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28.10.2025

Stolpert FAZ über Correctiv? FAZ muss Falschbehauptung löschen: Kein Teilnehmer hat bestätigt, dass auf dem Potsdam-Treffen eine Abschiebung deutscher Staatsbürger geplant wurde

Nun ist mit der FAZ wohl ein weiteres Medium auf die irreführende Potsdam-Berichterstattung von Correctiv hereingefallen. Ein junger FAZ-Redakteur meldete unter faz.net, dass ein Teilnehmer des Potsdam-Treffens „unter Eid ausgesagt hat“, dass in Potsdam „auch die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Integrationsgeschichte geplant worden sein soll“. 

Dumm ist nur, dass es gar keinen Teilnehmer gibt, der solches ausgesagt hat, weder unter Eid, noch ohne Eid!

Wir haben der FAZ im Auftrag von Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) mitgeteilt, dass der arme junge Redakteur mutmaßlich auf den jüngsten irreführenden Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen hereingefallen ist und die FAZ zur Löschung der Falschbehauptung aufgefordert. Dem ist die FAZ nun nachgekommen. 

Auslöser dieser Falschberichterstattung ist mutmaßlich einmal mehr ein sogenannter Bericht der Correctiv-Aktivisten, die immer wieder als Journalismus getarnte irreführende Darstellungen veröffentlichen. Correctiv hatte in einem von der Öffentlichkeit kaum beachteten Nachklapp zum Potsdam-Treffen eine sogenannte „Versicherung“ eines Teilnehmers präsentiert und den falschen Eindruck erweckt, dieser habe Erhebliches zum Potsdam-Treffen bestätigt. Tatsächlich enthielt diese Versicherung neben belanglosen Wertungen handfeste Falschbehauptungen, gegen die Teilnehmer des Potsdam-Treffens nun auch gerichtlich vorgehen werden.

Obwohl die sogenannte „Versicherung“ des Potsdam-Teilnehmers nur vor einem Notar erklärt wurde, hatte Correctiv in seinem Bericht den falschen Eindruck erweckt, diese Versicherung habe einen besonderen Beweiswert und sei möglicherweise sogar eine eidesstattliche Versicherung. Das ist natürlich falsch, da der Teilnehmer des Treffens in seiner Versicherung vor dem Notar straflos lügen kann, dass sich die Balken biegen.

Beim jungen FAZ-Redakteur verfing die irreführende Masche Correctivs offensichtlich: 

Er ließ sich dazu verleiten, falsch zu behaupten, dass ein Teilnehmer etwas unter Eid zur Planung der Abschiebung deutscher Staatsbürger ausgesagt habe. Dass es sich dabei nicht um eine Aussage „unter Eid“, sondern nur um eine straflose Versicherung handelt, hatte der FAZ-Jungredakteur nicht erkannt.  Offensichtlich hat er den Correctiv-Bericht auch im Übrigen nicht ordentlich gegenrecherchiert. Denn ansonsten wäre ihm sofort aufgefallen, dass die sogenannte „Versicherung“ des Teilnehmers kein Wort dazu enthält, dass in Potsdam die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Integrationsgeschichte geplant worden sei. 

Dr. Carsten Brennecke: „Correctiv macht weiter das, was Correctiv am besten kann: Leser und Medien in aktivistischen Texten durch irreführende Angaben auf die falsche Fährte locken. Bei den meisten Journalisten hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass ein Vertrauen auf die Angaben Correctivs nur eines ist: haftungsträchtig und teuer. Auch beim Jungredakteur der FAZ dürfte dies nun angekommen sein.“ 

07.11.2025

ZDF und Bayerischer Rundfunk verbreiten falsche Correctiv-Geschichte trotz Verbot und der Beitragszahler hat den Schaden

Das ZDF und der Bayerische Rundfunk haben in einer Dokumentation zum Potsdam-Treffen eine Falschbehauptung über Dr. Ulrich Vosgerau verbreitet. Die falsche Dokumentation musste gelöscht werden und jetzt musste der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch noch vierstellige Rechtsanwaltsgebühren erstatten – zum Nachteil des Beitragszahlers.

Was ist passiert?

Der öffentlich rechtliche Rundfunk hat sich im Umgang mit der irreführenden und falschen Correctiv-Berichterstattung zum Potsdam-Treffen wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert: Mit dem NDR (Tagesschau), ZDF (heute journal) und dem SWR haben sich gleich drei große Sendeanstalten durch den Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen zu Falschbehauptungen verleiten lassen, die ihnen gerichtlich verboten wurden.

Doch auch in der Aufarbeitung des irreführenden Correctiv-Bericht haperte es: Dem NDR und dem SWR wurden tragende Aussagen ihrer sogenannten „Dokumentation“ zur Correctiv-Berichterstattung verboten, eine Dokumentation, die nicht nur durch ihre Einseitigkeit aufhält, sondern auch dadurch, dass sie die irreführenden und falschen Darstellungen Correctivs kaum hinterfragt. 

In dieser Dokumentation wurde zum von uns vertretenen Teilnehmer des Potsdam-Treffens Dr. Ulrich Vosgerau falsch berichtet: Durch einen verfälschenden Zusammenschnitt seiner Interview-Äußerungen wurde der falsche Eindruck erweckt, er habe dem Verfassungsschutz unterstellt, dass dieser die Gesprächsinhalte von Potsdam an Correctiv weitergegeben hat.

Das Verbot dieser Falschbehauptung wurde durch das Oberlandesgericht Hamburg erlassen und ist rechtskräftig, weil NDR und SWR dieses anerkannt hat.

Eigentlich sollte man meinen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk dann, wenn er ein gegen ihn ergangenes gerichtliches Verbot anerkennt, auch dafür sorgt, dass seine Desinformations-Dokumentation nicht erneut mit der verbotenen Passage verbreitet wird.

Doch weit gefehlt: Wir trauten unseren Augen kaum, als exakt die verbotene Fassung der Dokumentation kurz darauf auf 3sat gesendet und in der Mediathek verbreitet wurde, also erneut im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einem Programm, für das der Bayerische Rundfunk und das ZDF verantwortlich sind.

Der Bayerische Rundfunk und das ZDF wurden im Namen von Dr. Ulrich Vosgerau abgemahnt. Nun wurde die verbotene Dokumentation gelöscht. ZDF und der Bayerische Rundfunk haben sich gegenüber Herrn Dr. Vosgerau zur Unterlassung verpflichtet. 

