Suche

Ihre Suche nach “” ergab 763 Treffer:

05.09.2023

Fake-Account bei TikTok gelöscht

Weniger als 48 Stunden nach Meldung hat TikTok einen Fake-Account gelöscht. Ein Nutzer hatte dort ein Konto registriert, das hochgradig ähnlich mit dem Namen unserer Mandantin war. Unsere Mandantin konnte den Account daher nicht selber nutzen. Das größere Problem war allerdings, dass andere Nutzer annehmen konnten, dass es sich bei dem Fake-Konto um den offiziellen Account unserer Mandantin handelt. Denn auf dem Profil wurden Inhalte zu unserer Mandantin veröffentlicht. Es bestand daher die Gefahr von erheblichen Reputationsschäden für die Mandantin.

Da der Account-Inhaber unbekannt war, haben wir uns mit einer anwaltlichen Löschungsaufforderung an TikTok gewendet und eine Verletzung der Namensrechte nach § 12 BGB beanstandet. Die Plattform hat dann keine zwei Tage gebraucht, um den Account zu löschen.

Dr. Johannes Gräbig: „Auch wenn man gar nicht alle social media-Plattformen aktiv nutzen möchte, sollte man trotzdem den eigenen Namen als Account registrieren, damit Dritte das nicht machen können. Wie auch bereits in anderen Fällen bei Facebook, Instagram und X (vormals Twitter) konnten wir hier eine schnelle Löschung des Fake-Accounts erreichen.“

06.09.2023

"So landen Menschen am Pranger!“ - Interview mit Dr. Carsten Brennecke in der ZEIT

Im Gespräch mit der ZEIT erklärt HÖCKER-Partner Dr. Carsten Brennecke am Beispiel von Kardinal Woelki, Schönbohm und anderen, wie aktivistischer Kampagnenjournalismus Menschen zerstört, wie man sich dagegen wehren kann und warum sich Journalisten mit einseitigem Aktivismus keinen Gefallen tun.

Carsten Brennecke zieht eine vernichtende Bilanz der deutschen Presseberichterstattung über Kardinal Woelki. Nach dem jüngsten »Porno-Skandal« um Mitarbeiter des Bistums, die versucht haben sollen, auf Pornoseiten im Internet zuzugreifen, kritisiert Brennecke schwere Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht. So habe die BILD-Zeitung widerrechtlich den Namen und das Foto eines hochrangigen Priesters aus dem Bistum genannt. Brennecke: „Er wurde an den Pranger gestellt. Und zwar für etwas, das in Deutschland legal ist. Pornos schauen ist nicht strafbar.“ Was BILD getan habe, sei ein klarer Rechtsbruch: „Ich halte die Erkennbarmachung ganz grundsätzlich für unzulässig.“

Brennecke geht in seiner Kritik aber noch weiter. Er sieht den Kölner Kardinal als Presseopfer: „Man will Woelki beschädigen, und sei es, indem man seine Mitarbeiter mit dem Porno-Vorwurf fertigmacht.“

Brennecke sieht den Kölner Dauerskandal als Beispiel für ein größeres Problem: Persönlichkeitsrechte würden in Deutschland schlecht geschützt. Die Entschädigungssummen seien zu gering, würden niemanden abschrecken: „Was manche Journalisten anrichten, indem sie gegen die Regeln der Verdachtsberichterstattung verstoßen, das nenne ich kalkulierten Rechtsbruch.“

Er warnt: „Auch namhafte Medien berichten zunehmend unausgewogen und überschreiten juristische Grenzen. Journalisten benutzten immer mehr durchgestochene Informationen, ohne sie zu prüfen. Weder werde die Quelle hinterfragt noch die Gegenseite fair zitiert. Das unterhöhlt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“

Er warnt zudem vor Framing und Canceln: „Canceln zielt darauf ab, Dich mundtot zu machen und gesellschaftlich ins Abseits zu stellen.“ Gegenwehr heiße, selbstbewusst rauszugehen und das Heft in die Hand zu nehmen.

