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17.12.2012

Prof. Höcker spricht an der Kölner Journalistenschule zum Thema "Verantwortung der Medien - Wo hört die Pressefreiheit auf, wo fängt der Persönlichkeitsschutz an?"

Auf Einladung der Kölner Journalistenschule spricht Prof. Höcker in der Vortragsreihe "Unter Drei" heute zum Thema "Verantwortung der Medien - Wo hört die Pressefreiheit auf, wo fängt der Persönlichkeitsschutz an?"

Ort: Kölner Journalistenschule, Mediapark, Köln
Zeit: 18:30 Uhr

20.12.2012

BILD praktiziert fragwürdige und rechtswidrige Methoden zur Beschaffung von Foto- und Filmmaterial für einen Artikel. Kameramann erwirkt mit HÖCKER einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung.

Ein Kameramann filmte eine Stunt-Show, die aus dem Ruder lief: Ein Stuntman ließ sich brennend hinter einem Fahrzeug herziehen. Da jedoch die bereitgestellten Feuerlöscher nicht funktionierten, gelang es Mitarbeitern des Stuntmans erst nach geraumer Zeit, die Flammen zu löschen. Der Stuntman erlitt hierbei Verbrennungen.

Ein Bild-Reporter, der von diesem Vorgang erfahren hatte, bat den Kameramann um Überlassung der Filmaufnahmen zur Ansicht, was auch geschah. Eine Einwilligung zur Nutzung der Filmaufnahmen wurde dem Bild-Reporter nicht erteilt. Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, Teile der Filmaufnahmen über das Online-Portal bild.de zu veröffentlichen. Zudem wurden dort und in der Print-Ausgabe der BILD-Zeitung auch Standbilder (sog. Stills) verbreitet.

Nach erfolgloser Abmahnung erwirkte der Kameramann durch HÖCKER per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Köln vom 11.12.2012 (Az: 28 O 516/12) ein Verbot der Vervielfältigung und Verbreitung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung von Stills oder Videosequenzen, die den Filmaufnahmen des Kameramanns entnommen sind.

09.01.2013

Inhaberin eines Pflegedienstes wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen die Verbreitung von Unwahrheiten und Vorverurteilungen einer Regionalzeitung.

Eine Regionalzeitung hatte über Vorwürfe gegen die Inhaberin eines Pflegedienstes berichtet, die sie ungeprüft von dritter Seite übernommen hatte. Das Landgericht Köln untersagte der Regionalzeitung mit Beschluss vom 20.08.2012 (Az: 28 O 326/12) die Verbreitung bzw. Veröffentlichung von Unwahrheiten sowie von vorverurteilenden Äußerungen.

Die Regionalzeitung hatte u.a. über angebliche Pflegemängel berichtet, dabei aber die Grundsätze für eine ausnahmsweise zulässige Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten. So gab es bereits nicht den geringsten objektiven Anhaltspunkt dafür, dass die Vorwürfe, die ein Dritter erhoben hatte, irgendeine reale Grundlage hatten. Zudem berichtete die Zeitung einseitig und verschwieg entlastende Aspekte. Schließlich gab sie der Inhaberin des Pflegedienstes keine ausreichende Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hätte sie dies getan, hätte unsere Mandantin die in Rede stehenden Anschuldigungen vollständig ausräumen können und es wäre überhaupt nicht erst zu einer Berichterstattung gekommen.

Die Regionalzeitung hat die einstweilige Verfügung mit Erklärung vom 07.01.2013 als endgültige und rechtsverbindliche Regelung anerkannt.

10.01.2013

Interview der W&V mit Prof. Höcker zum Verhalten der Medien gegenüber Ex-Bundespräsidentengattin Bettina Wulff.

Hier finden Sie ein aktuelles Interview der W&V mit Prof. Höcker zu den medialen Nachstellungen, die die Gattin von Ex-Bundespräsident Wulff derzeit erlebt.

15.01.2013

JENNY ELVERS-ELBERTZHAGEN und GOETZ ELBERTZHAGEN mit HÖCKER erfolgreich gegen Closer und Das neue Blatt wegen Paparazzi-Fotos und falschem Alkohol-Vorwurf.

Die Zeitschriften des Heinrich Bauer Verlags hatten verschiedene Paparazzi-Fotos der Moderatorin und Schauspielerin abgebildet, die diese in privaten Situationen zeigten, unter anderem beim Einkaufen und Ausführen ihres Hundes. Die Kölner Medienrechtskanzlei erwirkte dagegen beim Landgericht Köln zwei einstweilige Verfügungen (28 O 537/12 und 28 O 550/12).
 
Im Rahmen der Verfügung 28 O 550/12 ließ HÖCKER es für den Ehemann von Jenny Elvers-Elbertzhagen, Goetz Elbertzhagen, dem Verlag ferner verbieten, die unwahre Behauptung zu verbreiten, er habe anlässlich eines gemeinsamen Besuchs des Berliner Restaurant „La Cantina“ im Beisein seiner alkoholkranken Frau Rotwein und Schnaps getrunken.

21.01.2013

Prof. Dr. Bodo-Eckehard Strauer, früherer Kardiologie-Chef der Uni-Klinik Düsseldorf, erwirkt mit HÖCKER einstweilige Verfügungen gegen Falschberichterstattung in RP und KStA.

