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24.09.2024

YouTuber KuchenTV erneut erfolgreich gegen Shurjoka

Der bekannte YouTuber und HÖCKER-Mandant Tim Heldt, alias KuchenTV, kann gegen die umstrittene Content Creatorin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, einen weiteren gerichtlichen Erfolg verbuchen: Deren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde weit überwiegend zurückgewiesen (LG Hamburg, Beschl. v. 18.09.2024, Az. 324 O 390/24, n.rk.). Sie hat daher 2/3 der Verfahrenskosten zu tragen.

Was war passiert?

Seit einiger Zeit existiert eine Internetseite, die sich kritisch mit dem Wirken von KuchenTV auseinandersetzt. Für Shurjoka, die sich schon seit längerem Auseinandersetzungen mit KuchenTV liefert, ist dies natürlich ein gefundenes Fressen: Sie bewirbt die anonyme Internetseite und bespricht Veröffentlichungen in ihren Streams. Das konnte und wollte KuchenTV erwartungsgemäß nicht auf sich sitzen lassen: Er kritisierte Shurjokas Engagement öffentlich und ordnete die Macher der Seite einem bestimmten politisch-extremistischen Spektrum zu. Shurjoka ging gegen die Äußerungen von KuchenTV gerichtlich vor und wandte sich dabei u.a. gegen ein vermeintliches Falschzitat sowie die Behauptung, sie würde mit den Betreibern der Internetseite zusammenarbeiten.

Landgericht Hamburg gibt KuchenTV weit überwiegend recht

Das Landgericht Hamburg hat nun weit überwiegend im Sinne von KuchenTV entschieden: Soweit sich Shurjoka dagegen wehre, dass KuchenTV ihr eine Zusammenarbeit mit den Betreibern der Internetseite bzw. deren Unterstützung vorwerfe, bestehe kein Unterlassungsanspruch, da man ihr Verhalten entsprechend bewerten könne. Shurjoka habe außerdem keinen Anspruch, dass KuchenTV es unterlasse, die Äußerung „ey das ist ja so cool, das nutze ich auf jeden Fall“ als ein von ihr kommendes Zitat darzustellen. Selbst wenn sich Shurjoka unstreitig nicht mit genau diesen Worten geäußert habe, verletze die Aussage auch unter Berücksichtigung des anzulegenden grundsätzlich strengen Maßstabs bei der Zitatwiedergabe nicht den sozialen Geltungsanspruch von Shurjoka. Denn sie habe sich in ähnlicher Weise geäußert, wobei der Aussagegehalt dem vermeintlichen Zitat entspreche. Das Gericht gab Shurjoka lediglich recht, soweit es um eine nähere Einordnung der Macher der Internetseite ging: Hinsichtlich der diesen zugeschriebenen Aktivitäten sei KuchenTV darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastet.

Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist, wonach ein Unterlassungsanspruch dann nicht infrage kommt, wenn der Aussagegehalt von vermeintlichem Zitat und tatsächlich Gesagtem miteinander korrespondieren.“

24.09.2024

Verlage und Sender tappen in die Correctiv-Falle

Ein kleiner Verlag aus Bamberg, der die Zeitung Fränkischer Tag herausgibt, musste wegen einer falschen Berichterstattung über das Potsdam-Treffen nun erhebliche Kosten tragen. Der Verlag hatte verbreitet, dass auf dem Treffen ein „ethnisches Wahlrecht“ propagiert worden sei – eine Behauptung, die sich als völlig falsch herausstellte.

Die Meldung erweckte den Eindruck, dass die Teilnehmer des Treffens, darunter auch Dr. Ulrich Vosgerau (CDU), für ein ethnisches Wahlrecht plädiert hätten. Tatsächlich wurde auf dem Potsdam-Treffen weder über eine Änderung des deutschen Wahlrechts noch über ein ethnisches Wahlrecht gesprochen.

Diese Falschbehauptung hatte ursprünglich ein Aktivist verbreitet, auf den sich der Fränkische Tag bezog. Sowohl gegen den Aktivisten als auch gegen den Verlag ging Dr. Vosgerau erfolgreich vor.

Der Verlag veröffentlichte daraufhin eine Richtigstellung: „Soweit der unzutreffende Eindruck erweckt worden sein sollte, dass auf der Konferenz in Potsdam Ende November 2023 ein ethnisches Wahlrecht propagiert worden sei, stellen wir hiermit richtig, dass dies nicht der Fall war.“ Zudem musste der Verlag Anwaltskosten im vierstelligen Bereich erstatten.

