Suche
Ihre Suche nach “” ergab 763 Treffer:
28.10.2024
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025: HÖCKER eine der führenden Kanzleien im Presse- und Äußerungsrecht
JUVE sieht HÖCKER als „erste Anlaufstelle für Betroffene“ bei deren Vertretung in der medialen Krise und der Aufarbeitung von Skandalen. Die sich „Jahr um Jahr verbreiternde Mandantenbasis – von betroffenen Einzelpersonen bis zu Unternehmen“ zeige, dass der Ansatz von HÖCKER, auch öffentlich umstrittene Mandate zu betreuen, Erfolg habe. Wettbewerber loben die HÖCKER-Partner als „durchsetzungsstark".
Prof. Dr. Ralf Höcker wird von JUVE erneut als einer der führenden Namen in der Vertretung geschädigter Unternehmen gerankt. Neben ihm wird Dr. Marcel Leeser als „oft empfohlen“ genannt. Ihn bezeichnen Wettbewerber als „Geheimwaffe in schwierigen Fällen“ sowie als „pragmatisch und effizient“.
Zur Bewertung: https://www.juve.de/juve-rankings/deutschland/presse-und-aeusserungsrecht/hoecker/
Rechtsanwalt und Partner Dr. Marcel Leeser: „Wir können sehen, dass unsere konsequente berufsethische Auffassung, auch öffentlich umstrittene Mandanten zu vertreten, mittlerweile Nachahmer findet. Das ist eine gute Nachricht für den Rechtsstaat. Wir freuen uns über den erneuten Erfolg und danken unserem starken und stetig wachsenden Team sowie unseren Mandanten und Wettbewerbern für die Empfehlungen.“
31.10.2024
Großbordell Pascha und China-Luxusschleuser: Unzulässige Berichterstattung belegt fehlende journalistische Kompetenz beim Kölner Stadt-Anzeiger
Der Fall
Der Kölner Stadt-Anzeiger nahm sich in seiner Berichterstattung des Themas Geldwäsche im Kölner Großbordell Pascha und dem Verdacht von Schleuseraktivitäten an. In diesem Zusammenhang geriet ein Kölner Anwalt in Verdacht, gutbetuchten Chinesen gegen hohe Geldbeträge Aufenthaltstitel verschafft zu haben. Außerdem berichtete das Lokalblatt über einen damit angeblich im Zusammenhang stehenden Verdacht der Geldwäsche beim Kauf des Kölner Großbordells Pascha.
Der erste Fehler des KStA: Journalistisches Unvermögen
Dabei geriet der im Verdacht stehende Anwalt unter die Räder des Kölner Stadt-Anzeigers. Der bis dahin unbescholtene Jurist wurde in der Berichterstattung zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren unter voller Namensnennung kenntlich gemacht, obwohl es sich um eine Verdachtsberichterstattung handelte. Damit stellte der Kölner Stadt-Anzeiger den von HÖCKER vertretenden Anwalt öffentlich an den Pranger, obwohl es sich zu diesem Zeitpunkt nur um Verdachtsmomente handelt und nicht um eine erwiesene Schuld, die von einem Gericht festgestellt wurde.
Dadurch verstieß der Kölner Stadt-Anzeiger und die für ihn arbeitenden Journalisten gegen die journalistischen Grundregeln bei Verdachtsberichterstattungen. Bei dieser Art der journalistischen Aufarbeitung gilt, dass in der Regel anonym und damit nicht erkennbar über noch nicht verurteilte Personen berichtet werden darf. Schließlich gelten Personen in Deutschland so lange als unschuldig bis ein Gericht die Schuld festgestellt hat. Diese Regelung ergibt Sinn, denn ein Verdächtiger ist nicht automatisch ein Schuldiger. Doch wenn vorschnell persönliche Daten wie Namen, Bilder, Beruf und Adresse in der Presse kursieren, kommt das einer Rufschädigung gleich, die im Falle einer später erwiesenen Unschuld nicht verschwindet, sondern im schlimmsten Fall lebenslang haften bleibt. Daher machen sich Journalisten und Presseorgane angreifbar, wenn sie die Regeln der Verdachtsberichterstattung missachten und müssen mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Geldentschädigungen rechnen.
Der zweite Fehler des KStA: Unterschlagung von Informationen
Hinzukommt, dass der Kölner Stadt-Anzeiger seinen Lesern wichtige Informationen zum Fall verschwieg. Der verdächtigte Anwalt hatte dem Redakteur des Kölner Blattes über seinen Strafverteidiger mitgeteilt, mit welchen Argumenten er den Vorwurf der Schleusertat zurückweist. Obwohl dem Redakteur entlastende Argumente bekannt waren, ließ er diese in der Berichterstattung einfach unter den Tisch fallen. Zum weiteren Verdacht der angeblichen Geldwäsche wurde der Anwalt erst gar nicht angehört, sodass er sich nicht verteidigen konnte.
Der von HÖCKER vertretene Anwalt wurde also an den Pranger gestellt, seine Stellungnahmen wurde nicht abgedruckt und er wurde sogar in einer Sache nicht angehört.