Dabei gibt es kein einziges Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung, geschweige denn einer Erklärung, wie es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk passieren kann, dass eine gerichtlich verbotene Dokumentation weitergegeben und erneut ausgestrahlt wird.

Ärgerlich ist das Ganze vor allem für den Beitragszahler: Denn der Bayerische Rundfunk und das ZDF mussten Rechtsanwaltsgebühren in insgesamt vierstelliger Höhe erstatten. Beide finanzieren sich im Wesentlichen aus den Gebühren der Beitragszahler, so dass die Zeche am Ende der Beitragszahler zahlt.

Dr. Carsten Brennecke: „Der NDR und SWR dokumentieren, dass sie entweder gegenüber gerichtlichen Verboten ignorant sind und mit dem Rechtsstaat fremdeln, weil sie diese erneut durch BR und ZDF auf 3sat ausstrahlen lassen. Oder aber sie dokumentieren damit, dass sie völlig desorganisiert und organisatorisch nicht in der Lage sind, dafür zu sorgen, dass eine verbotene Dokumentation nicht von anderen Sendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erneut ausgestrahlt wird. Welche Variante auch immer zum Zuge kommt: Beide Varianten stellen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein vernichtendes Zeugnis aus.

12.11.2025

Karoline Preisler gewinnt vor KG gegen Jakob Reimann: Berufung gegen Verbotsurteil des LG Berlin II wegen Falschzitat in X-Post einstimmig zurückgewiesen

Am 24.07.2025 hatten wir darüber berichtet, dass die FDP-Politikerin und Juristin Karoline Preisler mit HÖCKER am LG Berlin II erfolgreich war. Das Gericht hatte dem „Junge Welt“-Journalisten und Aktivisten per Urteil verboten, die HÖCKER-Mandantin in einem Beitrag auf der Plattform X falsch zu zitieren, vgl. https://www.hoecker.eu/blog/karoline-preisler-mit-naechstem-gerichtlichem-erfolg-lg-berlin-ii-untersagt-falschzitat-in-aktivistischem-x-post-eines-jungewelt-journalisten/.

Reimann hatte im September 2024 auf X geschrieben: „Karoline Preisler (FDP), bekannt durch ihre ›Rape is not Resistance‹-Schilder, hat auch zu den massenhaften Vergewaltigungen palästinensischer Gefangener durch israelische Soldaten was zu sagen: ‚selbst da ist Israel noch der menschlichere Akteur‘.

Hintergrund seines Posts war ein Video-Interview von Karoline Preisler zur Lage in Israel und Gaza, in dem sie ausdrücklich jede Form sexueller Gewalt verurteilt und den Unterschied im rechtsstaatlichen Umgang Israels mit derartigen Vorwürfen im Gegensatz zur Praxis der Hamas hervorgehoben hatte. Reimann zerrte den o.g. Satz der HÖCKER-Mandantin aus dem Kontext und konstruierte daraus in seinem Post eine unhaltbare Aussage, die sie nie getätigt hatte. Denn entgegen der Darstellung von Reimann hatte sich Karoline Preisler in dem Video-Interview gerade nicht dahingehend geäußert, dass sie eine Vergewaltigung durch Israelis oder israelische Soldaten für menschlicher halte als Vergewaltigungen durch die Hamas-Terroristen. Stattdessen hatte sie klar zum Ausdruck gebracht, dass sie ausschließlich den Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt in Israel für menschlicher halte, da Israel ein Rechtsstaat sei und deshalb gegen die Beschuldigten vorgehe. Diesen wesentlichen Bezug hatte Reimann seinen Lesern verschwiegen.

Gegen das Urteil vom 22.07.2025 legte Reimann, der sich schon in der mündlichen Verhandlung immun gegen eine sachliche und juristische Argumentation zeigte, Berufung ein.

 

KG bestätigt einstimmig: HÖCKER-Mandantin Karoline Preisler im Recht

In seinem Zurückweisungsbeschluss vom 10.11.2025 entscheidet das KG einstimmig:

1. Die Berufung Reimanns hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.

2. Der Beklagte Reimann hatte über die HÖCKER-Mandantin eine unwahre Tatsachenbehauptung veröffentlicht, die nicht vom Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist und die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Denn der Beklagte zitierte die Klägerin durch seine bewusste Verkürzung ihres Zitats falsch (Fehlzitat).

3. Maßgebend für die Feststellung der Frage, ob eine Äußerung zutreffend wiedergegeben wurde oder nicht, ist (…) das, was der Zitierte gemessen an seiner Wortwahl, dem Kontext seiner Gedankenführung und dem darin erkennbar gemachten Anliegen zum Ausdruck gebracht hat (BGH 21.06.2011 – VI ZR 262/09, juris Rn. 12).

4. Der Beklagte hatte in seiner Kurznachricht nicht gekennzeichnet, dass es sich bei seiner Äußerung um eine (bloße) Interpretation des durch die Klägerin gegebenen Interviews handelt.

Reimann muss nun – wie von uns angekündigt – die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten beider Instanzen tragen.

Die gerichtlichen Entscheidungen, die Karoline Preisler gegen israelfeindliche Pro-Palästina-Aktivisten erwirkt hat, bleiben ein wichtiges Signal gegen bewusste Falschdarstellungen im Netz.

 

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Am 24.07.2025 sprach ich noch eine gut gemeinte Warnung an Menschen aus, die Reimann für ‚seine‘ Berufung spenden wollten: ‚Sie sollten wissen, dass die Berufung aussichtslos ist.‘. Reimann zog seine Berufung mangels Einsicht und gegen jede Vernunft durch, spendenbasiert. Nun zahlen die Spender seine vermeidbare Zeche. Diese hätten ihr Geld sicher sinnvoller investieren können.

 

Rechtsanwältin Anna Lina Saage: „Der BGH sagt schon lange, dass nicht nur vollständig untergeschobene Aussagen rechtswidrige Falschzitate sind, sondern auch die unrichtige, verfälschte oder entstellte Wiedergabe von tatsächlichen Äußerungen in der Form eines Zitats. In diesem Verfahren ging es um den klassischen Fall einer solchen bewussten und sinnentstellenden Verkürzung eines Zitats unserer Mandantin.

