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21.07.2010
HÖCKER lässt Springermedien Berichterstattung über Intimleben eines Moderators verbieten.
Das Landgericht Köln untersagte es sowohl der Axel Springer AG (28 O 480/10) als auch der BILD digital GmbH & Co. KG (28 O 479/10), vermeintlich „pikante Details“ aus dem Intimleben eines bekannten Moderators zu verbreiten.
22.07.2010
Markenrechtsverletzung durch Personaldienstleister verboten
Einer der führenden deutschen Dienstleister auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung, der Arbeits- und Personalvermittlung sowie des Outsourcing geht mit Hilfe von HÖCKER erfolgreich gegen die Verletzung seiner Markenrechte vor und erwirkt vor dem Landgericht Köln (Az. 33 O 246/10) eine einstweilige Verfügung. Mit diesem Verbot wird einem Konkurrenten verboten, zur Bewerbung von Personal- und Arbeitsvermittlungsdienstleistungen die geschützten Markenzeichen des Personaldienstleisters zu benutzen.
22.07.2010
Prof. Höcker im Interview mit Deutschlandradio zum Thema "So retten Sie Ihren guten Ruf: Mit Litigation PR"
Prof. Höcker war heute im Deutschlandradio in einem Interview zum Thema "So retten Sie Ihren guten Ruf: Mit Litigation PR" zu hören. Das Interview finden Sie hier.
Aus der Programminformation des Senders zum Interview:
"PR-Strategen beraten Prominente, wenn sie vor Gericht stehen.
Boris Becker musste wegen Steuerhinterziehung vor Gericht, Winona Ryder wurde wegen Ladendiebstahls angeklagt, Jörg Kachelmann muss sich wegen einer möglichen Vergewaltigung verteidigen: Wenn Prominente vor Gericht stehen, dann droht ihnen leicht eine Vorverurteilung durch den Boulevard.
Damit dies nicht geschieht, nehmen sich viele - zusätzlich zum Anwalt - einen PR-Berater. Dieser soll helfen, den Imageschaden möglichst gering zu halten. Litigation-PR heißt dies - zu deutsch: prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit. So soll falscher und beleidigender Berichterstattung und medialen Vorverurteilungen vorgebeugt werden. Kritiker hingegen sehen darin eine strategische Einflussnahme auf die Richter.
Die Kölner Kanzlei Höcker ist eine der führenden PR-Strategen auf diesem Gebiet. Martin Schütz hat mit den PR-Strategen gesprochen."
02.08.2010
LG Köln: BamS und bild.de verletzen durch die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann.
BamS und bild.de stellen Spekulationen über Herrn Jörg Kachelmann an und verbreitet dabei Unwahrheiten, die das Landgericht Köln (Az. 28 O 506/10) auf Antrag von HÖCKER verbietet.
03.08.2010
Unzulässige Veröffentlichung von Jörg Kachelmanns Internetnachrichten durch FOCUS
Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln mit Entscheidung vom 03.08.2010 (Az. 28 O 518/10) dem Nachrichtenmagazin FOCUS die Veröffentlichung von persönlichen Internetnachrichten von Jörg Kachelmann, da hierdurch rechtswidrig in die Privatsphäre eingegriffen wird.
09.08.2010
HÖCKER erfolgreich gegen Berliner Morgenpost (Online)
Das Landgericht Köln untersagte es der Berliner Morgenpost (Online) per Beschluss (28 O 547/10), über einen Moderator zu behaupten, er sei gegenüber einer ehemaligen Geliebten gewalttätig geworden und habe diese aus sexuellen Gründen mit dem Rohrstock geschlagen.
11.08.2010
Kachelmann erfolgreich gegen BILD: Widerspruch von BILD wird am 01.09.2010 zurückgewiesen
Unsere Kanzlei hat für Jörg Kachelmann in den letzten Monaten fast 20 einstweilige Verfügungen allein gegen BILD (Print und Online) erwirkt. Die Richter der Pressekammer des LG Köln haben in einer mündlichen Verhandlung heute erkennen lassen, dass der Widerspruch der BILD Digital GmbH & Co. KG (bild.de) gegen die einstweilige Verfügung des LG Köln vom 07.04.2010 keine Aussicht auf Erfolg hat.
