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21.08.2012

Angeblich gefälschtes Van Gogh-Bild: Fernsehsender gibt gegenüber HÖCKER-Mandant Markus Roubrocks Unterlassungserklärung ab.

Unser Mandant Markus Roubrocks kämpft seit Jahren darum, dass die Echtheit eines Bildes anerkannt wird, das er von seinem Vater geerbt hat. Mehrere Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass es sich um einen echten Van Gogh handelt. Das Van Gogh Museum in Amsterdam verweigert dem Bild jedoch die offizielle Echtheitsbestätigung. In einem Fernsehbeitrag wurde nun der falsche Eindruck erweckt, unser Mandant habe Gutachter mit der Prüfung der Echtheit seines Bildes beauftragt, die in der Vergangenheit schon Bilder von Wolfgang Beltracchi für echt erklärt hätten. Der ebenfalls von unserer Kanzlei vertretene Maler Wolfgang Beltracchi wurde im vergangenen Jahr in einem aufsehenerregenden Kunstfälscherprozess zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen der unwahren Behauptung hat der veranwortliche Sender auf die Abmahnung von HÖCKER nun eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben.

23.08.2012

Neue Pflichten für Ebay-Händler: Grundpreisangaben müssen im ersten Teil der Angebotsüberschrift stehen. HÖCKER geht erneut für Parfümhändler gegen konkurrierende Ebay-Angebote ohne erkennbare Grundpreisangabe in Angebotsübersichten vor.

HÖCKER ist für einen Parfüm-Großhändler erfolgreich gegen Wettbewerber vorgegangen, die bei Ebay Parfümwaren ohne klar erkennbare Grundpreisangabe angeboten haben. Das LG Köln hat mit einstweiliger Verfügung vom 21.08.2012, Az. 84 O 171/12, einem Mitbewerber verboten, in Ebay-Angeboten selbst ohne Grundpreisangabe zu werben.

Darüber hinaus ist der Parfümhändler mit HÖCKER erfolgreich dagegen vorgegangen, dass der Wettbewerber seine Angebotsüberschriften bei Ebay so gestaltet , dass in Angebotsübersichten der Grundpreis nicht erkennbar war, weil dieser am Ende der Angebotsüberschrift platziert wurde und daher aufgrund der Zeilenlänge abgeschnitten wurde. Das LG Köln bestätigte, dass auch Ebay-Händler in Angebotsübersichten dafür Sorge tragen müssen, dass stets eine Grundpreisangabe ersichtlich ist.

Das LG Köln hatte im Verfahren 81 O 34/12 mit rechtskräftiger einstweiliger Verfügung vom 22.03.2012 schon einmal ähnlich entschieden. Unsere Pressemitteilung zum damaligen Verfahren finden Sie hier. Aus der aktuellen Entscheidung ergeben sich wiederum neue Handlungspflichten für gewerbliche Ebay-Händler.

Dr. Carsten Brennecke:

"Ebay-Händler müssen ihre Angebotsüberschriften so gestalten, dass die Grundpreisangabe im ersten Teil der Überschrift zu finden ist. Denn Ebay schneidet die Angebotsüberschriften nach einer gewissen Zeichenzahl ab, so dass am Ende der Angebotsüberschrift platzierte Grundpreisangaben nicht angezeigt werden. Wird dadurch der Grundpreis abgeschnitten, ist dieses Angebot in der Angebotsübersicht ohne erkennbaren Grundpreis wettbewerbswidrig."

28.08.2012

Berliner Abgeordneter der Piratenpartei darf PDV nicht als Nazis beschimpfen. PDV erwirkt mit HÖCKER Verfügung gegen Oliver Höfinghoff. Der gibt Unterlassungserklärung ab.