Die Entscheidung
Das alles zusammen führte jetzt dazu, dass das Landgericht Köln der verantwortlichen KStA Digitale Medien GmbH & Co. KG diese Berichterstattung mit einstweiliger Verfügung verboten (n.rk.) hat.
Dr. Carsten Brennecke: „Interessant ist, dass der Kölner Stadt-Anzeiger wiederholt ein gerichtliches Verbot für handwerkliche Fehler kassiert hat, die ihm kürzlich in einem ähnlichen Fall verboten wurden. Damals erstritten wir für die ehemalige Kölner Kulturdezernentin ein Verbot. Auch hier war das Lokalblatt der irrigen Meinung, über einen Straftatverdacht berichten zu müssen, ohne Entlastendes zu nennen.“
05.11.2024
Keine Zeit für Recherche – so rechtfertigt das ZDF die falsche Correctiv-Berichterstattung
Am Mittwochabend des 10.01.2024 erfuhren die Zuschauer des heute journal im ZDF von aufsehenerregenden Rechercheergebnissen zum Potsdam-Treffen. Correctiv hatte morgens einen Bericht über ein Treffen von Unternehmern, Politikern und politischen Aktivisten in Potsdam veröffentlicht. Tagesaktuell sendete das Nachrichten-Flaggschiff des ZDF, das heute journal, einen Beitrag zum Thema. Darin erfuhren die Zuschauer, in Potsdam sei die „Deportation von Millionen Menschen auch mit deutscher Staatsbürgerschaft“ geplant worden. Außerdem sei es dort um die Idee gegangen, Millionen Menschen „abzuschieben“, „auch solche mit deutschem Pass“.
Bericht zu Deportationsplänen verboten
Doch diese Aussagen waren falsch! Das hat nun das Landgericht Hamburg festgestellt und dem ZDF mit einstweiliger Verfügung (n.rk.) die falschen Behauptungen verboten. Die heute journal-Redaktion des ZDF ging dabei den nebulösen Wertungen des Correctiv-Berichts auf den Leim, dass es in Potsdam um die Abschiebung von deutschen Staatsbürgern gegangen sei. Damit ist das ZDF nicht allein, denn anderen Presseorganisationen unterliefen im Überbietungswettbewerb um die angsteinflößendste Schlagzeile zum Potsdam-Treffen ähnlich grobe journalistische Fehler, die von diversen Gerichten verboten wurden. Ein erheblicher Schaden entstand dabei den Teilnehmern des Treffens, die sich zwar gegen die falschen Darstellungen und Berichterstattungen in zahlreichen Verfahren erfolgreich vor Gericht wehrten, aber bis heute um ihren Ruf kämpfen.
ZDF ignorierte Gerichtsentscheidungen
Auf die Idee, die Teilnehmer des Potsdam-Treffens vor einer derart reißerischen Berichterstattung anzuhören, um die irreführenden Wertungen von Correctiv nachzurecherchieren, kam das ZDF nicht. Jedenfalls bei Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) meldete sich vor der reichweitenstarken Berichterstattung des heute journal niemand. Das ist bereits ein journalistisches Versagen, aber auch nachträglich kam das ZDF seiner journalistischen Sorgfaltspflicht nicht nach: Das ZDF ignorierte über zehn Monate lang die aktuellen Entwicklungen rund um das Potsdam-Treffen. Obwohl Dr. Vosgerau seit Monaten identische Falschdarstellungen gegenüber Dritten gerichtlich verbieten ließ, verbreitete das ZDF seinen falschen Bericht online weiter. Dieses eklatante Fehlverhalten kritisierte das Landgericht Hamburg daher zusätzlich in seiner Verbotsbegründung.
ZDF ist Zeitdruck nicht gewachsen
Aberwitzig war außerdem die Strategie der Verteidigung. Vor Gericht argumentierte das ZDF, dass ihm „im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung eigene Nachrecherchen aus Zeitgründen in aller Regel nicht möglich seien“. Dieser naive Einwand ist besonders bemerkenswert, da es mühelos möglich gewesen wäre, Teilnehmer wie Dr. Vosgerau kurzfristig per E-Mail oder telefonisch zu befragen. Man hatte also beim ZDF offensichtlich kein Interesse daran, die reißerischen Wertungen von Correctiv kritisch zu hinterfragen.
Carsten Brennecke: „Ich empfehle dem ZDF dringend, einen Blick in den Pressekodex zu werfen. Darin heißt es: „Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“ Wenn sich die Hauptnachrichtensendung des ZDF, das heute journal, nicht in der Lage sieht, den Wahrheitsgehalt tagesaktueller Berichte über eine eigene Recherche zu überprüfen, ist dies eine Bankrotterklärung und beschädigt das Ansehen des ohnehin angeschlagenen ÖRR zusätzlich.“
11.11.2024
Verschleiern, verzögern, verwirren - so berichtet der SWR unwahr zu Correctiv
Gericht verbietet SWR falsche Behauptungen in Correctiv-Bericht
Anfang Februar veröffentlicht der SWR einen Artikel über den Correctiv-Bericht, der hunderttausende Menschen Anfang des Jahres zu Demos auf die Straßen lockt. Unter dem Titel „Darum geht es in dem Correctiv-Bericht, das ist bekannt!“ schreibt der SWR etwa drei Wochen nach Erscheinen des aufsehenerregenden Berichts zusammen, was seiner Meinung nach Fakt ist. Dabei unterlaufen dem öffentlich-rechtlichen Sender zahlreiche Fehler, er verbreitet Falschmeldungen statt Fakten. Diese hat das Landgericht Hamburg jetzt mit einstweiliger Verfügung verboten (n.rk.).
