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06.07.2012
Kachelmann mit HÖCKER erfolgreich: Bereits die Anfertigung heimlicher Fotoaufnahmen verletzt laut OLG Köln Persönlichkeitsrechte. Fotograf haftet für die rechtswidrige Erstellung und spätere Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos.
Jörg Kachelmann war während seiner Untersuchungshaft von einem Fotografen heimlich und aus großer Entfernung beim Hofgang in der JVA Mannheim “abgeschossen” worden. Die Auftraggeberin des Fotografen, die Axel-Springer-AG, veröffentlichte die Paparazzi-Fotos einige Tage später in der “Bild am Sonntag”. Zudem erschienen die Bilder im Internet auf bild.de und blick.ch. Nachdem Jörg Kachelmann bereits mit einer einstweiligen Verfügung erfolgreich gegen den Fotografen vorgegangen war, bestätigt nun das OLG Köln mit Urteil vom 03.07.2012 das Urteil des Landgerichts Köln in der Hauptsache, wonach dieser die Fotos weder verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen darf.
Der Senat weist dabei in seiner Entscheidung (Az: 15 U 205/11) darauf hin, dass die Fotos keinen zeitgeschichtlichen Bezug hatten und insbesondere trotz der Vorwürfe und der medialen Aufmerksamkeit nicht jedes Detail aus dem Leben von Jörg Kachelmann “ausspioniert” und veröffentlicht werden durfte. Auch befand sich Jörg Kachelmann im Zeitpunkt der Aufnahmen in einer privaten Situation und musste nicht damit rechnen, in dieser von der Presse behelligt zu werden.
Durch die Weitergabe an seine Auftraggeberin verbreitete der Fotograf nicht nur die rechtsverletzenden Fotografien, sondern stellte diese auch gemäß § 22 S. 1 KunstUrhG öffentlich zur Schau, da er hierdurch das Risiko der Kenntnisnahme durch eine nicht begrenzte Zahl von Personen aus der Öffentlichkeit begründete.
Das OLG Köln stellt in diesem Zusammenhang fest, dass ein Fotograf – neben der Rechtsverletzung bereits durch die Anfertigung – auch für die Veröffentlichung bzw. Verbreitung der Fotos in Medien verantwortlich ist. Denn diesem ist die Veröffentlichung der auftragsgemäß erstellten Fotografien zuzurechnen, wenn er die mit der Weitergabe der Fotos begründete Gefahr einer weiteren Rechtsverletzung sehenden Auges in Kauf nimmt. Eine derartige Störerhaftung trifft ihn auch dann, wenn er damit rechnen muss, dass die von ihm erstellten Fotografien in weiteren Medien erscheinen.
12.12.2012
LG Mannheim begründet, weshalb Anzeigenerstatterin im Buch von Jörg Kachelmann "Recht und Gerechtigkeit - Ein Märchen aus der Provinz" namentlich genannt werden darf.
Claudia Dinkel, die unseren Mandanten Jörg Kachelmann fälschlich der Vergewaltigung bezichtigt hatte, hatte vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der es Kachelmann verboten worden war, sie in seinem Buch „Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz“ mit vollständigem Namen zu nennen. Auf den hiergegen gerichteten Widerspruch hob das Landgericht Mannheim bereits am 25.10.2012 die einstweilige Verfügung und erlegte Claudia Dinkel die Kosten des Rechtsstreit auf.
In der nunmehr vorliegenden Begründung des Urteils stellt das Landgericht Mannheim fest, dass Claudia Dinkel in ihrem Antrag entscheidende Fakten verschwiegen habe. So habe sie sich eben nicht nur im Juni 2011 für eine exklusive Titelstory in der Zeitschrift „BUNTE“ samt einem halben Dutzend Hochglanzfotos darstellen und unverpixelt sowie mit nur abgekürztem Vornamen darstellen lassen. Vielmehr habe sie zudem auch noch ihre “Geschichte vom Frühjahr 2010” an eine TV-Produktionsfirma “verkauft” und sich Ende 2011 in einem weiteren „BUNTE“-Interview über dieses Projekt wie folgt geäußert: “Auf die Frage wen sie sich spontan für die männliche Hauptrolle vorstellen könne, antwortet Claudia D. mit einem Augenzwinkern: „Hollywood-Star Georg Clooney“. „Er könnte das nette, freundlich-charmante wie auch das manipulative Element sicher überzeugend verkörpern“, sagt die 38-jährige zu „BUNTE“”.
