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12.04.2011

HÖCKER erwirkt weitere Verfügung gegen BILD und Alice Schwarzer wegen falscher Behauptungen.

Die Kölner Kanzlei für Marken- und Medienrecht hat es der BILD-Reporterin Alice Schwarzer, der Axel Springer AG und der BILD digital GmbH & Co. KG heute durch das Landgericht Köln (28 O 263/11) verbieten lassen, bestimmte Äußerungen über Jörg Kachelmann zu verbreiten, die unwahre Tatsachenäußerungen enthalten und einer Vorverurteilung des Wettermoderators Vorschub leisten. Schwarzer und BILD hatten behauptet, Jörg Kachelmann sei gegenüber Ex-Freundinnen gewalttätig geworden und spiele während der Gerichtsverhandlung mit seinem iPad herum. Beides ist falsch.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

12.04.2011

OLG Köln: Insgesamt 4.000 EUR Ordnungsgeld gegen Alice Schwarzer.

Das Oberlandesgericht Köln hat am 04.04.2011 (15 W 17/11) 2.000,00 EUR Ordnungsgeld gegen die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer verhängt. Frau Schwarzer hatte schon zum zweiten Mal gegen das gerichtliche Verbot verstoßen, Jörg Kachelmanns früherem Strafverteidiger zu unterstellen, er habe dessen frühere Freundin als "Stalkerin" bezeichnet.
 
In einem weiteren Beschluss vom 04.04.2011 (15 W 16/11) bestätigte das OLG Köln entgegen dem Antrag der Anwälte von Alice Schwarzer ein Ordnungsgeld von ebenfalls 2.000,00 EUR, welches das LG Köln bereits gegen die BILD-Gerichtsreporterin verhängt hatte. Es führte aus, dass an einem schuldhaften Verhalten der Journalistin Schwarzer kein Zweifel bestehe.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

31.05.2011

Vergleich: Alice Schwarzer muss RA Dr. Reinhard Birkenstock € 14.000,- zahlen.

Die Journalistin Alice Schwarzer hatte wiederholt behauptet, der ehemalige Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock, habe unter Bezugnahme auf die Anzeigenerstatterin im Strafverfahren gegen diesen verlauten lassen, Herr Kachelmann kenne die Frau gar nicht, sie sei eine Stalkerin. Eine solche Äußerung hatte Rechtsanwalt Dr. Birkenstock allerdings nie getätigt. Auf eine Abmahnung hin gab Frau Schwarzer eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hiergegen verstieß sie jedoch gleich mehrfach. So änderte sie u.a. die falschen Passagen in ihren Online-Artikeln in nicht ausreichender Weise ab. Auch nach der Änderung erweckte sie in ihren Publikationen den falschen Eindruck, RA Dr. Birkenstock habe die Anzeigenerstatterin als Stalkerin diffamiert. HÖCKER verklagte Frau Schwarzer persönlich für RA Dr. Birkenstock daher vor dem Landgericht Köln unter anderem auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen des mehrfachen Verstoßes gegen die Unterlassungerklärung. In der mündlichen Verhandlung zum Verfahren LG Köln (28 O 992/10) einigten sich die Parteien darauf, dass Frau Schwarzer Herrn Dr. Birkenstock eine Zahlung in Höhe von 14.000,- EUR leistet. Am 09.05.2011 akzeptierte Frau Schwarzer diesen Vergleich als endgültig wirksame Regelung.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

08.06.2011

Prof. Höcker spricht vor der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Freiburger Anwaltvereins zum Thema "Medienarbeit des Rechtsanwalts bei der Vertretung von (prominenten) Mandanten"

Aus der Einladung des Freiburger Anwaltvereins zur Fortbildungsveranstaltung:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die nächste Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft findet am

Mittwoch, den 08. Juni 2011 um 19.00 Uhr

im Hotel Zum Roten Bären, Oberlinden 12, 79098 Freiburg statt.

Als Referenten konnten wir Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker aus Köln gewinnen, der sprechen wird zum Them

„Medienarbeit des Rechtsanwalts bei der Vertretung prominenter Mandanten“

Wer im Licht der Öffentlichkeit steht, begegnet besonderen Herausforderungen - im Geschäfts- wie im Privatleben. Persönlichkeitsvermarktung und Persönlichkeitsschutz sind für prominente Menschen zwei Seiten einer Medaille. Für den Rechtsanwalt bringt die Vertretung prominenter Mandanten spezielle Aufgabenstellungen mit sich. Die Privatsphäre gerade in der Öffentlichkeit stehender Mandanten gilt es mit den verfügbaren rechtlichen Instrumentarien zu verteidigen, um dafür Sorge zu tragen, dass den Mandanten beruflich und privat die Freiräume verbleiben, die sie benötigen. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die medien- und presserechtliche Betreuung im Rahmen eines laufenden strafrechtlichen Verfahrens dar, weil sich die Medien erfahrungsgemäß gerade dann mit ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht schwer tun und den Prominenten gewissermaßen als "zum Abschuss freigegeben" ansehen. Die mediale Berichterstattung über den gegenwärtig vor dem Landgericht Mannheim anhängigen Strafprozess im „Fall Kachelmann“ liefert hierfür ein anschauliches Beispiel.