Die Fantasien des SWR
Und damit zurück zum Artikel vom 04.02.2024: Darin fasst der SWR sein Verständnis der im Correctiv-Bericht skizzierten Pläne des Potsdam-Treffens wie folgt zusammen: Die Regierungsübernahme der AfD sei „anvisiert“ worden. Der Plan habe den Erlass „maßgeschneiderter Gesetze“ vorgesehen, mit denen „deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgewiesen“ werden sollten. Doch damit nicht genug, auch die Ausweisung von „unliebsamen Deutschen“ sei geplant worden, wenn sie sich bspw. für Flüchtlinge einsetzen.
Das alles ist falsch! In Potsdam wurde keine Regierungsübernahme der AfD anvisiert. Erst recht gab es keinen Plan, mit maßgeschneiderten Gesetzen, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund auszuweisen. Und auch ein Plan „unliebsame Deutsche“ auszuweisen, wenn sie sich bspw. für Flüchtlinge einsetzen, ist pure Erfindung. Der SWR hat damit ein Verbot zu gleich drei Falschbehauptungen kassiert.
SWR als schlechter Verlierer
Mit der Korrektur der falschen Angaben hatte es der SWR nicht eilig. Der Sender ignoriert zuerst monatelang zahlreiche Berichte von kritischen Journalisten und Rechtsexperten, die früh die Behauptungen im SWR-Artikel widerlegen: Mit Blick auf die Ausweisung deutscher Staatsbürger hat Correctiv nie Tatsachen verbreitet, sondern lediglich irreführende Wertungen zusammengeschrieben. Außerdem entgeht dem SWR das Einknicken von Correctiv vor Gericht: Correctiv gab zu, dass man nicht als Tatsache über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger berichtet hat. Erst die Abmahnung des durch HÖCKER vertretenen Teilnehmers am Potsdam-Treffen Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) bringt Bewegung in die Sache. Der SWR korrigiert seinen Bericht im September, also sieben Monate nach Erscheinen des Artikels.
Wir halten fest: Der SWR tut sich schwer, andere Texte zu verstehen und korrekt wiederzugeben. Damit ist er nicht allein, denn zahlreiche andere Journalisten hatten Probleme mit der Trennschärfe zwischen Fakt und Wertung im Correctiv-Bericht. Diese Schwäche hätte der SWR allerdings durch einfaches journalistisches Handwerk ausgleichen können. Ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage bei Dr. Vosgerau, in dessen Namen das Verbot gegen den SWR ergeht, hätte Klarheit bringen können und eine falsche Berichterstattung vermieden. Doch auch hier blieb das Postfach leer und das Telefon stumm.
SWR vertuscht
Der SWR hat den Text inzwischen korrigiert. Gegenüber seinen Lesern verschleiert er aber die Gründe: Der SWR, spricht von einem „Transparenzhinweis“ zur Textanpassung und von „missverständlichen Formulierungen“, die man verwendet und nun „präzisiert“ habe. Damit lässt er die Leserschaft im Unklaren darüber, welche Informationen falsch waren und wie die richtigen Informationen lauten. Ein ordentlicher Transparenzhinweis benennt Fehler konkret und korrigiert.
Dr. Carsten Brennecke: „Der SWR-Bericht ist ein Musterbeispiel für schlechten Journalismus. Er zeigt, dass die SWR-Journalisten nicht in der Lage waren, bei der Lektüre des Correctiv-Berichts zwischen wolkigen Wertungen und tatsächlich recherchierten Fakten zu unterscheiden. Hinzu kommt, dass der SWR keine ordentliche und faire Nachrecherche durch Befragung der Teilnehmer durchführte. Auch die Verschleierungsversuche nach der Anpassung des Berichts stärken nicht das Vertrauen in den SWR.“
12.11.2024
YouTuber KuchenTV siegt auch vor dem OLG Hamburg gegen Shurjoka
Nachdem bereits das Landgericht Hamburg zugunsten des bekannten YouTubers Tim Heldt, alias KuchenTV, entschieden und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der umstrittenen Content Creatorin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, zurückgewiesen hatte (LG Hamburg, Beschl. v. 02.10.2024, Az. 324 O 370/24; vgl. dazu unsere Pressemitteilung vom 07.10.2024), hat nun ebenfalls das Oberlandesgericht Hamburg zulasten von Shurjoka entschieden (OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2024, Az. 7 W 126/24). Damit ist der Rechtsweg in dem Verfahren erschöpft.
Was war passiert?
Shurjoka störte sich an der Verwendung ihrer – humoristisch verfremdeten – Abbildung im Rahmen eines Thumbnails, also eines Vorschaubildes für eines der Videos von KuchenTV. Sie rügte insbesondere die Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild. Ihre Darstellung mit Monobraue in Verbindung mit stilisierten Augenringen sowie geschwungenem Oberlippenbart und dreieckigem Teufelsbärtchen verleihe ihr zudem eine unangenehme und bösartig wirkende Erscheinung, so Shurjokas Vortrag.
