Suche
Ihre Suche nach “” ergab 763 Treffer:
12.12.2024
Sieg für Kunstfreiheit: Platz 1-Album verteidigt!
Schon das Landgericht München I hatte den Antrag auf Erlass einer Verbotsverfügung gegen einen Song des Platz 1-Albums „1331“ der Band Weimar in 9 von 10 Punkten zurückgewiesen (LG München I, Urteil vom 07.11.2024, Az. 26 O 12416/24). Nun kam es für die Band noch besser: Der Gegner hat seinen Verfügungsantrag in zweiter Instanz (Az. 18 U 3949/24) vollständig zurückgezogen.
Was war passiert?
Vor kurzem erschien das zweite Album der Band Weimar, das in den deutschen Albumcharts Platz 1 belegte. In dem Song „Manifest II“ aus der gleichnamigen Trilogie setzt sich die Band auch künstlerisch mit einem YouTuber und Band-Kritiker auseinander, der sich öffentlich als „Aussteiger“ aus dem Rotlicht- und Rockermilieu inszeniert. Der Songtext thematisiert dabei die kriminelle Vergangenheit des YouTubers und wirft die Frage nach seiner Glaubwürdigkeit auf.
Vor Gericht ließ der YouTuber u.a. vortragen, er sei nie Zuhälter, sondern – so wörtlich – „Geschäftspartner von Prostituierten“ gewesen, dies obwohl er sich öffentlich selbst als ehemaligen „Zuhälter“ bezeichnet hatte. Mit seinem Verbotsantrag erlitt er deshalb eine Bruchlandung, das Landgericht München I wies 9 von 10 angegriffenen Punkten zurück. Allein die Bezeichnung „Menschenhändler“ wurde verboten. Es handele sich um eine Herabwürdigung ohne belastbare Anknüpfungstatsachen.
Neue Beweismittel tauchen nachträglich auf
Der entscheidende Hinweis kam aus dem „Weimar Kollektiv“, der Fangemeinde der Band: Es kursierten nämlich zwei YouTube-Videos, in denen der YouTuber seine früheren Aktivitäten im Rotlichtmilieu selbst als „Menschenhandel“ bezeichnet. Die Band entschied sich daher dazu, Berufung beim Oberlandesgericht München einzulegen. Einer Aufhebung des Verbots kam der YouTuber nun zuvor, indem er seinen Verfügungsantrag vollständig, also in allen 10 Punkten, zurücknahm.
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schmischke: „Wer nicht öffentlich als ‚Zuhälter‘ bezeichnet werden möchte, der sollte auch seine zeitlich zurückliegenden Aktivitäten im Rotlichtmilieu nicht öffentlich thematisieren. Der Einwand, man sei ‚Aussteiger‘ und habe die Vergangenheit hinter sich gelassen, zieht erstmal nicht. Denn die Aussteiger-Story kann man glauben, muss man aber nicht.“
Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Zwar gilt irgendwann das ‚Recht auf Vergessen‘. Darauf kann man sich aber dann nicht berufen, wenn man die Umstände, die man aus dem öffentlichen Gedächtnis tilgen will, selbst ständig öffentlich thematisiert.“
17.12.2024
Erfolg vor EUIPO-Beschwerdekammer: Marke „V12X“ wird gelöscht
Für die Mandantin Rolls-Royce Power Systems AG konnte HÖCKER jüngst die Löschung der Unionswortmarke „V12X“ (Nr. 18 707 743) für sämtliche angemeldeten Waren der Klasse 7, nämlich Motoren für Boote, Schiffe und stationäre Anwendungen sowie deren Teile und Ersatzteile, erfolgreich durchsetzen (EUIPO-Beschwerdekammer, Entscheidung vom 28.11.2024, Az. R 526/2024-2, n.rk.). Damit ist die Beschwerdekammer der von HÖCKER vertretenen Rechtsauffassung gefolgt, wonach die angegriffene Marke für die angemeldeten Waren beschreibend und nicht unterscheidungskräftig ist.
Was war passiert?
Auf Antrag der Markeninhaberin wurde die Marke vom EUIPO zunächst am 28.10.2022 eingetragen, wobei im Rahmen der Prüfung der Markenanmeldung augenscheinlich nicht die gebotene Sorgfalt aufgewandt wurde. Denn andernfalls hätte auffallen müssen, dass der Eintragung der Marke absolute Eintragungshindernisse entgegenstehen: Das Zeichen besteht insbesondere aus einer beschreibenden Angabe, weil „V12“ im Zusammenhang mit den relevanten Waren ohne Weiteres als Hinweis auf einen Zwölfzylindermotor zu verstehen ist. Auch das Element „X“ ist als Merkmal in dem Sinne zu identifizieren, dass der so bezeichnete V-12-Motor näher charakterisiert wird, z.B. als besonders leistungsstark oder als Motor der zehnten („X“) Generation. Überraschenderweise verschloss sich jedoch auch die mit dem gegen die Markeneintragung gerichteten Löschungsantrag befasste Löschungskammer des EUIPO diesem Zeichenverständnis (EUIPO, Entscheidung vom 18.01.2024, Az. C 57 523). Zur Begründung verwies die Löschungsabteilung u.a. darauf, dass das lexikalisch nicht nachweisbare Zeichen in seiner Gesamtheit für die maßgeblichen Verkehrskreise ohne klaren Bedeutungsgehalt und damit nicht zur Bezeichnung von Merkmalen der verfahrensgegenständlichen Waren geeignet sei. Auch darüber hinaus sei eine mangelnde Unterscheidungskraft der Marke nicht feststellbar.
Beschwerdekammer hebt Vorinstanz auf
Die gegen die Entscheidung der Löschungsabteilung gerichtete Beschwerde hatte vollumfänglich Erfolg: Die bloße Aneinanderreihung der beiden beschreibenden Bestandteile „V12“ und „X“ sei nicht geeignet, der angegriffenen Marke ihren beschreibenden Charakter zu nehmen, so die zutreffende Argumentation der Beschwerdekammer. Es entstehe insbesondere keine neue, von den Zeichenbestandteilen unabhängige oder über diese hinausgehende Bedeutung. Außerdem ginge der angegriffenen Marke selbst dann jede Unterscheidungskraft ab, wenn der Buchstabe „X“ nur als Einzelbuchstabe ohne genaue Bedeutung aufzufassen wäre. Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben würden im relevanten Markt nicht als Herkunftshinweis, sondern als bloße Typenbezeichnung verstanden.
Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Es ist sehr erfreulich, dass die Beschwerdekammer die eklatante Fehleinschätzung sowohl von Prüfungs- als auch Löschungsabteilung nachträglich korrigiert und die Löschung der nicht eintragungsfähigen Marke angeordnet hat.“
12.12.2024
Correctiv hat öffentliche Debatte über Tatsachen ausgelöst hat, die im Potsdam-Artikel gar nicht behauptet wurden – Wie das Landgericht Berlin seine Entscheidung gegen Correctiv begründet
Wie berichtet hat Dr. Ulrich Vosgerau vor dem Landgericht Berlin gegen Correctiv gewonnen. Seine Correctiv-Kritik in seinem Spendenaufruf zum Potsdam-Treffen ist zulässig.
Correctiv greift Kritik in Spendenaufruf an und verliert
Vosgerau hatte einen Spendenaufruf zur Unterstützung seines juristischen Vorgehens gegen die Desinformationen im Correctiv-Bericht und deren Folgen veröffentlicht. Darin kritisierte er, dass Correctiv im Bericht zum Potsdam-Treffen geschickt mit inszenierten Wertungen arbeitet. Diese Wertungen wurden von anderen Medien aufgegriffen und irrtümlich für Tatsachen gehalten. Zahlreiche Folgeberichte z.B. von NDR, ZDF und SWR wurden bereits gerichtlich verbotenen, denn sie verbreiteten Falschbehauptungen darüber, dass es in Potsdam um die Ausweisung, Abschiebung oder Deportation Deutscher gegangen sein soll.
