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20.01.2014
OLG Köln verbietet der "Bunte" die falsche Behauptung, im Schadensersatzprozess von Jörg Kachelmann gebe es keine neuen Beweise.
Jörg Kachelmann ist mit HÖCKER erfolgreich gegen die falsche Behauptung der “Bunte” vorgegangen, in dem Schadensersatzprozess gegen Frau Claudia Dinkel wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung gebe es keine neuen Beweise. Dies hatte das Boulevardmagazin Ende Oktober 2013 nach einem Verhandlungstermin vor der Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/M. behauptet.
In der Begründung des per einstweiliger Verfügung erwirkten (noch nicht rechtskräftigen) Verbots vom 13.01.2014 (Az: 15 W 3/14) stellt der Pressesenat des Oberlandesgerichts Köln fest, dass das durch die Darstellung bewirkte Verständnis falsch ist, Jörg Kachelmann führe trotz gleicher Beweismittel und schlechterer Beweislage einen nahezu aussichtslosen Prozess. Denn tatsächlich gibt es gegenüber dem Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim neue Gutachten und Beweismittel, die die vorsätzliche Falschbelastung durch Frau Claudia Dinkel belegen. Diese neuen Beweise waren auch in den Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Frankfurt/M. eingeführt worden.
26.06.2014
Interview auf lto.de mit Prof. Höcker zur Geldentschädigungsklage von Jörg Kachelmann gegen Bunte, Focus und Bild.
Prof. Höcker spricht im Interview mit dem juristischen Online-Magazin Legal Tribune Online über einige Hintergründe der Geldentschädigungsklage Jörg Kachelmanns gegen die Blätter Bunte, Focus und Bild.
24.03.2015
Verfahren um Paparazzi-Aufnahmen von Jörg Kachelmann rechtskräftig entschieden: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerden von ÀžBILDÀœ zurück. Jörg Kachelmann darf bei und auf dem Weg zu seiner Anwältin nicht ÀžabgeschossenÀœ werden.
Mit Beschlüssen vom 03.03.2015 (Az: VI ZR 22/14) und vom 24.03.2015 (Az: VI ZR 33/14) hat der BGH Nichtzulassungsbeschwerden von „BILD“ wegen der Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos zurückgewiesen, die Jörg Kachelmann zeigen.
„BILD“ hatte zu unterschiedlichen Zeitpunkten Paparazzi-Aufnahmen von Jörg Kachelmann veröffentlicht, die diesen bei bzw. auf dem Weg zu seiner Rechtsanwältin zeigen. Das OLG Köln hatte jeweils festgestellt, dass hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann verletzt werde und verbot die Veröffentlichung der Aufnahmen. Die gegen diese Verbote gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden wies der BGH nun zurück. Die Verbote sind damit rechtskräftig zu Gunsten von Jörg Kachelmann entschieden.
20.04.2018
Jörg Kachelmann kämpft gegen Hate-Speech und Nachverurteilung: Facebook-Nutzer muss € 1.500 an gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Obwohl sein Freispruch seit mehr als sechs Jahren rechtskräftig ist, die damalige Beschuldigerin inzwischen – ebenfalls rechtkräftig – gerichtlich der Lüge überführt wurde und auch die Staatsanwaltschaft Mannheim zuletzt eine Unterlassungserklärung abgeben musste, kämpft Jörg Kachelmann nach wie vor gegen wüste Beschimpfungen und Nachverurteilungen, vor allem in den sozialen Medien.
Im Jahr 2016 bezeichnete ihn ein Facebook-Nutzer auf der kachelmannwetter.com-Facebook-Seite als „Vergewaltiger“. Jörg Kachelmann erstattete daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln. Diese wollte das Verfahren zunächst einstellen, da sie den Nutzer angeblich nicht ermitteln konnte. Dies ist ein leider bekanntes Phänomen in sozialen Medien wie Facebook, Twitter & Co. Dort wird zumeist anonym agiert, sodass eine Strafverfolgung oft schwierig ist. Jörg Kachelmanns Anwälte von der Kölner Kanzlei HÖCKER ließen aber nicht locker, sondern wiesen die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Nutzer über seinen Arbeitgeber ermittelt werden könne.
Dies geschah dann auch. Nachdem die StA die Durchsuchung der Geschäftsräume des Arbeitgebers angedroht hatte, wurde die Adresse des Mitarbeiters umgehend mitgeteilt. Der Facebook-Nutzer wurde daraufhin von der StA Köln angeklagt. Das AG Kerpen stellte das Verfahren letztlich gegen eine Auflage in Höhe von € 1.500,00 ein, die er an eine gemeinnützige Stiftung zahlen musste.
Trotz der strafrechtlichen Konsequenzen blieb der Nutzer weiter uneinsichtig. Da Jörg Kachelmann ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht, wurde er abgemahnt. Der Nutzer gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch die Erstattung von Abmahnkosten. Das Amtsgericht Köln verurteilte den Nutzer nun zur Zahlung der Anwaltskosten aus einem Streitwert von € 10.000,00 (Urt. v. 20.03.2018, Az: 133 C 468/17, n.rkr.). Zudem muss der Nutzer Gerichtskosten übernehmen.
18.09.2016
Schweizer Verlag muss Buch von Roger Schawinski schwärzen. Jörg Kachelmann lässt Falschdarstellung und Intimsphärenverletzung verbieten.