 

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Karoline Preisler wins against Jakob Reimann before the Court of Appeal: Appeal against the Berlin Regional Court II's injunction for misquoting in X-Post unanimously dismissed

On 24 July 2025, we reported that FDP politician and lawyer Karoline Preisler had been successful with HÖCKER at the Berlin Regional Court II. The court had issued a ruling prohibiting the ‘Junge Welt’ journalist and activist from misquoting HÖCKER's client in a post on the X platform. see https://www.hoecker.eu/blog/karoline-preisler-mit-naechstem-gerichtlichem-erfolg-lg-berlin-ii-untersagt-falschzitat-in-aktivistischem-x-post-eines-jungewelt-journalisten/.

In September 2024, Reimann wrote on X: ‘Karoline Preisler (FDP), known for her “Rape is not Resistance” signs, also has something to say about the mass rape of Palestinian prisoners by Israeli soldiers: “even there, Israel is still the more humane actor”.

The background to his post was a video interview with Karoline Preisler on the situation in Israel and Gaza, in which she explicitly condemned all forms of sexual violence and highlighted the difference between Israel's constitutional approach to such allegations and the practices of Hamas. Reimann took the above sentence from HÖCKER's client out of context and used it in his post to construct an untenable statement that she had never made. Contrary to Reimann's portrayal, Karoline Preisler had not said in the video interview that she considered rape by Israelis or Israeli soldiers to be more humane than rape by Hamas terrorists. Instead, she had clearly stated that she considered the handling of cases of sexualised violence in Israel to be more humane because Israel is a constitutional state and therefore takes action against the accused. Reimann had concealed this essential reference from his readers.

Reimann, who had already shown himself to be immune to factual and legal arguments during the oral hearing, appealed against the ruling of 22 July 2025.

 

KG unanimously confirms: HÖCKER client Karoline Preisler is in the right

In its dismissal order of 10 November 2025, the KG unanimously decides:

1. Reimann's appeal clearly has no prospect of success.

2. The defendant Reimann had published an untrue factual claim about the HÖCKER client, which is not covered by the fundamental right to freedom of expression and violates the plaintiff's personal rights. This is because the defendant misquoted the plaintiff by deliberately shortening her quote (incorrect quotation).

3. The decisive factor in determining whether a statement has been accurately reproduced or not is (...) what the person quoted has expressed in terms of their choice of words, the context of their train of thought and the concerns made apparent therein (BGH 21 June 2011 – VI ZR 262/09, juris Rn. 12).

4. In his short message, the defendant did not indicate that his statement was (merely) an interpretation of the interview given by the plaintiff.

As we announced, Reimann must now bear the court and legal costs of both instances.

The court decisions obtained by Karoline Preisler against anti-Israel pro-Palestinian activists remain an important signal against deliberate misrepresentations on the internet.

 

Lawyer Dr Marcel Leeser: "On 24 July 2025, I issued a well-intentioned warning to people who wanted to donate to Reimann for “his” appeal: 'You should know that the appeal is futile. Reimann pursued his appeal despite a lack of insight and against all reason, based on donations. Now the donors are footing his avoidable bill. They could certainly have invested their money more wisely."

 

Lawyer Anna Lina Saage: ‘The Federal Court of Justice has long held that not only completely fabricated statements are unlawful misquotes, but also the incorrect, falsified or distorted reproduction of actual statements in the form of a quote. This case concerned a classic example of such a deliberate and misleading abridgement of a quote from our client.

 

13.11.2025

BRABUS konsequent im Kampf gegen Plagiate – Einstweilige Verfügung gegen Autohaus nach Verkauf eines gefälschten BRABUS Fahrzeugs an einen Prominenten

Seit Gründung im Jahr 1977 hat sich die deutsche Luxusbrand BRABUS mit Fokus auf technische Produkte zu einem weltweit bekannten Namen entwickelt. Deren Fahrzeuge zeichnen sich durch hochwertige Designs und technisch aufwendige sowie leistungsstarke Ausstattungen aus. Im Produktsegment Automobile bietet BRABUS sowohl Fahrzeugumbauten und -komponenten an als auch höchstwertige Individualisierungen von Gesamtfahrzeugen in der Kategorie Masterpiece, die sich u.a. durch sehr hohe Motor- und Fahrleistungen auszeichnen. Häufig sind Mercedes-AMG Fahrzeuge die Basis für diese BRABUS-Modelle, so auch bei dem auf nur 25 Stück weltweit limitierten Sondermodell BRABUS 900 Rocket Edition basierend auf Mercedes-Benz AMG G 63. Für die exklusive Benutzung des Zeichens BRABUS für Fahrzeuge und Fahrzeugteile besteht Schutz durch mehrere eingetragene Unionsmarken.

Vor einigen Wochen erlangte der Verkauf eines gefälschten BRABUS Fahrzeugs durch ein Autohaus an einen deutschen Prominenten Bekanntheit, nachdem dieser in den sozialen Medien gepostet hatte, wie er das zuvor erworbene Fahrzeug seiner Ehefrau schenkte. Auf dem Bildmaterial ist erkennbar, dass das Autohaus ihm einen Mercedes-Benz AMG G 63 verkauft hatte, der optisch das Sondermodell BRABUS 900 Rocket Edition nachahmen soll, jedoch mehrere vermeintlich von BRABUS stammende Fahrzeugkomponenten aufweist, bei denen es sich tatsächlich um Fälschungen handelt.

Nachdem das Autohaus auf die anwaltliche Abmahnung von HÖCKER nicht reagiert hatte, suchte die HÖCKER-Mandantin gerichtliche Hilfe im Eilverfahren. Auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.10.2025 erließ das Landgericht Düsseldorf noch am selben Tag den gerichtlichen Verbotsbeschluss. Das Gericht folgte der Argumentation von HÖCKER, dass für ein veredeltes Fahrzeug nur dann die Marke BRABUS benutzt werden darf, wenn für den Umbau ausschließlich originale BRABUS Komponenten verwendet wurden. Der Beschluss wurde dem Autohaus nebst dem Antrag am 07.11.2025 per Obergerichtsvollzieher zugestellt; er ist derzeit noch nicht rechtskräftig, aber ab Zustellung einstweilen und bei Androhung von Ordnungsgeld zu befolgen. Das Autohaus darf daher Fahrzeuge, die nicht ausschließlich mit BRABUS-Originalkomponenten umgebaut wurden, nicht mehr unter der Marke BRABUS anbieten (sog. kerngleiche Verletzung).

Ziel dieser konsequenten juristischen Verfolgung der eigenen Markenrechte von BRABUS ist die Eindämmung des Handels mit derartigen BRABUS Plagiaten.

