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24.08.2010

HÖCKER erfolgreich für Topmodel: Unerlaubte Werbung für Schlankheitspräparate mit Topmodel verboten

HÖCKER stoppt Werbung für Schlankheitspräparate mit dem Bildnis eines deutschen Topmodels. Mit einstweiliger Verfügung vom 24.08.2010 hat das LG Köln (Az. 28 O 560/10) die Bewerbung von Schlankheitspräparaten mit einem Foto eines deutschen Topmodels verboten. Das LG Köln bestätigt, dass das Model bereits dadurch für Werbezwecke vereinnahmt wird, dass ein Foto des Models ohne jeglichen Bezug neben der Werbung eingeblendet wird.

26.08.2010

HÖCKER geht erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos in der BUNTE vor.

Das Landgericht Köln (Az. 28 O 591/10) bestätigt auf den Antrag von HÖCKER, dass Fotos, die Jörg Kachelmann im Urlaub zeigen, nicht von ausreichendem öffentlichem Interesse sind und verhängt ein Verbreitungsverbot gegen BUNTE.

01.09.2010

Sieg gegen BILD für Kachelmann

Am 11.08.2010 verkündete der Axel Springer Verlag voreilig eine "Wende im Rechtsstreit mit Jörg Kachelmann". Das "Verbot gegen die BILD.de-Berichterstattung" sei "vom Tisch". Kachelmann habe "einen Rückzieher gemacht".

In unserer Pressemitteilung vom gleichen Tag hatten wir darauf hingewiesen, dass diese Darstellung falsch ist und BILD am 1. September in vollem Umfang unterliegen werde. Genau so ist es gekommen. Das Landgericht Köln hat Kachelmann heute Recht gegeben. Es hat die einstweilige Verfügung aufrecht erhalten, in der es bild.de verboten worden war, Details aus der Ermittlungsakte zu verbreiten, die bild.de aus einem FOCUS-Bericht entnommen hatte.

Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.: "Die heutige Entscheidung ist von großer Wichtigkeit für die künftige Berichterstattung über Strafverfahren. Die Vorverurteilung von Beschuldigten in einem Strafverfahren durch Berichte, die detailliert aus der Ermittlungsakte zitieren, ist rechtswidrig."

03.09.2010

Alice Schwarzer wird Gerichtsreporterin der BILD im Fall Kachelmann.

Alice Schwarzer verkündete soeben in ihrem Blog, dass sie als Gerichtsreporterin für die BILD im Fall Kachelmann tätig sein wird. Eine objektive Berichterstattung wird man von ihr nicht erwaten können. Es lässt bereits tief blicken, dass der erfahrenen Journalistin in ihrem Blog ständig die Bezeichnung „Opfer“ für die Anzeigenerstatterin heraus rutscht. So schreibt sie:

„Und das Opfer ? Das ist unsichtbar. Gesichtslos bzw. gepixelt, wie eine Verbrecherin.“

„Der Fall Kachelmann ist (…) längst zu einer Medienschlacht ausgeartet, bei der sich die Lager verfestigen: hie Anhänger der Unschuldsvermutung von Kachelmann – da Anhänger der Wahrheitsvermutung des Opfers .“

„In der aktuellen EMMA steht nur eine kleine Meldung, in der wir Ihnen den Rat geben: „Sollte der Vorwurf stimmen, verteidigen Sie sich nicht auch noch auf Kosten des Opfers. “ Nun, entweder der Vorwurf stimmt nicht – oder Sie verteidigen sich auf Kosten des Opfers . Und wie.“

Das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann missversteht Frau Schwarzer in geradezu grotesker Weise als Prozess über die Frage: „Ist sexuelle Gewalt in Beziehungen Privatsache? Oder ist sie ein Verbrechen?“

Mit diesem absurden Satz unterstellt Frau Schwarzer obendrein, dass es im Fall Kachelmann sexuelle Gewalt gegeben hat. Nur so lässt sich auch ihr boshafter Kommentar erklären:

„Und übrigens: Auch nette Männer vergewaltigen manchmal, Kollege Kachelmann. Leider.“

Frau Schwarzer möchte nun sicherstellen, dass in der BILD als einem „meinungsprägenden Blatt auch die Sicht des mutmaßlichen Opfers ernst genommen“ werde. Denn die anderen Medien seien so parteiisch pro Kachelmann, dass von dort eine voreingenommene Berichterstattung zu befürchten sei.