Die Partei der Vernunft  (PDV) hat es dem Berliner Abgeordneten der Piratenpartei Oliver Höfinghoff mit Hilfe von HÖCKER untersagen lassen, sie als Nazis zu bezeichnen. Der Pirat hatte auf Facebook gewettert, die PDV seien Nazis im libertären Deckmäntelchen. Das wurde ihm vom Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung vom 23.08.2012 (28 O 355/12) auf Antrag der Kölner Kanzlei verboten.

HÖCKER-Anwalt Dr. Sven Dierkes:
"Höfinghoffs Äußerung passt zum politischen Niveau der Piraten. Im politischen Meinungskampf herrscht allerdings keine Narrenfreiheit. Auch Mitglieder der Piratenpartei dürfen politische Gegner nicht ohne Sinn und Verstand diffamieren."

Nachtrag vom 04.10.2012:

Die Verbotsverfügung wurde nicht vollzogen. Höfinghoff gab heute durch seinen Rechtsanwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, in der er sich verpflichtete, dass er

"(...) die "Partei der Vernunft" bzw. deren Mitglieder künftig nicht mehr wörtlich als "Nazis" bezeichnen wird, wie geschehen in der streitgegenständlichen Facebook-Diskussion am 27.07.2012."

30.08.2012

HÖCKER fälschlich als angebliche Abmahnkanzlei in Filesharingfällen in anwaltlicher "Gegnerliste" genannt: HÖCKER nimmt in eigener Sache medienrechtliche Kanzlei erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch.

In einer so genannten "Gegnerliste" hatte eine medienrechtlich tätige Anwaltskanzlei aus Wiesbaden auf ihrer Internetseite behauptet, HÖCKER mahne Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings ab. Das ist falsch. HÖCKER ist bislang zu keinem Zeitpunkt als Abmahner in Filesharing-Massenabmahnungsfällen aufgetreten. Der Wettbewerber aus Wiesbaden hat sich mittlerweile in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, diese werbliche Angabe nicht mehr zu verbreiten.

02.09.2012

Neues DIKRI-Seminar mit Prof. Höcker: Das von Prof. Dr. Höcker und Prof. Dr. Skibicki geleitete Deutsche Institut für Kommunikation und Recht im Internet bietet im November 2012 erstmals eine Ausbildung zum zertifizierten Social Media Manager an.

In dem zweitägigen Seminar „Der zertifizierte Social Media Manager“ erfahren Sie, wie Sie Social Media in Ihrem Unternehmen gezielt und gewinnbringend einsetzen können. Am Vormittag des ersten Tages zeigt Ihnen Prof. Dr. Klemens Skibicki anhand einiger praktischer Beispiele, welche Bedeutung die Social Media Revolution für Ihr Unternehmen hat. In der zweiten Hälfte des Tages klärt Sie Rechtsanwalt Christian Solmecke über die rechtlichen Fallstricke in sozialen Netzwerken auf. Den zweiten Tag startet Frank Mühlenbeck mit der Heranführung an den operativen Bereich und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Social Media-Kampagnen und -Strategien gezielt planen und umsetzen können. Abgerundet wird der zweite Tag durch einen Einblick in das Online-Reputationsmanagement mit Prof. Dr. Ralf Höcker. Er zeigt auf, wie Sie unerwünschte fremde Internetinhalte wieder entfernen, denn man kann das Internet sehr wohl dazu bringen, zu vergessen!

Programmablauf

1. Tag

Begrüßung durch den Seminarleiter
Vorstellung der Seminarthemen des ersten Tages

9.00-12.00 Uhr
Prof. Dr. Klemens Skibicki: Die Social Media Revolution im Unternehmen
• Die Kommunikationsrevolution - aktuelle Trends im Web 2.0, neue Marketing-Modelle zwischen Online- und Offline-Welt
• Social Media Grundlagen - Facebook, Google+, Twitter, Blogs und Co.
• Fundamentale Social Media Prinzipien sinnvoll nutzen, u.a. Echtzeit, Crowdsourcing, Mash-Up, iWorld