Zuletzt fordert Brennecke die deutschen Richter auf, Persönlichkeitsrechte besser zu schützen: „Wer am Pranger steht, der verliert Job und Reputation. Von zehn Freunden bleibt vielleicht einer übrig.“ Er höre diese Geschichten ständig: „Sie machen mich wütend.“

Das Ganze Gespräch gibt es in der Print-Ausgabe der Zeit vom 07.09.2023 und online hier: https://www.zeit.de/2023/38/erzbistum-koeln-kardinal-woelki-carsten-brennecke

18.09.2023

Gesperrtes Facebook-Konto freigeschaltet

Das Facebook-Konto einer Mandantin wurde vom Meta-Konzern gesperrt. Als Begründung wurde lediglich angegeben, dass gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen wurde. Welche konkreten Inhalte des Kontos gegen welche konkreten Bestimmungen der Community-Standards angeblich verstoßen haben sollen, wurde nicht mitgeteilt. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2021 in zwei Grundsatzentscheidungen festgehalten, dass Facebook nicht einfach so Konten sperren darf. Wenn ein Konto gesperrt werden soll, muss der Nutzer vielmehr vorab über die Gründe informiert werden und ihm eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Ein Einspruch der Mandantin hatte keinen Erfolg. Auf unser anwaltliches Schreiben hat Facebook dann das Konto nach wenigen Tagen wieder freigeschaltet.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Facebook zwei Jahre nach den BGH-Entscheidungen die internen Prozesse immer noch nicht entsprechend angepasst hat und oft erst auf anwaltlichen Druck reagiert.“

25.09.2023

Gefälschte Lesermeinung zu Neymar in der SPORT BILD – HÖCKER geht für Bolzplatzkind-Inhaber Henoch Förster gegen Plagiat vor

Die SPORT BILD veröffentlichte am 23.08.2023 in ihrer Ausgabe Nr. 34 den folgenden, als „Lesermeinung“ gekennzeichneten Text mit dem Titel „Für Neymar kein Verständnis“ eines namentlich genannten Einsenders:

Darin lies der Einsender seine angeblich eigene Kommentierung zum Neymar-Wechsel nach Saudi-Arabien veröffentlichen. Er hatte gegenüber der Redaktion behauptet, dass es sich hierbei um einen von ihm selbst verfassten Text handelte.

Ein aufmerksamer SPORT BILD-Leser und Kunde des HÖCKER-Mandanten „Bolzplatzkind“ (Henoch Förster) hatte ihn über LinkedIn darauf aufmerksam gemacht. Denn tatsächlich hatte der Einsender die vorgenannten Zeilen bei Förster abgeschrieben, der zuvor am 16.08.2023 unter seinem Facebook-Profil „Bolzplatzkind“ einen längeren Text zum Neymar-Wechsel nach Saudi-Arabien veröffentlicht hatte, darunter 1:1 die später gestohlenen Worte. Das Posting hat über 25.000 Gefällt mir-Angaben, knapp 4.000 Kommentare und wurde schnell über 1.300 Mal geteilt:

Auf die Abmahnung von HÖCKER gab der vermeintliche Urheber der „Lesermeinung“ am 14.09.2023 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und zahlte nun auch die aufgrund der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von knapp 1.300,- EUR.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Auch die Kommentierung eines sportlichen Ereignisses kann urheberrechtlich geschützt sein. Eigene Veröffentlichungen sollten stets eigene gedankliche Neuschöpfungen statt 1:1-Plagiate fremder Äußerungen sein. Anderenfalls droht die Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadensersatz. Dass nunmehr schon Facebook-Postings unseres Mandanten plagiiert werden, bestätigt zwar deren Qualität und Unterhaltungswert, kann aber letztlich nicht toleriert werden.“

26.09.2023

Gerichtliches Verbot: Querdenkerzeitung „Demokratischer Widerstand“ darf Roger Waters nicht als Herausgeber bezeichnen