Correctiv hat vor Gericht die folgenden unterstrichenen Passagen in Vosgeraus Spendenaufruf angegriffen, in denen Vosgerau klarstellt, dass Correctiv in seinem Bericht selbst nicht als Tatsache berichtet hat, dass Sellner in Potsdam unter dem Stichwort „Remigration“ die Ausweisung deutscher Staatsbürger gefordert hat:
Correctiv schreibt sinngemäß: Der österreichische Autor und Aktivist Martin Sellner gebrauchte in seinem Vortrag mehrmals das Wort „Remigration“. Unter diesem Begriff verstehen nicht wenige Rechtextremisten die millionenfache Ausweisung auch eigener Staatsbürger etwa wegen ihrer Hautfarbe. Wie ist dies juristisch zu bewerten? Es ist eine nicht angreifbare Meinungsäußerung. Denn Correctiv (1) schreibt nicht, daß Martin Sellner selber jemals diese Auffassung vertreten hätte, erst recht nicht (2) daß er dies ausgerechnet während des Potsdamer Treffens so gesagt haben soll. Correctiv schreibt letztlich (3) nicht einmal, daß Martin Sellner selbst zu den „Rechtsextremisten“ zähle, von denen einige – aber nicht alle – das Wort angeblich in diesem Sinne gebrauchen sollen.“
Correctiv verliert vor Landgericht in Berlin
Correctiv hat vor Gericht versucht, Vosgeraus Kritik an der „Methode Correctiv“ zu verbieten. Doch das sah das Gericht anders und begründet seine Entscheidung wie folgt:
Die Kritik Vosgeraus sei eine zulässige Meinungsäußerung. Sie sei eine kritische Bewertung der „Methode Correctiv“. Vosgerau werfe Correctiv sinngemäß vor, den „Artikel so geschickt juristisch unangreifbar formuliert zu haben, dass er eine öffentliche Debatte über Tatsachen ausgelöst hat, die in dem Artikel gar nicht behauptet wurden“, so das Landgericht in seiner Begründung.
Für die Kritik Vosgeraus sind – so das Landgericht – „nach Auffassung der Kammer entsprechende tatsächliche Anknüpfungspunkte gegeben“. Correctiv müsse die Bewertungen seiner Berichterstattung hinnehmen, weil Correctiv den Inhalt der Berichterstattung durch die Veröffentlichung selbst zur Diskussion gestellt habe. Dann müsse – so das Landgericht – aber auch eine echte Diskussion möglich sein, wobei Correctiv scharfe Meinungsäußerungen hinzunehmen habe, weil Correctiv sich medial in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat. Ausdrücklich begründet das Landgericht die Zulässigkeit kritischer Meinungsäußerung am Correctiv-Bericht damit, dass er Gegenstand zahlreicher Folgeberichterstattungen war, die gerichtlich untersagt wurden.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen
Das Landgericht Berlin sorgt damit für Klarheit: Die Kernaussagen im Correctiv-Bericht zu angeblichen Ausweisungsplänen deutscher Staatsbürger sind Wertungen und dürfen als solche bezeichnet werden. Das Gericht bestätigt: Da der Text von Correctiv Gegenstand zahlreicher Folgeberichte war, die gerichtlich untersagt wurden, muss Correctiv, Zitat „scharfe oder unfundierte Meinungsäußerungen auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindern“.
Dr. Carsten Brennecke: „Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist ein weiterer Beleg dafür, wie unglaubwürdig Correctiv arbeitet und dadurch Ängste in der breiten Masse schürt. Gerichtlich bestätigt darf Herr Vosgerau das aussprechen, was offensichtlich ist: Bei den Correctiv-Ausführungen zur Ausweisungsplänen deutscher Staatsbürger handelt es sich nicht um von Correctiv recherchierte oder berichtete Tatsachen, sondern nur um wolkige Wertungen. Damit ist durch eine weitere gerichtliche Entscheidung bestätigt worden, dass der Correctiv-Bericht in dem Kern, der für öffentliche Aufregung gesorgt hat, völlig substanzlos ist.“
18.12.2024
Funke-Mediengruppe setzt Laien als Journalisten ein und muss für deren fehlerhafte Beiträge haften – HÖCKER gewinnt für SPD-Bürgermeisterkandidaten
Das Nachrichtenportal Lokalkompass (www.lokalkompass.de) sieht aus wie jede andere Website mit lokalen Nachrichten aus Politik, Gesellschaft und Sport. Erstellt werden die Artikel aber nicht nur von Journalisten, sondern auch von Laien, sogenannten Bürgerreportern. Ob der Artikel von einem echten Journalisten oder von einem Hobby-Schreiber stammt, ist nicht direkt ersichtlich. Der Lokalkompass gehört zur Funke Medien Gruppe, genauer zur Funke Media Sales GmbH, die durch den Einsatz der Bürgerreporter natürlich Geld spart und leider auch journalistische Qualität.
Politiker wird Opfer von Bürgerreporter
Ein von HÖCKER vertretener SPD-Bürgermeisterkandidat wurde Opfer eines solchen Laien-Berichts: Ohne jeden rechtfertigenden Anlass wurde er offensichtlich rechtswidrig in einem Artikel mit dem Verdacht belegt, er habe Beihilfe zu einem Kindesmissbrauch geleistet. Ohne Beweise, geschweige denn einer Anhörung unseres Mandanten erschien der Artikel auf dem Portal, denn der Lokalkompass veröffentlicht ohne Prüfung. Funke löschte auf die Abmahnung hin zwar den Beitrag, lehnte aber eine weitergehende Haftung und die Sicherstellung weitergehender Schutzmaßnahmen ab, wie die Sperre des Namens des Betroffenen oder ein Frühwarnsystem in der Redaktion für dieses Thema.
Funke haftet für unprofessionelle Berichterstattung
Außerdem wollte das Medienunternehmen nicht für die auf seiner Nachrichtenseite veröffentlichten - unstreitig unwahren und persönlichkeitsrechtsverletzenden - Inhalte haften. Die Argumentation von Funke ist gewagt: Die Beiträge stammten nicht von ihr, sondern von einem sogenannten „Bürgerreporter“.
Funke will den Inhalt seiner Nachrichtenseite lokalkompass.de mit günstigen Beiträgen von Laienreportern bestücken, wenn diese aber gravierende Fehler machen, dann will Funke Betroffene im Regen stehen lassen und keine Verantwortung für die Fehler übernehmen.
Keine Chance für Laienjournalismus vor Gericht
Das wollte der Politiker nicht akzeptieren und ist mit HÖCKER gerichtlich vorgegangen. Beim Landgericht Essen wurde beantragt, Funke zur Unterlassung der Verbreitung der Falschbehauptungen zu verurteilen. Mit seinem Urteil hat das Landgericht Essen klargestellt, dass sich Medienunternehmen nicht hinter dem Begriff des vermeintlichen „Bürgerreporters“ verstecken können, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Betreiber von Nachrichtenportalen haften auch dann für rechtswidrige Inhalte, wenn diese von ihren Nutzern und nicht von professionellen Journalisten eingestellt werden.
Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass das betroffene Medienunternehmen die Beiträge der Bürgerreporter als gleichwertigen Teil des redaktionellen Angebots veröffentliche, ohne klar zwischen professionellen und nutzergenerierten Inhalten zu unterscheiden. Für die Leserinnen und Leser sei die Herkunft der Inhalte nicht erkennbar. Deshalb sei das Medienunternehmen für Artikel der Bürgerreporter unmittelbar verantwortlich. Dies gelte insbesondere dann, wenn sich das Medienunternehmen weitreichende Nutzungsrechte an den eingestellten Beiträgen sichere und diese sogar kommerziell verwerte und sich gleichzeitig Regressmöglichkeiten für eine eigene Inanspruchnahme einräume. Es wurde auch klargestellt, dass es für eine redaktionelle Kontrolle ausreicht, wenn die von den Bürgerreportern veröffentlichten Beiträge in den Entwurfsmodus zurückgesetzt werden können, da dies zeigt, dass das Medienunternehmen über den weiteren Verbleib der Inhalte entscheiden kann.