12.00-13.00 Uhr Mittagspause

13.00-17.00 Uhr
Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M.: Social Media und Recht
• Grundlagenwissen zum Recht im Internet – Urheberrechte, Bildrechte, Haftung und Co.
• Soziale Netze und Arbeitsrecht – Social Media Guidelines, Äußerungsrecht
• Nutzungsbedingungen in sozialen Netzwerken – welche Rechte haben Facebook und Co.?
• Datenschutz und der Facebook-Like-Button
• Social Media Marketing, insbesondere Schleichwerbung, Direktmarketing, gekaufte Nutzermeinungen

17.00 Uhr Get together im Rotonda Business Club

2. Tag


Begrüßung durch den Seminarleiter
Vorstellung der Seminarthemen des zweiten Tages

9.00-12.00 Uhr
Frank Mühlenbeck: Social Media Strategie – Planung und Umsetzung
• Social Media Strategie - Verkaufskanal vs. Ganzheitlicher Strategieansatz
• Social Media Tools (1) - Twittern, Bloggen & Crowdsourcing
• Social Media Tools (2) - Facebook als Marketinginstrument gezielt nutzen – Fanpage, Apps, Plugins, Places, Ads
• Der Social Media Kommunikationsplan - Organisation, Tools, Einsatz von Agenturen
• Social Media Monitoring – Richtig zuhören, Krisen frühzeitig erkennen

12.00-13.00 Uhr Mittagspause

13.00-15.00 Uhr
Prof. Dr. Ralf Höcker: Reputationsmanagement im Internet - Was tun beim sog. „Shitstorm“?
Zuckerbrot und/oder Peitsche: Wann lohnt sich neben oder statt Kommunikation eine rechtliche Intervention?
Gibt es den „Streisand-Effekt“ wirklich?
• Prävention: Wie kann man negative Berichte von Journalisten von vornherein verhindern? Welche vorbeugenden rechtlichen Maßnahmen gibt es?
• Reaktion: Welche Inhalte auf fremden Internetseiten kann man verbieten? Was muss man sich gefallen lassen?
• Repression: Kritische Berichte in klassischen Medien, nörgelnde Blogger, unsachliche Produktbewertungen und Co. – Welche konkreten rechtlichen Druckmittel gibt es?

15.00-16.00 Uhr Prüfung

 

Seminartitel: Der zertifizierte Social Media Manager

Zielgruppe: Unternehmer, Leitende Angestellte, Marketing Assistenten

Dauer: 2 Tage

Termin: 08. und 09.11.2012

Kosten: 990 €

Referenten: Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M., Prof. Dr. Klemens Skibicki, Christian Solmecke, LL.M., Frank Mühlenbeck

Ort: Köln

Nähere Informationen zum Seminar und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

04.09.2012

Interview mit Prof. Höcker auf juraexamen.info.

Prof. Höcker spricht heute im Interview mit juraexamen.info über seine Erfahrungen in und neben dem Studium. Aus dem Ankündigungstext der Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat:

"In der regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristen und ehemaligen Jurastudenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging. Anregungen für weitere Gesprächspartner nehmen wir gerne entgegen.

Unser erster Interviewpartner ist der prominente Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker. Durch seine Bücher zu weit verbreiteten Rechtsirrtümern wurde er einem großen – auch nicht juristischen – Publikum bekannt."

05.09.2012

HÖCKER geht für Arzt erfolgreich gegen Ärztebewertungsplattform Jameda vor À“ negative Bewertungen und schlechte Benotungen gelöscht.

HÖCKER ist für einen Arzt erfolgreich gegen die Bewertungsplattform Jameda vorgegangen. Jameda bietet Patienten die Möglichkeit, die Leistung ihres Arztes anonym zu bewerten. Der Patient kann einerseits die Leistung und die Praxis beschreiben. Andererseits kann der Patient Noten für die Ausstattung der Praxis und die Leistung des Arztes vergeben. Mit unserer Unterstützung ist ein Arzt erfolgreich gegen eine auf Jameda veröffentlichte Bewertung vorgegangen, die ihm zum einen eine Falschdiagnose unterstellte. Zum anderen wurden die Leistungen, wie auch die Ausstattung seiner Praxis mit den Noten 5 und 6 bewertet. Wir haben die Jameda GmbH aufgefordert, die Beschreibung und Benotung zu löschen. Jameda ist dieser Aufforderung fristgerecht nachgekommen.