Das Landgericht Hamburg verneinte jedoch die von Shurjoka angenommene Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bei der Einblendung des Bildnisses von Shurjoka handele es sich um eine zulässige Bebilderung der zwischen den Parteien öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzung. Zwar sei das Persönlichkeitsrecht von Shurjoka in Gestalt des Rechts am eigenen Bild betroffen. Allerdings falle die Abwägung der widerstreitenden Interessen zugunsten von KuchenTV aus: Überwiegende Interessen von Shurjoka seien nicht ersichtlich und ergäben sich auch nicht aus der Verfremdung als Stilmittel.
OLG Hamburg weist Shurjokas sofortige Beschwerde zurück
Die von Shurjoka gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg erhobene sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg: Das Oberlandesgericht Hamburg teilt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die beanstandete Bildveröffentlichung ein sog. Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte darstellt, durch dessen Publikation keine berechtigten Interessen von Shurjoka verletzt werden. Das Landgericht Hamburg habe zutreffend dargelegt, dass mit dem streitgegenständlichen Thumbnail der YouTube-Beitrag von KuchenTV bebildert werde, der sich mit den öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen der Parteien befasse. Dass KuchenTV das Gesicht von Shurjoka auf der Bildaufnahme nachträglich verändert habe, ändere hieran nichts. Da die „Schulbuchkritzeleien“ ähnlichen Veränderungen keine ernsthafte Beeinträchtigung beinhalteten und vom Betrachter offensichtlich als solche erkannt werden könnten, seien sie als von der Meinungsfreiheit geschützt anzusehen. KuchenTV mache sich in zulässiger Weise über Shurjoka und die von ihr mit ihm geführte Auseinandersetzung lustig.
Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Das Vorgehen der Gegenseite kann als Frontalangriff auf die gesamte YouTube-Szene gesehen werden, denn der Einsatz lustig verfremdeter Bildnisse im Rahmen von Thumbnails stellt ein vollkommen übliches Gestaltungsmittel in diesem Umfeld dar. Insofern ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg eine wichtige und richtige Entscheidung, mit der das Gericht den Content Creatorn insgesamt den Rücken stärkt.“
02.12.2024
Staatsrechtler fällt auf Correctiv-Bericht rein und fordert deshalb AfD-Verbot
Durch Correctiv in die Irre geführt
Prof. Dr. Mathias Hong, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl, ist einer der Befürworter und Vordenker eines AfD-Verbotsverfahrens. Auf der Seite Verfassungsblog.de hat sich Hong kurz nach Erscheinen des Correctiv-Berichts vom 10.01.2024 öffentlich geäußert. Er forderte dort ein AfD-Verbot und schrieb alarmiert durch den Correctiv-Bericht:
„Das demokratische Haus in Deutschland brennt. Es ist höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen…“
Hong sah sich bestätigt, dass es nun ausreichend Beweise gebe, die AfD zu verbieten. Sein Ziel ist, dass der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung ein Parteiverbotsverfahren gegen mehrere AfD-Landesverbände einreichen. Der Juraprofessor stützt sich dabei auf den Bericht von Correctiv. Daher schreibt er weiter:
„Die Enthüllungen von „Correctiv“ am 10. Januar über Planungen für menschenwürdeverletzende Massendeportationen auch von Deutschen mit Migrationshintergrund bei einem geheimen Treffen von Rechtsextremen veranschaulichen diese Bedrohungslage…“
„Der Rechtsextreme Martin Sellner, Mitgründer und langjähriger Sprecher der „Identitären Bewegung Österreich“ soll bei diesem Treffen einen so genannten „Masterplan“ für eine massenhafte Abschiebung … auch von Deutschen mit Migrationshintergrund, vorgestellt haben.“
Correctiv ist leider keine verlässliche Quelle
Doch leider hat Prof. Hong den Correctiv-Bericht nicht richtig gelesen bzw. nicht richtig verstanden. Bei den Darstellungen im Correctiv-Bericht handelt es sich fast ausschließlich um Wertungen und Meinungsäußerungen der Autoren. Der Juraprofessor hielt diese aber für Tatsachenbehauptungen und begründete damit seine Forderung für ein AfD-Verbot.
Daraufhin erhielt er Post von uns, da wir ihn im Namen unseres Mandanten, Dr. Ulrich Vosgerau (CDU), abgemahnt haben. Dieser hatte an dem Treffen in Potsdam teilgenommen und widerspricht, neben weiteren Teilnehmern, den Darstellungen von Correctiv vehement.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Tatsächlich sind die von Hong veröffentlichten Behauptungen, in Potsdam sei die Deportation bzw. massenhafte Abschiebung von Deutschen mit Migrationshintergrund vorgestellt und geplant worden, falsch. Das Landgericht Hamburg hat Behauptungen einer angeblichen Planung von Abschiebungen, Ausweisungen oder Deportationen deutscher Staatsbürger dem NDR (Tagesschau), ZDF (heute journal) und dem SWR in unterschiedlichen Formulierungen verboten (n.rk.).
