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29.04.2016
Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde der Anzeigenerstatterin im Fall Kachelmann statt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben, mit der der Anzeigenerstatterin verboten worden war, unseren Mandanten Jörg Kachelmann nach dessen Freispruch weiterhin der Vergewaltigung zu bezichtigen. Das Bundesverfassungsgericht stürzte die Entscheidung (Az. 1 BvR 2844/13) auf zwei Aspekte:
Zum ersten weist es darauf hin, dass im Strafverfahren gegen unseren Mandanten nicht geklärt werden konnte, ob die Angaben der Anzeigenerstatterin oder die des Herrn Kachelmann der Wahrheit entsprechen.
Zum zweiten stellte das Bundesverfassungsgericht darauf ab, dass auch unser Mandant sich nach seinem Freispruch mit Stellungnahmen über die Anzeigenerstatterin an die Öffentlichkeit gewandt hatte. Artikel
Das Bundesverfassungsgericht hat den Fall zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen. Dort wird zu berücksichtigen sein, dass vor dem Oberlandesgericht Frankfurt derzeit ein Zivilverfahren unseres Mandanten Jörg Kachelmann gegen die Anzeigeerstatterin läuft. Von diesem Verfahren erhoffen wir uns endlich eine Verurteilung der Anzeigenerstatterin als Falschbeschuldigerin.
"Umso wichtiger ist es nun, dass das OLG Frankfurt ein für alle Mal feststellt, dass das angebliche Opfer die Tat nur vorgetäuscht und sich die Verletzungen selbst zugefügt hat. Zum Glück ist der vom Gericht beauftragte Rechtsmediziner kürzlich ganz eindeutig zu diesem Ergebnis gekommen. Wir erhoffen uns, dass das Gericht seiner Expertise folgt und die Frau als das verurteilt, was sie ist: eine Täterin und kein Opfer."
RA Prof. Dr. Ralf Höcker
21.06.2010
Auch bild.de verletzt die Intimsphäre von Jörg Kachelmann.
Auf Antrag von HÖCKER verbietet das Landgericht Köln es bild.de mit Entscheidung vom 21.06.2010 (Az. 28 O 401/10), über angeblich intime Details aus dem Leben von Jörg Kachelmann zu berichten.
03.08.2010
Unzulässige Veröffentlichung von Jörg Kachelmanns Internetnachrichten durch FOCUS
Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln mit Entscheidung vom 03.08.2010 (Az. 28 O 518/10) dem Nachrichtenmagazin FOCUS die Veröffentlichung von persönlichen Internetnachrichten von Jörg Kachelmann, da hierdurch rechtswidrig in die Privatsphäre eingegriffen wird.
03.09.2010
Alice Schwarzer wird Gerichtsreporterin der BILD im Fall Kachelmann.
Alice Schwarzer verkündete soeben in ihrem Blog, dass sie als Gerichtsreporterin für die BILD im Fall Kachelmann tätig sein wird. Eine objektive Berichterstattung wird man von ihr nicht erwaten können. Es lässt bereits tief blicken, dass der erfahrenen Journalistin in ihrem Blog ständig die Bezeichnung „Opfer“ für die Anzeigenerstatterin heraus rutscht. So schreibt sie:
„Und das Opfer ? Das ist unsichtbar. Gesichtslos bzw. gepixelt, wie eine Verbrecherin.“
„Der Fall Kachelmann ist (…) längst zu einer Medienschlacht ausgeartet, bei der sich die Lager verfestigen: hie Anhänger der Unschuldsvermutung von Kachelmann – da Anhänger der Wahrheitsvermutung des Opfers .“
„In der aktuellen EMMA steht nur eine kleine Meldung, in der wir Ihnen den Rat geben: „Sollte der Vorwurf stimmen, verteidigen Sie sich nicht auch noch auf Kosten des Opfers. “ Nun, entweder der Vorwurf stimmt nicht – oder Sie verteidigen sich auf Kosten des Opfers . Und wie.“
Das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann missversteht Frau Schwarzer in geradezu grotesker Weise als Prozess über die Frage: „Ist sexuelle Gewalt in Beziehungen Privatsache? Oder ist sie ein Verbrechen?“
Mit diesem absurden Satz unterstellt Frau Schwarzer obendrein, dass es im Fall Kachelmann sexuelle Gewalt gegeben hat. Nur so lässt sich auch ihr boshafter Kommentar erklären:
„Und übrigens: Auch nette Männer vergewaltigen manchmal, Kollege Kachelmann. Leider.“
Frau Schwarzer möchte nun sicherstellen, dass in der BILD als einem „meinungsprägenden Blatt auch die Sicht des mutmaßlichen Opfers ernst genommen“ werde. Denn die anderen Medien seien so parteiisch pro Kachelmann, dass von dort eine voreingenommene Berichterstattung zu befürchten sei.
