Suche
Ihre Suche nach “” ergab 763 Treffer:
26.05.2011
Deutscher Immobilienfonds mit HÖCKER erneut erfolgreich gegen Anlegerschutzanwälte
Ein führender deutscher Immobilienfonds hat sich erneut mit HÖCKER erfolgreich gegen das rechtswidrige Werben eines Anlegerschutzanwaltes aus Berlin um Anleger für seine Schutzgemeinschaft gewehrt. Mit einstweiliger Verfügung vom 26.05.2011, Az. 28 O 390/11, hat das LG Köln dem Rechtsanwalt aus Berlin verboten, mit Rundschreiben, die falsche Tatsachenbehauptungen über den Komplementär des Immobilienfonds enthalten, rechtswidrig um Anleger für seine Schutzgemeinschaft zu werben.
31.05.2011
Vergleich: Alice Schwarzer muss RA Dr. Reinhard Birkenstock € 14.000,- zahlen.
Die Journalistin Alice Schwarzer hatte wiederholt behauptet, der ehemalige Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock, habe unter Bezugnahme auf die Anzeigenerstatterin im Strafverfahren gegen diesen verlauten lassen, Herr Kachelmann kenne die Frau gar nicht, sie sei eine Stalkerin. Eine solche Äußerung hatte Rechtsanwalt Dr. Birkenstock allerdings nie getätigt. Auf eine Abmahnung hin gab Frau Schwarzer eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hiergegen verstieß sie jedoch gleich mehrfach. So änderte sie u.a. die falschen Passagen in ihren Online-Artikeln in nicht ausreichender Weise ab. Auch nach der Änderung erweckte sie in ihren Publikationen den falschen Eindruck, RA Dr. Birkenstock habe die Anzeigenerstatterin als Stalkerin diffamiert. HÖCKER verklagte Frau Schwarzer persönlich für RA Dr. Birkenstock daher vor dem Landgericht Köln unter anderem auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen des mehrfachen Verstoßes gegen die Unterlassungerklärung. In der mündlichen Verhandlung zum Verfahren LG Köln (28 O 992/10) einigten sich die Parteien darauf, dass Frau Schwarzer Herrn Dr. Birkenstock eine Zahlung in Höhe von 14.000,- EUR leistet. Am 09.05.2011 akzeptierte Frau Schwarzer diesen Vergleich als endgültig wirksame Regelung.
Nachtrag vom 12.12.2013:
Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.
31.05.2011
HÖCKER setzt Gegendarstellung für Jörg Kachelmann gegen Bild Online durch.
Gemäß § 56 RStV besteht ein Anspruch auf Gegendarstellung gegen den Anbieter von Telemedien, wenn dieser in seiner Berichterstattung Tatsachenbehauptungen über einen Betroffenen darstellt. Diesen Gegendarstellungsanspruch setzt HÖCKER nun erfolgreich gegen den Anbieter von Bild.de durch, der Behauptungen über Jörg Kachelmann aufgestellt hatte. Die Gegendarstellung im Wortlaut:
Gegendarstellung, 31.05.2011
In dem Internetportal www.bild.de wurde am 05.05.2011 ein Artikel mit der Überschrift „Das Kachelmann-Gutachten – Sein Sexleben war variantenreich“ veröffentlicht, der unrichtige Behauptungen enthält:
a. Unwahr ist, dass ich grinste.
b. Ferner ist unwahr, dass ich währenddessen meine Hände knetete.
Wahr ist vielmehr, dass ich weder grinste, noch meine Hände knetete, während der Facharzt für Neurologie Hartmut Pleines am 05.05.2011 sein Gutachten vor dem Landgericht Mannheim erstattete.
Köln, den 09.05.2011
Jörg Kachelmann
01.06.2011
Prof. Höcker zu Gast bei "Hart aber Fair" (ARD)
RA Prof. Dr. Ralf Höcker spricht in der heutigen ARD-Sendung "Hart aber Fair" über den Fall Kachelmann.
01.06.2011
Plagiate bei Autoteilen: HÖCKER verteidigt Tuning-Marke MAE
Der Markeninhaber der renommierten Autotuning-Marke MAE verteidigt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen Plagiate. Das LG Köln hat mit Urteil vom 01.06.2011 bestätigt, dass das Angebot von Auto-Teilen der Marke MAE ohne Zustimmung der Markeninhaberin rechtswidrig ist (Az. 31 O 243/11).
03.06.2011
HÖCKER stoppt rechtswidrige Faxwerbung durch Steuerberaterkanzlei.
Mit Unterstützung von HÖCKER setzt ein Elektrotechnik-Unternehmen erfolgreich seine Rechte gegen ein Steuerberatungsbüro durch, das die Mandantin mit Faxwerbung beschäftigte, die ohne Zustimmung übersandt wurde. Mit Urteil vom 03.06.2011 bestätigt das AG Köln, dass alleine ein potenzieller Bedarf an der beworbenen Dienstleistung (hier Dienstleistungen der Steuerberatung) nicht ausreicht, um ein ausreichendes Einverständnis des Empfängers zu bejahen. Das Gericht bestätigt Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche der Klägerin (Az. 114 C 77/11).
