Suche

Ihre Suche nach “” ergab 763 Treffer:

18.03.2011

Felix Magath trennt sich gütlich von Schalke 04

Gemeinsame Presseerklärung von Herrn Felix Magath und dem Fussballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.:

Der Fussballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und Herr Felix Magath haben sich nach einer offenen Aussprache gütlich und einvernehmlich getrennt. Die gegenseitigen Vorwürfe sind vom Tisch.

Sofern Herr Magath zustimmungspflichtige Geschäfte ohne vorherige Zustimmung des Aufsichtsrates getätigt haben sollte, sind diese durch den Aufsichtsrat nachträglich genehmigt worden.

Im Übrigen haben der Fussballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und Herr Felix Magath unbedingtes Stillschweigen vereinbart.

Der Fussballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. bedankt sich bei Herrn Felix Magath für die sportlichen Erfolge, die er für den Verein erzielt hat und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

28.03.2011

FOCUS muss erneut Ordnungsgeld zahlen

HÖCKER hat für den Mandanten Jörg Kachelmann in zwei Fällen eine Festsetzung von Ordnungsgeldern gegen die FOCUS Magazin Verlag GmbH erwirkt. FOCUS hatte gegen Verbote aus einstweiligen Verfügungen verstoßen, die die Verbreitung rechtswidriger Berichte  untersagten.  FOCUS ignorierte die Verbote, indem FOCUS-Magazine mit rechtswidrigen Berichten ungehindert über den Nachbestellservice  ausgeliefert wurden. Das LG Köln stellte in beiden Verfahren fest, dass FOCUS schuldhaft gegen die gerichtlichen Verbote verstoßen hat, weil keine ausreichenden Maßnahmen dafür ergriffen wurden, dass Ausgaben der Zeitschrift mit verbotenen Artikeln im Nachbestellservice gesperrt oder geschwärzt werden (LG Köln, Beschluss vom 28.03.2011, Az. 28 O 939/10 und Beschluss vom 28.03.2011, Az. 28 O 527/10).

04.04.2011

Falsche Drogenvorwürfe: Kölner Club-Betreiber erfolgreich gegen rechtswidrige WDR-Berichterstattung

Im Namen der Betreiber eines erfolgreichen Kölner Nachtclubs ließ HÖCKER dem WDR die rechtswidrige Berichtserstattung über das angebliche Angebot von Drogen auf Partyveranstaltungen verbieten. Auf Antrag von HÖCKER untersagte das LG Köln am 04.04.2011 mit einstweiliger Verfügung die Berichterstattung des WDR über eine angebliche Drogenrazzia im Hause des Clubs (Az. 28 O 257/11).

06.04.2011

Paparazzi-Fotos von Jörg Kachelmann unzulässig

Das Landgericht Köln untersagt Bild und Bild Online mit einstweiligen Verfügungen (Az: 28 O 246/11 und Az: 28 O 254/11), Fotoaufnahmen von Jörg Kachelmann, die ihn in einem gegen Einblicke von außen geschützten Bereich zeigen, zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten.

06.04.2011

Markenrecht: HÖCKER verteidigt den Titel des Lifestyle-Magazins "Luxury Life Magazine"

Die Schweizer Herausgeber des Luxus-/Lifestyle Magazins „Luxury Life Magazine“ wurden vom Herausgeber eines Magazins mit dem Titel „Luxury“ zunächst mit Abmahnung, dann mit einstweiliger Verfügung des LG Köln auf Unterlassung der Benutzung ihres Titels in Anspruch genommen. Der Verlag Scholl Media Worldwide stützte seine Ansprüche auf eine Wort-/Bildmarke, sowie auf eine angeblich wettbewerbswidrige unlautere Nachahmung durch die Verwendung eines ähnlichen Titels. Eine zunächst erlassene einstweilige Verfügung wurde nach Widerspruch durch HÖCKER mit Urteil des LG Köln vom 06.04.2011, Az. 84 O 277/11, aufgehoben. Auf der Basis umfangreicher Marktrecherchen konnte einerseits nachgewiesen werden, dass zahlreiche Magazine mit dem Titelbestandteil „Luxury“ und ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung seit Jahren auf dem Markt präsent sind. Darüber hinaus hatte der Verlag Scholl Media Worldwide das eigene Erscheinungsbild des Magazins inklusive der Titelgestaltung fortwährend geändert, so dass von einer durchgehenden Eigenart, die wettbewerbsrechtlichen Schutz genießen kann, keine Rede sein kann.