 

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Unsere Mandantin BRABUS sendet die klare Botschaft, dass sie den Handel mit Plagiaten nicht duldet. Sie wird ihr zur Kenntnis gelangende Einzelfälle konsequent verfolgen. Autohändler, die in Kontakt mit vermeintlich BRABUS veredelten Fahrzeugen kommen, sollten daher die Echtheit sämtlicher Komponenten prüfen, bevor sie das Fahrzeug an- und verkaufen. Anderenfalls könnten sie von uns hören.“

 

Rechtsanwältin Katharina Leye: „Die Marke ist das wichtigste Asset eines Unternehmens. In ihr steckt das Vertrauen in Wert, Qualität und Sicherheit des Produkts. Für BRABUS ist es daher alternativlos, ihre Marke zu schützen, Awareness zu schaffen und so letztlich die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Markt, in denen gefälschte Komponenten verbaut sind, zu reduzieren. Gerne unterstützen wir unsere Mandantin hierbei.“ 

 

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BRABUS consistently combats counterfeiting – Injunction against car dealership after sale of counterfeit BRABUS vehicle to a celebrity

Since its founding in 1977, the German luxury brand BRABUS has developed into a globally recognised name with a focus on technical products. Its vehicles are characterised by high-quality designs and technically sophisticated, high-performance equipment. In the automotive product segment, BRABUS offers both vehicle conversions and components as well as top-quality customisation of complete vehicles in the Masterpiece category, which are characterised i. a. by very high engine and driving performance. Mercedes-AMG vehicles are often the basis for these BRABUS models, as is the case with the BRABUS 900 Rocket Edition special model, limited to only 25 units worldwide and based on the Mercedes-Benz AMG G 63. The exclusive use of the BRABUS trademark for vehicles and vehicle parts is protected by several registered EU trademarks.

A few weeks ago, the sale of a counterfeit BRABUS vehicle by a car dealership to a German celebrity became public knowledge after he posted on social media how he had given the previously purchased vehicle to his wife as a gift. The images show that the car dealership had sold him a Mercedes-Benz AMG G 63, which is supposed to imitate the special model BRABUS 900 Rocket Edition in appearance, but has several vehicle components that are supposedly from BRABUS but are in fact counterfeit.

After the car dealership failed to respond to HÖCKER's legal warning, HÖCKER's client sought legal assistance in summary proceedings. In response to the application for a preliminary injunction dated 29 October 2025, the Düsseldorf Regional Court issued a court injunction on the same day. The court agreed with HÖCKER's argument that the BRABUS brand may only be used for a modified vehicle if only original BRABUS components were used for the conversion. The order was served on the car dealership together with the application on 7 November 2025 by a senior bailiff; It is not yet legally binding but must be complied with immediately upon delivery and under threat of a fine. The car dealership is therefore no longer permitted to offer vehicles that have not been converted exclusively with original BRABUS components under the BRABUS brand (so-called core infringement).

The aim of this consistent legal pursuit of BRABUS's own trademark rights is to curb the trade in such BRABUS counterfeits.

 

Lawyer Dr Marcel Leeser: ‘Our client BRABUS is sending a clear message that it will not tolerate trade in counterfeit goods. It will consistently pursue any individual cases that come to its attention. Car dealers who come into contact with vehicles supposedly refined by BRABUS should therefore check the authenticity of all components before buying and selling the vehicle. Otherwise, they may hear from us.’

 

Lawyer Katharina Leye: ‘The brand is a company's most important asset. It embodies trust in the value, quality and safety of the product. For BRABUS, there is therefore no alternative but to protect its brand, raise awareness and ultimately reduce the number of vehicles on the market in which counterfeit components are installed. We are happy to support our client in this endeavour.’

 

12.12.2025

Verbot gegen Zentrum für politische Schönheit – Keine Ausweisungspläne in Potsdam - Unterstellung eines Meineids gegenüber Dr. Vosgerau ist rechtswidrig

Dem Zentrum für politische Schönheit wurde im Namen von Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) durch das Landgericht Berlin eine Desinformation zum Potsdam-Treffen verboten.

Wer ist das Zentrum für politische Schönheit?

Das Zentrum für politische Schönheit, hinter dem der Berliner Philipp Ruch steckt, gerät immer wieder durch grenzwertige bis rechtswidrige linksradikale Aktionen negativ in die Schlagzeilen. Gerade erst wurde die Instrumentalisierung des Tods von Walter Lübcke, dessen Statue das Zentrum für politische Schönheit vor der CDU-Parteizentrale in Berlin aufgestellt hat, nicht nur durch Bundeskanzler Merz kritisiert, sondern auch durch die Familie Lübcke: Diese kritisierte, es sei der falsche Anschein vermittelt worden, die Familie Lübcke sei in die Planung der Aktion eingebunden gewesen. 

LG Berlin verbietet Desinformation des Zentrums für Politische Schönheit

Nun ist dem Zentrum für politische Schönheit, namentlich Philipp Ruch, durch das Landgericht Berlin eine Desinformation zum Potsdam-Treffen verboten worden (n.rk.).

Das Zentrum für politische Schönheit hatte auf X die folgende Nachricht verbreitet:

BREAKING: Der erste Teilnehmer der Potsdamer Deportationskonferenz ist bereit, vor Gericht zu bezeugen, dass es um die Ausweisung deutscher Staatsbürger ging! Damit verliert @UlrichVosgerau nicht nur seine Anwaltslizenz, sondern wird wegen Meineids im Knast landen!

Das Landgericht Berlin hat dem Zentrum für politische Schönheit diese Aussage verboten.

Mit dieser Äußerung behauptet das Zentrum nach Feststellung des Landgerichts Berlin ein angeblich straf- und berufsrechtlich relevantes Fehlverhalten des Herrn Dr. Vosgerau mit der vermeintlichen Konsequenz eines Widerrufs der Anwaltszulassung und der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Dieses angebliche Fehlverhalten begründet das Zentrum für politische Schönheit fälschlich mit dem Vorwurf, Dr. Vosgerau habe wahrheitswidrig und in strafrechtlich relevanter Weise behauptet, es sei auf dem Potsdam-Treffen nicht um die Ausweisung deutscher Staatsbürger gegangen. 