Wahrscheinlich wurde auch hier der irreführende Correctiv-Bericht über das Potsdam-Treffen zur Kostenfalle. Denn der Aktivist, der die Falschmeldung ursprünglich verbreitet hatte, stützte sich dabei auf den Correctiv-Bericht.

Dr. Carsten Brennecke: „Während Correctiv von üppigen staatlichen Geldern profitiert, müssen Verlage und Aktivisten die finanziellen Konsequenzen des irreführenden Correctiv-Berichts tragen. Mehrere Medien wurden wegen der Verbreitung von Falschbehauptungen kostenpflichtig abgemahnt, die aus den irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts resultierten. Dies hätte vermieden werden können, wenn Correctiv auf die Kritik an der irreführenden Berichterstattung rechtzeitig reagiert und Klarstellungen vorgenommen hätte.“

26.09.2024

Nächstes Correctiv-Opfer: Haltung machte den SWR blind

Der SWR musste nach anwaltlichem Vorgehen Falschmeldungen zum Potsdam-Treffen korrigieren. Nach einer Abmahnung im Namen von Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat der Sender seinen fehlerhaften Bericht korrigiert.

Der SWR hatte behauptet, dass beim Potsdam-Treffen Pläne zur Regierungsübernahme durch die AfD sowie zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund und „unliebsamen Deutschen“ vorgestellt und diskutiert worden seien. Diese Behauptungen sind falsch. Vor dem Landgericht Hamburg wurden solche Falschdarstellungen bereits mehrfach durch eidesstattliche Erklärungen der Teilnehmer widerlegt. In Potsdam wurden keine Pläne zur Ausweisung von Deutschen oder zur Machtübernahme durch die AfD diskutiert.

Nach der anwaltlichen Abmahnung räumte der SWR ein, sich auf irreführende Wertungen im Correctiv-Bericht gestützt zu haben. Der Sender erklärte, seine Berichterstattung sei eine „sinngemäße Darstellung“ von Correctivs „geschickt formulierten Meinungsäußerungen“ gewesen. Doch selbst Correctiv hatte nie von Plänen zur Ausweisung deutscher Staatsbürger berichtet, und die Behauptung des SWR über eine geplante AfD-Regierungsübernahme war frei erfunden.

Dr. Carsten Brennecke: „Der Fall des SWR zeigt, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei Berichten zum Potsdam-Treffen die Haltung oft wichtiger war, als eine ordentliche Recherche. Hätte der SWR den Sachverhalt sorgfältig geprüft und die Teilnehmer des Potsdam-Treffens angehört, anstatt sich auf irreführende Wertungen Correctivs zu verlassen, wäre diese Falschberichterstattung vermieden worden.“

27.09.2024

Correctiv-Bericht zu Potsdam: Falschberichterstattung über Parteiausschluss von Dr. Vosgerau erfolgreich korrigiert

Der mit irreführenden Wertungen gespickte Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen hat eine Welle an Falschberichterstattung nach sich gezogen. Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat sich nun erfolgreich gegen falsche Berichte gewehrt, die CDU habe wegen seiner Teilnahme am Potsdam-Treffen ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet.

Die Süddeutsche Zeitung hatte berichtet, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen Dr. Vosgerau eingeleitet wurde. Nach einer anwaltlichen Abmahnung korrigierte die Zeitung ihren Bericht, gab eine Unterlassungserklärung ab und erstattete die Kosten.

Tatsächlich wurde nie ein solches Verfahren gegen Dr. Vosgerau eingeleitet, da er Fehlvorstellungen zum Treffen ausräumen konnte.

Der WDR und der Spiegel hatten irreführend berichtet: Der WDR schrieb, dass die Berliner CDU ein Ausschlussverfahren „auf den Weg gebracht“ habe, während der Spiegel darstellte, dass Dr. Vosgerau sich gegen ein Parteiausschlussverfahren wehre. Beide Medien korrigierten nach Abmahnungen ihre missverständlichen Berichte.

