensische Seite, sondern, dass sie durch die Interviewäußerungen zum Ausdruck bringt, dass sie ausschließlich den anschließenden Umgang damit für menschlicher halte, da Israel ein Rechtsstaat sei und deshalb gegen die Beschuldigten vorgehe.

 

Doppelte Niederlage für den Beklagten

Für den Beklagten bedeutet das Verfahren eine doppelte Niederlage. Denn die von ihm gegen Frau Preisler erhobene, umfangreiche Widerklage scheiterte in allen sechs Anträgen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Die Interview-Äußerungen unserer Mandantin wurden in der angegriffenen Instagram-Story auf eine absurde und nie getroffene Aussage reduziert und verfälscht. Damit löste der Beklagte unzählige Anfeindungen unserer Mandantin aus. Die Entscheidung stärkt die Persönlichkeitsrechte: Wer einer Person öffentlich Worte in den Mund legt, die sie nie geäußert hat, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.“

Rechtsanwältin Anna Lina Saage: „Das Zitat, das als Beleg für Kritik verwendet wird, ist eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf. Zu Recht sind die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Zitat daher nach der Rechtsprechung besonders streng.“