Prof. Hong ruderte daraufhin zurück und ließ in seiner Antwort auf unsere Abmahnung ausdrücklich erklären, dass er durch Correctiv in die Irre geführt wurde, Zitat:
„Des Weiteren sei angemerkt, dass unser Mandant auf die Berichterstattung des Recherchenetzwerks Correctiv vertraut hat. Dieses hat … den Eindruck von Tatsachenbehauptungen vermittelt. Dabei war für unseren Mandanten nicht ersichtlich, dass es sich möglicherweise um eine Meinungsäußerung gehandelt haben soll.“
Hier wäre ein Quellencheck dringend erforderlich gewesen. Zum Beispiel hätte eine Anfrage bei unserem Mandanten Prof. Hong vor einer Abmahnung und der Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung bewahrt, mit der er sich verpflichtet hat, die Falschbehauptung nicht erneut zu verbreiten. Er hat sie inzwischen gelöscht. Sein Vertrauen auf den Correctiv-Bericht hat er aber teuer bezahlt: Er musste fast 1.000 € Kosten erstatten.
Correctiv schadet der Demokratie
Und was bedeutet das für ein AfD-Verbotsverfahren? Die Antwort ist ganz einfach: Es steht auf tönernen Füßen. Denn die angeblichen „Erkenntnisse“ aus dem Correctiv-Bericht spielen immer wieder eine wesentliche Rolle in den Forderungen für ein AfD-Verbotsverfahren. 113 Bundestagsabgeordnete haben im November 2024 einen Antrag im Bundestag eingereicht, mit dem Ziel die AfD verbieten zu lassen. Ein Einfluss für diesen Verbotsantrag ist der Correctiv-Bericht.
Doch gerade die aufsehenerregenden Vorwürfe, auf dem Treffen in Potsdam habe es Pläne für eine massenhafte Abschiebung von Deutschen mit Migrationshintergrund gegeben, sind falsch. Sollte es nun aufgrund falscher Behauptungen zu einem AfD-Verbotsverfahren kommen, müssten die Informanten des Verfassungsschutzes, die sogenannten V-Leute, abgezogen werden, damit es keinerlei Verstrickung von V-Leuten im Laufe des Verfahrens gibt. Das bedeutet allerdings auch, dass ab diesem Zeitpunkt die Behörden keine Augen und Ohren mehr in der Partei oder in ihrem Umfeld haben.
Der Correctiv-Bericht hat nicht nur Journalisten in ihrer Berichterstattung dazu gebracht, falsche Behauptungen zu dem Treffen in Potsdam zu verbreiten, sondern auch Juristen wie Prof. Hong. Guter Journalismus schafft es, Tatschen zu recherchieren, die Skandale und Missstände aufdecken – der schlechte „Journalismus“ von Correctiv schafft Verunsicherung und ist eine Gefahr für die Gesellschaft.
Dr. Carsten Brennecke: „Am Ende tut mir Prof. Hong genauso leid, wie die Journalisten von NDR, ZDF und SWR, die Correctiv auf den Leim gegangen sind. Sicher, sie hätten das Ganze sorgfältiger lesen und vor allem nachrecherchieren müssen. Dann wären sie nicht über Correctiv gestolpert. Aber am Ende liegt die Verantwortung bei Correctiv. Hätte man dort nur die Fakten über das Potsdam-Treffen aufgeschrieben, wäre schnell klar geworden, dass die Geschichte sehr dünn ist. Stattdessen hat sich Correctiv für eine irreführende Kampagne entschieden, die neben vielen Falschberichten auch die Spaltung in der Gesellschaft vorangetrieben hat.“
28.11.2024
Vosgerau gewinnt gegen Correctiv – Spendenaufruf zum Potsdam-Treffen erfolgreich verteidigt
Dr. Ulrich Vosgerau hat vor dem Landgericht Berlin gegen Correctiv gewonnen. Die Ausführungen in seinem Spendenaufruf zum Potsdam-Treffen sind korrekt und nicht angreifbar. Konkret geht es um die irreführende und durch die Teilnehmer widerlegte Darstellung, dass Martin Sellner in Potsdam Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt haben soll.
Correctiv-Aussagen über Sellner zur Ausweisung deutscher Staatsbürger sind Wertungen:
Correctiv hat Formulierungen in einem Spendenaufruf von Dr. Ulrich Vosgerau beanstandet. Im Aufruf wirbt Vosgerau um Unterstützung für sein juristisches Vorgehen gegen die Desinformationen im Correctiv-Bericht. Seit Monaten kämpft der renommierte Verfassungsrechtler Vosgerau gegen irreführende Wertungen im Correctiv-Bericht. Diese sind der Nährboden für die gerichtlich verbotenen Falschbehauptungen in Folgeberichten z.B. von NDR, ZDF und SWR, in Potsdam sei es um die Ausweisung, Abschiebung oder Deportation Deutscher gegangen.
