Gesperrtes Facebook-Konto freigeschaltet

Das Facebook-Konto einer Mandantin wurde vom Meta-Konzern gesperrt. Als Begründung wurde lediglich angegeben, dass gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen wurde. Welche konkreten Inhalte des Kontos gegen welche konkreten Bestimmungen der Community-Standards angeblich verstoßen haben sollen, wurde nicht mitgeteilt. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2021 in zwei Grundsatzentscheidungen festgehalten, dass Facebook nicht einfach so Konten sperren darf. Wenn ein Konto gesperrt werden soll, muss der Nutzer vielmehr vorab über die Gründe informiert werden und ihm eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Ein Einspruch der Mandantin hatte keinen Erfolg. Auf unser anwaltliches Schreiben hat Facebook dann das Konto nach wenigen Tagen wieder freigeschaltet.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Facebook zwei Jahre nach den BGH-Entscheidungen die internen Prozesse immer noch nicht entsprechend angepasst hat und oft erst auf anwaltlichen Druck reagiert.“