Tatsächlich sind die Vorwürfe des Zentrums bestätigt durch das LG Berlin unbegründet:

Das Landgericht Berlin hat im Verfahren als unstreitige Tatsache festgestellt, dass in Potsdam keine Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant wurde, sondern vielmehr umgekehrt ausdrücklich festgestellt wurde, dass eine Abschiebung von Menschen mit deutschem Pass gar nicht möglich ist, Zitat:

„Auf eine Rückfrage der Teilnehmerin Silke Schröder in einer Diskussionsrunde im Anschluss an seinen Vortrag antwortete Martin Sellner, dass bei auffälligen Personen mit deutschem Pass keine Abschiebung möglich sei.“

Sein gerichtliches Verbot begründet das LG Berlin wir folgt: Der Leser könne die Aussage des Zentrums so verstehen, dass Dr. Vosgerau in seiner eidesstattlichen Versicherung eine falsche Angabe zu Ausweisungsplänen gemacht habe.

Tatsächlich sei der gegenüber Herrn Dr. Vosgerau erhobene Vorwurf, er habe in seiner eidesstattlichen Versicherung eine falsche Angabe gemacht, nicht gerechtfertigt: Denn dieser habe in seinen eidesstattlichen Versicherungen richtigerweise angegeben, dass die Ausweisung deutscher Staatsbürger in Potsdam zwar thematisiert wurde, dies aber so, dass eine Ausweisung deutscher Staatsbürger nicht möglich ist. Da diese Angabe stimmt, sei der gegenüber Herrn Dr. Vosgerau erhobene Vorwurf, er habe eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, sachlich nicht gerechtfertigt. 

Dr. Carsten Brennecke:

Das Verfahren führt zu mehreren erfreulichen Klarstellungen: Das Gericht hat im unstreitigen Tatbestand festgehalten, dass in Potsdam keine Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen wurde, sondern umgekehrt durch Martin Sellner ausdrücklich geäußert wurde, dass eine solche Ausweisung gar nicht möglich ist.

Immer wieder hatten linke Aktivisten im Anschluss an die zahlreichen, durch Dr. Vosgerau erfolgreich geführten Gerichtsverfahren haltlose Verdächtigungen erhoben, er könne in seinen eidesstattlichen Versicherungen etwas Falsches gesagt haben. Auch diesen Anschuldigungen wurden mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin einmal mehr der Nährboden entzogen: Das Landgericht stellt fest, dass Dr. Vosgerau im Hinblick auf seine Versicherungen, dass es in Potsdam keine Abschiebungspläne gab, keine falsche eidesstattliche Versicherung vorgeworfen werden kann und darf.

Das Verfahren gegen das Zentrum für politische Schönheit reiht sich ein in die zahlreichen erfolgreichen Gerichtsverfahren, mit denen sich Dr. Ulrich Vosgerau gegen die Desinformation im Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen und dadurch ausgelöste, vielfach gerichtlich verbotene Falschberichterstattungen zu diesem Treffen gewehrt hat. Doch obwohl sich Dr. Vosgerau in vielen Dutzend Fällen gegen falsche Berichte durchgesetzt hat, ist er unverändert mit ganz erheblichen Prozess- und Anwaltskosten belastet. Dies liegt darin, dass nach deutschem Recht nur ein Bruchteil der entstandenen Anwaltskosten durch den Gegner zu erstatten ist. Trotz zahlloser gewonnener Verfahren besteht momentan eine Finanzierungslücke von über 100.000 €. Aus diesem Grund wirbt Herr Dr. Vosgerau erneut um Spenden. Wer Herrn Dr. Vosgerau im Kampf gegen die Desinformation zum Potsdam-Treffen unterstützen möchte, kann hier spenden: https://www.gofundme.com/f/Prozesskostenhilfe-nach-dem-Potsdam-Treffen

19.12.2025

Teilnehmer des Potsdamer-Treffens unterliegen zwar vor Gericht, gewinnen aber in der Sache

Landgericht Hamburg bestätigt: Das oft als „Recherche“ bezeichnete Correctiv-Drama enthält im Hinblick auf die Kernaussage „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ keine Tatsachen, sondern lediglich Insinuationen und Geraune.

Correctiv hat Deutschland mit nach Art von Tatsachenbehauptungen vorgetragenen Wertungen und Meinungsurteilen systematisch in die Irre geführt und damit viele getäuscht:

Teilnehmer des Potsdam-Treffens um Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) haben vor dem Landgericht Hamburg den irreführenden Correctiv-Artikel vom 10.01.2024 „Geheimplan gegen Deutschland“ angegriffen. Angegriffen wurde die Kernaussage, vom Potsdam-Treffen bleibe ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern zurück, sowie dass es im Vortrag von Martin Sellner eine „Ausbürgerungsidee“ gab.

Zahlreiche Medien, Politiker und sogar fachkundige Juristen wurden durch die Äußerungen von Correctiv nachweislich in die Irre geführt: Es wurde dutzendfach unter Berufung auf den Correctiv-Bericht falsch behauptet und berichtet, in Potsdam sei die Ausweisung, Abschiebung oder gar Deportation deutscher Staatsbürger geplant worden beziehungsweise geplant worden, deutsche Staatsbürger auszubürgern. All diese Falschbehauptungen, die unter Berufung auf das Verständnis des Correctiv-Berichts als vermeintliche „Recherche" verbreitet wurden, wurden gerichtlich verboten, beispielsweise gegenüber dem ZDF, dem NDR, dem SWR, aber auch zahlreichen weiteren Medien.

Da somit empirisch nachweisbar ist, dass der Correctiv-Bericht vielfach die falsche Vorstellung hervorgerufen hat, dass in Potsdam tatsächlich einen Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen wurde und tatsächlich vorgeschlagen wurde, Deutsche auszubürgern, ihnen also die Staatsbürgerschaft zu entziehen, haben Teilnehmer des Potsdam-Treffens diese Tatsachenbehauptungen vor Gericht angegriffen.

Vor Gericht unstreitig: Es wurde keine Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen

Correctiv hat sich im gerichtlichen Verfahren damit verteidigt, man habe dazu keine Tatsachenbehauptung berichtet, sondern nur Wertungen, also Meinungsäußerungen. Dies hat das angesehene Fachportal LTO dahingehend zusammengefasst: „Geht es nach Correctiv, hätten die Medien erkennen müssen, dass die Formulierung 'Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger’ nicht bedeutet, dass es in Potsdam tatsächlich um die Ausweisung deutscher Staatsbürger ging."

Im gesamten Verfahren blieb unstreitig, dass in Potsdam keine Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen wurde und dass Herr Sellner in seinem Vortrag auch nicht vorgeschlagen hat, deutsche Staatsbürger auszubürgern!