12.04.2011

HÖCKER erwirkt weitere Verfügung gegen BILD und Alice Schwarzer wegen falscher Behauptungen.

Die Kölner Kanzlei für Marken- und Medienrecht hat es der BILD-Reporterin Alice Schwarzer, der Axel Springer AG und der BILD digital GmbH & Co. KG heute durch das Landgericht Köln (28 O 263/11) verbieten lassen, bestimmte Äußerungen über Jörg Kachelmann zu verbreiten, die unwahre Tatsachenäußerungen enthalten und einer Vorverurteilung des Wettermoderators Vorschub leisten. Schwarzer und BILD hatten behauptet, Jörg Kachelmann sei gegenüber Ex-Freundinnen gewalttätig geworden und spiele während der Gerichtsverhandlung mit seinem iPad herum. Beides ist falsch.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

12.04.2011

OLG Köln: Insgesamt 4.000 EUR Ordnungsgeld gegen Alice Schwarzer.

Das Oberlandesgericht Köln hat am 04.04.2011 (15 W 17/11) 2.000,00 EUR Ordnungsgeld gegen die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer verhängt. Frau Schwarzer hatte schon zum zweiten Mal gegen das gerichtliche Verbot verstoßen, Jörg Kachelmanns früherem Strafverteidiger zu unterstellen, er habe dessen frühere Freundin als "Stalkerin" bezeichnet.
 
In einem weiteren Beschluss vom 04.04.2011 (15 W 16/11) bestätigte das OLG Köln entgegen dem Antrag der Anwälte von Alice Schwarzer ein Ordnungsgeld von ebenfalls 2.000,00 EUR, welches das LG Köln bereits gegen die BILD-Gerichtsreporterin verhängt hatte. Es führte aus, dass an einem schuldhaften Verhalten der Journalistin Schwarzer kein Zweifel bestehe.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

20.04.2011

Verfügung gegen BamS: Paparazzi-Fotos von Jörg Kachelmann an kanadischem Provinzflughafen unzulässig

HÖCKER erwirkt im Auftrag des Moderators Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Köln erneut eine einstweilige Verfügung (28 O 276/11) gegen den Axel Springer Verlag. Dieser hatte in der Zeitung BILD am SONNTAG Fotos verbreitet, die den Wettermoderator mit privater Begleitung an einem kanadischen Provinzflughafen zeigen. Das Landgericht teilt die Ansicht Kachelmanns, dass dies unzulässig war.

27.04.2011

Begleiter eines Prominenten darf nicht gezeigt werden: Verfügung gegen BUNTE erwirkt

Personen, die bekannten Persönlichkeiten nahestehen, dürfen nicht gegen ihren Willen in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Zum wiederholten Male erwirkt Höcker ein Verbot gegen BUNTE, die ein Foto einer Begleitperson eines Prominenten entgegen deren Willen veröffentlichte. Dass dies in unzulässiger Weise in das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten eingreift und nicht geduldet werden muss, bestätigt das Landgericht Köln mit einstweiliger Verfügung vom 15.04.2011 (Az: 28 O 275/11).

09.05.2011

HÖCKER erwirkt Verbot rechtsverletzender Berichterstattung des Tagesspiegel über angebliche intime Details betreffend Jörg Kachelmann.

Der Tagesspiegel hatte über Details aus dem Intimbereich von Jörg Kachelmann berichtet. Hiergegen ging Jörg Kachelmann vor und erwirkte vertreten durch HÖCKER eine einstweilige Verfügung gegen den Tagesspiegel (Az: 28 O 290/11), mit der die Veröffentlichung bzw. Verbreitung derartiger Details die Intimsphäre von Jörg Kachelmann betreffend verboten wurde.

5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15