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10.02.2026
Unbelehrbar: Online-Händler zahlt 10.000 Euro Strafe für wiederholte Grundpreis-Verstöße
Das LG Köln hat entschieden, dass ein Online-Händler von Spülmaschinentabs nach zwei vorangegangenen Ordnungsmittelverfahren nun wegen neuer Verstöße 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen muss (Beschl. v. 11.12.2025, Az. 81 O 67/15 SH III).
Der Fall begann mit einer einstweiligen Verfügung des LG Köln im Jahr 2015, in der dem Online-Händler untersagt wurde, Waschmittel ohne die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe anzubieten. Trotz dieser klaren Vorgabe ignorierte der Online-Händler das Verbot und verstieß erneut gegen die Preisangabenverordnung (PAngV). Im Jahr 2016 wurde ein erstes Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Doch auch diese Sanktion konnte das Unternehmen nicht zur Einhaltung der Vorschriften bewegen. Im Jahr 2022 folgte eine zweite Geldstrafe von 7.500 Euro aufgrund weiterer Verstöße.
2025 hatte der Händler in seinem Online-Shop sowie bei Angeboten Amazon und eBay erneut keine ordnungsgemäßen Preisangaben, so dass es zu einem dritten Ordnungsmittelverfahren kam.
Der Online-Händler verteidigte sich damit, dass die Verstöße auf einen unvorhersehbaren technischen Fehler während der Systemmigration auf Shopware 6 zurückzuführen seien. Er bestritt vorsätzliches Handeln und verwies auf umfassende Compliance-Maßnahmen. Das LG Köln wies diese Argumentation jedoch zurück. Das Gericht stellte klar, dass es dem Online-Händler obliege, die von ihm angebotenen Produkte hinreichend zu kontrollieren, insbesondere bei einer Systemmigration, die eine intensive Kontrolle erforderlich mache. Der Händler hatte sich zwar auf seine allgemeinen Compliance-Maßnahmen berufen, konnte jedoch nicht nachweisen, wie konkret die anlassbezogene Kontrolle während der Migration durchgeführt wurde. Angesichts der zuvor verhängten Ordnungsgelder traf den Online-Händler eine besondere Sorgfaltspflicht, um weitere Verstöße zu verhindern. Das Gericht setzte das Ordnungsgeld auf 10.000 Euro fest, da der Händler weiterhin keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Preisangabenverordnung ergriffen hatte.
Rechtsanwältin Katharina Leye: „Das Gericht hat mit der hohen Strafe von 10.000 Euro ein deutliches Zeichen gesetzt, dass Verstöße gegen die PAngV – insbesondere in wettbewerbsrechtlich sensiblen Bereichen wie Preisangaben und Transparenz für Verbraucher – ernst genommen werden und dass wiederholte Verstöße zu hohen Ordnungsgeldern führen können, die dem Verletzer weh tun.“
18.03.2026
Teilnehmerin des Potsdam-Treffens Gerrit Huy gewinnt gegen Correctiv: Landgericht Berlin verbietet die Kernaussagen des Berichts "Geheimplan gegen Deutschland" zu angeblichen Ausweisungs- und Ausbürgerungsplänen
Nun hat sich eine Teilnehmerin des sog. Potsdam-Treffens erfolgreich gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts „Geheimplan gegen Deutschland“ gewehrt. Das Landgericht Berlin hat Correctiv die zentralen Kernaussagen der Berichterstattung verboten (n.rk.).
Welche Aussagen wurden Correctiv verboten?
Verboten wurde die von uns als Falschbehauptung angegriffene Kernaussage des Berichts mit der Behauptung, dass in Potsdam ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern besprochen wurde:
"Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.
Verboten wurde zudem eine weitere von uns als Falschbehauptung angegriffene Kernaussage des Berichts, nämlich die Behauptung, dass Martin Sellner in seinem Vortrag die Idee geäußert habe, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund auszubürgern:
„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“.
Warum stellt dieser Sieg einen Wendepunkt in der Berichterstattung zum Potsdam-Treffen dar?
