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08.03.2011
HÖCKER für Kachelmann erneut siegreich gegen intimsphärenverletzende Berichterstattung in FOCUS
Die Kölner Kanzlei HÖCKER hat es dem Magazin aus dem Hause Burda einmal mehr durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln verbieten lassen (28 O 189/11), über Jörg Kachelmann zu berichten. Der FOCUS hatte die Persönlichkeitsrechte des Moderators verletzt, indem er unter Bezugnahme auf dessen vermeintliches Intimleben und in vorverurteilender Weise über die Vernehmung einer Zeugin in der Schweiz berichtet hatte.
08.03.2011
OLG Köln bestätigt: Illustrierte FOCUS muss Ordnungsgeld zahlen
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 08.03.2011 (Az. 15 W 392/10) bestätigt, dass die FOCUS Magazin Verlag GmbH 5.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen ein Verbot aus einstweiliger Verfügung zahlen muss: HÖCKER hatte gegen die Focus Magazin Verlag GmbH am 16.06.2010 mit dem Az. 28 O 392/10 eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der dem Verlag verboten wurde, Details zu angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators Jörg Kachelmann zu verbreiten. Nachdem der Verlag in einer späteren Ausgabe des „FOCUS“ kerngleiche Äußerungen verbreitete, hat das LG Köln gegen den Verlag auf Antrag von HÖCKER Rechtsanwälte ein Ordnungsgeld verhängt. Die Beschwerde des FOCUS vor dem OLG Köln blieb erfolglos: Das OLG stellt insbesondere fest, dass FOCUS erkennen konnte und musste, dass die erneut verbreiteten Details zu angeblichen sexuellen Vorlieben vom vorherigen Verbot erfasst wurden.
14.03.2011
Verbot gegen BILD: Keine Paparazzi-Fotos von Jörg Kachelmann auf Anwaltsparkplatz
HÖCKER lässt Bild und Bild Online zum wiederholten Mal die Verbreitung von Bildnissen des Moderators Jörg Kachelmann verbieten. Auf Antrag der Kanzlei entschied das Landgericht Köln am 11.03.2011 per einstweiliger Verfügung (28 O 201/11 und 28 O 202/11), dass es zu unterlassen sei, ein Paparazzi-Foto von Jörg Kachelmann zu zeigen, dass diesen auf dem Parkplatz seiner Strafverteidigerin erkennbar macht.
15.03.2011
Felix Magath nimmt Stellung zu Gerüchten um "schmutzige Scheidung" und beauftragt HÖCKER im Zusammenhang mit falschen Berichten über seine Arbeit bei Schalke 04
Felix Magath teilt zu den Gerüchten um seine Tätigkeit bei Schalke 04 heute mit:
„Ich glaube nicht, dass es zu der „schmutzigen Scheidung“ kommt, von der in der Presse zu lesen war. Mein Medienanwalt Prof. Ralf Höcker wird aber ein Auge darauf haben, dass sich die sehr verletzenden falschen Berichte, die ich über mich lesen musste, nicht wiederholen werden.“
Presseanfragen im Zusammenhang mit den jüngst erhobenen Vorwürfen gegenüber Herrn Magath bitten wir, an unsere Kanzlei zu richten.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.
16.03.2011
Felix Magath kündigt Anstellungsvertrag und bedauert das Ende seiner Tätigkeit bei Schalke 04
Felix Magath hat die unberechtigte und unwirksame Abberufung als Vorstand bei Schalke 04 zum Anlass genommen, seinen Anstellungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Herr Magath hat dem Verein die Kündigung bereits schriftlich erklärt.
Felix Magath teilt hierzu mit:
„Ich bedauere sehr, dass meine erfolgreiche Tätigkeit für Schalke 04 ein solch unschönes Ende nehmen musste und wünsche dem Verein, der Mannschaft und den Fans für die Zukunft von Herzen alles Gute und viel Erfolg.“
16.03.2011
Mangelnde Informationen: Felix Magath nimmt an heutiger Aufsichtsratssitzung nicht teil
Zu der für heute 9 Uhr anberaumten Aufsichtsratssitzung bei Schalke 04 teilen wir mit:
Herr Magath wird an der heutigen Aufsichtsratssitzung nicht teilnehmen, da eine Teilnahme keinen Sinn ergibt. Der Verein hat Herrn Magath gestern nur eine unvollständige, stichwortartige Tagesordnung des Treffens geschickt. Das genügt nicht. Denn wenn Herr Magath die Gelegenheit zur Aussprache erhalten soll, muss er wissen, worum es in der Sitzung überhaupt geht. Wir haben den Verein deshalb aufgefordert, uns endlich mitzuteilen, ob und welche konkreten Vorwürfe im Raume stehen und uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
16.03.2011
Kachelmann erfolgreich gegen BamS-Autoren
Die Kölner Kanzlei für Marken- und Medienrecht HÖCKER hat es heute neben der Axel Springer AG (28 O 209/11) und der Betreiberin des Portals bild.de, der Bild Online GmbH & Co. KG (28 O 208/11) auch den Autoren eines angegriffenen Artikel vom Landgericht Köln verbieten lassen, bestimmte vorverurteilende und das Intimleben berührende Äußerungen über den Moderator Jörg Kachelmann zu verbreiten (28 O 209/11).
16.03.2011
Verbot gegen BILD und bild.de wegen der Veröffentlichung privater E-Mails bestätigt.
Mit Urteil vom 16.03.2011 bestätigte das Landgericht (Az: 28 O 497/11) in dem von HÖCKER für Jörg Kachelmann durchgeführten Hauptsacheverfahren, dass persönlicher Kommunikationsverkehr auch privat bleiben muss. Es verbot die Verbreitung von E-Mails, die BILD und bild.de öffentlich gemacht hatten. Da E-Mails mit verschlossenen Briefe vergleichbar und damit Teil der absolut geschützten Geheimsphäre sind, dürfen sie nicht weiterverbreitet werden. Da sie keine Relevanz für das Strafverfahren haben und in keinem Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen, ist die Veröffentlichung per se unzulässig.
16.03.2011
LG Köln bestätigt Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung von Fotos durch BamS und bild.de, die Jörg Kachelmann im Hof der JVA zeigen.
Im Hauptsacheverfahren stellt das Landgericht fest, dass auch Untersuchungsgefangene einen Anspruch auf Respektierung der Privatsphäre haben und es nicht hinnehmen müssen, dass Fotos veröffentlicht werden, die erkennbar rein private Situationen zeigen. Es bestand weder ein aktueller Anlass, noch ein erhebliches Allgemeininteresse an der Veröffentlichung derartiger Fotos. Gerade wenn diese Fotos von BILD am Sonntag und bild.de allein zur Befriedigung eines Sensationsinteresses dargestellt werden, greift dies besonders tief in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Erschwerend hinzu kommt, dass die Bilder heimlich, aus großer Entfernung und ohne Kenntnis von Jörg Kachelmann aufgenommen wurden.
16.03.2011
LG Köln bestätigt im Hauptsacheverfahren Rechtswidrigkeit vorverurteilender Berichterstattung über Kachelmann unter bild.de
Im Hauptsachenverfahren stellt das Landgericht Köln fest, dass Bild.de vorverurteilend über das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann berichtet hat. Die Berichterstattung war unzulässig, weil sie den falschen Eindruck erweckte, Kachelmann sei anhand bestimmter Indizien der vorgeworfenen Tat überführt (LG Köln, Urteil vom 16.03.2011 Az. 28 O 503/10).