Facebook: Unternehmenskonto mit über 50.000 Followern freigeschaltet

Der Facebook-Account eines Unternehmens mit über 50.000 Followern wurde von Facebook gesperrt. Das Unternehmen Meta, das Facebook betreibt, hatte als Grund für die Kontosperrung mitgeteilt, dass die Mandantin gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen habe. Mit welcher konkreten Veröffentlichung oder mit welcher konkreten Handlung die Mandantin gegen welche der zahlreichen Bestimmungen der Community Guidelines verstoßen haben soll, wurde ihr nicht mitgeteilt. Zahlreiche Versuche der Mandantin, das Konto mit Hilfe des Facebook-Supports wieder freizuschalten, blieben leider erfolglos. Mit einem anwaltlichen Schreiben an Facebook konnten wir erreichen, dass das Konto nach wenigen Tagen wieder erreichbar war. Sämtliche Follower und auch die Likes, die sich die Mandantin in den letzten Jahren erarbeitet hatte, blieben erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig: „Unsere Mandanten erzählen uns oft, dass ihre Bemühungen mit dem Facebook-Support vergeblich waren. Manchmal sind die Konten dann mehrere Wochen oder gar Monate gesperrt, was für viele Unternehmen katastrophal ist. Immerhin reagiert Facebook zügig auf unsere Schreiben, so dass wir die Konto-Sperrungen oft in wenigen Tagen wieder aufheben können.“