In seinem Spendenaufruf fasste Vosgerau den Correctiv-Bericht zu Aussagen von Martin Sellner auf dem Potsdam-Treffen wie folgt zusammen. Die unterstrichenen Passagen greift Correctiv an:
Correctiv schreibt sinngemäß: Der österreichische Autor und Aktivist Martin Sellner gebrauchte in seinem Vortrag mehrmals das Wort „Remigration“. Unter diesem Begriff verstehen nicht wenige Rechtextremisten die millionenfache Ausweisung auch eigener Staatsbürger etwa wegen ihrer Hautfarbe. Wie ist dies juristisch zu bewerten? Es ist eine nicht angreifbare Meinungsäußerung. Denn Correctiv (1) schreibt nicht, daß Martin Sellner selber jemals diese Auffassung vertreten hätte, erst recht nicht (2) daß er dies ausgerechnet während des Potsdamer Treffens so gesagt haben soll. Correctiv schreibt letztlich (3) nicht einmal, daß Martin Sellner selbst zu den „Rechtsextremisten“ zähle, von denen einige – aber nicht alle – das Wort angeblich in diesem Sinne gebrauchen sollen.“;
Vosgerau schreibt also: Bei den Aussagen im Correctiv-Bericht zu Sellners angeblichen Ausweisungsplänen deutscher Staatsbürger handelt es sich um Wertungen. Vosgerau sagt damit, dass Correctiv die angeblichen Aussagen Sellners zur Ausweisung Deutscher nicht als Tatsachen, sondern nur als Wertungen berichtet habe.
Correctiv geht gegen eigenes Narrativ vor und verliert, Vosgeraus Meinungsäußerung ist korrekt:
Dass Correctiv die Aussagen Vosgeraus verbieten möchte, verwundert. Schließlich hat selbst der Correctiv-Anwalt vor dem Landgericht Hamburg bestätigt, dass auf dem Treffen nicht erörtert wurde, welche Möglichkeiten bestehen, deutsche Staatsbürger auf Grundlage rassistischer Kriterien auszuweisen. Dazu stellte er klar, Zitat: „Eine derartige Tatsachenbehauptung, die dem Beweise oder der Glaubhaftmachung zugänglich wäre, wird in dem streitgegenständlichen Artikel nicht erhoben. Im Gegenteil: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat Sellner in seinen Ausführungen ausdrücklich als juristische Sperre für eine Ausweisung anerkannt. Und allen Anwesenden war bewusst, dass insbesondere die grundrechtlichen Hürden dafür zu hoch sind. Dementsprechend entwickelte sich unter den Teilnehmern auch keine Diskussion darüber.“
Was Vosgerau gesagt hat, ist schon lange bekannt und Gegenstand zahlreicher kritischer Betrachtungen des aufsehenerregenden Berichts: Die Correctiv-Geschichte zu angeblichen Ausweisungsplänen deutscher Staatsbürger besteht aus wolkigen Wertungen.
Correctiv ist nun vor dem Landgericht Berlin gescheitert, seinen schärfsten Kritiker, Dr. Ulrich Vosgerau, mundtot zu machen. Das Landgericht Berlin hat den Verbotsantrag zurückgewiesen, sodass Dr. Vosgerau weiterhin verbreiten darf, dass die Aussagen von Correctiv im Zusammenhang mit den angeblichen Ausweisungsplänen von deutschen Staatsbürgern durch Martin Sellner Wertungen sind und ihnen die Tatsachengrundlage fehlt.
Mehrere Verbote gegen Correctiv?
Mit einer anderen Kleinigkeit war Correctiv zwar erfolgreich: Vosgerau schrieb, dass Correctiv mehrere Tatsachenbehauptungen verboten wurden. Correctiv wendet ein, Correctiv selbst sei nur eine Tatsachenbehauptung des Berichts verboten worden. Das Landgericht Berlin hat Herrn Vosgerau diese Aussage verboten.
Wir halten die Aussage, Correctiv seien mehrere Tatsachenbehauptungen verboten wurden, weiter für zulässig: Denn unter dem Begriff „Correctiv“ versteht der Leser nicht nur die Gesellschaft, sondern auch den Geschäftsführer. Und dem Correctiv-Geschäftsführer David Schraven wurde rechtskräftig eine irreführende Litigation PR verboten: Er hat in der FAZ die gerichtlich verbotene Falschbehauptung verbreitet, das Landgericht Hamburg habe die Correctiv-Geschichte zu Remigrationsforderungen gerichtlich geprüft und bestätigt. Bei wertender Betrachtung ist damit richtig, dass Correctiv mehrere Aussagen verboten wurden.
Am Ende handelt es sich dabei aber um eine Randnotiz, die Herr Vosgerau schon lange korrigiert hat.
Kampf gegen Kritik kommt Correctiv teuer zu stehen:
Correctiv hat das Verfahren weit überwiegend verloren und muss nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin 2/3 der Kosten zahlen. Dieses und andere erfolglose Verfahren gegen kritische Meinungsäußerungen haben Correctiv viele Tausend Euro gekostet.
Dr. Carsten Brennecke: Zur „Methode Correctiv“ gehört nicht nur eine manipulative irreführende Berichterstattung. Dazu gehört auch, die finanzielle Stärke dafür einzusetzen, Kritiker mundtot zu machen. Das alles hat mit Journalismus nichts zu tun. Es ist wichtig, Correctiv als das zu bezeichnen, was sie sind: Aktivisten, die unter dem Deckmantel eines angeblichen Journalismus mit aller Macht Meinung machen und Kritik unterdrücken.