In der Verfügung war es bild.de verboten worden, Details aus der Ermittlungsakte zu verbreiten, die bild.de aus einem FOCUS-Bericht entnommen hatte. Die Richter hielten heute ausdrücklich an ihrer Entscheidung fest, dass die Berichterstattung rechtswidrig war und Herrn Kachelmann in seinen Rechten verletzte. Nachdem jedoch die Staatsanwaltschaft Mannheim in ihrer Pressemitteilung vom 19.05.2010 die von bild.de verbreiteten rechtswidrigen Inhalte unter Verstoß gegen das Landespressegesetz bestätigt hatte, griff ab diesem Moment zugunsten von bild.de ein presserechtliches Privileg. In dem Moment, in dem eine ermittelnde Staatsanwaltschaft rechtswidriger Weise Details bekannt gibt oder bestätigt, dürfen diese in der Regel auch von der Presse zitiert werden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim half bild.de durch ihre rechtswidrige Pressemitteilung somit, eine rechtswidrige Berichterstattung mit Wirkung ab dem 19.05.2010 zu legitimieren. Aus diesem Grund hat Herr Kachelmann für die Zeit nach dem 19.05.2010 auf die Rechte aus der Verfügung verzichtet. Bild.de war jedoch der Meinung, dass die Berichterstattung auch vor der Pressemitteilung der StA zulässig gewesen sei. Dies wollte bild.de durch einen Widerspruch gegen die Verfügung gerichtlich feststellen lassen. Mit diesem Antrag ist bild.de heute gescheitert. Die Richter ließen deutlich erkennen, dass der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg haben, sondern zurückgewiesen werden wird. Bis zum 19.05.2010 war die Berichterstattung von bild.de also rechtswidrig.
Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.: "BILD ist heute zu 100% baden gegangen. Das LG Köln hat heute bestätigt, dass BILD.de Herrn Kachelmann in seinen Rechten verletzt hat und am 01.09.2010 vor Gericht unterliegen wird. Bis zum 19.05.2010 war die Berichterstattung von bild.de rechtswidrig. Am 19.05.2010 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim die Flucht nach vorn angetreten und eine gegen das Landespressegesetz verstoßende Pressemitteilung herausgegeben, die die rechtswidrige Presseberichterstattung von bild.de mit Wirkung ab dem 19.05.2010 legitimierte. Die StA Mannheim hat sich so erneut zu einem Komplizen von BILD und FOCUS gemacht."
11.08.2010
Kachelmann mit HÖCKER erfolgreich gegen BUNTE
Auf Antrag von HÖCKER wurde ein Bericht der Zeitschrift „Bunte“ untersagt, in dem die Zeitschrift Details zum angeblichen Liebesleben des Moderator Jörg Kachelmann verbreitet (LG Köln, Az. 28 O 551/10).
17.08.2010
Kachelmann siegt erneut gegen bild.de
Die Kölner Kanzlei setzte sich vor dem Landgericht Köln zum wiederholten Mal erfolgreich mit dem Antrag durch, bild.de die Verbreitung vorverurteilender Äußerungen und vermeintlicher Details aus dem Sexualleben von Jörg Kachelmann zu verbieten (LG Köln, 28 O 545/10).
18.08.2010
HÖCKER erfolgreich für Musikinstrumentenhersteller gegen Markenpiraten: Auch mit dem Original identische Ware kann Markenrechte verletzen.
HÖCKER geht für namhaften deutschen Hersteller von Musikinstrumenten erfolgreich gegen die Werbung mit dessen Marke vor. Der Markenverletzer hatte ein Produkt des Instrumentenherstellers in identischer Form von dessen chinesischem Hersteller bezogen. Das LG Köln bestätigt in seiner Entscheidung, dass eine Markenrechtsverletzung auch dann vorliegt, wenn das mit der Marke beworbene Produkt körperlich identisch mit dem Markenprodukt ist. Es kommt nicht darauf an, dass das unberechtigt mit einer Marke gekennzeichnete Produkt baugleich mit dem Original ist und sogar im selben Herstelllungsbetrieb gebaut wurde. Ausreichend zur Bejahung der Markenrechtsverletzung ist es, dass ein Produkt nicht vom Markeninhaber mit der Marke gekennzeichnet bzw. nicht mit dessen Billigung in den Verkehr gebracht wurde.