Dr. Carsten Brennecke und John Darby, HÖCKER Rechtsanwälte: „Das Urteil sendet ein starkes Signal: Ähnlich wie „Eltern haften für ihre Kinder“, haften Medienunternehmen auch für ihre Produkte. Egal, ob Bürgerreporter oder ähnliche Konzepte zur Kosteneinsparung: Medienunternehmen trifft bei Fehlern die Haftung. Denn Medienunternehmen sind keine Plattformen im Internet, sondern sie tragen die Verantwortung für das, was sie veröffentlichen - unabhängig davon, wer die Inhalte erstellt hat.“
Die Legal Tribune Online berichtet hier über den Erfolg von HÖCKER: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-essen-4o24424-haftung-medienunternehmen-fuer-buergerreporter
02.01.2025
Verbot für die Grünen in Hamburg: Wiederholte Falschbehauptung zum Potsdam-Treffen beschert Bürgerschaftsfraktion weitere Niederlage
Die Grünen der Bürgerschaftsfraktion in Hamburg erweisen sich als schlechte Verlierer und Realitätsverweigerer. Nachdem das Landgericht Hamburg der Grünenfraktion in der Bürgerschaft bereits verboten hatte, in einer Pressemitteilung falsch zu behaupten, dass in Potsdam auf dem Treffen die Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürgern besprochen worden sei, werden die Grünen zum Wiederholungstäter.
Neue Falschbehauptung statt Klarstellung
In einer neuen Mitteilung berichten die Grünen über die Gerichtsentscheidung und übertünchen unverblümt ihre Niederlage vor Gericht mit einer neuen Falschbehauptung. So schreiben sie:
Das Gericht habe etwas zu ihren Gunsten bestätigt, nämlich dass es beim Potsdam-Treffen darum ging, „durch maßgeschneiderte Gesetze, deutsche Staatsbürger*innen dazu zu bringen, das Land zu verlassen".
Diese Aussage ist komplett falsch, da es um diesen Sachverhalt in dem Verfahren gar nicht ging. Somit hat das Gericht dazu gar nichts bestätigt. Außerdem wurde der Fall der Grünen aus Hamburg in der Legal Tribune Online analysiert. Dort hätten die Grünen verständlich den Sachverhalt nachlesen und dabei feststellen können, dass das Gericht dazu entgegen ihrer Behauptungen rein gar nichts festgestellt hat: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hamburg-324o52424-vosgerau-gruene-correctiv-remigration?s=08
Doppelt dumm gelaufen: Die Verfahrensfehler
Zum anderen haben die Grünen kein glückliches Händchen bei der Wahl ihres Rechtsbeistands. Im ersten Verfahren erkannte der Anwalt, dass er für die Grünen verlieren wird. So setzte er in seinen Schriftsätzen plötzlich auf Masse statt Klasse. Er schüttete das Gericht mit unerheblichen Anlagen zu. Damit wollte er das Gericht nach eigener Aussage dazu bringen, Sachverhalte zu bestätigen, die nicht Gegenstand des Verfahrens waren, u.a. die Behauptung, dass es in Potsdam um die Remigration deutscher Staatsbürger gegangen sei. Zu den uferlosen Anlagen fand sich aber in seinem Schriftsatz kein konkreter Tatsachenvortrag. Deshalb waren deren Inhalte kein Gegenstand des Verfahrens. Handwerklich schlecht gemacht.
Die Abmahnung des Grünen-Anwalts
Das Verfahren gerade verloren und im Netz direkt eine Falschbehauptung verbreitet, so agierte der Rechtsbeistand der Grünen nach dem ersten Verfahren und bekam prompt eine Abmahnung. Den Fehler einsehend, gab der Anwalt eine Unterlassungserklärung ab. Interessant ist, dass es sich bei der verbotenen Falschaussage des Anwalts um die gleiche Falschaussage wie bei den Grünen handelte. Entweder gab es zwischen Mandant und Anwalt keine Kommunikation oder der Mandant, in diesem Fall die Grünen, sind beratungsresistent. Wie dem auch sei, auch die Grünen wurden nun kostenpflichtig abgemahnt und haben zu ihrer Falschbehauptung eine Unterlassungserklärung abgegeben, Anwaltskostenerstattung inklusive.
Dr. Carsten Brennecke: „Es ist schon bemerkenswert zu sehen, wie erkenntnisresistent die Grünen der Bürgerschaftsfraktion in Hamburg sind. Ich hoffe, dass die Grünen zumindest jetzt bei der Wahrheit bleiben und einen ehrlichen Wahlkampf in Hamburg führen, bei dem es um Fakten geht. Ansonsten sehen wir uns bald wieder vor Gericht.“
03.01.2025
Klagen gegen die Kernaussagen im Correctiv-Bericht eingereicht
Es geht u.a. um die Falschbehauptungen, es habe einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ und eine „Ausbürgerungsidee“ gegeben.
Mehrere Teilnehmer des Potsdam-Treffens haben gegen Correctiv vor dem Landgericht Hamburg Klagen gegen die Kernaussagen des Berichts "Geheimplan gegen Deutschland" vom 10.01.2024 zum sog. Potsdam-Treffen eingereicht. Einer der Kläger ist Dr. Ulrich Vosgerau (CDU), der bereits mit zahlreichen Gerichtsverfahren gegen falsche Berichte über das Potsdam-Treffen erfolgreich war, die der irreführende Correctiv-Artikel ausgelöst hatte.
Correctiv-Kernaussage: Der Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger
Dr. Ulrich Vosgerau klagt gegen die falsche Darstellung, in Potsdam sei ein Plan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Gegenstand gewesen. Er greift die nachstehende Äußerung an:
„Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.
Denn es gab in Potsdam keinen Plan zur Ausweisung Deutscher. Das hat sogar Correctiv-Rechtsanwalt Torsten Feldmann bestätigt.
So hat er in unserem im Verfahren für Dr. Ulrich Vosgerau vor dem Landgericht Hamburg bereits im Februar 2024 zum Potsdam-Treffen folgendes ausdrücklich bestätigt: „…im Rahmen der Diskussion nicht weiter erörtert wurde, welche Möglichkeiten bestehen, aktuell deutsche Staatsbürger mit deutschem Pass unmittelbar auf Grundlage rassistischer Kriterien auszuweisen“.
Correctiv-Kernaussage: Die Ausbürgerungsidee deutscher Staatsbürger
Dr. Ulrich Vosgerau klagt zudem gegen die falsche Darstellung, in Martin Sellners Vortrag habe es eine „Ausbürgerungsidee“ gegeben. Damit wird die Falschbehauptung verbreitet, in Potsdam sei eine Idee der Ausbürgerung, also der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft vorgestellt worden. Geklagt wird gegen die Passage: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“
Diese Passagen werden auch durch einen weiteren Teilnehmer in einem zweiten Klageverfahren angegriffen. Dieser Teilnehmer wendet sich darüber hinaus gegen die Falschbehauptung, er habe in Potsdam ein Expertengremium gefordert, das den Plan der Vertreibung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausarbeiten soll. Geklagt wird in diesem Klageverfahren gegen die Passage: „…der sich später auf Fragen der Redaktion hin als “alleiniger Veranstalter“ bezeichnet, spricht von einem Expertengremium, das diesen Plan – die Vertreibung der Menschen mit Migrationshintergrund, auch deutscher Staatsbürger – ausarbeiten soll.“
Zweifelhafte Kernaussagen richten großen gesellschaftlichen Schaden an
Der Correctiv-Bericht hat zahlreiche Medien so in die Irre geführt, dass sie in Folgeberichten Falschbehauptungen verbreiteten, die reihenweise verboten wurden. Sie alle hatten sich unter Berufung auf ihr Verständnis des Correctiv-Artikels vom 10.01.2024, in Potsdam sei die Ausweisung, Abschiebung oder Deportation deutscher Staatsbürger geplant, besprochen oder diskutiert worden, zu falschen Berichten verleiten lassen. Dr. Ulrich Vosgerau ist gerichtlich u.a. gegen den NDR, das ZDF, den SWR, gegen Campact, sowie die Grüne Bürgerschaftsfraktion vor dem LG Hamburg vorgegangen. Diese Falschbehauptungen wurden durch das Landgericht Hamburg - teilweise auch bestätigt durch das OLG Hamburg - verboten.
