Verfahren um Paparazzi-Aufnahmen von Jörg Kachelmann rechtskräftig entschieden: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerden von ÀžBILDÀœ zurück. Jörg Kachelmann darf bei und auf dem Weg zu seiner Anwältin nicht ÀžabgeschossenÀœ werden.

Mit Beschlüssen vom 03.03.2015 (Az: VI ZR 22/14) und vom 24.03.2015 (Az: VI ZR 33/14) hat der BGH Nichtzulassungsbeschwerden von „BILD“ wegen der Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos zurückgewiesen, die Jörg Kachelmann zeigen.

„BILD“ hatte zu unterschiedlichen Zeitpunkten Paparazzi-Aufnahmen von Jörg Kachelmann veröffentlicht, die diesen bei bzw. auf dem Weg zu seiner Rechtsanwältin zeigen. Das OLG Köln hatte jeweils festgestellt, dass hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann verletzt werde und verbot die Veröffentlichung der Aufnahmen. Die gegen diese Verbote gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden wies der BGH nun zurück. Die Verbote sind damit rechtskräftig zu Gunsten von Jörg Kachelmann entschieden.