Der Correctiv-Bericht hatte bei Lesern und Medien durch Wertungen den falschen Eindruck erweckt, dass beim Potsdam-Treffen Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden seien. Dies führte zu einer Kette von Falschberichterstattungen, gegen die Dr. Vosgerau erfolgreich vorging. So hatte das Oberlandesgericht Hamburg dem NDR verboten, zu behaupten, dass beim Potsdam-Treffen solche Pläne diskutiert worden seien.

Dr. Carsten Brennecke: „Die irreführenden Wertungen von Correctiv hatten schwerwiegende Konsequenzen für viele Teilnehmer des Potsdam-Treffens. Arbeitsplätze wurden gekündigt. Die CDU hat in diesem Fall besonnen gehandelt und sich nicht von den irreführenden Wertungen leiten lassen. Sie hat den Sachverhalt gründlich aufgeklärt und keine voreiligen Schritte wie ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Eine derart faire Vorgehensweise wäre auch für andere Teilnehmer des Treffens wünschenswert gewesen.“

07.10.2024

YouTuber KuchenTV ein weiteres Mal erfolgreich gegen Shurjoka

Der bekannte YouTuber und HÖCKER-Mandant Tim Heldt, alias KuchenTV, kann gegen die umstrittene Content Creatorin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, den dritten gerichtlichen Erfolg innerhalb kürzester Zeit verbuchen: Deren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde vollständig zurückgewiesen (LG Hamburg, Beschl. v. 02.10.2024, Az. 324 O 370/24, n.rk.).

Was war passiert?

Shurjoka störte sich an der Verwendung ihrer – humoristisch verfremdeten – Abbildung im Rahmen eines Thumbnails, also eines Vorschaubildes für eines der Videos von KuchenTV. Sie rügte insbesondere die Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild. Ihre Darstellung mit Monobraue in Verbindung mit stilisierten Augenringen sowie geschwungenem Oberlippenbart und dreieckigem Teufelsbärtchen verleihe ihr zudem eine unangenehme und bösartig wirkende Erscheinung, so Shurjokas Vortrag.

Allerdings stellen entsprechend gestaltete Thumbnails im Social-Media-Bereich vollkommen übliche Gestaltungsmittelt dar. Vor diesem Hintergrund hatte das Verfahren über den Einzelfall hinaus eine nicht zu unterschätzende Relevanz und hätte sich auf die schöpferische Betätigung einer Vielzahl an Akteuren in der YouTube-Szene nachteilig auswirken können.

Landgericht Hamburg stärkt Content Creator

Das Landgericht Hamburg hat nun im Sinne von KuchenTV und damit aller Content Creator entschieden: Bei der Einblendung des Bildnisses von Shurjoka handele es sich um eine zulässige Bebilderung der zwischen den Parteien öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzung. Zwar sei das Persönlichkeitsrecht von Shurjoka in Gestalt des Rechts am eigenen Bild betroffen. Allerdings könne die Abbildung dem Bereich der Zeitgeschichte zugeordnet werden. Die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Abwägung falle zugunsten von KuchenTV aus: Zu berücksichtigen sei, dass angesichts der Bekanntheit der Parteien ein Interesse der Follower an der zwischen KuchenTV und Shurjoka öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen bestehe, zumal dieses von den Parteien aktiv herbeigeführt und bedient würde. In diesen Kontext sei die streitgegenständliche Veröffentlichung einzuordnen, in der sich KuchenTV mit einer Abmahnung von Shurjoka auf satirische Weise auseinandersetze. Überwiegende Interessen von Shurjoka seien nicht ersichtlich und ergäben sich auch nicht aus der Verfremdung als Stilmittel innerhalb derartiger Auseinandersetzungen. Zudem erkenne der Betrachter, dass es sich um nachträglich von KuchenTV hinzugefügte Veränderungen Shurjokas Bildnisses im Sinne von „Schulbuchkritzeleien“ handele, mit denen er offenkundig satirisch ihr Verhalten bewerte.

Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Die Verwendung lustig verfremdeter Bildnisse im Rahmen von Thumbnails ist eine seit langem gelebte Praxis. Hätte sich die Gegenseite vor Gericht durchsetzen können, wäre dies ein schwerer Schlag für die gesamte Social-Media-Szene gewesen.“

09.10.2024

Correctiv-Bericht wird Campact zum Verhängnis

Campact ist nach eigener Aussage "eine Kampagnen-Organisation, mit der Menschen entschlossen unsere Demokratie verteidigen". Nun hat sich gezeigt, dass der Campact e.V. zur "Verteidigung der Demokratie" auf handfeste Falschbehauptungen zurückgreift:

Unter Berufung auf den Correctiv-Bericht hat Campact fälschlich behauptet, das Hauptanliegen der Teilnehmer auf dem Potsdam-Treffen sei die "massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte" gewesen und dass sie mit einem "Geheimplan" "Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht entziehen wollen".