Das Landgericht Köln hat auf Antrag von Jörg Kachelmann per einstweiliger Verfügung vom 01.09.2016 (Az: 28 O 182/16, n. rkr.) rechtswidrige Passagen des Buches "Ich bin der Allergrößte – Warum Narzissten scheitern" von Roger Schawinski verboten. Das Verbot erging gegen Roger Schawinski persönlich und gegen den herausgebenden Verlag. Das Landgericht stellte fest, dass das Buch die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzt und eine Falschdarstellung enthält.
In ihrer Entscheidung weist die Kölner Pressekammer darauf hin, dass von dem Verbot nicht nur künftig auszuliefernde Exemplare umfasst sind. Vielmehr müssen auch bereits ausgelieferte Exemplare zurückgerufen oder geschwärzt werden.
16.03.2011
LG Köln bestätigt Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung von Fotos durch BamS und bild.de, die Jörg Kachelmann im Hof der JVA zeigen.
Im Hauptsacheverfahren stellt das Landgericht fest, dass auch Untersuchungsgefangene einen Anspruch auf Respektierung der Privatsphäre haben und es nicht hinnehmen müssen, dass Fotos veröffentlicht werden, die erkennbar rein private Situationen zeigen. Es bestand weder ein aktueller Anlass, noch ein erhebliches Allgemeininteresse an der Veröffentlichung derartiger Fotos. Gerade wenn diese Fotos von BILD am Sonntag und bild.de allein zur Befriedigung eines Sensationsinteresses dargestellt werden, greift dies besonders tief in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Erschwerend hinzu kommt, dass die Bilder heimlich, aus großer Entfernung und ohne Kenntnis von Jörg Kachelmann aufgenommen wurden.
22.06.2011
Kachelmann siegt gegen bild.de: Intime Details über angebliche sexuelle Vorlieben dürfen auch dann nicht verbreitet werden, wenn sie in der öffentlichen Hauptverhandlung diskutiert wurden.
Erneut gewinnt Kachelmann mit HÖCKER gegen die Betreiberin der Webseite bild.de. Die Bild digital GmbH & Co. KG hatte über angebliche sexuelle Vorlieben Kachelmanns berichtet und sich dabei darauf berufen, dass auch in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens über angebliche Vorlieben diskutiert worden sei. Das Landgericht Köln hat die Berichterstattung mit Urteil vom 22.06.2011 (Az. 28 O 954/10) verboten. Es bestätigt, dass am Strafverfahren beteiligte Personen auch dann vor der Verbreitung intimer Details geschützt werden, wenn diese in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens erörtert werden.
22.06.2011
Kachelmann geht mit HÖCKER erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über angebliche sexuelle Vorlieben in der ÀžBILDÀœ-Zeitung abermals verboten.
Die „BILD“-Zeitung hat über angebliche sexuelle Vorlieben des Herrn Jörg Kachelmann berichtet. Sie war der Ansicht, dies sei zulässig, da diese Inhalte in einer Zeugenaussage enthalten waren, die im Rahmen des Strafverfahrens öffentlich verlesen wurde. Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 22.06.2011 (Az. 28 O 951/10) die Verbreitung dieser intimen Details verboten. Alleine aus der Behandlung der Vorgänge in der mündlichen Verhandlung eines Strafverfahrens ergebe sich nicht, dass der Betroffene dadurch „vogelfrei“ werde und die öffentliche Verbreitung sämtlicher Inhalte der strafrechtlichen Hauptverhandlung in der Presse dulden müsse. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Kachelmanns ergebe sich vielmehr, dass seine Intimsphäre betreffende Umstände auch dann Schutz vor einer öffentlichen Verbreitung genießen, wenn diese Gegenstand einer Hauptverhandlung eines Strafverfahrens waren.
27.07.2011
Anzeigenerstatterin darf Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann nicht mehr öffentlich wiederholen: LG Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen vorgebliches "Opfer" und gegen BUNTE.
Am vergangenen Samstag wurde der früheren Geliebten von Jörg Kachelmann, die ihn fälschlich einer Sexualstraftat beschuldigt hatte, eine einstweilige Verfügung des LG Köln (Az. 28 O 557/11) zugestellt. Darin untersagt das Gericht es ihr, weiterhin öffentlich, also außerhalb eines Gerichts- oder Ermittlungsverfahrens, zu behaupten, Herr Kachelmann habe die angebliche Tat begangen. Diese falsche Behauptung hatte sie in einem Interview mit der Illustrierten "BUNTE" nach dem Freispruch unseres Mandanten erhoben und damit nach Auffassung des LG Köln dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch Medien dürfen den falschen Vergewaltigungsvorwurf nicht weiter verbreiten. Das Gericht hat eine Verfügung gleichen Inhalts daher auch gegen die BUNTE erlassen (28 O 540/11).
RA Prof. Dr. Ralf Höcker:
"Nach seinem Freispruch darf Herr Kachelmann nicht mehr als Täter hingestellt werden. Das LG Mannheim hatte in seinem freisprechenden Urteil einen entsprechenden Appell an Öffentlichkeit und Medien gerichtet. Dieser scheint bei der BUNTE und bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs nicht angekommen zu sein. Wir hoffen, dass die Verbotsverfügung des LG Köln einen nachhaltigeren Eindruck bei jenen hinterlassen wird, die Herrn Kachelmann immer noch nachverurteilen wollen."
03.08.2011
Kachelmann erwirkt Verbot gegen Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Freudenberg darf die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnen.
Jörg Kachelmann hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen eine Veröffentlichung der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg zur Wehr gesetzt. Diese hatte in einem Artikel der FAZ formuliert, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine „Geschädigte“ bzw. um ein „Opfer“. Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.
Dagmar Freudenberg ist auch Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes.