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21.12.2010
Oberlandesgericht Köln bestätigt Verbot von Bildern, die Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim zeigen
In seinem Urteil vom 21.12.2010 (Az. 15 U 105/10) bestätigt das Oberlandesgericht Köln, dass die Veröffentlichung der Hofgang-Bilder von Jörg Kachelmann rechtswidrig war. Ausdrücklich stellt das Oberlandesgericht dabei fest, dass es weder einen aktuellen Anlass noch irgendein sonstiges Interesse an der Veröffentlichung der Bilder gibt. Besonderes Augenmerk lenkt das Oberlandesgericht dabei auf den Umstand, dass die Bilder heimlich und unter Verwendung hochmoderner Weitwinkelobjektive erstellt wurden. Ein Fotograf, der auf eine solche Weise Bilder herstellt, kann sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts einer Inanspruchnahme des Abgebildeten auch nicht mit Hilfe der Argumentation entziehen, dass er die Bilder nur weitergegeben, jedoch nicht selbst veröffentlicht bzw. verbreitet habe:
„Ein Journalist, der im Auftrag eines die Massenmedien nicht unwesentlich beeinflussenden Unternehmens heimlich Bilder von einer Person fertigt, die sich erkennbar in einer Situation der Abgeschiedenheit vor öffentlichen Blicken befindet und der diese auftragsgemäß abliefert, muss mit einer zeitnahen öffentlichen zur Schaustellung der Bilder ohne zeitgeschichtlichen Bezug rechnen.“
20.01.2011
HÖCKER erwirkt Verfügung gegen VOX: Die Ausstrahlung von Kommentaren über intime Details verletzt die Intimsphäre von Jörg Kachelmann.
Das Landgericht Köln entschied (Az: 28 O 25/11), dass auch eine Äußerung von Dritten in einer Fernsehsendung unzulässig in die Intimsphäre von Jörg Kachelmann eingreift, wenn darin über angebliche intime Details spekuliert wird.
09.05.2011
Bild Online berichtet weiter in unzulässiger Weise über intime Details - Jörg Kachelmann geht mit HÖCKER weiter erfolgreich dagegen vor.
Mit einstweiligeR Verfügung vom 09.05.2011 (Az: 28 O 297/11) bestätigt das Landgericht Köln erneut, dass Bild Online rechtswidrig über Details berichtetE, die der Intimsphäre von Jörg Kachelmann zuzuordnen sind.
16.05.2011
HÖCKER erwirkt für Jörg Kachelmann einstweilige Verfügungen gegen Welt Online und das Online-Portal der Frankfurter Rundschau.
Jörg Kachelmann wehrt sich weiter entschieden gegen Veröffentlichungen, die sein Intimleben betreffen. Mit einstweiligen Verfügungen vom 16.05.2011 (Az: 28 O 342/11 und Az: 28 O 343/11) erkennt das Landgericht Köln Ansprüche gegen das von der Axel Springer AG betriebene Online-Portal der Zeitung “Die Welt” sowie die Online-Sparte der Frankfurter Rundschau wegen Eingriffen in den absolut geschätzten Intimbereich an und verpflichtet diese zur Unterlassung.
17.05.2011
Landgericht Köln verbietet Eingriff in die Intimsphäre von Jörg Kachelmann durch das Online-Portal der B.Z. Berlin.
Mit einstweiliger Verfügung vom 17.05.2011 (Az: 28 O 364/11) untersagt das Landgericht Köln auf Antrag von HÖCKER, angebliche intime Details über Jörg Kachelmann zu veröffentlichen.
19.05.2011
SMS und Internetchats genauso geschützt wie Briefpost: BILD.de wird Verbreitung privater Korrespondenz von Jörg Kachelmann verboten.
Das Online-Portal bild.de hatte unter Bezugnahme auf den Mannheimer Strafprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann aus einem privaten Chat zitiert, was das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung (28 O 377/11) auf Antrag von HÖCKER verbot. Das Landgericht folgte dabei konsequent seiner bisherigen Auffassung, dass private SMS-Nachrichten und Internet-Chats genauso wie Briefpost zu behandeln sind und daher dem Schutz der Geheimsphäre unterliegen.
22.06.2011
Axel Springer verliert erneut gegen Kachelmann: Drei rechtswidrige Berichte unter abendblatt.de und welt.de vom Landgericht Köln verboten,
Unter ihren Domains abendblatt.de und welt.de berichtete die Axel Springer AG in drei Artikeln über einen Tatverdacht gegen Jörg Kachelmann. Mit Urteil vom 22.06.2011 (Az. 28 O 950/10) hat das Landgericht Köln diese drei Artikel verboten. Die Berichterstattung wurde als unzulässig bewertet, weil es bereits an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für eine Berichterstattung über einen solchen Verdacht notwendig ist. Alle drei Artikel wurden bereits zuvor mit einstweiligen Verfügungen verboten.