All das entspricht nicht der Wahrheit. Deshalb hat das LG Hamburg Campact verboten, diese Falschbehauptungen weiter zu verbreiten.

Campact verwendet übrigens den Slogan "Fakten statt Fake News". Im Bericht von Campact über das Potsdam-Treffen ist dies allerdings nicht gelungen. Da müsste es heißen "Fake News statt Fakten".

Dr. Carsten Brennecke: "Auch dieses Verbot zeigt: Medien, die auf die irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts vertrauen und diese zu Falschbehauptungen zuspitzen, zahlen drauf. Auch dieses Verbot belegt, dass Correctiv mit seinen irreführenden Wertungen den Nährboden für Falschmeldungen bereitet hat, sodass unerfahrene und journalistisch schlecht ausgebildete Aktivisten von Campact nicht zwischen Fakt und Fake unterscheiden können."

Das Verbot erging mit einstweiliger Verfügung des LG Hamburg vom 07.10.2024, Az. 324 O 417/24 (n.rk.).

10.10.2024

NDR ignoriert Gerichtsentscheidung und lässt Bürger dafür zahlen

Der NDR hat behauptet, dass es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gab. Dazu hat sich der NDR bei seiner Berichterstattung auf den irreführenden Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen bezogen. Beide Aussagen hatte das OLG Hamburg dem Sender bereits als unwahr verboten, da es diese Diskussionen auf dem Treffen nicht gab.

Dennoch löschte der NDR zwei weitere Berichte nicht, in denen er die beiden bereits gerichtlich verbotenen Falschbehauptungen ebenfalls verbreitete. Nun hat das Landgericht Hamburg bestätigt, dass der Sender teilweise sogar wortgleich genau die Aussage weiter verbreitet hat, die dem NDR verboten wurde. Das Gericht bestätigte außerdem, dass der NDR bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt hat.

Dass die Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seiner Berichterstattung ein Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung. Diese überrascht leider nicht, da bereits im Gerichtsverfahren realitätsfremde Äußerungen seitens des NDR fielen: Es sei zu befürchten, dass der NDR durch ein Verbot in die Kritik gerate. Deshalb sollten sich Gerichte aus Sicht des NDR nicht durch Entscheidungen in eine öffentliche Debatte einmischen. Damit möchte sich der NDR über das Recht stellen und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreifen. Ein bemerkenswertes Selbstverständnis, das durch die Gerichtsentscheidung einen Dämpfer bekommen hat.

Für die Überheblichkeit des NDR muss nun der Beitragszahler aufkommen. Die gegen den NDR festgesetzten Strafzahlungen, Gerichts- und Anwaltskosten in vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen. Der NDR finanziert sich hauptsächlich über die Rundfunkbeiträge. Werbeerträge machen nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus.

05.07.2023

Presseerklärung für Herrn Dr. Michael Winterhoff zum Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung

Wir vertreten den Kinderpsychiater Dr. Michael Winterhoff presserechtlich. Zur Anklageerhebung wegen Körperverletzung bitten wir wie folgt um Berücksichtigung:

Die im Ermittlungsverfahren untersuchten Vorwürfe hält unser Mandant Herr Dr. Winterhoff nach wie vor und unverändert für unbegründet. Er wird sich weiterhin gegen diese verteidigen.

Herr Dr. Winterhoff widerspricht dem falschen Vorwurf, er habe das in Rede stehende Medikament standardmäßig verschrieben. Wenn Herr Dr. Winterhoff das Medikament eingesetzt hat, dann nach entsprechender medizinischer Indikation und bei regelmäßiger Überprüfung, ob eine Weiterbehandlung noch indiziert ist. Wenn somit eine längerfristige Behandlung erfolgt ist, dann hatte dies medizinisch indizierte Gründe.