05.12.2024
Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD und Nikolaus Harbusch: Falschbehauptung zum Fall Pilz bleibt verboten!
Auch das Oberlandesgericht Köln gibt Kardinal Woelki im Streit gegen die Verlegerin der BILD und deren Autor Harbusch recht: Kardinal Woelki darf keine persönliche Dienstpflichtverletzung im Fall Pilz vorgeworfen werden.
Was wurde berichtet?
BILD berichtete am 05.07.2022 über den Pfarrer Pilz, gegen den erst nach seiner Tätigkeitszeit in Köln Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. BILD meldete, dass vor dem Beginn der Amtszeit von Kardinal Woelki bereits unter seinem Amtsvorgänger eine Information über die Vorwürfe an das Bistum Dresden-Meißen unterblieb, wo der Pfarrer Pilz nach seiner Tätigkeit in Köln als Ruhestands-Geistlicher tätig war.
Im Artikel wurde behauptet, dass es dennoch ein Motiv für eine angebliche Dienstpflichtverletzung Woelkis gebe:
„Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest“.
Diese Aussage der BILD kann als Vorwurf verstanden werden, dass Kardinal Woelki Kenntnis von der unter seinem Vorgänger versäumten Information des Bistums Dresden-Meißen hatte und sich dennoch dafür entschieden habe, diese Information nicht nachzuholen.
Vorwurf gegen Kardinal Woelki unbegründet
Dies hat Kardinal Woelki stets zurückgewiesen: Ihm war gar nicht bekannt, dass unter seinem Vorgänger eine Information des Bistums Dresden-Meißen unterblieben ist. Schon deshalb hat er in dieser Sache keine eigene Entscheidung getroffen und treffen können.
Die BILD-Meldung wurde daher als Falschbehauptung angegriffen.
BILD und Harbusch versuchten, sich mit dem Einwand zu retten, sie hätten gar nicht die Behauptung aufstellen wollen, dass sich Kardinal Woelki mit dem Versäumnis im Fall Pilz befasst habe. Sie hätten nur in einer wertenden Meinungsäußerung Stellung zu einer Aussage eines Kirchenrechtlers nehmen wollen.
Bereits das Landgericht Köln hatte die Aussage verboten. BILD wollte das Verbot nicht akzeptieren und hat dagegen Berufung eingelegt. Deshalb hat nun auch das OLG Köln in der Sache entschieden und das Verbot bestätigt.
OLG Köln: Keine Anhaltspunkte für Vorwurf gegen Kardinal Woelki
Die Begründung des OLG Köln: Die BILD habe die Behauptung aufgestellt, dass Kardinal Woelki von der fehlenden Mitteilung durch seinen Amtsvorgänger Kenntnis gehabt und sich auf dieser Grundlage entschieden habe, die Meldung an das andere Bistum nicht nachzuholen. Diese Aussage sei als Falschbehauptung unzulässig.
Denn die BILD habe die Wahrheit ihrer Behauptung nicht bewiesen, weil sie weder Anhaltspunkte dafür vorgetragen noch Beweis dafür angetreten hätten, dass Kardinal Woelki die von seinem Vorgänger unterlassene Meldung gekannt und sich in Kenntnis dessen dazu entschieden hätte, diese nicht nachzuholen.
Das Oberlandesgericht hat keine Revision zugelassen.
Dr. Carsten Brennecke und Dr. Christoph Jarno Burghoff (HÖCKER Rechtsanwälte): „Das Urteil ist eine weitere Ohrfeige für die rechtswidrige BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist erfreulich: Sie macht deutlich, dass die von der BILD gegen Kardinal Woelki erhobenen Vorwürfe völlig unbegründet waren.“
06.12.2024
Widdewiddewitt – die Hamburger Grünen machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt
Hamburger Grüne verbreiten Falschbehauptungen und berufen sich auf Correctiv
Was mit einem Antrag zur „Verteidigung der Demokratie“ in der Hamburger Bürgerschaft begann, endet für die Grüne Bürgerschaftsfraktion vor Gericht mit einem Verbot.
Wie kam es dazu?
In einer Pressemitteilung auf der Webseite der Hamburger Bürgerschaftsfraktion der Grünen war folgendes zu angeblichen Deportationsplänen in Potsdam zu lesen:
„Das Entsetzen um das Geheimtreffen von Potsdam, auf dem Politiker*innen der AfD mit Rechtsextremen und Unternehmer*innen zusammengekommen sind, um die Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger*innen ins afrikanische Ausland zu besprechen, hält weiter an und motiviert Menschen in ganz Deutschland sich gegen Rechtsextremismus zu positionieren.“
Als Quelle für die Aussage führte der Anwalt der Grünen vor Gericht an, dass die Aussagen der Grünen „auf den Feststellungen und Bewertungen der Correctiv-Recherche basieren“. Damit ist die Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg ein weiteres Opfer der irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts und reiht sich ein bei NDR, ZDF und SWR, die auch schon Verbote kassiert haben, weil sie sich auf den Correctiv-Bericht verließen.