Die Correctiv-Aussagen wurden durch die Teilnehmer von Beginn an als irreführend kritisiert. Presserechtlich bewegen sie sich an der Grenze zwischen Falschbehauptungen und gerade noch zulässigen Meinungsäußerungen. Doch diese Grenze ist nun überschritten, wie die zahlreiche Falschberichterstattung als Folge des Correctiv-Berichts belegt. Wenn etablierte Medien reihenweise meinen, dass es sich im Correctiv-Bericht um Fakten handelt, dann liegt der Verdacht nahe, dass Correctiv Falschbehauptungen verbreitet hat. Deshalb klagen jetzt die Teilnehmer.
Die Verantwortlichen für die Falschbehauptungen
Die Teilnehmer verklagen die Correctiv gGmbH und die Journalisten persönlich, die sich für den Bericht verantwortlich zeigen: Den Chefredakteur Justus von Daniels, die stellvertretende Chefredakteurin Frau Anette Dowideit, sowie die „Reporter“ Marcus Bensmann, Jean Peters und Gabriela Keller.
Dr. Carsten Brennecke: „Wir gehen davon aus, dass die Kernaussagen des Correctiv-Berichts als Falschbehauptungen verboten werden, denn die Summe der bereits verbotenen Folgeberichte belegt, dass Correctiv Journalisten bewusst in die Irre geführt hat. Doch selbst wenn das Gericht feststellen sollte, dass es sich bei einigen Aussagen um zulässige Wertungen handelt, wäre das für die Teilnehmer immer noch ein Gewinn. Denn dann wäre auch gerichtlich endgültig festgestellt, dass der Correctiv-Bericht an entscheidenden Stellen nur wolkige Wertungen enthält.“
10.01.2025
Essay: Correctiv-Bericht – Chronik einer Entzauberung
Ein Jahr nach der Veröffentlichung des aufsehenerregenden Correctiv-Berichts ist von den reißerischen Thesen wenig übriggeblieben. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen haben falsche Inhalte, die Ängste schürten, verboten. Und es kommt noch schlimmer für Correctiv - gegen die Hauptaussagen im Bericht sind nun Klagen eingereicht, und zwar gegen die Correctiv gGmbH selbst, wie auch gegen die fünf Correctiv-Mitarbeiter Marcus Bensmann, Justus von Daniels, Anette Dowideit, Jean Peters, Gabriela Keller.
Kalkulierte Empörung – wie alles begann
Am 25. November 2023 findet in der Villa Adlon am Lehnitzsee in Potsdam ein Treffen statt. Es nehmen Politiker der AfD daran teil, auch CDU-Politiker und Mitglieder der CDU sind vertreten, Unternehmer und der österreichische Aktivist und Autor Martin Sellner hält einen Vortrag. Angeblich mit dabei und immer noch unbekannt ein Informant. Diese Person soll das Treffen für das spendenfinanzierte Medienunternehmen Correctiv ausgespäht haben.
Am 10. Januar 2024 veröffentlicht Correctiv einen Bericht über das Treffen mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. Im Lead - der Einführung des Artikels - fasst Correctiv die zu erwartenden Inhalte für den Leser so zusammen: „Von diesem Treffen sollte niemand erfahren: Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und finanzstarke Unternehmer kamen im November in einem Hotel bei Potsdam zusammen. Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland.“
Auf insgesamt 25 DIN A4 Seiten tragen die Autoren zusammen, was sich vermeintlich auf dem Treffen ereignet haben soll. Dabei greifen sie auf eine ungewöhnliche Form der Berichterstattung zurück, die eher an eine Märchenerzählung erinnert als an ein journalistisches Erzeugnis. Ein Ausschnitt aus dem Prolog:
Prolog – Hinter den Kulissen
Es ist der Morgen des 25. November, kurz vor neun Uhr, ein trüber Samstag. Auf den geparkten Autos im Hof sammelt sich Schnee. Was sich an dem Tag im Landhaus Adlon abspielt, wirkt wie ein Kammerspiel – doch es ist Realität.
Die Methode Correctiv
Erster Akt im Kammerspiel von Correctiv – Das Märchen beginnt
Und schon sind wir beim Thema, denn die Realität von Correctiv hat nichts mit der gängigen Definition von Realität zu tun: Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Realität unterscheidet sich damit klar von Wunschdenken und Interpretationen, also einfach sagen, was ist.
Um zu überprüfen, wie viel Realität im Correctiv-Bericht steckt, braucht es nur drei Textmarker in verschiedenen Farben, ein bisschen Zeit und einen gesunden Menschenverstand. Im Bericht von Correctiv über das Potsdam-Treffen finden sich nämlich Wertungen, Interpretationen und Tatsachen. Die Tatsachen sind dabei stark unterrepräsentiert und das belegt, dass Correctiv so gut wie keine Fakten in dem Beitrag liefert. Stattdessen arbeitet Correctiv mit irreführenden Wertungen und Interpretationen, die selbst versierte Journalisten und ganze Redaktionen in der deutschen Medienlandschaft in die Irre geführt haben. Zur „Methode Correctiv“ gehört auch, dass eine Vorankündigung für ihren Bericht einen Tag vor der Veröffentlichung an einen großen Presseverteiler ging. Als Teaser wiesen sie daraufhin, dass sich etwas Großes in Potsdam ereignet hat. Die Redaktionen waren also alarmiert und mit den reißerischsten Informationen bereits gefüttert. Als am kommenden Tag, den 10. Januar 2024, dann der gesamte Artikel veröffentlicht wurde, wollte jede Publikation mit dabei sein. Es regnete Berichte, es wurde verurteilt, es wurde sich empört und die Teilnehmer standen am Pranger. Dank Schnelligkeit vor Sorgfalt brannten in den Redaktionen die Sicherungen durch. Keine Zeit und/oder Interesse, die Teilnehmer anzurufen oder anzuschreiben, um sie zu befragen, was sich denn in Potsdam zugetragen hat, ob sie das alles bestätigen können oder ob es alles ganz anders war.
Das klingt unglaublich? Ist leider wahr und gerichtsfest: Keine Zeit für Recherche, da tagesaktuell – so lautete nämlich die Erklärung des ZDF vor Gericht, als sich das heute journal für seine falsche Correctiv-Berichterstattung rechtfertigen musste. Aber dazu später mehr, jetzt erstmal weiter in der Dramaturgie.
Zweiter Akt im Kammerspiel von Correctiv – Empörung und Ängste schüren
Ein Kammerspiel erzählt eine Geschichte. Geschichten benötigen einen Spannungsbogen. Zu Beginn steht immer ein Problem oder eine Herausforderung. Auf dem Weg zum Höhepunkt spitzt sich diese Situation zu und die Geschichte erfährt eine Wende. Wie diese ausfällt, entscheidet, ob am Ende ein Happy End oder eine Misere steht.
Correctiv hat mit seinem Beitrag die Medien in Deutschland ab dem 10. Januar 2024 so instrumentalisiert, dass selbst renommierte Nachrichtensendungen wie Tagesschau, heute-journal und zahlreiche Verlagshäuser unbewiesene falsche Behauptungen wie „auf dem Potsdam-Treffen wurde die millionenfache Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant“ veröffentlichten.