Nach dem Landgericht Mannheim habe Claudia Dinkel durch den „Verkauf ihrer Geschichte an die Filmgesellschaft“ und „ihre Werbung für dieses Projekt seit Ende des Jahres 2011“ „ihre eigene Rolle dabei zum Gegenstand einer Darstellung in der breiten Öffentlichkeit gemacht“. Da Frau Dinkel hierfür auch bereits Zahlungen erhalten habe und im Zuge dieser „kaum reversiblen Preisgabe weiterer Bereiche ihrer Privatsphäre“ weitere Sachinformationen an die Filmgesellschaft liefern müsse, habe sie „deutlich gemacht, dass sie jetzt nicht mehr in privater Zurückgezogenheit die Geschehnisse für sich verarbeiten möchte“.
Genau hierauf weise zudem auch die „Sorglosigkeit ihres Anwalts beim Umgang mit Journalisten“ hin, der nach Erlass der einstweiligen Verfügung einem ihm bis dato unbekannten Journalisten Auszüge aus der Strafakte des Verfahrens gegen Jörg Kachelmann übermittelt und zudem auf der Kanzleihomepage den Verfügungsantrag samt vollständiger Namensnennung von Claudia Dinkel veröffentlicht hatte:
„Hätte die Klägerin in privater Abgeschiedenheit unbeachtet bleiben wollen, hätte es sich hier aufgedrängt, strenge Weisungen für Medienkontakte zu erteilen“
05.04.2013
Kachelmann siegt im sog. "Chemtrails"-Prozess auch in der zweiten Instanz. Bezeichnung von "Chemtrails"-Gläubigen als "Neonazis oder Verrückte" weiterhin erlaubt.
Das Landgericht Berlin hatte auf Antrag eines Mitglieds der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" zunächst eine einstweilige Verfügung gegen Jörg Kachelmann erwirkt. Das Gericht hatte es Kachelmann verboten, zu äußern, dass man es bei Chemtrails-Anfragen entweder mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe. Kachelmann legte Widerspruch gegen die Verfügung ein - mit Erfolg. Das Landgericht hob das Verbot wieder auf (vgl. unsere Pressemitteilung v. 28.03.2012).
Das Mitglied der Bürgerinitiative legte Berufung ein und beantragte beim Kammergericht Berlin, dass die ursprünglich erlassene und dann wieder aufgehobene Verfügung erneut erlassen wird. Der angerufene Senat des Kammergerichts wies die Berufung durch einstimmigen Beschluss vom 28.03.2013 wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten zurück (vgl. KG Berlin, Az: 10 U 79/12). Die lange Dauer des Berufungsverfahrens von fast einem Jahr ist auch darauf zurückzuführen, dass der Antragsteller nach einem gerichtlichen Hinweis ebenfalls erfolglos versucht hatte, gegen die erkennenden Senatsrichter mit Befangenheitsanträgen vorzugehen.
Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.
01.06.2011
Prof. Höcker zu Gast bei "Hart aber Fair" (ARD)
RA Prof. Dr. Ralf Höcker spricht in der heutigen ARD-Sendung "Hart aber Fair" über den Fall Kachelmann.
30.04.2010
HÖCKER geht erfolgreich gegen Spekulationen der "Süddeutsche Zeitung" und die weitere Verbreitung von Details aus der Ermittlungsakte vor.
Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete in unzulässiger Weise über weitere Details aus der Ermittlungsakte und stellte darüber hinaus Spekulationen über die Bewertung angeblicher Indizien und Beweismittel an. Der unzulässige Eingriff in die Rechte von Jörg Kachelmann wurde auf Antrag von HÖCKER vom Landgericht Köln mit inzwischen rechtskräftiger Entscheidung vom 30.04.2010 (Az. 28 O 252/10) festgestellt.
11.06.2010
Einigung mit "FOCUS"
Herr Jörg Kachelmann hat sich mit der Focus Magazin Verlag GmbH sowie der Tomorrow Focus Portal GmbH einvernehmlich über die Beilegung der Streitigkeiten geeinigt, die Gegenstand der einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Köln mit den Aktenzeichen 28 O 175/10 und 28 O 196/10 waren. Über den Inhalt der Einigung haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
22.07.2010
Prof. Höcker im Interview mit Deutschlandradio zum Thema "So retten Sie Ihren guten Ruf: Mit Litigation PR"
Prof. Höcker war heute im Deutschlandradio in einem Interview zum Thema "So retten Sie Ihren guten Ruf: Mit Litigation PR" zu hören. Das Interview finden Sie hier.
Aus der Programminformation des Senders zum Interview:
"PR-Strategen beraten Prominente, wenn sie vor Gericht stehen.
Boris Becker musste wegen Steuerhinterziehung vor Gericht, Winona Ryder wurde wegen Ladendiebstahls angeklagt, Jörg Kachelmann muss sich wegen einer möglichen Vergewaltigung verteidigen: Wenn Prominente vor Gericht stehen, dann droht ihnen leicht eine Vorverurteilung durch den Boulevard.
Damit dies nicht geschieht, nehmen sich viele - zusätzlich zum Anwalt - einen PR-Berater. Dieser soll helfen, den Imageschaden möglichst gering zu halten. Litigation-PR heißt dies - zu deutsch: prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit. So soll falscher und beleidigender Berichterstattung und medialen Vorverurteilungen vorgebeugt werden. Kritiker hingegen sehen darin eine strategische Einflussnahme auf die Richter.
Die Kölner Kanzlei Höcker ist eine der führenden PR-Strategen auf diesem Gebiet. Martin Schütz hat mit den PR-Strategen gesprochen."
26.08.2010
HÖCKER geht erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos in der BUNTE vor.
Das Landgericht Köln (Az. 28 O 591/10) bestätigt auf den Antrag von HÖCKER, dass Fotos, die Jörg Kachelmann im Urlaub zeigen, nicht von ausreichendem öffentlichem Interesse sind und verhängt ein Verbreitungsverbot gegen BUNTE.
15.10.2010
FOCUS muss 5.000 EUR Ordnungsgeld zahlen
FOCUS Magazin Verlag GmbH muss 5.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen ein Verbot aus einstweiliger Verfügung zahlen: HÖCKER hatte gegen die Focus Magazin Verlag GmbH am 16.06.2010 mit dem Az. 28 O 392/10 eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der dem Verlag verboten wurde, Details zu angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators Jörg Kachelmann zu verbreiten. Nachdem der Verlag in einer späteren Ausgabe des „Focus“ kerngleiche Äußerungen verbreitete, hat das LG Köln gegen den Verlag auf Antrag von HÖCKER Rechtsanwälte ein Ordnungsgeld verhängt.
09.11.2010
HÖCKER geht wegen Falschbehauptungen von Alice Schwarzer erfolgreich gegen Domaininhaber vor.
Das Landgericht Köln untersagte es dem Inhaber der Domain der BILD-Gerichtsreporterin Alice Schwarzer mit einstweiliger Verfügung (28 O 841/10) über diese Domain weiter bestimmte unwahre Aussagen der Journalistin über einen bekannten deutschen Strafverteidiger zu verbreiten. Der Domaininhaber hatte Kenntnis von der Unwahrheit der Aussagen, gleichwohl aber nicht ausreichend Sorge dafür getragen, dass diese aus dem Netz genommen werden.
Nachtrag vom 12.12.2013:
Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.