Landgericht Hamburg verbietet Falschinformationen
Das Landgericht Hamburg hat in der einstweiligen Verfügung festgestellt, dass die Behauptung, die Teilnehmer seien zusammengekommen, um die Deportation von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit ins afrikanische Ausland zu besprechen, prozessual unwahr ist. Das bedeutet, dass das Gericht nach Prüfung der Argumente keinen Nachweis gefunden hat, dass sich die Teilnehmer trafen, um über Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger ins afrikanische Ausland zu sprechen. Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat sich damit wieder erfolgreich gegen Fake News zum Potsdam-Treffen gewahrt.
Wenn ideologische Verblendung auf Unbelehrbarkeit trifft
Dabei hätte es gar nicht so weit kommen müssen. Vor dem Verfahren wurde die Grüne Bürgerschaftsfraktion abgemahnt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie irreführenden Wertungen Correctivs aufgesessen ist. Dennoch hielten die Grünen an ihrer Desinformation fest und wollten diese unbedingt weiterverbreiten. Im gerichtlichen Verfahren verteidigte der Anwalt der Grünen die mit Falschbehauptungen gespickte Desinformation der Grünen damit, dass die Fraktion ein „maßgeblicher Faktor der politischen Willensbildung“ sei und es „nicht nur ihr Recht, sondern ihre Aufgabe sei, zur Willensbildung beizutragen“.
Die Grünen mutieren hier also endgültig zu Pippi Langstrumpf: Für die Grüne Bürgerschaftsfraktion in Hamburg scheint es völlig in Ordnung zu sein, die politische Willensbildung in der Bevölkerung durch Falschinformationen über politischen Gegner zu beeinflussen.
Anwalt der Grünen schießt Eigentor
Vor Gericht ging es aber noch weiter: Der Anwalt der Grünen trug außerdem vor, dass das, was in Potsdam besprochen wurde, bei wertender Betrachtung als „Deportation“ deutscher Staatsbürger bezeichnet werden dürfe. Denn die angeblichen Planungen entsprächen bei wertender Betrachtung Deportationsplänen. Dem widerspricht das Landgericht Hamburg. Was sich in Potsdam zugetragen habe, „trägt die Bezeichnung als Deportation nicht“.
Dank Correctiv im freien Fall
Als letzten Rettungsanker suchten die Hamburger Grünen ihr Heil ausgerechnet in zwei Correctiv-Redakteuren. Sie beriefen sich auf Jean Peters und Marcus Bensmann, wobei Ersterer von sich sagt, dass er auch gern Geschichten erfindet. Beide hatten eidesstattliche Versicherungen zu dem abgegeben, was sich angeblich in Potsdam zugetragen hat. Schade nur, dass sich in diesen Papieren auch keine Beweise für die steilen Thesen der Grünen fanden. Damit stellt das Verbot des Landgericht Hamburg gegen die Grünen auch Correctiv bloß: Wer sich auf Correctiv verlässt, ist verlassen.
Dr. Carsten Brennecke: "Die Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg reiht sich in die Reihe der Correctiv-Verlierer ein: NDR, ZDF, SWR, Campact und nun auch die Grünen in Hamburg. Und das, weil sie sich durch die irreführenden Wertungen Correctivs zu Falschbehauptungen verleiten ließen. Das Verbot gegen die Grünen zeigt einmal mehr, wie gefährlich die Correctiv-Berichterstattung für unsere Demokratie ist. Nun wurde sogar die Fraktion einer politischen Partei dazu verführt, die Bürger mit einer Desinformation zu verunsichern.“
11.12.2024
Wer flunkert verliert - Anwalt der Hamburger Grünen ertappt, jetzt gibt er im Correctiv-Streit Unterlassungserklärung ab
Die Hamburger Grünen haben gelogen: Sie haben behauptet, in Potsdam seien die Teilnehmer zusammengekommen, um Deportationen deutscher Staatsbürger zu planen. Stimmt nicht. Damit hat sich Grüne Bürgerschaftsfraktion in Hamburg vom LG Hamburg ruckzuck ein Verbot eingehandelt.
Diese Schmach wollte der Anwalt der Grünen nicht auf sich sitzen lassen und verbreitete als Ablenkungsmanöver die nächste fabelhafte - und wieder falsche – Geschichte:
Das Landgericht Hamburg habe festgestellt, dass auf dem Potsdam-Treffen „doch vorgeschlagen wurde, minderassimilierte Staatsbürger dazu zu bringen, das Land zu verlassen. Das soll geschehen durch maßgeschneiderten Gesetzen und hohen Assimilations- und Anpassungsdruck.“
Wieder geflunkert - und das als Anwalt. Wie auch die Legal Tribune Online richtig analysiert, hat das Gericht dazu rein gar nichts festgestellt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hamburg-324o52424-vosgerau-gruene-correctiv-remigration?s=08
Daher wurde der Anwalt der Grünen im Namen von Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) abgemahnt.
Gerade noch rechtzeitig gab er zu dieser Aussage noch eine Unterlassungserklärung ab. Sonst hätte er das nächste Verbot kassiert.
Dr. Carsten Brennecke: „Seine Flunkergeschichten darf er nun nicht mehr verbreiten. Die Fake News hat er immerhin umgehend gelöscht. Lügen haben kurze Beine und damit kommen auch Anwälte nicht weit.“