Frau Schwarzer weiß also schon jetzt, wie die deutschen Medien über den Fall Kachelmann berichten werden, nämlich zu seinen Gunsten. Sie beweist damit seherische Qualitäten und rechtfertigt mit ihrer Unterstellung kurzerhand ihre eigene voreingenommene Berichterstattung über künftige Ereignisse. Dabei fragt sie an anderer Stelle noch rhetorisch, ob eine „Parteinahme mit dem gebotenen objektiven Journalismus noch überhaupt vereinbar?“ sei. Diese Frage muss Frau Schwarzer sich selbst stellen lassen. Sie verkennt die Grundregeln eines objektiven Journalismus und agiert nach dem kindischen Motto: „Wenn die anderen einseitig pro Kachelmann sind, darf ich auch einseitig gegen Kachelmann sein.“ Mit der BILD, die sich bereits mehr als ein Dutzend einstweilige Verfügungen wegen rechtswidriger Berichterstattung im Fall Kachelmann gefangen hat, hat sie sich hierfür genau das richtige Medium ausgesucht.
Nachtrag vom 12.12.2013:
Die in dieser Pressemitteilung geäußerten Befürchtungen haben sich bestätigt. Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.
16.12.2010
Prof. Höcker im Interview mit der Süddeutschen Zeitung zum Fall Kachelmann.
Das heutige Interview der Süddeutschen Zeitung mit Prof. Höcker zur medienrechtlichen Vertretung von Jörg Kachelmann finden Sie hier.
17.02.2011
HÖCKER lässt erneut Bilder von Jörg Kachelmann verbieten.
Das Landgericht Köln (Az. 28 O 107/11 und 28 O 127/11) bestätigt abermals, dass die Verbreitung von Bildern, die Jörg Kachelmann erkennbar in rein privaten Situationen zeigen, rechtswidrig ist.
24.02.2011
Verboten: BILD verbreitete erneut unzulässige Spekulationen über Jörg Kachelmann.
Sowohl BILD als auch bild.de wurde es mit einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln (Az: 28 O 148/11 und 28 O 155/11) verboten, über das Privatleben von Jörg Kachelmann sowie vermeintliche belastende Indizien zu spekulieren. Einmal mehr zeigt sich hieran, dass es einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, wenn Gerüchte und Spekulationen verbreitet werden, ohne deren Wahrheitsgehalt zu prüfen.
19.10.2011
Kachelmann erfolgreich: Staatsanwältin nimmt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück.
HÖCKER hatte im Namen von Jörg Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen eine Staatsanwältin erwirkt, die einen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verfasst hatte. Im Rahmen des Beitrags erweckte die Juristin den unzutreffenden Eindruck, der Wettermoderator habe die ihm ehemals vor dem Landgericht Mannheim vorgeworfene Vergewaltigung tatsächlich begangen. Dies wurde ihr vom Landgericht Köln per Beschlussverfügung verboten (28 O 617/11). Den Widerspruch gegen die Verfügung nahm die Staatsanwältin im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage auf Anraten des Gerichts zurück. Es bleibt ihr damit verboten, die frühere Freundin Kachelmanns noch einmal als "Geschädigte" zu bezeichnen.
15.11.2011
Kein "Opfer" im Kachelmann-Fall: Südkurier veröffentlicht Richtigstellung.
