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07.12.2010

Verlesung richterlicher Protokolle im Rahmen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung führt nicht zu einem Freifahrtsschein für BUNTE.

Das Landgericht Köln bestätigt mit seiner Entscheidung vom 07.12.2010 (Az. 28 O 924/10), dass über die Intimsphäre von Jörg Kachelmann nicht berichtet werden darf, selbst wenn in der strafrechtlichen Hauptverhandlung Protokolle des Ermittlungsverfahrens verlesen werden, in denen derartige Details angesprochen sind. Ein Eingriff in die Intimsphäre ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn die genannten Details in keinem Zusammenhang mit den erhobenen Strafvorwürfen stehen.

16.12.2010

Prof. Höcker im Interview mit der Süddeutschen Zeitung zum Fall Kachelmann.

Das heutige Interview der Süddeutschen Zeitung mit Prof. Höcker zur medienrechtlichen Vertretung von Jörg Kachelmann finden Sie hier.

17.12.2010

Verbot gegen focus.de: Rechtswidrigkeit der Verbreitung privater und intimer Details von Jörg Kachelmann auch nach Verlesung in der Hauptverhandlung

Mit der Entscheidung vom 17.12.2010 (Az. 28 O 944/10) untersagt das Landgericht Köln focus.de die Veröffentlichung privater und intimer Details über Jörg Kachelmann, obschon diese durch Verlesung von Protokollen des Ermittlungsverfahrens in das strafrechtliche Hauptverfahren eingeführt worden waren. Der Grund hierfür liegt darin, dass diese Details weder von öffentlichem Interesse sind, noch irgendeinen sonstigen Bezug zu den Strafrechtsvorwürfen aufweisen.

20.12.2010

Erneutes gerichtliches Verbot gegen Sat1-Sendung "Akte": Partnerbörse mit HÖCKER erfolgreich

HÖCKER verteidigt erneut erfolgreich die Rechte eines führenden deutschen Anbieters für Online-Partnerbörsen gegen Sat1: Mit einstweiliger Verfügung vom 20.12.2010 verbot das LG Düsseldorf (Az. 12 O 537/10) der Sat1 Satellilten Fernsehen GmbH die erneute Verbreitung eines in der Sendung „Akte“ ausgestrahlten Berichts über eine Online-Partnerbörse. "Akte" hatte klarstellende Stellungnahmen des Unternehmens ignoriert und falsche Tatsachenbehauptungen über das Unternehmen verbreitet.

20.12.2010

FOCUS: Verbot der Verbreitung von Ermittlungsdetails, die noch nicht einmal Gegenstand der Gerichtsakte Kachelmann sind

HÖCKER erwirkt Verbot gegen FOCUS (Az. 28 O 939/10) wegen der wiederholten Verbreitung von Details aus der strafrechtlichen Ermittlungsakte. Das Landgericht Köln stellt fest, dass die Verbreitung von angeblichen Ermittlungs-Details, die noch nicht einmal Bestandteil der Gerichtsakte sind, rechtswidrig ist.

20.12.2010

Weiteres Verbot gegen BUNTE wegen der Verbreitung von SMS-Nachrichten und persönlichkeitsrechtsverletzenden falschen Tatsachenbehauptungen

Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln (Az. 28 O 977/10) der Zeitschrift BUNTE die Verbreitung privater Textnachrichten und unwahrer Tatsachenbehauptungen, die Dritte über Jörg Kachelmann aufgestellt hatten.

21.12.2010

Oberlandesgericht Köln bestätigt Verbot von Bildern, die Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim zeigen

In seinem Urteil vom 21.12.2010 (Az. 15 U 105/10) bestätigt das Oberlandesgericht Köln, dass die Veröffentlichung der Hofgang-Bilder von Jörg Kachelmann rechtswidrig war. Ausdrücklich stellt das Oberlandesgericht dabei fest, dass es weder einen aktuellen Anlass noch irgendein sonstiges Interesse an der Veröffentlichung der Bilder gibt. Besonderes Augenmerk lenkt das Oberlandesgericht dabei auf den Umstand, dass die Bilder heimlich und unter Verwendung hochmoderner Weitwinkelobjektive erstellt wurden. Ein Fotograf, der auf eine solche Weise Bilder herstellt, kann sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts einer Inanspruchnahme des Abgebildeten auch nicht mit Hilfe der Argumentation entziehen, dass er die Bilder nur weitergegeben, jedoch nicht selbst veröffentlicht bzw. verbreitet habe:

„Ein Journalist, der im Auftrag eines die Massenmedien nicht unwesentlich beeinflussenden Unternehmens heimlich Bilder von einer Person fertigt, die sich erkennbar in einer Situation der Abgeschiedenheit vor öffentlichen Blicken befindet und der diese auftragsgemäß abliefert, muss mit einer zeitnahen öffentlichen zur Schaustellung der Bilder ohne zeitgeschichtlichen Bezug rechnen.“

03.01.2011

HÖCKER erfolgreich gegen Springer und Alice Schwarzer.

Das Landgericht Köln untersagte es auf Antrag des Wettermoderators Jörg Kachelmann der Axel Springer AG (28 O 3/11), der BILD digital GmbH & Co. KG (28 O 28 O 4/11) und der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer (28 O 5/11), den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann als Heiratsschwindler hinzustellen, indem sie wahrheitswidrig behaupten, er habe 6 Frauen die Ehe versprochen.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

04.01.2011

HÖCKER stoppt Aufruf zum Kauf eines Magazins (FOCUS), das unwahre Tatsachenbehauptungen enthält

Im Namen eines unabhängigen Journalisten, für den es die Kanzlei HÖCKER dem Magazin FOCUS bereits hatte verbieten lassen, ihn als „Profi-Einbrecher“ zu bezeichnen, stoppten die Rechtsanwälte nunmehr auch einen Zirkus-Aktivisten, der auf seiner Homepage dazu aufrief, den FOCUS eben wegen des Artikels zu kaufen, der die beanstandeten Äußerungen enthielt. Auch dem Betreiber der Homepage wurde es per Beschluss des Landgerichts Köln (28 997/10) untersagt, den Journalisten als Profi-Einbrecher zu bezeichnen.

11.01.2011

Verbot der Veröffentlichung angeblicher Ermittlungsdetails, die noch nicht Gegenstand der Gerichtsakte sind

Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln (Az. 28 O 11/11) auch der BUNTE und bunte.de, über angebliche Ermittlungsdetails zu berichten, die noch nicht einmal Gegenstand der Gerichtsakte oder der öffentlichen Hauptverhandlung sind.

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