Ungeachtet dessen sind kausale nachteilige Auswirkungen einer durch Herrn Dr. Winterhoff verordneten Medikamenteneinnahme in keinem Fall nachgewiesen. Es gibt somit in keinem Fall einen Nachweis dafür, dass die Verordnung des Medikaments überhaupt zu einem Schaden geführt hat. In keinem der bekannten Fälle ist es aufgrund der Medikation zu einer körperlichen Beeinträchtigung gekommen, die einen dauerhaften pathologischen Zustand begründet, sodass schon deshalb keine Körperverletzung vorliegt.

Herr Dr. Winterhoff hat auch keine Nebenwirkungen, insbesondere Sedierungen bewusst in Kauf genommen. Er hat seine Dosierung stets mit einem Ziel gewählt, solche Nebenwirkungen zu vermeiden.

Dr. Carsten Brennecke für Dr. Michael Winterhoff.

22.10.2024

Hentschke Bau setzt sich auch in zweiter Instanz gegen Falschbehauptungen linker Aktivisten durch

Das OLG Dresden hat Aktivisten der sog. „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. im Freistaat Sachsen“ (VVN-BdA) die Verbreitung der Falschbehauptung verboten, im Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu einer rechtsradikalen Äußerung gekommen.

Was ist passiert?

Die Hentschke Bau GmbH ist in den Fokus einer unwissenschaftlichen sog. „Studie“ des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig zu Rechtsextremismus geraten. Die Universität Leipzig hat für ihre sog. „Studie“ auf „Recherchen“ des VVN-BdA, eines linksradikalen Vereins zurückgegriffen. Dieser hat die Universität mit der Falschbehauptung beliefert, im Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu einer rechtsradikalen Äußerung eines Mitarbeiters gekommen.

Hentschke Bau klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Universität Leipzig gegen die Verbreitung der Studie. Die Aktivisten des VVN-BdA hatten die Kernaussage der Studie auf ihrer eigenen Webseite verbreitet. Auch dort wurde behauptet, im Pausenraum von Hentschke Bau habe es eine rechtsradikale Äußerung gegeben. Interne Prüfungen des Unternehmens zeigten, dass dieser Vorfall nicht rekonstruierbar und mutmaßlich frei erfunden ist.

Was haben die Gerichte entschieden?

Die Verbreitung dieser Falschbehauptung wurde dem linkradikalen Verein nun durch Urteil des OLG Dresden auch in zweiter Instanz verboten. Eine Beweisaufnahme des Landgerichts hatte ergeben, dass der Verein nicht in der Lage war, die Richtigkeit seiner Behauptung zu beweisen. Pikanterweise konnte der Verein keinen einzigen Zeugen vorweisen, der den Vorfall im Pausenraum aus erster Hand mitbekommen hat. Präsentiert wurde mit Prof. Decker von der Universität Leipzig lediglich ein aus Sicht des Landgerichts Dresden völlig unglaubwürdiger Zeuge, der bewusst selektiv, tendenziös und lückenhaft vom Hörensagen berichtete, dass ihm nur von Dritten berichtet worden sei, dass sich so etwas angeblich „sozusagen“ zugetragen habe.

Der VVN-BdA wollte das Verbot seiner Falschbehauptung nicht akzeptieren und legte Berufung vor dem OLG Dresden ein. Diese Berufung ist bezüglich der Falschbehauptung gescheitert. Das OLG Dresden bestätigt die erstinstanzliche Bewertung, dass der VVN-BdA die Richtigkeit seiner abträgliche Behauptung nicht beweisen konnte.

Für das Unternehmen Hentschke Bau hatten derartige Falschbehauptungen dramatische Folgen: Linksradikale Aktivisten haben in letzter Zeit zulasten der Hentschke Bau GmbH immer wieder erhebliche Sachbeschädigungen vorgenommen. So gingen Baumaschinen in Flammen auf. Dass dabei nicht unschuldige Menschen verletzt wurden, ist nur dem glücklichen Zufall zu verdanken.