Wie ein Lauffeuer breitete sich die Geschichte aus, die ähnlich wie bei einer Stillen-Post-Übung von Mal zu Mal immer fantastischer wurde. Hunderttausende Menschen kamen in Deutschland im Winter 2024 auf die Straßen. Darunter waren Prominente, Politiker, Bürger mit ihren Kindern. Sie trieb an, dass angeblich eine Ausweisung von Millionen Menschen aus Deutschland, darunter auch deutsche Staatsbürger, bevorstehe. Bundesweit gehen an einem Wochenende fast eine Million Menschen gegen Rechtsextremismus und für Demokratie auf die Straße. Alle hatten Angst und äußerten diese auch, wie ein junges Mädchen in der WDR-Sendung „aktuelle Stunde“ vom 21.01.2024 auf einer Demonstration in Köln:
„50% meiner Freunde sagen wir jetzt mal, bestehen aus welchen, die von der AfD hier nicht geduldet würden und ich möchte halt meine Freunde behalten.“
Dem Mädchen ist nicht vorzuwerfen, dass es den Bericht nicht gelesen oder verstanden hat. Correctiv hingegen ist vorzuwerfen, dass sie Ängste mit einem vagen Bericht schüren und damit andere Medienhäuser mit in den Glaubwürdigkeitsabgrund reißen. Nicht alle Medien ließen sich von der märchenhaften Darstellung des Correctiv-Berichts einlullen. Doch die Echokammern waren schnell etabliert, existierten unabhängig voneinander und spalteten die Gesellschaft.
Fast ein Jahr später zieht der Leipziger Demokratieforscher Oliver Decker in einem dpa-Bericht vom 03.12.2024 Bilanz und stellt fest, nach der Correctiv-Enthüllung des sogenannten Potsdamer Treffens rechter Politiker hätten vor allem Menschen demonstriert, die sich als Mitte-links verstünden. „Es ist ein relevanter Teil der Gesellschaft, aber es ist natürlich nicht die Mehrheit“, sagte Decker. Es sei die Frage, wie man „Bündnisfähigkeiten“ eher konservativer Menschen Mitte-rechts herstellen könne, denn es gehe um die Abwehr von Extremismus. „Wir können auf die in der Mobilisierung nicht verzichten“, sagte Decker.
Diese Erkenntnis zeigt, dass es gefährlich ist, Menschen zu empören und mit Ängsten auf die Straßen zu locken, wenn die Geschichte bei näherer Betrachtung in sich zusammenfällt. Das hätte vermieden werden können, und zwar durch die journalistische Sorgfaltspflicht der Medien, die ab dem 10. Januar über die Correctiv-Enthüllungen berichteten. Wenn Correctiv schon nicht in der Lage ist, Fakten über ein Treffen zu liefern, und stattdessen ein Schauermärchen mit allen Mitteln des Storytellings daraus macht, dann sind die Journalisten im Land gefragt. Doch die Geschichte war wohl zu gut, um nicht wahr zu sein.
Der höchste Punkt im Spannungsbogen ist erreicht, die Entzauberung beginnt.
Dritter Akt im Kammerspiel von Correctiv – Tatsachen kommen ans Licht
Die PISA-Studie bescheinigt seit Jahren Schülerinnen und Schülern in Deutschland immer wieder neu, dass sie große Schwächen im Bereich Textverständnis haben. Dass dieses Unvermögen auch in vielen Redaktionen in Deutschland vorherrscht, war bislang unbekannt. Die Unterscheidung zwischen Wertungen, Fakten, Zitaten, Kommentaren und Interpretationen lernen Kinder in der Schule im Deutschunterricht. Dieses Wissen ist essenziell, um sich im Alltag zurechtzufinden und Informationsquellen bewerten und beurteilen zu können. In Zeiten von Social Media sind diese Fähigkeiten wichtiger denn je, denn Influencer, Lügenbarone, zwielichtige und schillernde Gestalten ziehen wie Rattenfänger durchs Netz und sammeln Ahnungslose ein. Zugegeben, der Correctiv-Bericht war ganz schön verzwickt geschrieben. Doch wer sich die Zeit nahm, ihn in Ruhe und mit kühlem Kopf zu lesen, erkannte schnell, dass es kaum Fakten gab.
Teilnehmer, die auf dem Treffen in Potsdam waren, zeigten sich überrascht darüber, was dort besprochen worden sein soll. Insbesondere Dr. Ulrich Vosgerau, CDU-Mitglied, Rechtsanwalt und Staatsrechtsdozent, wollte das nicht hinnehmen. Und so landeten zahlreiche Berichte über das Correctiv-Pamphlet vor Gericht ebenso wie der Correctiv-Bericht selbst. Das Ergebnis, es hagelte Verbote.
Hier die Liste der Urteile, die Höcker Rechtsanwälte für Prof. Ulrich Vosgerau gegen Correctiv und die Correctiv-Berichterstattung erstritten hat:
- Rechtskräftig anerkanntes Verbot Landgericht Hamburg gegen Correctiv: Falschbehauptung zum Inhalt des Vortrags Vosgeraus auf dem Potsdam-Treffen
- Rechtskräftig anerkanntes Verbot des Landgerichts Hamburg gegen Correctiv-Geschäftsführer David Schraven: Verbot seiner Falschbehauptung, das LG Hamburg habe die Darstellungen Correctivs rund um die angeblichen Remigrationsplanungen gerichtlich geprüft und bestätigt.
- Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg gegen den NDR: Wegen der Falschbehauptung der Tagesschau, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant und der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft diskutiert worden.
- Verbot des Landgerichts Hamburg gegen die Falschbehauptung von Campact: In Potsdam sei eine „Zwangsdeportation“ von Deutschen mit Migrationshintergrund das Hauptanliegen gewesen, sowie Ziel, Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht zu entziehen.
- Verbot des Landgerichts Hamburg gegen die Falschbehauptung des ZDF: Im heute journal, in Potsdam sei die Deportation von Millionen Menschen, auch solcher mit deutscher Staatsbürgerschaft, geplant worden und es sei um die Idee gegangen, Millionen Menschen abzuschieben, auch solche mit deutschem Pass.
- Rechtskräftig anerkanntes Verbot des Landgerichts Hamburg gegen den SWR: Zur Falschbehauptung, in Potsdam sei die Ausweisung von unliebsamen Deutschen mit Migrationshintergrund geplant worden.
- Rechtskräftig anerkanntes Verbot des Landgerichts Hamburg: Gegen die Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg, die Teilnehmer seien in Potsdam zusammengekommen, um die Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürgern ins afrikanische Ausland zu besprechen.
Vierter Akt im Kammerspiel von Correctiv – Markante Risse in der Correctiv-Legende
In Anbetracht dieser erfolgreichen Verfahren gegen die Folgeberichte zahlreicher Medien über den Ursprungsbeitrag von Correctiv wirkt es bizarr, dass Ende 2024 die Fachzeitschrift „Medium Magazin“ die fünf Akteure von Correctiv zu den Journalistinnen und Journalisten des Jahres wählte. Das Team - bestehend aus Marcus Bensmann, Justus von Daniels, Anette Dowideit, Gabriela Keller und Jean Peters - wurde von der Jury für die Recherche "Geheimplan gegen Deutschland" ausgezeichnet. Die Begründung der Jury liest sich realitätsfern: „Durch die enge Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen - von klassischer Recherchearbeit über Faktencheck, Kommunikation und Rechtsberatung - konnte die Recherche präzise durchgeführt und rechtlich abgesichert werden. Gegenüber juristischen Angriffen verteidigte das Correctiv-Team bis zuletzt seine Recherche erfolgreich."
Anders und besonnener ging es bei der Verleihung des „Deutschen Reporter:innen Preises“ für das Jahr 2024 zu. In der Kategorie Investigativtext ging das Jury-Mitglied Claus Kleber, ehemaliger Moderator des ZDF-heute-journals, auf den Correctiv-Text ein, der nominiert war, und erklärte, warum dieser keinen Preis verdient habe. Der Text zeige zwar eine Investigativleistung, doch der Reporterpreis honoriert keine Wirkung, sondern einen Text. Stattdessen wurde ein anderer Text ausgezeichnet, der nicht „nach Effekten hascht“, „keine Richtung verfolgt“ und nichts „aufbausche“, so Kleber in seiner Laudatio.
