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12.09.2012
Prof. Höcker spricht heute beim EHI Marketingforum zum Thema "Rechtliche Risken beim Marketing über Social Media und rechtliche Instrumente gegen negative Kundenäußerungen in Bewertungsportalen".
Prof. Höcker trägt in diesem Jahr zum zweiten Mal beim EHI Marketingforum vor und spricht mit den Marketingverantwortlichen im Handel über "Rechtliche Risken beim Marketing über Social Media". Einen Schwerpunkt des Vortrags werden die Nutzung von Facebook zu Marketingzwecken und rechtliche Instrumente gegen negative Produktbewertungen bilden. Der Vortrag findet statt heute um 13 Uhr im Radisson Blu Hotel, Köln.
Aus der Ankündigung des Veranstalters:
"Das EHI Marketing Forum, die Fachkonferenz für Marketingentscheider im Handel, geht 2012 bereits ins 8. Veranstaltungsjahr. Auf dem Fachkongress stellen wir marktfrische Forschungsergebnisse aus persönlichen Interviews mit 41 Marketingchefs vor.
Wir präsentieren etablierte Händler, die erfolgreich neue Wege gehen, aktuelle Businessmodelle von Verlagen, Agenturen und Druck-Dienstleistern und spannende Vordenker."
13.09.2012
Aufgabe eines Online-Shops genügt nicht, um Unterlassungsansprüche wegen rechtswidriger AGB-Klauseln zu erledigen. LG Köln: Ankündigung der dauerhaften Shop-Schließung beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr.
Ein Musikinstrumentenhändler hatte uns mit der Abwehr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch einen Mitbewerber beauftragt. Der gegnerische Online-Shop war jedoch so unvorsichtig, selbst zahlreiche wettbewerbswidrige Klauseln zu verwenden. Im Auftrag unseres Mandanten mahnten wir den Gegner wegen 11 rechtswidriger AGB-Klauseln und 8 unzulässiger Einschränkungen des gesetzlichen Widerrufsrechts ab. Der Gegner wandte ein, er habe seinen Online-Shop nun dauerhaft gelöscht und werde die beanstandeten Regelungen in Zukunft nie wieder verwenden, so dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen sei. Mit dieser Begründung weigerte er sich, gegenüber unserem Mandanten eine förmliche Unterlassungserklärung abzugeben. Die Rechtsfrage musste also gerichtlich geklärt werden. Mit Erfolg für unseren Mandanten: Wir erwirkten beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, Az. 81 O 100/12. Darin wird es dem Antragsgegner verboten, sämtliche beanstandete Klauseln künftig noch einmal zu verbreiten. In einem Hinweis teilt das Gericht ausdrücklich mit, dass die Ankündigung, einen Shop dauerhaft einzustellen, nicht ausreicht, um eine Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Denn diese Entscheidung könne der Betreiber jederzeit eigenmächtig rückgängig machen.
Dr. Carsten Brennecke:
„Online-Shops, die rechtswidrige Klauseln verwenden, müssen eine förmliche Unterlassungserklärung abgeben. Es genügt nicht, die Klauseln einfach zu ändern und es reicht nicht einmal, den Shop komplett zu schließen.“
13.09.2012
Prof. Höcker spricht vor dem Industrieclub Düsseldorf zum Thema "Facebook und Co. À“ Von Euphorie über Panik zurück zur Vernunft - Kompetentes Risikomanagement".
Prof. Höcker spricht heute um 19:30 im Industrieclub Düsseldorf zum Thema "Facebook und Co. – Von Euphorie über Panik zurück zur Vernunft - Kompetentes Risikomanagement". Es schließt sich eine Podiumdsdiskussion an mit folgenden weiteren Teilnehmern:
Prof. Dr. Thorsten Strufe (Professor für Peer-to-Peer Networks an der Technischen Universität Darmstadt)
Prof. Dr. Britta Böckmann (Professorin für Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund - Moderation) Einführung: Claus Gielisch
14.09.2012
Deutscher Universitätsprofessor mit HÖCKER erfolgreich gegen rechtswidrige Berichterstattung über Strafverfahren in der Schweiz: Deutsche Gerichte für Artikel auf Schweizer Internetseite blick.ch zuständig.
