Anwaltliche Erklärung für unsere Mandantin Caroline Bosbach MdB
Unsere Mandantin, die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU), ist aktuell das Ziel einer Verleumdungskampagne. Ihr wird vorgeworfen, die CDU durch das Einbehalten von Parteigeldern in Höhe von knapp 2.500 EUR aufgrund der angeblichen Scheinrechnung eines Wahlkampfhelfers geschädigt zu haben.
Die Vorwürfe sind falsch. Sie wurden von einem kriminellen, fristlos gekündigten früheren Mitarbeiter der Mandantin als Teil einer perfiden Rachekampagne konstruiert. Der entlassene Mitarbeiter hat aufgrund seiner Straftaten Unterlassungserklärungen gegenüber unserer Mandantin abgegeben, seinen fristlosen Rauswurf widerstandslos akzeptiert und die Anwaltskosten unserer Mandantin ersetzt. Nachdem er die Dreimonatsfrist abgewartet hat, innerhalb derer unsere Mandantin zusätzlich noch Strafantrag gegen ihn hätte stellen können, betreibt er nun seine Retourkutsche mit dem Ziel, unsere Mandantin zu schädigen.
Keine Scheinrechnung, kein Schaden für die CDU
Klar ist: Es gab von Vornherein keine Scheinrechnung und keinen Schaden für die CDU, sondern der mit dem entlassenen Ex-Mitarbeiter unserer Mandantin kooperierende und eng befreundete Wahlkampfhelfer hat nachweislich alle von ihm gegenüber der CDU abgerechneten Leistungen erbracht. Diese Leistungen liegen uns in gut dokumentierter Form vor. Das Motiv des Wahlkampfhelfers dafür, sich ungewöhnlicher Weise selbst falsch zu bezichtigen, ist uns bekannt und wird im weiteren Verlauf der Untersuchung offenbar werden.
Bosbach hat von ihr privat verauslagte, erstattungsfähige Wahlkampfkosten nie gegenüber der CDU abgerechnet
Ein Schaden wäre der CDU auch dann nie entstanden, wenn der Wahlkampfhelfer tatsächlich, wie er fälschlich behauptet, nie im Wahlkampf geholfen hätte. Denn die Mandantin hat der CDU von ihr persönlich ausgelegte Wahlkampfkosten im Umfang von mehreren Tausend Euro, die sie sich hätte erstatten lassen dürfen, niemals zur Erstattung eingereicht.
Bosbach hat zusätzlich weitere 2500 € an die CDU überwiesen
Obendrein hat unsere Mandantin sofort nach dem Aufkommen der fingierten Vorwürfe zusätzlich noch einmal 2500 € an die CDU überwiesen, um jegliche Zweifel zu beseitigen und selbst einen in Wahrheit nie entstandenen, hypothetischen Schaden „auszugleichen“. Diese Summe darf und soll die CDU auf jeden Fall behalten. Es steht ihr dabei offen, ob sie die Zahlung intern als vermeintlichen „Schadensersatz“ oder als Spende unserer Mandantin verbucht, wenn sie nach Ende ihrer Recherchen wie wir überzeugt ist, dass ihr tatsächlich nie ein Schaden entstanden ist.
Presseanfragen in dieser Sache bitten wir, Sie kumulativ an folgende E-Mail-Adressen zu richten:
hoecker@hoecker.eu
sarlak@hoecker.eu
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M. (London)