Frau Schwarzer weiß also schon jetzt, wie die deutschen Medien über den Fall Kachelmann berichten werden, nämlich zu seinen Gunsten. Sie beweist damit seherische Qualitäten und rechtfertigt mit ihrer Unterstellung kurzerhand ihre eigene voreingenommene Berichterstattung über künftige Ereignisse. Dabei fragt sie an anderer Stelle noch rhetorisch, ob eine „Parteinahme mit dem gebotenen objektiven Journalismus noch überhaupt vereinbar?“ sei. Diese Frage muss Frau Schwarzer sich selbst stellen lassen. Sie verkennt die Grundregeln eines objektiven Journalismus und agiert nach dem kindischen Motto: „Wenn die anderen einseitig pro Kachelmann sind, darf ich auch einseitig gegen Kachelmann sein.“ Mit der BILD, die sich bereits mehr als ein Dutzend einstweilige Verfügungen wegen rechtswidriger Berichterstattung im Fall Kachelmann gefangen hat, hat sie sich hierfür genau das richtige Medium ausgesucht.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Die in dieser Pressemitteilung geäußerten Befürchtungen haben sich bestätigt. Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

15.10.2010

FOCUS muss 5.000 EUR Ordnungsgeld zahlen

FOCUS Magazin Verlag GmbH muss 5.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen ein Verbot aus einstweiliger Verfügung zahlen: HÖCKER hatte gegen die Focus Magazin Verlag GmbH am 16.06.2010 mit dem Az. 28 O 392/10 eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der dem Verlag verboten wurde, Details zu angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators Jörg Kachelmann zu verbreiten. Nachdem der Verlag in einer späteren Ausgabe des „Focus“ kerngleiche Äußerungen verbreitete, hat das LG Köln gegen den Verlag auf Antrag von HÖCKER Rechtsanwälte ein Ordnungsgeld verhängt.

20.10.2010

Journalist als "Profi-Einbrecher" diffamiert - HÖCKER setzt Verbot gegen FOCUS durch.

Das Landgericht Köln verbot es der Focus Magazin Verlag GmbH per Beschluss (28 O 787/10) unter anderem, einen Journalisten in der Illustrierten Focus als Profi-Einbrecher zu bezeichnen.

09.11.2010

HÖCKER geht wegen Falschbehauptungen von Alice Schwarzer erfolgreich gegen Domaininhaber vor.

Das Landgericht Köln untersagte es dem Inhaber der Domain der BILD-Gerichtsreporterin Alice Schwarzer mit einstweiliger Verfügung (28 O 841/10) über diese Domain weiter bestimmte unwahre Aussagen der Journalistin über einen bekannten deutschen Strafverteidiger zu verbreiten. Der Domaininhaber hatte Kenntnis von der Unwahrheit der Aussagen, gleichwohl aber nicht ausreichend Sorge dafür getragen, dass diese aus dem Netz genommen werden.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

11.11.2010

HÖCKER geht erfolgreich gegen Alice Schwarzers Falschbehauptungen in "Emma" vor.

Durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (28 O 848/10) ließen sie es dem Verlag des „politischen Magazins von Frauen“, der EMMA-Frauenverlags GmbH verbieten, dem Strafverteidiger eines bekannten Moderators eine Aussage zuzuschreiben, die dieser gar nicht getätigt hatte.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

03.12.2010

Panorama ertappt Alice Schwarzer bei weiteren unwahren Behauptungen.

Die NDR-Sendung Panorama entlarvte gestern unwahre Behauptungen der BILD-Gerichtsreporterin Alice Schwarzer über ihre Rolle im Fall Kachelmann. Schwarzer bestritt vor laufender Kamera mehrfach wahrheitswidrig, der Anzeigenerstatterin angeboten zu haben, das komplette Manuskript ihres Buches über den Fall vor dem Erscheinen zu lesen. Panorama konfrontierte Frau Schwarzer mit E-Mails, die sie an die Anzeigenerstatterin geschrieben hatte und bewies so, dass Frau Schwarzer die Unwahrheit sagte.

Alice Schwarzer verließ das Interview kommentarlos, als sie auch noch mit einer E-Mail konfrontiert wurde, in der sie der Anzeigenerstatterin einen bestimmten Medienanwalt empfohlen hatte, der für sie eine "knallharte Medienstrategie entwerfen" solle.

Panorama kritisiert in dem Beitrag die Verletzung journalistischer Grenzen durch Frau Schwarzer und die wiederholten unwahren Behauptungen, die sie aufstellt. Das Interview ist abrufbar unter:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/panorama629.html

 

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

07.12.2010

OLG Düsseldorf bestätigt Verbot gegen BILD, Feuerwehrleute erkennbar abzubilden

Heute hat das OLG Düsseldorf in der Berufung ein von HÖCKER vor dem LG Düsseldorf erwirktes Verbot bestätigt (Az. I-20 U 102/10). „Bild“ und bild.de war es verboten worden, die Akteure von Aufnahmeritualen bei einer örtlichen Feuerwehr in der Berichterstattung erkennbar zu machen. Das OLG Düsseldorf bestätigt, dass die Betroffenen rechtswidrig erkennbar gemacht wurden, obwohl deren Gesichter gepixelt wurden. Bereits die Wortberichterstattung gebe genügend Hinweise, die eine Identifizierung der Betroffenen in ihrem Bekanntenkreis möglich mache.

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