Dr. Carsten Brennecke:

„Ärzte müssen zwar grundsätzlich hinnehmen, dass ihre Arbeit und ihre Praxis bewertet werden. Sie können sich aber gegen falsche Behauptungen über die Leistung des Arztes und die Ausstattung der Praxis wehren. Auch schlechte Benotungen muss der Arzt nicht grenzenlos hinnehmen. Denn der Leser geht davon aus, dass sich der Patient eine sachliche Bewertungsgrundlage verschafft hat. Schlechte Benotungen ohne eine solche sachliche Grundlage sind angreifbar. So muss ein Arzt z. B. nicht hinnehmen, dass die Kinderfreundlichkeit seiner Praxis mit der Note 6 bewertet wird, wenn der kritisierende Patient gar nicht mitbekommen konnte, wie in der Praxis mit Kindern umgegangen wird.“

09.09.2012

"Es gibt ein Recht auf Vergessen!" - Prof. Höcker im Interview mit dem neuen WebTV-Magazin von DWDL.de.

Prof. Höcker ist heute Interviewgast im neuen WebTV-Magazin von DWDL.de. Das Interview ist hier abrufbar.

Aus dem Ankündigungstext der Redaktion:

"Es gibt ein Recht auf Vergessen": Studio D mit Ralf Höcker

Medienschaffende und Medienkritiker vor der Kamera: "Studio D" ist das neue wochenaktuelle WebTV-Magazin von DWDL.de mit einem etwas anderen Blick auf Themen der Medienbranche. Ohne Show, ungeschnitten und auf die Sache konzentriert. Zu Gast in dieser Woche: Anwalt, Autor und Moderator Ralf Höcker. Mit Mandanten wie Heidi Klum und Jörg Kachelmann gehören Persönlichkeitsrechte zu seinem Fachgebiet. Im "Studio D" spricht er über die Lust der Medien an der schnellen Schlagzeile, ein Recht auf Vergessen im Netz und "Prominente", die sich selbst verkaufen.

11.09.2012

Mutmaßliche Massen-Abmahnerin mit negativer Feststellungsklage gestoppt: Betreiberin eines Potsdamer Nagelstudios (!) hatte Facebook-Impressum eines Unternehmens der Automobilbranche bemängelt.

Ein Unternehmen der Automobilbranche wurde von der Betreiberin eines Potsdamer Nagelstudios (!) abgemahnt, weil es angeblich auf seiner Facebook–Seite kein ordnungsgemäßes Impressum unterhält. Die Fingernagel- und Fußpflege-Expertin forderte neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer Aufwandspauschale für ihre Bemühungen und zwar

"100 EUR inkl. Zustellungskosten für die Erstellung der Unterlassungserklärung".

Unterlassungsansprüche bestanden jedoch nicht. Das angeblich mangelhafte Facebook-Impressum war ausreichend. Vor allem aber fehlte es an einem Wettbewerbsverhältnis der Parteien. Denn Nagelstudios vertreiben ganz einfach keine Automobile. Ein Wettbewerbsverhältnis muss aber bestehen, um einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung eines fehlerhaften Impressums zu haben. Ganz offensichtlich versuchte die Abmahnerin hier also, mit unberechtigten Massenabmahnungen Kasse zu machen und suchte sich schlicht den falschen Gegner aus.

Das zu Unrecht abgemahnte Unternehmen hat durch HÖCKER negative Feststellungsklage gegen die Nagelstudiobetreiberin einreichen lassen. Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 04.09.2012, Az. 81 O 76/12 entschieden, dass die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen. Die Kosten trägt die Abmahnerin.