Immer wieder sind wir für den Teilnehmer des Treffens Dr. Ulrich Vosgerau gegen Correctiv erfolgreich vorgegangen und haben gerichtlich Falschbehauptungen im Bericht zum Potsdam-Treffen "Geheimplan gegen Deutschland" verbieten lassen:
Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Berlin haben Correctiv in ihren Entscheidungen Falschbehauptungen zu Äußerungen des Teilnehmers Dr. Ulrich Vosgerau untersagt.
Correctiv hat darauf aber immer beschwichtigend entgegnet, es seien nur Nebensächlichkeiten angegriffen worden. Gegen die Kernaussagen des Berichts hätten die Teilnehmer nicht geklagt.
Nun haben wir aber für die Teilnehmerin Gerrit Huy gegen die Kernaussagen des Berichts geklagt und diese wurden verboten. Damit ist die Correctiv-Berichterstattung in ihrem Fundament gerichtlich entkräftet worden:
Die Meldungen, mit denen Correctiv Tausenden Deutschen Angst gemacht hat, weil Correctiv sie glauben ließ, dass in Potsdam die Ausweisung und Ausbürgerung Deutscher geplant worden sei und sie so zu Demonstration auf die Straße getrieben hat, sind nun vom Tisch, untersagt, gerichtlich verboten.
Weitere Falschbehauptung des Correctiv-Kronzeugen verboten:
Darüber hinaus wurde zu Gunsten von Frau Huy eine weitere Falschbehauptung verboten: Correctiv versuchte, seine Berichterstattung vor Gericht mit einer Versicherung des vermeintlichen Kronzeugen Erik Ahrens zu verteidigen. Dessen Versicherung hat Correctiv auch in einem Bericht verbreitet. Die Versicherung von Ahrens enthielt aber eine weitere Falschbehauptung: Frau Huy habe in Potsdam der Vorschlag gemacht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft wieder weg zu nehmen.
Diese Falschbehauptung wurde in der nachstehenden Form sowohl gegen Correctiv als auch gegenüber Ahrens verboten:
„Die Bundestagabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen“.“
Verbot betrifft die zentralen Kernaussagen des Correctiv-Berichts:
Correctiv verteidigte sich immer damit, die Teilnehmer hätten bislang nur Nebensächlichkeiten angegriffen. Auch diese Ausrede zählt nicht mehr: Der Chefredakteur von Deutschlands wichtigstem juristischen Fachmagazin, der Legal Tribune Online, Dr. Felix Zimmermann, hat den Prozess in Berlin verfolgt und er fasst den Prozessverlauf, wie auch das gegen Correctiv ergangene Verbot in seinem Beitrag wie folgt zusammen:
Correctiv verliert Streit um Kernaussage in Potsdam-Bericht
Doch nicht zu verkennen ist auch, dass allen voran die vom LG Berlin II verbotene Aussage “'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger” keine Nebensächlichkeit, sondern – ob nun Meinung oder Tatsache – eine Kernaussage des Berichts ist. Handelt es sich doch um das zentrale wirkmächtig formulierte Resümee der Correctiv-Recherche, womit die gesamten vorherigen Erkenntnisse gebündelt werden.
Dr. Carsten Brennecke: „Aus Sicht der Teilnehmer war immer klar, dass es sich bei den irreführenden Kernaussagen Correctivs nach dem Verständnis des Lesers um falsche Tatsachenbehauptung handelt. Correctiv versuchte, sich immer damit herausreden, man habe nicht falsch berichtet, sondern nur zulässige Meinungen verbreitet. Mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin wurde die von Correctiv aufgebauschte Potsdam-Legende demaskiert: Erstmals hat ein Gericht die von uns als Falschbehauptungen angegriffenen Kernaussagen des Berichts verboten. Von den Kernaussagen des Berichts ist damit nichts mehr übrig geblieben.“
Die Pressemitteilung des Landgerichts Berlin ist hier abrufbar: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pressemitteilung.1653487.php