Dr. Carsten Brennecke: „Erfreulicherweise hat das OLG Dresden der unlauteren Diffamierungsmethode des linksradikalen Vereins, unbelegte Gerüchte zu verbreiten, Einhalt geboten. Damit steht nun letztinstanzlich fest: Der VVN-BdA e.V. hat den Ruf eines renommierten Unternehmens mit Falschbehauptungen rechtswidrig beschädigt. Dieser Fall dokumentiert auch, mit welcher Methode linksradikale Vereine vorgehen: Gegner werden mit Falschbehauptungen markiert. Radikale verüben dann gegen solche „markierten“ Ziele gefährliche Straftaten, wie Brandstiftungen.“

28.10.2024

Wie das mit Steuergeldern finanzierte Correctiv versucht, Kritiker mundtot zu machen

Correctiv stört die Kritik an seinem irreführenden Bericht zum Potsdam-Treffen. Denn Correctiv versucht immer wieder, Kritik mit unbegründeten Abmahnungen zu unterdrücken. Das jüngste Opfer ist Dr. Ulrich Vosgerau (CDU).

Vosgerau ist mehrfach erfolgreich gegen die falsche Berichterstattung zum Potsdam-Treffen vorgegangen. Correctiv wurde durch das Landgericht Hamburg eine Falschberichterstattung verboten. Auch Correctiv-Geschäftsführer David Schraven wurde seine Falschbehauptung zu einem Gerichtsverfahren verboten. Beide Verbote wurden anerkannt und sind rechtskräftig.

Die irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts sind Nährboden für eine vielfache Falschberichterstattung in den Medien: Dem NDR wurde die falsche Behauptung verboten, dass beim Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger sowie der Entzug der Staatsbürgerschaft nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sei (n.rk.). Campact wurden die falsche Behauptung verboten, das Hauptanliegen auf dem Potsdam-Treffen sei die "massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte" gewesen und dass sie mit einem "Geheimplan" "Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht entziehen wollen" (n.rk.). Zahlreiche andere Medien mussten ähnliche Falschdarstellungen korrigieren und Unterlassungserklärungen abgeben.

Diese Verfahren kosten Herrn Vosgerau viel Geld, da die Gegner trotz der Erfolge die Kosten nur zu geringen Teilen erstatten müssen. Deshalb wirbt Vosgerau um Spenden.

Diesen Spendenaufruf möchte Correctiv nun mit einer unberechtigten Abmahnung torpedieren:

Vosgerau hat geäußert, dass im Correctiv-Bericht nicht behauptet wird, dass Sellner in Potsdam Remigrationspläne vorgestellt hat, deren Bestandteil die Ausweisung deutscher Staatsbürger ist. Diese Aussage Vosgeraus ist richtig: Correctiv hat sogar vor Gericht bestätigt, dass Correctiv im Bericht zum Potsdam-Treffen nicht die Tatsache behauptet hat, dass dort die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant wurde.

Dennoch greift Correctiv Herrn Vosgerau mit einer absurd konstruierten Abmahnung an. Correctiv verdreht die Aussage Vosgeraus: Er habe mit Blick auf den Correctiv–Bericht behauptet, dass Correctiv nicht berichtet habe, dass Sellner über eine Remigration zu Deutschen gesprochen habe.

Dabei zeigen sich ausgerechnet die "Faktenchecker" von Correctiv mit dem Verständnis einfacher Sätze in deutscher Sprache überfordert: Denn Vosgerau hat gar nicht in Abrede gestellt, dass über Remigration gesprochen wurde. Er hat nur richtigerweise klargestellt, dass selbst Correctiv in seinem Bericht nicht als Tatsache behauptet hat, dass es dabei um die Ausweisung deutscher Staatsbürger ging.

Vosgerau wehrt sich gegen die Abmahnung.

Das Vorgehen Correctivs gegen Kritiker hat Methode: Correctiv ist auch gegen NIUS mit einer unbegründeten Abmahnung vorgegangen und vor Gericht krachend gescheitert. Es ging um einen Bericht, der Correctiv mit der Überschrift „Geburt der Deportationslüge“ kritisierte.

Correctiv kann sich solche Angriffe leisten, weil Correctiv üppig mit auch staatlicher Finanzierungen ausgestattet ist: Im vergangenen Jahr erhielt Correctiv laut Recherchen von Maischberger fast 600.000 € Unterstützung aus staatlichen Mitteln. Hinzu kommen Einnahmen von Stiftungen und Spendern.

Umgekehrt ist Vosgerau in seinem Kampf gegen die Falschbehauptungen zum Potsdam-Treffen unverändert darauf angewiesen, dass er durch Spenden unterstützt wird.

Hier findet sich der Spendenaufruf von Dr. Vosgerau: https://www.gofundme.com/f/Prozesskostenhilfe-nach-dem-Potsdam-Treffen