Und es gab noch mehr Kritik am Correctiv-Bericht. Im medienkritischen Blog Übermedien analysierten der Chefredakteur der Legal Tribune Online, Journalist und Jurist Felix Zimmermann, der Medienjournalist Stefan Niggemeier, sowie der Leiter der renommierten Journalistenschule Henri-Nannen-Schule und Journalist Christoph Kucklick in einem gemeinsamen Beitrag den Correctiv-Bericht kritisch und kamen zu dem Ergebnis:
„Richtig ist: Der Text ist misslungen, das Verhalten von Correctiv nach der Veröffentlichung fragwürdig und die Berichterstattung vieler Medien eine Katastrophe.“
Ausdrücklich stellen die Autoren fest, dass der Correctiv-Bericht „journalistisch schwach“ ist und begründen dies wie folgt:
„Er unterstellt, statt zu belegen, er raunt, statt zu erklären, er interpretiert, statt zu dokumentieren.“
Die Autoren werfen Correctiv vor, durch schwammige Aussagen im Bericht eine systematische Unsicherheit über das erzeugt zu haben, was sich in Potsdam tatsächlich zugetragen hat. Kritisiert wird insbesondere, dass durch manipulative Aussagen, die zwar aufgrund des Wertungsgehalts presserechtlich nicht angreifbar sind, gleichwohl aber journalistisch höchst unseriös seien, bei Lesern und Medien der falsche Eindruck erweckt wurde, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant worden. Diese Kritik wird wie folgt formuliert:
„Und das Schlimmste: Correctiv erzeugt eine systematische Unsicherheit über das, was eigentlich die Aussage des Artikels ist und worin der Skandal von Potsdam besteht. …
Aber die Erzählung von Correctiv ging weit darüber hinaus. Sie suggerierte, dass in Potsdam gemeinsam die Vertreibung von Millionen Menschen nach rassistischen Kriterien inklusive der Ausweisung auch deutscher Staatsbürger geplant wurde. Das will Correctiv aber gar nicht gemeint haben, wie das Recherchekollektiv inzwischen sogar vor Gericht zu Protokoll gegeben hat. Der Text behauptet also Dinge, die er nicht behauptet – man muss es so merkwürdig sagen. …
Das Stück erzeugt, was ein guter journalistischer Text unbedingt vermeiden sollte: Es sät beständig Zweifel an sich selbst. Bei jeder erneuten Lektüre möchte man wieder bei Correctiv anrufen und nachfragen, was denn tatsächlich gesagt wurde, was denn wirklich los war. …
Besonders problematisch wird die Kombination aus Nichtbeleg und Großdeutung, wenn es um den massivsten Vorwurf im Bericht geht, nämlich die vermeintliche Ausweisung deutscher Staatsbürger. …
Die Recherche fasst also im Ergebnis etwas zusammen, was von den vorherigen Ausführungen nicht getragen ist. Und es wird noch verrückter: In einem der zahlreichen Gerichtsverfahren hat Correctiv sogar klargestellt, dass es „zutreffend“ sei, dass „die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben“. Wer von den vielen Leuten, die alarmiert durch die Berichterstattung auf die Straße gegangen sind, weiß, dass Correctiv gar nicht über „Deportationspläne“ berichtet haben will? Wer von ihnen weiß, dass Correctiv vor Gericht sogar ausdrücklich festgestellt hat, solche Pläne seien nicht besprochen worden? Stattdessen bekamen manche den Eindruck, dass womöglich alsbald Deutsche mit Migrationshintergrund des Landes verwiesen werden würden.
Presserechtlich kann Correctiv damit durchkommen, guter Journalismus ist es sicher nicht, Sachverhalten durch aufbauschende Wertungen eine völlig neue Dimension zu geben.“
Im nächsten Akt muss sich die von der Jury hochgelobte Rechtsberatung beweisen. Denn Justitia ist bekanntlich blind, aber nicht dumm. Es hagelt Klagen in der Hauptsache gegen Correctiv.
Fünfter Akt im Kammerspiel von Correctiv – Showdown: Angriff auf die Kernaussagen
Die fünf Reporterinnen und Reporter von Correctiv bekamen Ende 2024 Post. Marcus Bensmann, Justus von Daniels, Anette Dowideit, Gabriela Keller und Jean Peters müssen sich für ihre Recherchen und den Bericht "Geheimplan gegen Deutschland" persönlich vor Gericht verantworten. Dr. Ulrich Vosgerau und ein weiterer Teilnehmer des Treffens haben den Kern des Correctiv-Berichts angegriffen. Warum? Weil die Story inzwischen so ausgehöhlt ist, dass im Zentrum nur noch ein fauler Kern ist.
Der Correctiv-Bericht hat zahlreiche Medien so in die Irre geführt, dass sie in Folgeberichten Falschbehauptungen verbreiteten, die reihenweise verboten wurden. Sie alle hatten sich unter Berufung auf ihr Verständnis des Correctiv-Artikels vom 10.01.2024, in Potsdam sei die Ausweisung, Abschiebung oder Deportation deutscher Staatsbürger geplant, besprochen oder diskutiert worden, zu falschen Berichten verleiten lassen.
Die Correctiv-Aussagen wurden durch die Teilnehmer von Beginn an als irreführend kritisiert. Presserechtlich bewegen sie sich an der Grenze zwischen Falschbehauptungen und gerade noch zulässigen Meinungsäußerungen. Doch diese Grenze ist nun überschritten, wie die zahlreichen Falschberichterstattung als Folge des Correctiv-Berichts belegen. Wenn etablierte Medien reihenweise nicht erkennen, dass es sich im Correctiv-Bericht um Meinungsäußerungen handelt, dann liegt der Verdacht nahe, dass Correctiv Falschbehauptungen verbreitet hat. Deshalb klagen jetzt die Teilnehmer.
Egal, wie das Verfahren ausgeht, selbst wenn das Gericht feststellen sollte, dass es sich bei einigen Aussagen um zulässige Wertungen handelt, wäre das für die Teilnehmer und die Gesellschaft immer noch ein Gewinn. Denn dann wäre auch gerichtlich endgültig festgestellt, dass der Correctiv-Bericht an entscheidenden Stellen nur wolkige Wertungen enthält.
Und zum Schluss ein Blick zurück auf den Correctiv-Bericht vom 10.01.2024. Er endet mit einem Epilog:
Epilog - Am Abend danach ist alles still. Das Hotel wirkt wie ausgestorben. Nur ein leichtes Fernsehflackern kommt aus der Juniorsuite.
Vielleicht ist dieses Szenario ein Sinnbild für die Zukunft des spendenfinanzierten Medienunternehmens Correctiv.
Ein möglicher Epilog in 2025 könnte sein:
Die Correctiv-Redaktion in Berlin ist verlassen. Nur der Widerschein eines Computerbildschirms wirft sein mattes kaltes Licht in ein Büro. Der letzte Artikel von Correctiv über ein Treffen in der Schweiz ist gefloppt. Kaum ein Medium griff ihn auf, denn Erkenntnisgewinn und Faktenlage waren gering. Die Medienhäuser in Deutschland sind wachsamer und kritischer geworden. Jetzt verdienen die Correctiv-Mitarbeiter ihr Geld mit Storytelling-Workshops. Ein gutes Geschäft für die vielen Selbstverlage, die dank der Correctiv-Schulungen viele neue Autoren gewinnen konnten.
Ein Essay von Dr. Carsten Brennecke
13.01.2025
Licht und Schatten im SWR: SWR erkennt Verbot zu Correctiv-Falschberichterstattung an und verschleiert dennoch weiter
Der Südwestrundfunk, kurz SWR, zeigt sich einsichtig und erkennt das Verbot für einen seiner Artikel über den Correctiv-Bericht an. Für unseren Mandanten, Dr. Ulrich Vosgerau (CDU), konnten wir uns vor Gericht gegen den SWR durchsetzen. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass der öffentlich-rechtliche Sender ein schlechter Verlierer ist.