08.06.2011
Prof. Höcker spricht vor der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Freiburger Anwaltvereins zum Thema "Medienarbeit des Rechtsanwalts bei der Vertretung von (prominenten) Mandanten"
Aus der Einladung des Freiburger Anwaltvereins zur Fortbildungsveranstaltung:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die nächste Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft findet am
Mittwoch, den 08. Juni 2011 um 19.00 Uhr
im Hotel Zum Roten Bären, Oberlinden 12, 79098 Freiburg statt.
Als Referenten konnten wir Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker aus Köln gewinnen, der sprechen wird zum Them
„Medienarbeit des Rechtsanwalts bei der Vertretung prominenter Mandanten“
Wer im Licht der Öffentlichkeit steht, begegnet besonderen Herausforderungen - im Geschäfts- wie im Privatleben. Persönlichkeitsvermarktung und Persönlichkeitsschutz sind für prominente Menschen zwei Seiten einer Medaille. Für den Rechtsanwalt bringt die Vertretung prominenter Mandanten spezielle Aufgabenstellungen mit sich. Die Privatsphäre gerade in der Öffentlichkeit stehender Mandanten gilt es mit den verfügbaren rechtlichen Instrumentarien zu verteidigen, um dafür Sorge zu tragen, dass den Mandanten beruflich und privat die Freiräume verbleiben, die sie benötigen. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die medien- und presserechtliche Betreuung im Rahmen eines laufenden strafrechtlichen Verfahrens dar, weil sich die Medien erfahrungsgemäß gerade dann mit ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht schwer tun und den Prominenten gewissermaßen als "zum Abschuss freigegeben" ansehen. Die mediale Berichterstattung über den gegenwärtig vor dem Landgericht Mannheim anhängigen Strafprozess im „Fall Kachelmann“ liefert hierfür ein anschauliches Beispiel.
Der Vortrag wird unter anderem einen Einblick in die medien- und presserechtliche Begleitung des Angeklagten im Verlauf jenes Verfahrens und in die Streitpunkte geben, die mit den Zeitungsverlagen in den zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen auszufechten waren. Allgemeine Ausführungen zu den Besonderheiten der anwaltlichen Arbeit im Zusammenhang mit der Vertretung sog. "Celebrities" runden diesen eindrücklichen Vortrag aus der Praxis ab.
Der Referent, Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M. (IP) (London), ist namensgebender Partner der auf Medien- und Markenrecht spezialisierten Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte in Köln. Er ist außerdem Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht an der CBS (Cologne Business School) und zugleich Wissenschaftlicher Direktor des dortigen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI). Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit ist Prof. Höcker außerdem als Autor zahlreicher Bestseller bekannt geworden, insbesondere durch sein "Lexikon der Rechtsirrtümer" und die Folgebände (zuletzt: "Das Lexikon der Internetfallen").
15.06.2011
HÖCKER erwirkt weiteres Verbot gegen "Anlegerschutz"-Anwalt aus Berlin.
Erneut hat HÖCKER mit einer einstweiligen Verfügung die rechtswidrige Werbung eines Anlegerschutzanwalts aus Berlin um Anleger für seine Schutzgemeinschaft gestoppt. Mit einstweiliger Verfügung vom 15.06.2011 (Az. 28 O 450/11) untersagte das LG Köln dem Anwalt aus Berlin die Verbreitung diverser falscher Tatsachenbehauptungen auf der von ihm betriebenen Webseite einer Anlegerschutzgemeinschaft.
17.06.2011
RA Dr. Marcel Leeser (HÖCKER) spricht am 01.07.2011 beim JugendMedienEvent 2011 (Junge Presse NRW e.V.) zum Thema ÀžInvestigativer Journalismus oder Geheimnisverrat - Wikileaks als RecherchetoolÀœ
Am 01.07.2011 nimmt HÖCKER-Anwalt Dr. Marcel Leeser an einer Podiumsdiskussion beim JugendMedienEvent 2011 in Bonn zu dem Thema „Investigativer Journalismus oder Geheimnisverrat - Wikileaks als Recherchetool“teil.
Er wird die These vertreten, dass Wikileaks als Gruppe „vermeintlicher Weltverbesserer“ scharf kritisiert und bekämpft werden muss. Wikileaks agiert in Bezug auf Deutschland nicht etwa im rechtsfreien Raum, sondern unterliegt - wie jedes andere Presseorgan auch - dem Grundgesetz und dem deutschen Presserecht. Das derzeitige Vorgehen von Wikileaks, das ungefilterte Verbreiten geheimer und sicherheitspolitisch höchst sensibler Unterlagen aus dubiosen und zum Teil kriminellen Quellen verletzt massenweise das deutsche Recht. So sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Vorverurteilungen, sonstige Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte und nicht zuletzt gegen das Urheberrecht und die Normen des Strafgesetzbuchs über den Schutz von Dienstgeheimnissen an der Tagesordnung.
Der JugendMedienEvent ist nach Angaben des Veranstalters Junge Presse NRW e.V. das größte Event für junge Journalisten in Deutschland. Es findet in diesem Jahr zum 14. Mal statt und lädt 500 Jugendliche ein.
17.06.2011
Kachelmann lässt durch HÖCKER die Verbreitung intimer Details durch den Madsack Verlag verbieten.
Auf der Webseite neuepresse.de veröffentlichte der Madsack Verlag einen Artikel, der intime Details aus dem Privatleben Kachelmanns verbreitete. Mit einstweiliger Verfügung des LG Köln vom 17.06.2011, Az. 28 O 466/11, konnte die rechtswidrige Berichterstattung gestoppt werden.