Linksradikaler Verein VVN- BDA Bundesvereinigung veröffentlicht Richtigstellung nach Falschbehauptung zu Dr. Ulrich Vosgerau: Kein CDU-Ausschlussverfahren gegen Dr. Vosgerau

Dr. Vosgerau ist erneut erfolgreich gegen eine Falschbehauptung im Kontext mit der falschen Correctiv-Berichterstattung zum Potsdam-Treffen vorgegangen: 

Der Verein VVN-BDA e.V. Bundesvereinigung berichtete auf seiner Webseite, dass „in Folge der Correctiv-Recherche“ gegen Herrn Dr. Vosgerau durch die CDU „ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wurde“.

Diese Behauptung ist falsch. Zu keinem Zeitpunkt wurde ein Parteiausschlussverfahren gegen Dr. Vosgerau eingeleitet.

Der abgemahnte Verein hat die Falschbehauptung gelöscht, eine Unterlassungserklärung abgegeben und die folgende Richtigstellung verbreitet:

„In einer früheren Version hieß es, dass bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Vosgerau läuft. Dies ist nicht der Fall.“

Der VVN-BDA steht wegen seiner linksextremistischen Ausrichtung und wegen der Verbreitung von Desinformation immer wieder in der Kritik: 

Noch bis 2020 wurde der Landesverband Bayern durch den Verfassungsschutz beobachtet. 

Dass der VVN-BDA nun mit der Verbreitung von Falschbehauptungen zu politischen Gegnern auffällt, ist kein Einzelfall.

Ein führendes deutsches Bauunternehmen und dessen Geschäftsführer mussten bereits 2024 gegen den Landesverband Sachsen vorgehen. Vor dem OLG Dresden haben sich das Bauunternehmen Henschke Bau GmbH und deren Geschäftsführer letztinstanzlich und rechtskräftig gegen eine Falschbehauptung zu angeblich rechtsradikalen Äußerungen zur Wehr gesetzt. 

https://www.hoecker.eu/blog/hentschke-bau-setzt-sich-auch-in-zweiter-instanz-gegen-falschbehauptungen-linker-aktivisten-durch/

Dr. Carsten Brennecke: „Die Diffamierung politischer Gegner, auch mit Falschdarstellungen, hat beim VVN-BDA offensichtlich Tradition. Im Kampf gegen missliebige Meinungen ist dem Verein offensichtlich jedes Mittel recht“.