Transparenz? Fehlanzeige!
Zum guten Ton gehört es normalerweise, dass Presseorgane bei Fehlern in ihren Berichten die Leser mittels eines Transparenzhinweises darauf aufmerksam machen, was sie warum und wie geändert haben. Das dient dazu, die fehlerhafte Information kenntlich zu machen und gleichzeitig diese zu korrigieren. Das fällt dem SWR anscheinend schwer, dabei wäre es so leicht.
Unter dem Titel „Darum geht es in dem Correctiv-Bericht, das ist bekannt!“ hat der SWR eine Zusammenfassung des Correctiv-Berichts verbreitet. Darin fanden sich einige Falschbehauptungen wieder, gegen die wir für Dr. Ulrich Vosgerau vorgegangen sind. Das Landgericht Hamburg hat dem SWR die Falschbehauptung verboten, ein in Potsdam gefasster Plan habe den Erlass „maßgeschneiderter Gesetze“ vorgesehen, mit denen „deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgewiesen“ werden sollten. Verboten wurde auch die Falschbehauptung, es sei die Ausweisung von „unliebsamen Deutschen“ geplant worden. Drittens wurde dem SWR die Falschbehauptung verboten, in Potsdam sei die Regierungsübernahme der AfD „anvisiert“ worden. Diese Behauptung findet sich noch nicht mal im Ansatz im Correctiv-Bericht, sondern ist eine reine Erfindung des SWR.
Mit der falschen Correctiv-Berichterstattung hat sich der SWR keinen Gefallen getan. Neben einem Reputationsschaden ist auch ein finanzieller Schaden entstanden. Die gerichtliche Auseinandersetzung kostet den Sender einen vierstelligen Betrag, der gerichtlich festgesetzt wurde. Damit zahlen die Gebührenzahler für die handwerklichen Fehler der SWR-Journalisten.
Handwerklich fragwürdig geht es leider weiter. Zwar löschte der SWR die verbotenen Passagen, um dann mit diesem Transparenzhinweis dem guten Journalismus einen Bärendienst zu erweisen:
„Hinweis: In einer früheren Version des Artikels haben wir missverständliche Formulierungen über den Inhalt der Gespräche beim Treffen in Potsdam verwendet. Konkret waren dies Formulierungen im Zusammenhang mit der Correctiv-Einordnung über Konsequenzen, die eine mögliche AfD-Regierung haben könnte, sowie die laut Correctiv-Recherche in Potsdam besprochenen Pläne zum Umgang mit „unliebsamen Deutschen“. Wir haben die entsprechenden Passagen präzisiert.“
Schulnote 6
Wäre dieser Transparenzhinweis Bestandteil einer Klassenarbeit gewesen, wäre diese Arbeit sehr schlecht ausgefallen. Denn mit diesem Hinweis versucht der SWR nicht aufzuklären, sondern seine Leser weiter zu täuschen. Er stellt nicht klar, dass und wie er falsch berichtet hat, sondern schreibt nur von „missverständlichen Formulierungen“, die „präzisiert“ wurden, ohne deutlich zu machen, worum es geht.
Mittlerweile hat der SWR den Artikel samt irreführendem Transparenzhinweis ganz gelöscht und so alle Spuren verwischt. Die Falschinformation seiner Leser mag der SWR somit nicht klarstellen.
Dr. Carsten Brennecke: „Der SWR torpediert mit seinem Verhalten das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine wahrheitsgemäße und unabhängige Berichterstattung. Zuerst verbreitet er eine gezielte Desinformation. Dann versucht er mit allen Mitteln, die Desinformation seiner Leser und Zuschauer aufrecht zu erhalten, statt aufzuklären“.
16.01.2025
Bilanz zum Einjährigen der Correctiv-Berichterstattung: Verheerendes Presseecho
Mittlerweile hat sich die Veröffentlichung des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen vom 10.01.2024 gejährt. Während es in der ersten Zeit nach Veröffentlichung des Artikels in der Presse Zustimmung gab, hat sich die Wahrnehmung insbesondere auch im Kreis der Journalisten mittlerweile gewendet:
Ein Jahr nach der Veröffentlichung des Correctiv-Berichts vom 10.01.2024 fiel das Presseecho zum Jahrestag des Berichts durchgehend negativ, kritisch und damit aus Sicht von Correctiv verheerend aus. Es ist bemerkenswert, dass es zum Jahrestag keinen einzigen Pressebericht gab, der den Correctiv-Bericht ein Jahr nach seiner Veröffentlichung noch positiv hervorgehoben und gelobt hat.
Vielmehr wurde dutzendfach nicht nur darüber berichtet, dass und wie sich der Bericht als irreführend und falsch herausgestellt hat und deshalb gegen diesen geklagt wird.
Es wurde zudem das Ergebnis einer aufwändigen Gegenrecherche zum Correctiv-Bericht durch die ZEIT veröffentlicht.
Die Ergebnisse der ZEIT-Gegenrecherche sind ein Super-Gau für Correctiv: Denn das Ergebnis der ZEIT-Gegenrecherche zum Potsdam-Berichts ist, dass die Kernaussagen nichts sind als heiße Luft:
Die ZEIT hat sich in einer langen und tiefgehenden Gegenrecherche dem Correctiv-Artikel vom 10.01.2024 zum Potsdam-Treffen gewidmet. Sie hat in einer aufwändigen monatelangen Recherche zwölf Teilnehmer des Potsdam-Treffens ebenso befragt, wie den für den Correctiv-Bericht hauptverantwortlichen „Redakteur“ Jean Peters und der Chefredakteur Justus von Daniels.
Untersucht hat die ZEIT, Zitat: „Die Frage ist allerdings, ob die Kernthese des Correctiv-Texts zutrifft: dass die Potsdamer Konferenzgäste die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland geplant hätten.“
Das Recherche-Ergebnis der ZEIT: Alle Teilnehmer des Treffens bestreiten die Kernaussagen Correctivs, dass es in Potsdam, Zitat aus dem Correctiv-Bericht, „einen Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ gegeben habe oder aber eine „Ausbürgerungsidee“ in Martin Sellners Vortrag, also den Plan, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Zitat ZEIT: „Alle Teilnehmer des Treffens, mit denen die ZEIT gesprochen hat, bestreiten das. ,Es ist nie über millionenfache Vertreibung gesprochen worden‘, sagt Wilhelm Wilderink. ,Es gab keine Planung, es gab auch keinen Austausch darüber‘, sagt Gerrit Huy.“
Gut, möchte man sagen, dass die 12 Teilnehmer des Treffens die Darstellung bestreiten, mag eine Sache sein. Doch was sagen die Correctiv-Redakteure der ZEIT auf die Frage, was sich dort zugetragen hat? Die ZEIT dokumentiert, dass der „Journalist“ Jean Peters, der als Hauptverantwortlicher für die „Recherche“ vor Ort war, auf Befragen der ZEIT als Quelle ein Totalausfall ist. Er kann nicht bestätigen, dass in Potsdam das gesagt wurde, was Correctiv berichtet hat, Zitat:
„Peters ist auskunftsbereit, aber auf einfache Fragen nach dem, was in Potsdam geschah, reagiert er bisweilen unwillig: ,Wirklich? Ist das die Frage?‘ Ein anderes Mal fragt er: ,Was machen wir hier gerade?‘“
Doch die ZEIT setzt nach und fragt, ob es in Potsdam überhaupt um „Vertreibung“ ging. Peters dazu, Zitat: „Fragt man Jean Peters, den Haupt-Rechercheur des Artikels, ob das Wort ,Vertreibung‘ bei dem Treffen jemals gefallen sei, zögert er kurz. Und sagt dann: Nein. ,Aber natürlich war es gemeint.‘"
Damit bestätigt selbst Peters, dass noch nicht einmal das Wort „Vertreibung“ gefallen ist. Die Kernaussagen des Berichts, es habe einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ gegeben, oder aber eine „Ausbürgerungsidee“, also die Idee zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft, bestätigt Peters erst recht nicht. Und was sagt der Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels auf die Fragen der ZEIT, was sich dort zugetragen hat? Laut ZEIT-Bericht sagt er: Nichts.