Der Vortrag wird unter anderem einen Einblick in die medien- und presserechtliche Begleitung des Angeklagten im Verlauf jenes Verfahrens und in die Streitpunkte geben, die mit den Zeitungsverlagen in den zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen auszufechten waren. Allgemeine Ausführungen zu den Besonderheiten der anwaltlichen Arbeit im Zusammenhang mit der Vertretung sog. "Celebrities" runden diesen eindrücklichen Vortrag aus der Praxis ab.

Der Referent, Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M. (IP) (London), ist namensgebender Partner der auf Medien- und Markenrecht spezialisierten Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte in Köln. Er ist außerdem Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht an der CBS (Cologne Business School) und zugleich Wissenschaftlicher Direktor des dortigen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI). Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit ist Prof. Höcker außerdem als Autor zahlreicher Bestseller bekannt geworden, insbesondere durch sein "Lexikon der Rechtsirrtümer" und die Folgebände (zuletzt: "Das Lexikon der Internetfallen").

28.09.2011

Festveranstaltung des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover: Prof. Höcker spricht am 3.11.2011 zum Thema: "Vorverurteilung in den Medien!?"

Anlässlich des 180-jährigen Jubiläums des Anwalts- und Notarvereins Hannover spricht Prof. Höcker am 3.11.2011 im Börsensaal der Börse Hannover zum Thema "Vorverurteilung in den Medien!?". Er wird dabei insbesondere auf seine Erfahrungen im Fall Kachelmann eingehen. Beginn der Veranstaltung mit anschließender Podiumsdiskussion: 16 Uhr.

10.11.2011

Prof. Höcker sprach bei den Kölner Tagen Urheber- und Medienrecht zum Thema "Litigation PR À“ Grenzen der Berichterstattung in Strafverfahren"

Bei den vom Verlag Dr. Otto Schmidt veranstalteten Kölner Tagen Urheber- und Medienrecht sprach Prof. Höcker heute zum Thema "Litigation PR – Grenzen der Berichterstattung in Strafverfahren". Er ging dabei insbesondere auf den von der Kanzlei HÖCKER medienrechtlich begleiteten Fall Kachelmann ein. Die weiteren Referenten der Veranstaltung waren:

  • Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Vors. Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Angela Diederichsen, Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M., Höcker Marken- & Medienrecht, Köln
  • Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, TK- und Medienrecht der Universität Münster
  • Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel, Staatsanwaltschaft Dortmund
  • Ministerialrätin Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht, Bundesministerium der Justiz, Berlin
  • Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln

21.12.2011

HÖCKER verteidigt Ansprüche von Fotografen gegen die unrechtmäßige Verwertung ihrer Fotos durch eine Bildagentur.

HÖCKER hat erfolgreich die Urheberrechte zweier Fotografen gegen eine Bildagentur verteidigt. Die Fotografen hatten Fotos der Eigentumswohnung des Fernsehmoderators Kachelmann erstellt, damit diese für die Bebilderung eines Verkaufsexposés verwendet werden konnten. Eine Fotoagentur meinte, die Fotografien deshalb vermarkten zu können und veräußerte Verwertungsrechte an zahlreiche Tageszeitungen und RTL. Dabei argumentierte die Bildagentur, dass die Ansprüche der Fotografen durch die Veröffentlichung der Fotografien in Exposés zur Wohnungsvermarktung verwirkt seien. Diese öffentliche Verwertung habe dazu geführt, dass jedermann die Fotos nun verbreiten dürfe.

Mit Urteil des LG Köln vom 21.02.2012 (Az. 33 O 55/11) wurden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche der Fotografen bejaht. Ein Recht zur Verwertung von Fotografien stehe ausschließlich demjenigen zu, der entsprechende Verwertungsrechte von den Fotografen erwirbt.

10.02.2012

"Die fünfte Gewalt": Prof. Höcker wird Kolumnist bei VOCER.

Prof. Dr. Ralf Höcker ist seit heute Autor bei VOCER. In seiner Kolumne "Die fünfte Gewalt" setzt er sich kritisch mit journalistischen Grenzüberschreitungen auseinander. Der erste Beitrag ging heute online. Er beschäftigt sich mit der Rolle der Journalisten in den Fällen Kachelmann und Wulff. Sie finden den Artikel hier.

