Medienrecht

Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht

Twitternde Minister, geschwätzige Staatsanwälte, prahlende Datenschutzbehörden – immer öfter äußert sich der Staat. Dass er dabei intimste Geheimnisse zu Verfahren und Personen veröffentlicht, scheint ihn oftmals nicht zu stören – und die Presse nimmt diese „privilegierten“ Informationen gerne und dankend auf. Gegen den Staat kann man sich nicht wehren – oder doch?

Wir stehen unseren Mandanten zur Seite, wenn der Staat angreift – oder wenn der Staat angegriffen werden soll. Denn der Staat – bspw. Bürgermeister, Regierungsmitglieder, Universitäten, Sicherheitsbehörden, Gerichte oder Staatsanwaltschaften – hat sich an strenge Regeln zu halten. Wir greifen auf eine langjährige Erfahrung in diesem exklusiven Tätigkeitsfeld zurück und beraten unsere Mandanten sowohl kommunikativ mit den Behörden, als auch konfrontativ im Rechtsstreit. Das gilt insbesondere für die mediale Begleitung in Strafverfahren – wo wir mit erfahrenen Strafverteidigern Hand in Hand arbeiten.

Der Leiter unserer Praxisgruppe, Dr. Christian Conrad, vertrat Mandanten nicht nur vor den Verwaltungsgerichten, sondern auch vor mehreren Landesverfassungsgerichten, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Bundesverfassungsgericht. Aufgrund seiner Expertise fungiert er im BECK-Verlag als Herausgeber des zeitnah erscheinenden Handbuchs „Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht“.