Suche
Ihre Suche nach “” ergab 763 Treffer:
12.05.2010
Kachelmann: Einstweilige Verfügung gegen FOCUS wird nach mündlicher Verhandlung aufrecht erhalten
Vor der Pressekammer des LG Köln wurde heute der Widerspruch des FOCUS gegen eine einstweilige Verfügung verhandelt, die Jörg Kachelmann gegen die Illustrierte erwirkt hatte. Darin war dem Blatt verboten worden, bestimmte Details aus der Ermittlungsakte zum Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten zu verbreiten. In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht heute klar, dass die Verfügung aufrecht erhalten bleibt. Es wies darauf hin, dass es aus gutem Grund kein Einsichtsrecht der Presse in die Ermittlungsakten eines Strafverfahrens gebe, sondern dass die Inhalte der Ermittlungsakte gemäß § 353d StGB ganz im Gegenteil sogar gegen unbefugte Preisgabe geschützt seien.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.:
"Es ist erfreulich, dass das LG Köln die einstweilige Verfügung gegen den FOCUS aufrecht erhalten wird. Damit ist klar: Selbst wenn die Presse ganz generell über die Existenz eines Ermittlungsverfahrens berichten darf, heißt das noch nicht, dass sie auch jedes angebliche Tatdetail preisgeben darf. Sie muss jede einzelne Aussage vor ihrer Veröffentlichung mit den Persönlichkeitsrechten des potentiell unschuldigen Beschuldigten abwägen. Je detaillierter eine Berichterstattung ist, desto höher ist das Risiko, dass sie den Betroffenen irreparabel stigmatisiert und vorverurteilt. Ermittlungsakten gehören ganz einfach nicht in die Öffentlichkeit und Ermittlungsverfahren werden immer noch vor Gericht und nicht in den Medien geführt."
21.05.2010
FOCUS verletzt die Intimsphäre von Jörg Kachelmann durch die Veröffentlichung angeblicher intimer Details.
HÖCKER erwirkt am 21.05.2010 (Az. 28 O 331/10) für Jörg Kachelmann ein Verbot gegen das Nachrichtenmagazin FOCUS, mit dem diesem untersagt wird, über angebliche intime Details zu berichten.
26.05.2010
Heimliche Aufnahmen des Arbeitsablaufs bei Edel-Caterer verboten
HÖCKER Rechtsanwälte verteidigen erfolgreich die Rechte eine Edel-Catering-Unternehmens. Das LG Köln hat mit Beschluss vom 26.05.2010, Az. 28 O 329/10, verboten, heimlich gefertigte Aufnahmen, die den Arbeitsablauf im Unternehmen zeigen und die durch Ihre Anordnung einen falschen Eindruck erwecken, zu verbreiten.
11.06.2010
Einigung mit "FOCUS"
Herr Jörg Kachelmann hat sich mit der Focus Magazin Verlag GmbH sowie der Tomorrow Focus Portal GmbH einvernehmlich über die Beilegung der Streitigkeiten geeinigt, die Gegenstand der einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Köln mit den Aktenzeichen 28 O 175/10 und 28 O 196/10 waren. Über den Inhalt der Einigung haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
16.06.2010
HÖCKER lässt für Jörg Kachelmann dem FOCUS die abermalige Verbreitung angeblich intimer Details verbieten.
Da der FOCUS abermals über angeblich intime Details berichtet und hierdurch die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzt, wird diese Verbreitung auf Antrag von HÖCKER durch das Landgericht Köln vom 16.06.2010 (Az. 28 O 392/10) verboten.
21.06.2010
Auch bild.de verletzt die Intimsphäre von Jörg Kachelmann.
Auf Antrag von HÖCKER verbietet das Landgericht Köln es bild.de mit Entscheidung vom 21.06.2010 (Az. 28 O 401/10), über angeblich intime Details aus dem Leben von Jörg Kachelmann zu berichten.
23.06.2010
Weiterer Erfolg gegen rechtswidrige Berichterstattung in Sat1-Sendung "Akte"
HÖCKER erwirkt für einen führenden deutschen Anbieter von Online-Partnerbörsen ein Verbot gegen Sat1. Das LG Köln (Az. 28 O 384/10) hat es verboten, einen auf dem Sender Sat1 in der Sendung „Akte“ ausgestrahlten Bericht über die Online-Singlebörse erneut zu verbreiten, in dem falsche Tatsachenbehauptungen über das Portal aufgestellt wurden.
28.06.2010
Kein Mitglied der "Hells Angels": Falscher EXPRESS-Bericht über Unternehmer per einstweiliger Verfügung untersagt
HÖCKER stoppt Berichterstattung der Kölner Zeitung „Express“. Dem DuMont Schauberg Verlag wurde mit einstweiliger Verfügung des LG Köln, Az. 28 O 416/10, untersagt, über einen Unternehmer zu verbreiten, er sei Mitglied der „Hells Angels“.
14.07.2010
HÖCKER lässt dem Schweizer BLICK (Ringier AG) verbieten, über angeblich intime Details von Jörg Kachelmann zu berichten.
Mit Urteil vom 14.07.2010 (Az. 28 O 403/10) verbietet das Landgericht Köln es dem Online-Portal des Schweizer BLICK die Veröffentlichung angeblich intime Details von Jörg Kachelmann.
20.07.2010
Falsche Behauptungen über Betreiber von Ärztezentren in TV-Bericht gerichtlich verboten.
Ein führender deutscher Betreiber von Ärztezentren wehrt sich mit Hilfe von HÖCKER erfolgreich gegen eine rechtswidrige Berichterstattung in einer TV-Sendung. Das LG Köln hat dem Sender mit einstweiliger Verfügung vom 20.07.2010, Az. 28 O 446/10, verboten, falsche Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über angebliche Behandlungsfehler zu verbreiten.