English Version below

Die umstrittene deutsche Zeitung "Demokratischer Widerstand", die krude Theorien über Corona und andere politische Themen verbreitet, behauptete seit dem 27. Mai 2023 auf ihrer Titelseite, dass das ehemalige Mitglied der Musikgruppe Pink Floyd, Roger Waters, ihr Herausgeber sei. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein: Bis u.a. die Taz im Juli 2023 über die frei erfundene Position von Roger Waters berichtete, wusste er nicht einmal von deren Existenz.

Das Landgericht Köln hat nun eine einstweilige Verfügung (Beschl. v. 30.08.2023, 28 O 459/23 – n. rk.) gegen den Verlag der Zeitung „Demokratischer Widerstand“ erlassen, mit der dem Blatt untersagt wird, zu behaupten, Herr Waters sei der Herausgeber. Auch die Taz hat sich ausdrücklich für die Verbreitung der falschen Behauptung entschuldigt und den rechtswidrigen Artikel entfernt, vgl. https://taz.de/Fehler-in-der-Berichterstattung/!5952178/.

Herr Waters distanziert sich ausdrücklich von den durch den Demokratischen Widerstand" verbreiteten Inhalten. Sein Anwalt, Dr. Daniel Wolsing, sagt dazu: „Dass sich die Zeitung „Demokratischer Widerstand“ derart unverfroren Woche für Woche auf der Titelseite mit dem Namen unseres Mandanten schmückt, legt das eigenwillige Wahrheitsverständnis des Verlags offen. Unser Mandant ist zufrieden mit der Gerichtsentscheidung und unterstreicht, dass er dem Versuch, ihm eine zweifelhafte Rolle zuzuschreiben, um Reichweite zu generieren, einen Riegel vorschiebt.“

Judicial Ban: German Newspaper for Corona Deniers "Demokratischer Widerstand " Is Not Allowed to Call Roger Waters Its Editor

The controversial German newspaper “Demokratischer Widerstand”, which promotes crude theories on Corona and other political issues, has been claiming on its front page since 27 May 2023 that the former member of the music group Pink Floyd, Roger Waters, is its editor. Nothing could be further from the truth: until the German newspaper taz, among others, reported Mr. Waters’ freely invented position in July 2023, he was not even aware of its existence.

The Regional Court of Cologne has now issued a preliminary injunction against the “Demokratischer Widerstand” publishers prohibiting the publication from alleging that Mr Waters client is the editor. Taz has also expressly apologised for disseminating the false allegation and removed the illegal article, see: https://taz.de/Fehler-in-der-Berichterstattung/!5952178/

Mr Waters expressly renounced the content disseminated by "Demokratischer Widerstand". His lawyer, Dr. Daniel Wolsing said: “The fact that "Demokratischer Widerstand" so shamelessly adorns itself with our client's name on the front page week after week exposes the publisher's idiosyncratic understanding of truth. Our client is pleased with the Court's decision which he hopes and expects will put a brake on this attempt to ascribe a dubious role to him in order to generate coverage."

29.09.2023

Schnelle Hilfe bei TikTok-Kontosperre

Nach Facebook, Instagram und X (vormals "Twitter") hat auch TikTok damit begonnen, Accounts seiner Nutzer unberechtigt zu sperren. Die Nutzer haben dabei vor der Sperre oft keine (ausreichende) Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge zu schildern und auf die Unzulässigkeit der Maßnahme hinzuweisen.

Mit HÖCKER ist ein betroffener TikTok-Nutzer nun erfolgreich gegen die rechtswidrige Sperre seines Kontos vorgegangen. Innerhalb weniger Tage konnte HÖCKER den Zugriff auf den Account samt aller Inhalte wiederherstellen lassen.