Hätte das Landgericht Hamburg die Aussage zu Ausweisungen somit als Tatsachenbehauptung eingeordnet, dann wäre diese Kernaussage verboten worden.

Die Entscheidung des Gerichts: Alles nur Wertung

Das Landgericht Hamburg hat die Kernaussage zu Ausweisungsplänen aber trotz des nachgewiesenen breiten Verständnisses der Medien, die diese als Tatsachenbehauptung verstanden hat, als Meinungsäußerung eingeordnet. Es handele sich nur um eine Bewertung der Vorgänge durch Correctiv, worauf denn die Pläne nach der subjektiven Meinung von Correctiv hinaus laufen würden.

Damit ist klar geworden: Correctiv hat eine ganze Nation einschließlich deutscher Leitmedien mit wolkigen Wertungen – Correctiv selber sprach im Verfahren von angeblich „wertenden Prognosen im Hinblick auf künftige Maßnahmen“ – in die Irre geführt. Correctiv hat also bezüglich der Kernaussage „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ nachweislich nicht berichtet, was wirklich war – sondern stattdessen, was Correctiv-Mitarbeiter rein subjektiv Martin Sellner u.a. alles  zutrauen würden.

Correctiv hat zudem von Anfang an eine „doppelgleisige“ Strategie verfolgt: Vor Gericht heißt es, die Kernaussage zu Ausweisungsplänen sei eine Meinungsäußerung, gleichzeitig wird dazu in der Öffentlichkeit weiter der Eindruck erweckt, es gäbe Tatsachen oder „Enthüllungen“. Bis heute weigern sich zudem ARD und ZDF, ihre Falschmeldungen richtigzustellen. 

Während die Menschen und die Medien landauf und landab wirklich dachten, Correctiv habe recherchiert und berichtet, dass in Deutschland eine Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant und besprochen wurde und dass dort von Martin Sellner der Vorschlag gemacht wurde, deutsche Staatsbürger auszubürgern, hat das gerichtliche Verfahren Klarheit geschaffen:

Klarheit besteht nun, dass in Potsdam unstreitig keine Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant und von Martin Sellner keine Ausbürgerung deutscher Staatsbürger gefordert wurde.

Klarheit besteht weiter, dass jedenfalls das Landgericht Hamburg meint, dass Correctiv zu Ausweisungsplänen keine Tatsachenbehauptungen berichtet, sondern lediglich Wertungen formuliert hat. 

Diese Wertungen seien zulässig, da es sich eben um Meinungsäußerungen handelt. Dazu muss man wissen: In Deutschland darf man auch objektiv nicht nachvollziehbare bis absurde Meinungsäußerungen verbreiten, wie hier die wertende Einordnung, es handele sich um einen Ausweisungsplan. Das gibt eben die Meinungsfreiheit her.

Correctiv als unseriöse Aktivisten entlarvt

Auf einem anderen Blatt steht aber, ob dieser Vorgang ein gutes Licht auf Correctiv wirft: Das tut er sicherlich nicht.

Denn Journalisten haben die Aufgabe, den Leser sachgerecht zu informieren und wahrheitsgemäße Vorstellungen von Fakten zu vermitteln und nicht – wie es Correctiv getan hat – tausende Leser durch irreführende Wertungen und hierdurch erzeugte Fehlvorstellungen in die Irre zu führen.

Das Urteil zeigt damit einmal mehr, mit welchen Mitteln Correctiv arbeitet: Irreführende Wertungen werden in einem aktivistischen Artikel so verdichtet, dass es vielfach zu einem falschen Verständnis und zu einer darauf basierenden reichweitenstarken Falschberichterstattung anderer Medien kommt. Das Aktivistenkollektiv nimmt dies anschließend aber nicht dafür zum Anlass, öffentlich klarzustellen, dass man die Fehlvorstellungen durch die irreführenden Wertungen bedauere, sondern versucht in der öffentlichen Kommunikation einen gänzlich anderen Eindruck zu erwecken: Nämlich, dass die Kernaussagen zulässig und bestätigt seien, dies in der Hoffnung, dass das irreführende „System Correctiv“ nicht auffliegt.

Dr. Carsten Brennecke: „Das gerichtliche Verfahren haben die Teilnehmer zwar in erster Instanz verloren, in der Sache haben sie aber gewonnen und ein Zwischenziel erreicht: Die Kernaussage des Correctiv-Berichts zu Ausweisungsplänen wurde erstmalig von einem Gericht untersucht und das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass es sich dabei seiner Meinung nach nicht um Fakten, also um  Tatsachenbehauptungen, sondern dass es sich um Wertungen handelt. 

Damit ist klar: Die Aktivisten von Correctiv, die sich lediglich als Journalistin tarnen, haben eine ganze Nation und deutsche Leitmedien mit irreführenden Wertungen an der Nase herumgeführt. Fakt ist: Entgegen der irreführenden Wertungen wurde – das blieb im Verfahren unstreitig – in Potsdam nicht besprochen, deutsche Staatsbürger auszuweisen und es wurde von Martin Sellner nicht gefordert, Deutsche auszubürgern.

05.01.2026

Weiterer Erfolg für Teilnehmer des Potsdam-Treffens gegen falsche Correctiv-Legende: Märkische Allgemeine veröffentlicht Richtigstellung: Keine Abschiebung Deutscher in Potsdam geplant

Nachdem die Märkische Allgemeine die falsche Correctiv-Legende verbreitet hat, in Potsdam sei ein Plan vorgestellt worden, Millionen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft abzuschieben, veröffentlicht die Zeitung nun zu ihrer Falschbehauptung eine Richtigstellung.

Die Märkische Allgemeine hatte zum Potsdam-Treffen falsch berichtet, dass Martin Sellner dort einen Plan zur Abschiebung Deutscher vorgestellt habe: 

„Der Plan sah vor, Millionen Menschen abzuschieben, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft.“

Dass in Potsdam kein Plan zur Abschiebung deutscher Staatsbürger vorgestellt wurde, müsste mittlerweile eigentlich auch das letzte Medium dieser Republik mitbekommen haben.

Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) ist bereits dutzendfach gegen Falschberichte zum sogenannten Potsdam-Treffen vorgegangen. Zahllose Medien hatten, durch irreführende Darstellungen Correctivs verursacht, zum Potsdam-Treffen falsch berichtet, dort sei die Ausweisung, Abschiebung oder Deportation deutscher Staatsbürger geplant worden. Zahlreichen Medien wurde diese Falschbehauptung gerichtlich verboten.