Über VOCER:

Medien.Kritik.Debatte. - So lautet der Slogan des unabhängigen Debattenforums und Think Tanks zur Medienkritik mit Sitz in Hamburg und München. VOCER (sprich: [ˈvoËkÉ™r]) ist das erste journalistische Internet-Projekt in Deutschland, das sich ausschließlich über Stiftungsgelder und Spenden finanziert. Es wird herausgegeben vom gemeinnützigen Verein für Medien- und Journalismuskritik (VfMJ), der sich für Vernetzung von Medienkritik und journalistische Nachwuchsförderung engagiert.

Thematisch begleitet VOCER den aktuellen Medienumbruch und analysiert die damit verbundenen Folgen für die Gesellschaft: Die Digitalisierung hat neue Akteure, Räume und Konstellationen hervorgebracht, die auch die Medienkritik vor große Herausforderungen stellt. Das Non-Profit-Portal versteht sich daher als netzbasiertes Kursbuch für die Mediengesellschaft, das kontroverse Debatten über den digitalen Strukturwandel der Öffentlichkeit anstößt, reflektiert und moderiert.

Anders als im schnelllebigen journalistischen Tagesgeschäft gibt VOCER bewusst längeren Formen Raum und Zeit. Die Redaktion legt dabei großen Wert auf Analyse und Meinung, Dialogbereitschaft und Nutzerorientierung, Internationalität und Vernetzung, aber vor allem auf hohe Ansprüche an die Qualität der Inhalte von VOCER, um bewusst einen Kontrast zur kurzatmigen Medienwelt zu schaffen. Gebündelt in Themenschwerpunkten - so genannten "Dossiers" - veröffentlicht VOCER meinungsstarke, aber auch medienphilosophische Texte, Bildstrecken und Videos.

VOCER ist ein Forum für Medienkritik, in dem namhafte Autoren aus Journalismus und Medienpolitik, Medien- und Kommunikationswissenschaft, Kunst und Kultur zu Wort kommen. Zu den aktiven Beiträgern gehören bisher unter anderem "Süddeutsche.de"-Chef Stefan Plöchinger, SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann, der Leiter der Deutschen Journalistenschule Jörg Sadrozinski, "Zeit Online"-Chef Wolfgang Blau, die Direktorin der Schweizer Journalistenschule MAZ Sylvia Egli von Matt, "Spiegel Online"-Ressortleiter Christian Stöcker und "jetzt.de"-Redaktionsleiter Dirk von Gehlen. VOCER-Kolumnisten sind: Christoph Lütgert (ehem. NDR-Chefreporter), Stephan Ruß-Mohl (Kommunikationswissenschaftler, Universität Lugano), Katrin Schuster (Medienkritikerin), Johannes Kram (Autor und Marketing-Experte) sowie die beiden Herausgeber Ulrike Langer und Stephan Weichert.

Quelle: www.vocer.org

09.09.2012

"Es gibt ein Recht auf Vergessen!" - Prof. Höcker im Interview mit dem neuen WebTV-Magazin von DWDL.de.

Prof. Höcker ist heute Interviewgast im neuen WebTV-Magazin von DWDL.de. Das Interview ist hier abrufbar.

Aus dem Ankündigungstext der Redaktion:

"Es gibt ein Recht auf Vergessen": Studio D mit Ralf Höcker

Medienschaffende und Medienkritiker vor der Kamera: "Studio D" ist das neue wochenaktuelle WebTV-Magazin von DWDL.de mit einem etwas anderen Blick auf Themen der Medienbranche. Ohne Show, ungeschnitten und auf die Sache konzentriert. Zu Gast in dieser Woche: Anwalt, Autor und Moderator Ralf Höcker. Mit Mandanten wie Heidi Klum und Jörg Kachelmann gehören Persönlichkeitsrechte zu seinem Fachgebiet. Im "Studio D" spricht er über die Lust der Medien an der schnellen Schlagzeile, ein Recht auf Vergessen im Netz und "Prominente", die sich selbst verkaufen.

30.01.2013

Prof. Höcker bei Maybrit Illner (ZDF) zum Thema "Schote, Zote, Herrenwitz - ist jetzt Schluss mit lustig?"

Unser Partner Prof. Höcker ist morgen um 22:15 Uhr zu Gast in der Sendung "Maybrit Illner" zum Thema "Schote, Zote, Herrenwitz - ist jetzt Schluss mit lustig?"

Aus der Ankündigung des ZDF:

"Rainer Brüderle schweigt zu seinen anzüglichen Äußerungen gegenüber einer "Stern"-Journalistin. Dafür bringt der Nachrichtendienst Twitter unter dem Stichwort #Aufschrei umso mehr Menschen - Männer wie Frauen - zum Sprechen. Die Fronten scheinen dabei so verhärtet zu sein, wie lange nicht."

Es diskutieren:

  • Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), Parteivorsitzende
  • Wolfgang Kubicki (FDP), Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein
  • Sophia Thomalla, Schauspielerin
  • Ralf Höcker, Medienanwalt - vertritt u.a. Jörg Kachelmann
  • Christina Frank, ver.di Baden-Württemberg - Schwerpunkt Einzelhandel

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