Erfolg vor Gericht: Saarländischer Rundfunk ändert Berichterstattung und entfernt zentrale Vorwürfe

Für unseren Mandanten Herrn Johannes Engel, den ehrenamtlichen CDU-Beigeordneten der Stadt Blieskastel, haben wir einen presserechtlichen Erfolg gegen den Saarländischen Rundfunk (SR) erzielt. Gegenstand des Verfahrens war ein Online-Beitrag des SR vom 13.11.2025, der auch unter tagesschau.de veröffentlicht worden war, welcher den Mandanten mit schwerwiegenden Vorwürfen in Verbindung brachte.

Nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren geschlossenen Vergleich vom 08.01.2026 hat der SR mehrere zentrale und besonders hervorgehobene Passagen in seiner Berichterstattung geändert. So ist eine prominent platzierte Unterüberschrift, die den Eindruck einer Aktenmanipulation erweckt hatte, durch eine sachliche Beschreibung des tatsächlichen Vorgangs ersetzt worden. Darüber hinaus sind weitere Überschriften und Textpassagen angepasst worden, die zuvor einen unmittelbar kausalen Zusammenhang zwischen internen Vorgängen in der Stadtverwaltung und der Person unseres Mandanten hergestellt hatten. Ein wesentlicher Kernpunkt unserer Argumentation war neben der Unwahrheit der erhobenen Vorwürfe, dass unser Mandant zu diesen Vorwürfen vor der Veröffentlichung gar nicht oder nur in unzureichendem Maß angehört worden war. Die Vorwürfe sind nun aus dem Bericht entfernt. 

 

Rechtsanwälte Dr. Marcel Leeser und Rafael Sarlak: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen besonderen Auftrag zur sorgfältigen, ausgewogenen und fairen Berichterstattung. Wer mit zugespitzten Überschriften arbeitet und schwerwiegende Vorwürfe in den Raum stellen will, muss zuvor sauber recherchieren und die Betroffenen umfassend anhören. Dass der SR seine Berichterstattung nun in zentralen Punkten geändert hat, spricht für sich. Qualitätsjournalismus misst sich nicht an Schlagzeilen, sondern an Genauigkeit. Der Fall unterstreicht einmal mehr, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht außerhalb der presserechtlichen Grenzen steht.“