25.06.2011
Prof. Höcker spricht bei der Jahreskonferenz des netzwerk recherche e.V. zum Thema: "Kachelmann & Co - Wenn Journalisten zu Richtern werden"
Am Freitag, den 1. Juli, um 11.45 Uhr nimmt RA Prof. Dr. Ralf Höcker anlässlich der Jahreskonferenz des netzwerk recherche e.V. in Saal K 1 auf dem NDR-Gelände in Hamburg-Lokstedt an der Podiumsdiskussion zum Thema "Kachelmann & Co - Wenn Journalisten zu Richtern werden" teil.
11.07.2011
Kachelmann erwirkt Verfügung gegen RP Online: RP Online kann sich einer Haftung für Artikel fremder Laien-Journalisten nicht entziehen.
Das LG Köln hat die RP Online GmbH per einstweiliger Verfügung vom 8. Juli 2011 (28 O 539/11) verpflichtet, eine vor- bzw. nachverurteilende Behauptung zum angeblichen Triebleben Kachelmanns in der Rubrik "Opinio" nicht weiter zu verbreiten. RP Online hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zuvor unter anderem mit der Begründung verweigert, es handele
"sich auf der "Opinio-Seite" nicht um redaktionelle, sondern um fremde Inhalte"
Die Rechtsabteilung von RP Online hatte ferner behauptet, die Redaktion nehme keinen Einfluss auf die Entstehung der Beiträge. Wohl aber prüft sie die Beiträge laut ihren eigenen "FAQs" und Teilnahmebedingungen, bevor sie ins Internet gestellt werden. Daher kann sich RP Online einer Haftung für die Texte fremder Laien-Journalisten nicht entziehen. Dieser Auffassung schloss die Pressekammer des LG Köln sich offenbar an.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker:
"Wer Kosten sparen will, indem er redaktionelle Arbeit auf Laien-Journalisten auslagert, muss auch für das schlechte Ergebnis eines solchen Kompetenz-Outsourcing einstehen."
09.11.2011
Kachelmann siegt gegen vorgebliches Opfer: LG Köln verurteilt die Nebenklägerin Claudia D., die öffentliche Wiederholung von Beschuldigungen zu unterlassen.
Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, verboten, Beschuldigungen gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 557/11, Urteil vom 28.10.2011). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Gegenstand des Verfahrens gegen Claudia D. war ein Interview, das das angebliche Opfer gegen ein erhebliches Honorar in der Zeitschrift BUNTE vom 16.06.2011 gegeben hatte. Darin beschuldigte sie den gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann erneut ganz massiv.
Das Landgericht Köln stellte in seiner Verurteilung der Claudia D. nun fest, dass ihre Interviewäußerungen
"(...) ein bloßes Unterhaltungsinteresse (befriedigen)."
Weiter heißt es im Urteil zu Claudia D´s Beschuldigungen:
"(...) der - gemessen am Informationsgehalt - vorhandene Überschuss an emotionalisierenden Darstellungselementen (spricht) in der Abwägung entscheidend gegen eine Angemessenheit der Äußerungen."
Der "Überschuss an emotionalisierenden Darstellungselementen" ergibt sich nach Einschätzung des Gerichts z.B. aus
"(...) Duktus und Inhalt der Äußerungen, so der erregten ausrufähnlichen Äußerung "ES WAR ABER SO!" (...), im Übrigen aus der emotionalisierend-dramatisierenden Darstellungsweise (...)"
Die Darstellung der Beklagten Claudia D. stelle eine
"(...) ins Detail gehende und gerade hierdurch emotionalisierende Situationsschilderung dar, die der im Zeitpunkt der Äußerung erstinstanzlich, wenn auch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht rechtskräftig (Anm. HÖCKER: Der Freispruch ist inzwischen rechtskräftig) freigesprochene Verfügungskläger nicht hinnehmen muss."
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, der Kachelmann im Verfahren gegen Claudia D. vertrat:
"Es ist schlimm genug, dass Herr Kachelmann während seines Strafverfahrens zu Unrecht vorverurteilt wurde. Das LG Köln hat nun auch seiner Nachverurteilung ein Ende gesetzt."
In einer weiteren Entscheidung konnten wir für Herrn Kachelmann erwirken, dass Claudia D. nicht mehr als "Geschädigte" bezeichnet werden darf.
In einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg und der Polizeidirektion Sigmaringen konnten wir zudem durchsetzen, dass sie auch nicht mehr "Opfer" genannt werden darf. Nähere Informationen hierzu werden in einer weiteren Pressemitteilung folgen.