Correctiv hat somit das ganze Land über ein Jahr hinweg mit der irreführenden und falschen Darstellung genarrt, in Potsdam habe es einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger und eine Ausbürgerungsidee gegeben. Konfrontiert mit den Aussagen der Teilnehmer, dass dies alles so nicht geschehen ist, widersprechen die hauptverantwortlichen Redakteure Jean Peters und Justus von Daniels nicht. Damit hat sich die größte Medieninszenierung des Jahres 2024 in Luft aufgelöst.
Und mehr noch, die ZEIT hält fest, Zitat: „Nach der Veröffentlichung des Artikels im Januar sprach das ganze Land über angeblich geplante "Massendeportationen", verschiedene Medien und Institutionen benutzten das Wort, obwohl es im Correctiv-Artikel gar nicht stand. Und obwohl Correctiv selbst erklärt, das Wort sei in Potsdam nicht gefallen. Dennoch ist offenbar der lebhafte Eindruck entstanden, es sei genau darum gegangen.“
Während die Legende angeblicher „Massendeportationen“ infolge des Correctiv-Berichts durch alle Medien geisterte und von vielen Politikern bereitwillig ventiliert wurde, bleibt auch an dieser Stelle nichts zurück.
Der Bericht der Zeit ist hier abrufbar:
https://www.zeit.de/2025/02/potsdamer-treffen-afd-correctiv-abschiebung/komplettansicht
Auch die WELT hat sich zum Jahrestag des Correctiv-Berichts in einem langen Beitrag insbesondere den negativen Auswirkungen des Artikels gewidmet, nämlich der nachhaltigen Beschädigung des Rufs des deutschen Journalismus:
Die WELT dokumentiert einerseits, wie die irreführenden Falschbehauptungen Correctivs das Leben der Teilnehmer nachhaltig beschädigt haben, Zitat:
"Durch den „Correctiv“-Text sei ihr Leben zur Hölle geworden, erklärt Simone Baum, Mitglied der Werteunion. Zahlreiche Menschen hätten sich von ihr abgewandt, es sei zu Nachstellungen und bedrohlichen Situationen auch im privaten Umfeld gekommen. „Auch wenn mittlerweile zum Glück immer breiter durchdringt, dass die Kernaussagen des ‚Correctiv‘-Berichts irreführend und falsch waren, bleiben Schäden im beruflichen und privaten Bereich zurück.“
Doch es kommt für Correctiv noch dicker: Medienwissenschaftler rechnen laut WELT mit der Desinformation Correctivs ab, Zitat:
„In dem Wissen, dass der Bericht sehr lang ist und von den meisten Lesern nur überflogen werden würde, hat ‚Correctiv‘ den Text so gebaut, dass vor allem die Schlagzeile und das Fazit, das von den Rechercheergebnissen gar nicht gedeckt war, im Gedächtnis bleiben.“ sagt Christian Pentzold, Professor für Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Leipzig. Im Zusammenspiel mit der „unsauberen medialen Berichterstattung“ sei eine „vermeintliche Wahrheit“ verbreitet worden. Und: "Der Wissenschaftler fühlt sich an den Relotius-Skandal erinnert:"
Er ist mit seiner Kritik nicht alleine:
"Auch die Philosophin Maria-Sibylla Lotter, die an der Ruhr-Universität Bochum lehrt, hält die Recherche für ein ,eher abschreckendes Beispiel für manipulativen Journalismus, der Gutes will, aber Schlechtes schafft – nämlich zur politischen Polarisierung und zum Vertrauensverlust in die Medien beiträgt‘."
Der Bericht der WELT ist hier abrufbar:
Dr. Carsten Brennecke: „Die Wahrnehmung und Einordnung des Correctiv-Berichts hat sich somit zwischen der Veröffentlichung bis zum Jahrestag um 180 Grad gedreht. Kein einziger Presseartikel verteidigte den Bericht zum Jubiläum. Viele Berichte, wie die eben ausschnittsweise zitierten Berichte, ziehen ein verheerendes Fazit, da der Correctiv-Bericht die Glaubwürdigkeit des deutschen Journalismus nachhaltig beschädigt habe.“
19.01.2025
FDP-Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen Falschberichterstattungen im Bundestagswahlkampf - Keine Spende von 'Project 2025' - Organisation
Frank Schäffler ist Kreisvorsitzender der FDP Minden-Lübbecke, war von 2005 bis 2013 und ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages in der FDP-Fraktion. Er ist in der aktuellen 20. Wahlperiode Obmann im Untersuchungsausschuss zum Atomausstieg, ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss und im Ausschuss für Digitales sowie stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss. Er ist Kritiker des von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegten Gebäudeenergiegesetzes und konnte Änderungen dieses Gesetzes erreichen.
Darüber hinaus ist Frank Schäffler Gründer und seit 2014 Geschäftsführer der Berliner Denkfabrik PROMETHEUS – Das Freiheitsinstitut gGmbH, die sich für eine offene und freiheitliche Gesellschaft einsetzt (nachfolgend „PROMETHEUS“). Eben bezüglich PROMETHEUS kam es nun mitten im aktuellen Bundestagswahlkampf zu Falschberichten in der örtlichen Presse. Sowohl die Neue Westfälische als auch das Mindener Tageblatt sind Zeitungen, die im Wahlkreis des HÖCKER-Mandanten von hoher örtlicher Relevanz sind und WählerInnen in Bezug auf ihre bevorstehende Stimmabgabe beeinflussen können.
Beide Zeitungen berichteten unwahr, dass PROMETHEUS eine Spende von einer US-Organisation angenommen habe, die Donald Trump in dem sog. „Project 2025“ unterstützt und radikale Ideen für dessen Comeback zusammengetragen hätte. Das „Project 2025“ ist ein Plan zur Umgestaltung der Exekutive der US-Bundesregierung im Fall des – jetzt eingetretenen – Sieges der Republikanischen Partei. Er soll eine schnelle Übernahme der Exekutive mit dem Ziel vorsehen, dass der Präsident der Vereinigten Staaten bereits mit seiner Amtseinführung die absolute Macht über die Exekutive erlange. Kritiker führen an, dass das „Project 2025“ gegen demokratische Prinzipien verstoße, und befürchten, dass derartige Bestrebungen zu einer Diktatur führen könnten.
In Wahrheit hat PROMETHEUS keine Spende einer solchen Organisation angenommen. Auf die von HÖCKER ausgesprochenen Abmahnungen gab die Neue Westfälische wegen der Falschbehauptung am 17.01.2025 eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber PROMETHEUS ab.
Das Mindener Tageblatt veröffentlichte sogar bereits am 08.01.2025 Richtigstellungen in der Printausgabe sowie der Online-Version des Berichts.
Beide Medienhäuser erstatten zumindest teilweise die für die Abmahnungen entstandenen Kosten.
Aufgrund des Einlenkens der Medien sieht der HÖCKER-Mandant in diesem Fall von weitergehenden rechtlichen Schritten ab.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Der Ruf auch eines redlichen Politikers im Wahlkampf ist hochgefährdet. Denn er kann von heute auf morgen durch eine Falschberichterstattung schwer beschädigt werden. Die Rehabilitierung der Reputation erfordert hingegen meist eine gewisse Zeit. Im laufenden und aktuell besonders kurzen Bundestagswahlkampf kann es dann oft zu spät sein. Wir freuen uns, dass wir in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten besonders schnell erfolgreich verteidigen konnten."