Gerade erst hat das Landgericht Hamburg auf Klage von Dr. Vosgerau entschieden, dass die Kernaussage Correctivs zum „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“, die bei Medien für Missverständnisse sorgte, gar keine Tatsachenschilderung, sondern eine bloße subjektive Wertung sei.

Verlag versucht, sich heraus zu reden

Im Namen von Teilnehmern des Treffens um Dr. Vosgerau wurde der Madsack Verlag abgemahnt. 

Zuerst versuchte sich der Verlag mit fadenscheinigen Argumenten aus der Affäre zu ziehen: Der Name der Teilnehmer werde in dem Artikel nicht genannt, so dass sich diese „nicht aktiv legitimiert“ seien, sich also gegen die beanstandete Falschbehauptung gar nicht wehren könnten. Eine solche Antwort des Madsack-Verlages muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Da wird die Verlagsgesellschaft Madsack auf eine handfeste Falschbehauptung hingewiesen und der Geschäftsführer Finanzen schreibt daraufhin nur zurück, die Teilnehmer könnten gar keine Ansprüche geltend machen. Unabhängig davon, ob dieser zweifelhafte Einwand Bestand hat, hätte jeder seriöse Verlag sofort mitgeteilt, dass man die Desinformation der eigenen Leser bedauert und das Ganze selbstverständlich richtigstellt.

Erst auf ein Nachsetzen reagierte der Verlag ordnungsgemäß, löschte seine Falschbehauptung und veröffentlichte eine Richtigstellung.

Dr. Carsten Brennecke: 

Der Vorgang zeigt, dass die durch Correctiv bewirkte Desinformation mit irreführenden Darstellungen zum Potsdam-Treffen auch heute noch, knapp zwei Jahre nach der Veröffentlichung, in den Köpfen vieler Medien festsitzt. Bis heute wird ungeprüft die durch Correctiv in die Welt gesetzte Fehlvorstellung verbreitet, in Potsdam habe es Abschiebepläne gegeben. 

Der Vorgang zeigt nicht nur, wie hartnäckig sich die Desinformation Correctivs hält, sondern er zeigt auch, wie schwer sich die durch Correctiv getäuschten Medien damit tun, eigene Fehler einzugestehen und diese umgehend transparent richtigzustellen. Mit der Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten hat das ebenso wenig zu tun, wie mit einer seriösen Information der Leser.“

02.01.2026

Dr. René Rosenau zum Salary Partner ernannt

Zum 1. Januar 2026 wurde Dr. René Rosenau zum Salary Partner ernannt. 

Dr. René Rosenau ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät deutsche und ausländische Mandanten in allen Fragen des deutschen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Urheberrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Presse- und Äußerungsrecht. In diesem Bereich ist er sowohl präventiv, etwa bei der Beantwortung von Presseanfragen, als auch reaktiv, beispielsweise durch die Abmahnung rechtswidriger Presseberichterstattung, tätig. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere bekannte Persönlichkeiten aus der Social Media-Szene.

Prof. Dr. Ralf Höcker: „Engagiert, durchsetzungsstark und fachlich on point – als Anwalt möchte ich ihn nicht auf der Gegenseite haben. Umso mehr freue ich mich, Dr. René Rosenau im eigenen Team zu wissen. Ich gratuliere ihm zu seiner Ernennung zum Salary Partner und wünsche ihm viel Erfolg, Freude und Inspiration auf seinem weiteren Weg.“

06.01.2026

Teilverbot im Fall Prof. Maninger: LG Lübeck erklärt Wissenschaftsfreiheit zur Narrenfreiheit – und zieht dennoch Grenzen

Unser Mandant Stephan Maninger ist Professor an der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung (HS Bund) im Fachbereich Bundespolizei und einer der führenden deutschen Experten für Sicherheitspolitik. Seit einigen Jahren ist Maninger Opfer einer Diffamierungskampagne linksradikaler Aktivisten, Journalisten und GdP-Funktionäre, die ihn ohne jede Substanz als „neurechts“ zu framen versuchen. Ihr Ziel ist es, den bei seinen Studenten außerordentlich beliebten und fachlich hoch geschätzten Maninger „aus dem Amt zu schreiben“. Aktuell wehrt sich Maninger gegen die Veröffentlichung einer pseudowissenschaftlichen Schmähschrift seines linksradikalen Ex-Kollegen Matthias Lemke, der Maninger bei der Bewerbung um eine Professur unterlegen war, später wegen Fehlverhaltens aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurde und seither viel Zeit hat, sich an unserem Mandanten abzuarbeiten. Die Hintergründe der Auseinandersetzung sind hier dargestellt.
  
Vor dem Landgericht Lübeck haben wir für den Mandanten gegen eine Vielzahl von Äußerungen in Lemkes Text geklagt. Die Schwierigkeit: Lemke hat sie in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht und als wissenschaftliche Studie getarnt. Er nimmt daher für sich in Anspruch, im Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit zu handeln.
 
Die erste Instanz hat mit Urteil vom 16.12.2025 die Wissenschaftsfreiheit nun so weit ausgelegt, dass sie nach Auffassung des Gerichts selbst offenkundigen Unsinn, grobe Fehlinterpretationen und methodisch fragwürdige Arbeiten schützt. Wissenschaft dürfe – so die Kernaussage – im Grunde auch „Blödsinn“ sein, ist deswegen aber nicht automatisch juristisch angreifbar.
 
Damit stellt das Gericht klar: Selbst wenn eine wissenschaftliche Arbeit falsch, schlecht oder politisch motiviert ist, bleibt sie grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist nicht, ob sie stimmt – sondern ob sie ihrer äußeren Form nach im Gewand der Wissenschaft auftritt.
 
Bemerkenswert ist dabei der Vergleich zur Presse: Während etwa im viel diskutierten Correctiv-Fall („Potsdam-Recherche“) Gerichte deutlich gemacht haben, dass dort überwiegend Meinungen und Deutungen – nicht belegte Fakten – verbreitet wurden, geht das LG Lübeck nun noch einen Schritt weiter: Wissenschaft genießt einen noch weitergehenden Schutz als die Presse. Kurz gesagt: Was Journalisten schreiben dürfen, darf die Wissenschaft mindestens – und oft deutlich mehr.
 