Auch in der zweiten Instanz ist ein deutscher Universitätsprofessor mit HÖCKER erfolgreich gegen die Verbreitung eines unzulässigen Berichts über ein Strafverfahren in der Schweiz durchgesetzt. Das Schweizer Boulevard-Blatt "Blick" hatte auf blick.ch in einem deutschsprachigen Artikel über ein in der Schweiz geführtes Strafverfahren berichtet und den dort angeklagten deutschen Hochschullehrer durch Nennung seines abgekürzten Namens und die Veröffentlichung von Fotos verkennbar gemacht. Auf Antrag von HÖCKER hatte das Landgericht Köln bereits mit Urteil vom 04.04.2012 die Berichterstattung verboten. Gegen dieses Verbot hatte die Verlegerin Berufung eingelegt.
Sie hat sich vor dem OLG Köln damit verteidigt, für die deutschsprachige Internetseite blick.ch seien deutsche Gerichte nicht zuständig. Es bestehe zudem ein Berichterstattungsinteresse an den angeblichen Verfehlungen des Professors.
Die Berufung wurde mit Urteil des OLG Köln vom 11.09.2012, Az. 15 U 62/12, zurückgewiesen:
Das OLG Köln bestätigt , dass die Ansprüche des deutschen Professors vor deutschen Gerichten durchsetzbar sind. Durch die Mitteilung im Artikel, dass dieser einen deutschen Professor behandele, werde ein hinreichender Bezug zu Deutschland hergestellt. Da der Angeklagte zudem seinen aktuellen Tätigkeitsort in Deutschland habe, trete die Rechtsbeeinträchtigung auch in Deutschland ein.
Das OLG bestätigt weiter, dass der Professor ein überwiegendes Interesse daran hat, nicht im Zusammenhang mit den Strafrechtsvorwürfen erkennbar gemacht zu werden. Zwar bestehe ein öffentliches Informationsinteresse daran, aufzuzeigen, dass das Sozialverhalten eines Universitätsprofessors gegebenenfalls im Widerspruch zu seiner beruflichen Stellung stehe. Ein solches Informationsinteresse genüge jedoch nicht, um den Professor in diesem Zusammenhang erkennbar zu machen und damit öffentlich an den Pranger zu stellen. Das OLG Köln stellt vielmehr klar, dass es durchaus ausgereicht hätte, hier in anonymisierter Art und Weise über den Fall zu berichten.
Dr. Carsten Brennecke:
„Selbst wenn die Presse aufgrund eines besonders interessanten Strafverfahrens über dieses berichten darf, bedeutet dies noch nicht, dass der Angeklagte auch erkennbar gemacht werden darf. In der Regel muss er vollkommen anonymisiert werden.“
17.09.2012
WAZ-Interview mit Prof. Höcker zum Fall von Bettina Wulff.
Prof. Höcker spricht im heutigen WAZ-Interview u.a. zum Fall der früheren First Lady Bettina Wulff. Das Interview finden Sie hier.
15.10.2012
Prof. Höcker diskutiert beim 17. Mainzer Mediendisput (Veranstalter: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), Friedrich Ebert Stiftung).
Prof. Höcker spricht heute bei einer Diskussionsveranstaltung des 17. Mainzer Mediendisputs zum Thema "Endstation Boulevard – Untergangssehnsucht und Politik-Trauma".
Moderation:
Dr. Alexander Kissler, Kultur-Journalist, Autor
Weitere Teilnehmer:
Charlotte Roche, Moderatorin, Autorin (angefragt)
Bettina Raddatz, Autorin, Polit-Krimis
Dr. Wolfgang Storz, freier Autor, Ex Chefredakteur FR
Friedrich Roeingh, Chefredakteur Allgemeine Zeitung
Christoph Keese, Axel-Springer-Verlag (angefragt)
Ort, Zeit:
SWR Landesfunkhaus, Mainz, 15.10.2012, 20:20 Uhr
26.10.2012
Kachelmann darf Anzeigenerstatterin wieder mit vollem Namen nennen.