Rechtsanwältin Julia Kröger: „Es ist toll, einem Mandanten innerhalb kurzer Zeit zu seinem Recht zu verhelfen. Gleichzeitig ist es beunruhigend, dass die Social-Media-Plattformen auch heute noch in unzulässiger Weise wie selbstverständlich in die Accounts ihrer Nutzer eingreifen.“

13.10.2023

Facebook: Unternehmenskonto mit über 50.000 Followern freigeschaltet

Der Facebook-Account eines Unternehmens mit über 50.000 Followern wurde von Facebook gesperrt. Das Unternehmen Meta, das Facebook betreibt, hatte als Grund für die Kontosperrung mitgeteilt, dass die Mandantin gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen habe. Mit welcher konkreten Veröffentlichung oder mit welcher konkreten Handlung die Mandantin gegen welche der zahlreichen Bestimmungen der Community Guidelines verstoßen haben soll, wurde ihr nicht mitgeteilt. Zahlreiche Versuche der Mandantin, das Konto mit Hilfe des Facebook-Supports wieder freizuschalten, blieben leider erfolglos. Mit einem anwaltlichen Schreiben an Facebook konnten wir erreichen, dass das Konto nach wenigen Tagen wieder erreichbar war. Sämtliche Follower und auch die Likes, die sich die Mandantin in den letzten Jahren erarbeitet hatte, blieben erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig: „Unsere Mandanten erzählen uns oft, dass ihre Bemühungen mit dem Facebook-Support vergeblich waren. Manchmal sind die Konten dann mehrere Wochen oder gar Monate gesperrt, was für viele Unternehmen katastrophal ist. Immerhin reagiert Facebook zügig auf unsere Schreiben, so dass wir die Konto-Sperrungen oft in wenigen Tagen wieder aufheben können.“

27.10.2023

HÖCKER im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024 erneut als Topkanzlei im Presse- und Äußerungsrecht gerankt

JUVE bestätigt den HÖCKER-Markenkern: „Die Kölner Kanzlei ist im Presse- und Äußerungsrecht fest aufseiten Betroffener etabliert. Im Markt sticht sie immer wieder dadurch hervor, dass sie sich auch in Fällen, vor denen Wettbewerber zurückscheuen, mit Nachdruck für ihre Mandanten einsetzt."

Weiter heißt es: "So ist die Kanzlei für einen breiten Kreis an Mandanten die erste Anlaufstelle in der medialen Krise oder bei der Aufarbeitung von Skandalen. Besonders viel Aufsehen erregt nach wie vor der Missbrauchs-Komplex in der kathol. Kirche."

Prof. Dr. Ralf Höcker wird von der JUVE erneut als einer der führender Berater in der Vertretung geschädigter Unternehmen bestätigt und von Wettbewerbern besonders hervorgehoben: „fachlich top, sehr engagiert“, „sehr erfahren, starker Einsatz für den Mandanten“

Zur Bewertung: https://www.juve.de/juve-rankings/deutschland/presse-und-aeusserungsrecht/hoecker/

Rechtsanwalt und Partner Dr. Carsten Brennecke: „Wie freuen uns über die erneute Bestätigung unserer Arbeit. Als größte presserechtliche Kanzlei in Deutschland halten wir an unserer traditionellen klaren Fokussierung auf einen energischen Auftritt fest, der uns im Presserecht einen klaren und einzigartigen Markenkern gibt. Das ist das Ergebnis unseres starken, ständig wachsenden Teams, dem wir „Danke“ sagen. Danke auch an die Mandanten und Wettbewerber für die Empfehlungen.“

17.11.2023

Presseerklärung zu Inka Grings

Wir zeigen an, dass die deutsche Fußballtrainerin, ehemalige Fußballnationalspielerin, u.a. doppelte Europameisterin und Champions League Siegerin Inka Grings ab sofort von uns in presse- und äußerungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wird.