Die vom Dienstherrn des Klägers eingeholten Gutachten der renommierten Professoren Jäger und Krause spielten für das Gericht daher keine Rolle. Sie waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die zentralen Vorwürfe der Lemke-„Studie“ fachlich nicht haltbar sind. Die Kritik an der ‚Studie‘ war vernichtend, als wissenschaftliches Werk wurde sie komplett zerrissen. Nur auszugsweise:
 
Jäger: „Das Grundproblem der Interpretation von Peters und Lemke ist, dass sie Begriffe, die Maninger analytisch benutzt normativ interpretieren. […] Sie setzen die Tatsache, Individuen analytisch nicht in den Blick genommen zu haben, mit der Aussage, ihnen Rechte zu verweigern, gleich. Das ist wissenschaftlich nicht haltbar.“

Krause: „Derartige manipulative Verfahren, mit denen einer Person der Inhalt seiner Aussage ins völlige Gegenteil verkehrt wird, sind dem Gutachter bislang nur aus ideologiegeleiteten Politmagazinen im Fernsehen bekannt. Für einen wissenschaftlichen Aufsatz ist das eine völlig unzulässige Methode. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Jahrbuch Öffentliche Sicherheit so etwas ungeprüft publiziert.“

Und weiter: „Die Kritik von Lemke und Peters zeichnet sich durch eine völlige Unkenntnis der diesbezüglichen wissenschaftlichen Debatte und einen Umgang mit Zitaten aus, den man als manipulativ und unwissenschaftlich qualifizieren muss.“

Oder etwa: „Der sorgfältige Umgang mit Zitaten ist eine Grundvoraussetzung sauberen wissenschaftlichen Arbeitens. Beiden Autoren muss vorgeworfen werden, dass sie hauptsächlich mit Zitaten Maningers arbeiten, die aus dem Zusammenhang gerissen worden sind oder die oft gar nicht das hergeben, was die Autoren hineininterpretieren. Sie betreiben wiederholt das, was in der Literatur als „Framing“ bezeichnet wird – als das Hineinstellen von einzelnen Zitaten in einen völlig anderen, oftmals künstlich herbeigeredeten Hintergrund.“

Die Gutachten können nachfolgend heruntergeladen werden:

Hier das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Jäger, Universität Köln.

Hier das Gutachten von Prof. Dr. Joachim Krause, Universität Kiel.

Diese Kritik an der ‚Studie‘ ist öffentlich zugänglich und in der Fachwelt bekannt. Dennoch stellt das Gericht klar: Selbst wenn Jäger und Krause in allen Punkten recht haben – die Klage musste weitgehend scheitern, weil das Recht bewusst nicht Wahrheit, Qualität oder Redlichkeit von Wissenschaft schützt, sondern ihre Freiheit.
 
Umso bemerkenswerter ist, dass die Beklagten trotzdem teilweise verloren haben. Dort, wo dem Kläger angedichtet wird, er betreibe erklärtermaßen eine „Diskursverschiebungsstrategie“, hat das Gericht eine Grenze gezogen und die Verbreitung untersagt. Das zeigt: Ganz rechtsfrei ist auch die Wissenschaft nicht.
 
Aus Sicht der Beklagtenvertreter ist das Urteil deshalb kein Schlusspunkt. Ein derart mieses Werk bleibt aus unserer Sicht auch in weiteren Punkten rechtswidrig. Dass es sich hinter dem Etikett „Wissenschaft“ verstecken darf, überzeugt weder rechtlich noch inhaltlich. Wir sind zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht die „Studie“ noch viel weiterreichend verbieten wird und prüfen derzeit, ob die Fortführung des Rechtsstreits für unseren Mandanten sinnvoll ist.
 
Fazit: Das Urteil ist ein Lehrstück darüber, wie weit Wissenschaftsfreiheit heute reicht – weiter als die Pressefreiheit, weiter als jede fachliche Vernunft. Ob das dem Ansehen der Wissenschaft hilft, darf bezweifelt werden.
 
Der gesamte Streit wird auch in einem aktuellen WELT-Artikel anschaulich nachgezeichnet. Auch auf der Internetseite des Mandanten finden sich weiterführende Informationen.

23.01.2026

Erfolg vor Gericht: Saarländischer Rundfunk ändert Berichterstattung und entfernt zentrale Vorwürfe

Für unseren Mandanten Herrn Johannes Engel, den ehrenamtlichen CDU-Beigeordneten der Stadt Blieskastel, haben wir einen presserechtlichen Erfolg gegen den Saarländischen Rundfunk (SR) erzielt. Gegenstand des Verfahrens war ein Online-Beitrag des SR vom 13.11.2025, der auch unter tagesschau.de veröffentlicht worden war, welcher den Mandanten mit schwerwiegenden Vorwürfen in Verbindung brachte.

Nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren geschlossenen Vergleich vom 08.01.2026 hat der SR mehrere zentrale und besonders hervorgehobene Passagen in seiner Berichterstattung geändert. So ist eine prominent platzierte Unterüberschrift, die den Eindruck einer Aktenmanipulation erweckt hatte, durch eine sachliche Beschreibung des tatsächlichen Vorgangs ersetzt worden. Darüber hinaus sind weitere Überschriften und Textpassagen angepasst worden, die zuvor einen unmittelbar kausalen Zusammenhang zwischen internen Vorgängen in der Stadtverwaltung und der Person unseres Mandanten hergestellt hatten. Ein wesentlicher Kernpunkt unserer Argumentation war neben der Unwahrheit der erhobenen Vorwürfe, dass unser Mandant zu diesen Vorwürfen vor der Veröffentlichung gar nicht oder nur in unzureichendem Maß angehört worden war. Die Vorwürfe sind nun aus dem Bericht entfernt. 

 

Rechtsanwälte Dr. Marcel Leeser und Rafael Sarlak: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen besonderen Auftrag zur sorgfältigen, ausgewogenen und fairen Berichterstattung. Wer mit zugespitzten Überschriften arbeitet und schwerwiegende Vorwürfe in den Raum stellen will, muss zuvor sauber recherchieren und die Betroffenen umfassend anhören. Dass der SR seine Berichterstattung nun in zentralen Punkten geändert hat, spricht für sich. Qualitätsjournalismus misst sich nicht an Schlagzeilen, sondern an Genauigkeit. Der Fall unterstreicht einmal mehr, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht außerhalb der presserechtlichen Grenzen steht.“