Das LG Mannheim hatte es Jörg Kachelmann am 11.10.2012 zunächst per einstweiliger Verfügung verboten, öffentlich den Namen der Schwetzinger Radio-Moderatorin zu nennen, die ihn fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt hatte (Az. LG Mannheim 3 O 99/12). Kachelmann legte durch HÖCKER Widerspruch gegen die Verfügung ein. Gestern fand die mündliche Verhandlung über den Widerspruch statt, in der Kachelmann durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker vertreten wurde. Die Richter eröffneten die Verhandlung mit dem Hinweis darauf, dass sich ihre Rechtsauffassung nicht geändert habe, die Verfügung also nicht aufgehoben werde. In einer zweistündigen, zum Teil turbulenten Verhandlung konnte das Gericht vom Gegenteil überzeugt werden. Heute wurde bekannt, dass die Kammer die Verfügung aufgehoben hat. Die Begründung der Entscheidung steht noch aus.
Prof. Dr. Ralf Höcker:
„Herr Kachelmann darf diese Dame nun wieder beim Namen nennen, denn eine Radiomoderatorin, die ihre Persönlichkeitsrechte an die BUNTE und an eine Filmfirma verkauft hat, verliert natürlich jeglichen Anspruch auf Anonymität.“
30.10.2012
IHK Frankfurt: Prof. Höcker über "Schlechte Presse, kritische Blogger, nörgelnde Kunden und motzende Mitarbeiter: Wie Unternehmen Rufschädiger mit der juristischen Peitsche stoppen, wenn das Zuckerbrot der Unternehmenskommunikation nicht mehr hilft."
Vor dem Rechtsausschuss der IHK Frankfurt spricht Prof. Höcker heute über presserechtliche Interventionsmöglichkeiten, die Unternehmen in Krisensituationen begleitend zur Unternehmenskommunikation zur Verfügung stehen.
Ein Artikel von Prof. Höcker zum Thema wird in der Ausgabe 12.12/01.13 des IHK Wirtschaftsforums erscheinen, dem Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain.
Ort, Zeit: Deutsche Leasing, Bad Homburg, 16 Uhr
31.10.2012
Prof. Höcker spricht am Joseph-Dumont-Berufskolleg zum Thema "Rechtliche Risken bei der Nutzung sozialer Medien"
Das Lehrerkollegium des Kölner Joseph-Dumont-Berufskollegs hat Prof. Höcker für heute zu einem Vortrag über "Rechtliche Risken bei der Nutzung sozialer Medien" eingeladen.
Ort, Zeit: Joseph-Dumont-Berufskolleg, Köln, 14 Uhr
06.11.2012
OLG Köln bestätigt Verbot gegen die Falschbeschuldigerin Claudia Dinkel: Kachelmann-Ex darf Anschuldigungen nicht weiter verbreiten.
Das OLG Köln hat heute die Berufung der Beklagten Claudia Dinkel im Verfahren 15 U 97/12 (Kachelmann ./. Dinkel) zurückgewiesen. Frau Dinkel bleibt es damit verboten, die falschen Beschuldigungen zu wiederholen, die sie nach Kachelmanns Freispruch in einem Interview mit der Zeitschrift BUNTE gegen ein fünfstelliges Honorar erneut aufgestellt hatte.
Das Landgericht Köln hatte Frau Dinkel die Wiederholung ihrer Beschuldigungen bereits durch Erlass einer einstweiligen Verfügung (28 O 557/11) verboten, später auch durch Urteil im Hauptsacheverfahren (28 O 1065/11). Es stellte in seinen Entscheidungen fest, dass der freigesprochene Wettermoderator keine Äußerungen dulden müsse, in denen der Tatvorwurf im Detail aufrechterhalten bleibe. Auch ein Recht zum äußerungsrechtlichen Gegenschlag könne die Äußerungen vorliegend nicht rechtfertigen.
Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes machte im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Köln deutlich, dass es der Anzeigenerstatterin nicht gestattet werden könne, den durch Kachelmanns Freispruch geschaffenen Rechtsfrieden mit Füßen zu treten, indem sie öffentlich an ihrem unbegründeten Vorwurf festhalte. Kachelmann sei unschuldig. Das habe auch Claudia Dinkel zu akzeptieren. Im Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann zu lügen und anschließend auf der Titelseite der BUNTE als vermeintliches Opfer zu posieren, sei keine angemessene Reaktion auf den Freispruch des Wettermoderators.
Dieser Einschätzung hat sich das OLG Köln nun offensichtlich angeschlossen. Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.