Gegen unsere Mandantin richtete sich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kleve wegen des Verdachts der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Unsere Mandantin hat diesen Vorwurf bestritten. Die Staatsanwaltschaft bot unserer Mandantin an, das gegen sie gerichtete Verfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages endgültig einzustellen. Denn selbst wenn sie schuldig gewesen wäre, was nicht zutrifft, wäre ihre Schuld gering. Aus zeitlichen und finanziellen Gründen sowie wegen weiterer Vorteile, die eine schnelle und endgültige Erledigung des Verfahrens mit sich bringt, hat unsere Mandantin diesem Angebot zugestimmt und die Geldauflage gezahlt. Dies ist ausdrücklich kein Schuldeingeständnis unserer Mandantin. Im Gegenteil: Der ursprüngliche Vorwurf gegen sie ist damit endgültig erledigt. Es gilt vollumfänglich die Unschuldsvermutung.

Die Berichterstattung über diesen Vorgang in zahlreichen deutschen und schweizerischen Medien ist rechtswidrig und verletzt unsere Mandantin in ihrem Persönlichkeitsrecht. Denn diese Verdachtsberichte erfolgten in den meisten Fällen ohne zwingend gebotene vorherige Anhörung unserer Mandantin. Sie sind vorverurteilend und beachten die geltende Unschuldsvermutung nicht.

Darüber hinaus enthalten zahlreiche Berichte zugleich vorverurteilende Falschbehauptungen zum Verfahrensausgang, indem tatsächlich unzutreffende und eine nicht vorhandene Schuld unserer Mandantin suggerierende Begriffe wie „Verurteilung“, „Strafe“, „Strafzahlung“, „Bußgeld“ oder Formulierungen wie „in Finanzskandal verwickelt“, „in Untreue-Skandal verwickelt“, „in Sozialbetrugs-Skandal gebüsst“, „zu Busse verurteilt“, „Geldstrafe wegen Veruntreuung“ etc. verwendet werden oder vereinzelt von einem durch unsere Mandantin verursachten „Schaden“ gesprochen wird.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir sämtliche Medien, die hier angesprochen sind, dazu auf, ihre Berichte bis spätestens Montag, 20.11.2023, 14:00 Uhr, dergestalt zu korrigieren, dass klargestellt wird, dass unsere Mandantin

  • nicht schuldig ist,
  • nicht verurteilt ist und
  • keine Strafe gezahlt hat,

sondern freiwillig und aus Opportunitätsgesichtspunkten eine Geldauflage akzeptiert und gezahlt hat, um das Verfahren schnell und endgültig zu erledigen.

Die Verantwortlichen derjenigen Berichte, die nicht oder nicht rechtzeitig korrigiert werden, werden wir in der kommenden Woche kostenpflichtig anwaltlich abmahnen.

Dr. Marcel Leeser
Rechtsanwalt

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser

Kontaktdaten:
HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB
Friesenplatz 1, 50672 Köln
E-Mail: leeser@hoecker.eu
Tel.: 0221-9331910
Fax: 0221-93319110

23.11.2023

Reputationsschutz: Fake-Profil von falschem Mitarbeiter gelöscht

Auf LinkedIn war bei einem Profil angegeben, dass die Person eine leitende Angestellte einer Mandantin sei. Tatsächlich war sie dort nie tätig. LinkedIn reagierte schnell auf das Anwaltsschreiben und löschte den Fake-Account innerhalb weniger Tage.

Rechtsanwalt John Darby betont die Wichtigkeit eines proaktiven Vorgehens: "Es ist unerlässlich, dass Unternehmen sofort gegen solche Falschdarstellungen vorgehen. Gerade in dem auf Geschäftskontakte spezialisierten sozialen Netzwerk LinkedIn wird häufig versucht, den eigenen Lebenslauf mit angeblichen Tätigkeiten bei bekannten Unternehmen aufzuwerten. Solche Fake-Profile können die Reputation eines Unternehmens erheblich schädigen, insbesondere wenn sie dazu missbraucht werden, geschäftsschädigende Inhalte zu verbreiten.“