Unser Mandant, der langjährige Leiter der Kardiologie der Universitätsklinik Düsseldorf, Prof. Dr. med. Bodo-Eckehard Strauer, ist Vorreiter in der Behandlung von Herzinfarkt-Patienten mit sog. adulten Stammzellen. Dabei werden Stammzellen aus dem Knochenmark – in der Regel aus dem Hüftknochen – entnommen, aufbereitet und in das vom Infarkt betroffene Herzgewebe über eine Herzkranzarterie zugeführt. Im Gegensatz zum ethisch umstrittenen Einsatz sog. embryonaler Stammzellen werden bei der Behandlungsmaßnahme von Herrn Professor Strauer keine Embryonen verwendet. Derzeit gibt es mehr als 100 Kliniken und Institute weltweit, die mit Prof. Strauers Methode arbeiten bzw. gearbeitet haben sowie eine Vielzahl von Publikationen auf diesem Gebiet.

Gegen Herrn Professor Strauer wurden im Laufe der letzten Wochen in der Presse verschiedene Vorwürfe erhoben. U.a. war berichtet worden, seine neuartigen Behandlungsmaßnahmen hätten nicht auf vorausgehende (Tier-)Studien gestützt werden können. Prof. Strauer habe seine Patienten zudem nicht umfassend aufgeklärt und sie medizinisch nicht notwendigen Untersuchungen unterzogen. Auch sei der Patient, an dem erstmals der Erfolg der Behandlungsmaßnahme dokumentiert wurde, trotz Therapie an seinem Herzleiden verstorben.

Da sämtliche dieser Anschuldigungen nachweislich falsch und frei erfunden sind, hat Herr Prof. Strauer über unsere Kanzlei einstweilige Verfügungen gegen verschiedene Medien beantragt:

Das Landgericht Köln verbot dem Kölner Stadtanzeiger mit einstweiliger Verfügung vom 15.01.2013 (Az: 28 O 3/13) zu behaupten oder zu verbreiten:

„Der Patient, den Strauer als ersten Erfolg präsentiert hatte, starb trotz Therapie an dem Herzleiden.“

sowie in Bezug auf den Antragsteller den Eindruck zu erwecken, vor der von ihm durchzuführenden Behandlung von Patienten mit adulten Stammzellen habe es keine Studien an Tieren gegeben, durch die Äußerung „Ohne vorherige Experimente mit Tieren schritt der Kardiologe zu Tat.“

Der Rheinischen Post (RP) untersagte das Landgericht Köln ebenfalls mit einstweiliger Verfügung vom 15.01.2013 (Az: 28 O 4/13), zu behaupten oder zu verbreiten,

• die Klinik der Universität Düsseldorf ermittele gegen ihren ehemaligen Kardiologie-Chef wegen des Verdachts, Eingriffe an mehreren hundert Patienten vorgenommen zu haben, obwohl es keine Studien gab, die die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Therapie untermauerten;

• Herr Professor Strauer soll Patienten nicht umfassend über die Eingriffe aufgeklärt und minimal-invasive Kontrolluntersuchungen an ihnen vorgenommen haben, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig waren.

Weiterhin wurde der RP untersagt, über eine etwaige Strafbarkeit des Herrn Professor Strauer zu spekulieren, denn es wurde und wird gegen ihn zu keinem Zeitpunkt strafrechtlich ermittelt.

Die Verfügungen wurden vom Gericht nach erfolgloser Abmahnung der jeweiligen Gegenseite im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung erlassen.

Die Unterzeichner stehen für Presseanfragen zum Thema zur Verfügung.

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

22.01.2013

Falscher Untreue-Vorwurf gegen Ex-Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse KölnBonn, Gustav Adolf Schröder: WDR gibt Unterlassungserklärung ab und sendet Richtigstellung.

Am 10.01.2013 wurde in der Fernsehsendung “WDR Lokalzeit” und auf der Internetseite des WDR eine Falschbehauptung über den langjährigen Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse KölnBonn, Herrn Gustav Adolf Schröder, aufgestellt. Der WDR hatte berichtet, dass gegen Herrn Schröder wegen des Verdachts der Untreue ermittelt würde wegen eines Beratervertrags der Sparkasse KölnBonn mit Herrn Josef Müller. Dies ist unzutreffend. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen unseren Mandanten schon vor fast vier Jahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Herr Schröder ließ den WDR daher durch HÖCKER abmahnen. Der Sender erklärte mit Schreiben vom 17.01.2013 sein Bedauern über den Fehler und gab eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.

In der "Lokalzeit" vom 21.01.2013 wurde zudem eine Richtigstellung ausgestrahlt, die hier ab Minute 14:05 abrufbar ist.

Die Unterzeichner stehen für Presseanfragen zum Thema zur Verfügung.


RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.

23.01.2013

HÖCKER lässt unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts in den AGB einer führenden Internet-Partnervermittlung für konkurrierendes Portal gerichtlich verbieten.

Im Namen eines deutschen Partnervermittlungsportals ist HÖCKER erfolgreich gegen eines der führenden deutschen Internet-Partnervermittlungsportale vorgegangen. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, die es dem Portal untersagt, in seinen AGB Klauseln zu verwenden, die das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers einschränken.

 

24.01.2013

TIRENDO, das führende deutsche Internetvertriebsportal für Reifen wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen Markenrechtsverletzung durch Wettbewerber TIREO.

Eine Wettbewerberin von TIRENDO, die ebenfalls Reifen vertreibt, nutzte den Firmennamen „TIREO“. Das Landgericht Köln hat die Nutzung des Zeichens „TIREO“ für den Vertrieb von Reifen mit einstweiliger Verfügung, Az. 81 O 142/12 verboten. Die Verfügung wurde im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung erlassen.

25.01.2013

Neue VOCER-Kolumne von Prof. Höcker zum Fall Brüderle: "Die Geschichte des Herrenwitzes ist eine Geschichte voller Missverständnisse."

In seiner neuen VOCER-Glosse nimmt unser Partner Prof. Höcker heute die Rolle eines fiktiven Journalisten ein, der an jenem Abend dabei war - mit Rainer Brüderle an der Hotelbar.