Anlässlich des “Tags des Opferschutzes” hatte die Polizeidirektion Sigmaringen in einer Pressemitteilung den “Anwalt des Opfers” im Kachelmann-Prozess angekündigt. Damit war jedoch nicht etwa Verteidiger Johann Schwenn oder ein Anwalt der hiesigen Kanzlei gemeint, sondern vielmehr der Anwalt der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin. Diese Pressemitteilung hatte der "Südkurier" übernommen und auf Betreiben von Jörg Kachelmann, vertreten durch HÖCKER, inzwischen wie folgt richtiggestellt:
Kein Opfer im Kachelmann-Fall
Sigmaringen (sk) Beim „Tag des Opferschutzes“, einer Veranstaltung der Polizeidirektion Sigmaringen, gab es für Bürger Informationen in Sachen Opferschutz. Es sprach dort unter anderem auch ein Anwalt, der jüngst am Kachelmann-Prozess beteiligt war.
In der Ankündigung zu dieser Veranstaltung hatte die Polizeidirektion vom „Opfer im Kachelmann-Prozess“ gesprochen. Diese Formulierung sei nicht korrekt, bedauerte Gerd Stiefel, der Chef der Polizeidirektion im Gespräch mit unserer Redaktion ausdrücklich. Jörg Kachelmann wurde in besagtem Prozess in Mannheim freigesprochen. Dies hatte der SÜDKURIER damals umfangreich und ausführlich berichtet. Das Urteil ist zwischenzeitlich bereits rechtskräftig. Das Landgericht Mannheim habe festgestellt, dass Kachelmann „nicht Täter und damit im Umkehrschluss die Anzeigenerstatterin kein Opfer einer vorgeworfenen Tat ist“, bekräftigt Kachelmanns Anwalt Ruben Engel von der Kanzlei Höcker zu Recht. Die Redaktion bedauert, diesen Passus der Polizei-Pressemeldung unkorrigiert veröffentlicht zu haben. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.
Die Richtigstellung kann hier abgerufen werden.
22.11.2011
Kachelmann siegt vor OLG Köln gegen BILD: Gericht bestätigt das Verbot, Hofgangfotos von Jörg Kachelmann zu zeigen.
Das OLG Köln bestätigte mit Urteil vom 15.11.2011 (Az. 15 U 62/11) das landgerichtliche Urteil, in dem die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung heimlich und unter Verwendung eines Teleobjektivs mit großer Brennweite gefertigter Bilder untersagt wurde.
Nach Auffassung des Gerichts verletzte die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht, da keine Einwilligung vorlag und insbesondere kein Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis bestand. Von besonderer Bedeutung sei bereits die heimliche Erstellung. Zudem habe sich Herr Kachelmann in einem von der Öffentlichkeit abgeschiedenen Bereich (vergleichbar mit Urlaubsaufenthalten) befunden, in dem er nicht damit rechnen musste, abgelichtet zu werden.
Der Eingriff durch die Erstellung der Bilder lässt sich auch nicht durch die bildbegleitende Wortberichterstattung rechtfertigen, da der Text keinen Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis enthalte. Das OLG weist darauf hin, dass die Feststellung des LG, dass die Bildveröffentlichung lediglich dem Sensationsinteresse diente, nicht zu beanstanden sei.
Aus den Entscheidungsgründen des OLG Köln:
“Einen vom öffentlichen Informationsinteresse erfassten Anlass zur Verbreitung von Bildern, die den Kläger während des Hofgangs in der JVA Mannheim zeigen, gab es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht.”
“Die Erklärungen zu den Bildern beschränken sich also darauf, irgendeinen Anlass für die Abbildung des in den Fokus der Presse gelangten Klägers zu schaffen. Ein Sachbezug wird durch die weitere begleitende Wortberichterstattung nicht hergestellt.”
“Würde man der Rechtsauffassung der Beklagten folgen, wäre es zulässig, Personen der Zeitgeschichte uneingeschränkt auch in Lebenssituationen ohne ihre Zustimmung aufzunehmen und die entsprechenden Bilder zu veröffentlichen, auch soweit sie sich ersichtlich in einem Bereich bewegen, in dem sie erwarten können, öffentlichen Blicken nicht ausgesetzt zu sein.”
“Schließlich rechtfertigt die Tatsache, dass eine Person über eine längere Zeit im Fokus der Presse steht, es aus den oben stehenden Gründen nicht, diese (Person) in Lebenssituationen, in denen sie sich an einem Ort der Abgeschiedenheit gegenüber der Presse wähnen darf, immer wieder und unbeschränkt der Öffentlichkeit zu präsentieren.”