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18.01.2011

Alice Schwarzer zu 2.000 EUR Ordnungsgeld verurteilt.

Auf Antrag von HÖCKER verhängt das Landgericht Köln ein Ordnungsgeld in Höhe von € 2.000,00 gegen die Frauenrechtlerin (Az. 28 O 813/10). Sie hatte gegen den Tenor einer vom Gericht am 28.10.2010 erlassenen Verfügung verstoßen, indem sie den mit der Verfügung beanstandeten Inhalt eines von ihr verfassten Artikels nur unzureichend geändert hatte.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

20.01.2011

HÖCKER erwirkt Verfügung gegen VOX: Die Ausstrahlung von Kommentaren über intime Details verletzt die Intimsphäre von Jörg Kachelmann.

Das Landgericht Köln entschied (Az: 28 O 25/11), dass auch eine Äußerung von Dritten in einer Fernsehsendung unzulässig in die Intimsphäre von Jörg Kachelmann eingreift, wenn darin über angebliche intime Details spekuliert wird.

24.01.2011

Verfügung gegen BUNTE-Redakteurin Tanja May wegen Falschbehauptung über Jörg Kachelmann

HÖCKER lässt es einer Redakteurin der Illustrierten BUNTE durch das Landgericht Köln (Az. 28 O 36/11) verbieten, zu behaupten, der Wettermoderator Jörg Kachelmann habe verschiedenen Frauen vorgegaukelt, sie heiraten zu wollen.

24.01.2011

BamS und bild.de spekulieren über angeblich belastende Ermittlungsaktendetails - HÖCKER erwirkt gerichtliches Verbot

HÖCKER erwirkt weiteres Verbot gegen BamS und bild.de wegen der Verbreitung von Spekulationen über angebliche Ermittlungsakte-Details. Das Landgericht Köln (Az. 28 O 13/11) untersagt BILD Spekulationen über angebliche belastende Indizien.

08.02.2011

HÖCKER erwirkt Berichterstattungsverbot über Promi-Gastronom gegen FREIZEIT REVUE.

Das LG Köln untersagte der Burda Senator Verlag GmbH mit einstweiliger Verfügung (Az. 28 O 90/11), den Inhaber eines In-Lokals, der so in die Nähe zu angeblich kriminellen Kreisen gerückt wurde, als „engen Kumpel“ eines seiner Gäste zu bezeichnen.

16.02.2011

Erfolg für Ärztezentrumsbetreiber: Von HÖCKER erwirktes Verbot gegen TV-Sender gerichtlich bestätigt

HÖCKER hatte für einen führenden deutschen Betreiber von Ärztezentren gegen einen TV-Sender das Verbot erstritten, eine rechtswidrige Berichterstattung erneut zu verbreiten. Der Widerspruch des Senders gegen die Entscheidung blieb nun erfolglos. Mit Urteil vom 16.02.2011, Az. 28 O 446/10, bestätigte das LG Köln das Verbot, falsche Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einem Bericht über angebliche Behandlungsfehler zu verbreiten.

17.02.2011

HÖCKER lässt erneut Bilder von Jörg Kachelmann verbieten.

Das Landgericht Köln (Az. 28 O 107/11 und 28 O 127/11) bestätigt abermals, dass die Verbreitung von Bildern, die Jörg Kachelmann erkennbar in rein privaten Situationen zeigen, rechtswidrig ist.

23.02.2011

Springer scheitert mit Aufhebungsanträgen gegen Kachelmann

Vor dem Landgericht Köln fand heute die Verhandlung über die letzten drei von ursprünglich acht Aufhebungsanträgen statt, mit denen die Axel Springer AG, die Bild digital GmbH & Co. KG und die Ullstein GmbH gegen einstweilige Verfügungen vorgegangen war, die HÖCKER für den Wettermoderator Jörg Kachelmann erwirkt hatte. Dieser hatte es den Springer-Medien unter anderem verbieten lassen, Fotos zu verbreiten, die ihn im Gefängnishof der JVA Mannheim zeigten oder vermeintliche Details aus dessen Intimleben preiszugeben. Keine der acht Verfügungen wurde heute durch das Landgericht Köln aufgehoben.

24.02.2011

Verboten: BILD verbreitete erneut unzulässige Spekulationen über Jörg Kachelmann.

Sowohl BILD als auch bild.de wurde es mit einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln (Az: 28 O 148/11 und 28 O 155/11) verboten, über das Privatleben von Jörg Kachelmann sowie vermeintliche belastende Indizien zu spekulieren. Einmal mehr zeigt sich hieran, dass es einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, wenn Gerüchte und Spekulationen verbreitet werden, ohne deren Wahrheitsgehalt zu prüfen.

01.03.2011

HÖCKER stoppt Nachbestellservice des FOCUS

HÖCKER hat für den Mandanten Jörg Kachelmann ein gerichtliches Verbot gegen die Focus Magazin Verlag GmbH erwirkt, das die Auslieferung einer Focus – Ausgabe im Nachbestellservice verbietet. HÖCKER hatte Focus mitgeteilt, dass ein in der Zeitschrift enthaltener Artikel unzulässige Inhalte hat. Nachdem der Verlag die Ausgabe dennoch im Nachbestellservice auslieferte, erwirkte HÖCKER das Verbot (LG Köln, Az. 28 O 150/11).

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