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11.11.2010

HÖCKER geht erfolgreich gegen Alice Schwarzers Falschbehauptungen in "Emma" vor.

Durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (28 O 848/10) ließen sie es dem Verlag des „politischen Magazins von Frauen“, der EMMA-Frauenverlags GmbH verbieten, dem Strafverteidiger eines bekannten Moderators eine Aussage zuzuschreiben, die dieser gar nicht getätigt hatte.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

03.12.2010

Panorama ertappt Alice Schwarzer bei weiteren unwahren Behauptungen.

Die NDR-Sendung Panorama entlarvte gestern unwahre Behauptungen der BILD-Gerichtsreporterin Alice Schwarzer über ihre Rolle im Fall Kachelmann. Schwarzer bestritt vor laufender Kamera mehrfach wahrheitswidrig, der Anzeigenerstatterin angeboten zu haben, das komplette Manuskript ihres Buches über den Fall vor dem Erscheinen zu lesen. Panorama konfrontierte Frau Schwarzer mit E-Mails, die sie an die Anzeigenerstatterin geschrieben hatte und bewies so, dass Frau Schwarzer die Unwahrheit sagte.

Alice Schwarzer verließ das Interview kommentarlos, als sie auch noch mit einer E-Mail konfrontiert wurde, in der sie der Anzeigenerstatterin einen bestimmten Medienanwalt empfohlen hatte, der für sie eine "knallharte Medienstrategie entwerfen" solle.

Panorama kritisiert in dem Beitrag die Verletzung journalistischer Grenzen durch Frau Schwarzer und die wiederholten unwahren Behauptungen, die sie aufstellt. Das Interview ist abrufbar unter:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/panorama629.html

 

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

07.12.2010

Verlesung richterlicher Protokolle im Rahmen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung führt nicht zu einem Freifahrtsschein für BUNTE.

Das Landgericht Köln bestätigt mit seiner Entscheidung vom 07.12.2010 (Az. 28 O 924/10), dass über die Intimsphäre von Jörg Kachelmann nicht berichtet werden darf, selbst wenn in der strafrechtlichen Hauptverhandlung Protokolle des Ermittlungsverfahrens verlesen werden, in denen derartige Details angesprochen sind. Ein Eingriff in die Intimsphäre ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn die genannten Details in keinem Zusammenhang mit den erhobenen Strafvorwürfen stehen.

20.12.2010

Weiteres Verbot gegen BUNTE wegen der Verbreitung von SMS-Nachrichten und persönlichkeitsrechtsverletzenden falschen Tatsachenbehauptungen

Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln (Az. 28 O 977/10) der Zeitschrift BUNTE die Verbreitung privater Textnachrichten und unwahrer Tatsachenbehauptungen, die Dritte über Jörg Kachelmann aufgestellt hatten.

03.01.2011

HÖCKER erfolgreich gegen Springer und Alice Schwarzer.

Das Landgericht Köln untersagte es auf Antrag des Wettermoderators Jörg Kachelmann der Axel Springer AG (28 O 3/11), der BILD digital GmbH & Co. KG (28 O 28 O 4/11) und der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer (28 O 5/11), den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann als Heiratsschwindler hinzustellen, indem sie wahrheitswidrig behaupten, er habe 6 Frauen die Ehe versprochen.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

18.01.2011

Alice Schwarzer zu 2.000 EUR Ordnungsgeld verurteilt.

Auf Antrag von HÖCKER verhängt das Landgericht Köln ein Ordnungsgeld in Höhe von € 2.000,00 gegen die Frauenrechtlerin (Az. 28 O 813/10). Sie hatte gegen den Tenor einer vom Gericht am 28.10.2010 erlassenen Verfügung verstoßen, indem sie den mit der Verfügung beanstandeten Inhalt eines von ihr verfassten Artikels nur unzureichend geändert hatte.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

01.03.2011

HÖCKER stoppt Nachbestellservice des FOCUS

HÖCKER hat für den Mandanten Jörg Kachelmann ein gerichtliches Verbot gegen die Focus Magazin Verlag GmbH erwirkt, das die Auslieferung einer Focus – Ausgabe im Nachbestellservice verbietet. HÖCKER hatte Focus mitgeteilt, dass ein in der Zeitschrift enthaltener Artikel unzulässige Inhalte hat. Nachdem der Verlag die Ausgabe dennoch im Nachbestellservice auslieferte, erwirkte HÖCKER das Verbot (LG Köln, Az. 28 O 150/11).

08.03.2011

OLG Köln bestätigt: Illustrierte FOCUS muss Ordnungsgeld zahlen

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 08.03.2011 (Az. 15 W 392/10) bestätigt, dass die FOCUS Magazin Verlag GmbH 5.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen ein Verbot aus einstweiliger Verfügung zahlen muss: HÖCKER hatte gegen die Focus Magazin Verlag GmbH am 16.06.2010 mit dem Az. 28 O 392/10 eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der dem Verlag verboten wurde, Details zu angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators Jörg Kachelmann zu verbreiten. Nachdem der Verlag in einer späteren Ausgabe des „FOCUS“ kerngleiche Äußerungen verbreitete, hat das LG Köln gegen den Verlag auf Antrag von HÖCKER Rechtsanwälte ein Ordnungsgeld verhängt. Die Beschwerde des FOCUS vor dem OLG Köln blieb erfolglos: Das OLG stellt insbesondere fest, dass FOCUS erkennen konnte und musste, dass die erneut verbreiteten Details zu angeblichen sexuellen Vorlieben vom vorherigen Verbot erfasst wurden.

16.03.2011

Verbot gegen BILD und bild.de wegen der Veröffentlichung privater E-Mails bestätigt.

Mit Urteil vom 16.03.2011 bestätigte das Landgericht (Az: 28 O 497/11) in dem von HÖCKER für Jörg Kachelmann durchgeführten Hauptsacheverfahren, dass persönlicher Kommunikationsverkehr auch privat bleiben muss. Es verbot die Verbreitung von E-Mails, die BILD und bild.de öffentlich gemacht hatten. Da E-Mails mit verschlossenen Briefe vergleichbar und damit Teil der absolut geschützten Geheimsphäre sind, dürfen sie nicht weiterverbreitet werden. Da sie keine Relevanz für das Strafverfahren haben und in keinem Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen, ist die Veröffentlichung per se unzulässig.

28.03.2011

FOCUS muss erneut Ordnungsgeld zahlen

HÖCKER hat für den Mandanten Jörg Kachelmann in zwei Fällen eine Festsetzung von Ordnungsgeldern gegen die FOCUS Magazin Verlag GmbH erwirkt. FOCUS hatte gegen Verbote aus einstweiligen Verfügungen verstoßen, die die Verbreitung rechtswidriger Berichte  untersagten.  FOCUS ignorierte die Verbote, indem FOCUS-Magazine mit rechtswidrigen Berichten ungehindert über den Nachbestellservice  ausgeliefert wurden. Das LG Köln stellte in beiden Verfahren fest, dass FOCUS schuldhaft gegen die gerichtlichen Verbote verstoßen hat, weil keine ausreichenden Maßnahmen dafür ergriffen wurden, dass Ausgaben der Zeitschrift mit verbotenen Artikeln im Nachbestellservice gesperrt oder geschwärzt werden (LG Köln, Beschluss vom 28.03.2011, Az. 28 O 939/10 und Beschluss vom 28.03.2011, Az. 28 O 527/10).

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