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06.04.2012
Gegen "Urheberrechts-Piraten": HÖCKER-Anwalt Dr. Sven Dierkes äußert sich in der großen Handelsblatt-Aktion "Mein Kopf gehört mir" zum Schutz kreativer Leistungen.
Das Handelsblatt schreibt zu seiner Aktion "Mein Kopf gehört mir" am 06.04.2012:
"Mehr als eine Million Kreative in Deutschland leben von den Einkünften, die ihnen ihre Texte, Lieder, Filme und Patente bringen. Denker, Tüftler und Dichter fordern im Handelsblatt: Auch künftig muss, wer immaterielle Werte schafft, entlohnt werden. Eine Gesellschaft, die ihre Kreativen vernachlässigt, beraubt sich der Zukunft."
HÖCKER unterstützt nachdrücklich die Aktion des Handelsblatts, denn geistiges Eigentum darf nicht von Urheberrechts-Piraten "gekapert" werden. Im Rahmen der Aktion zitiert das Handelsblatt auch den HÖCKER-Urheberrechtsspezialisten RA Dr. Sven Dierkes:
"Kreative Leistungen sind auch Wirtschaftsgut
Kreative Leistungen werden von Menschen erbracht. Sie sind ebenso Ausdrucksform des individuellen Geistes wie Wirtschaftsgut. Nur wenn wir die materiellen und ideellen Interessen von Urhebern auch künftig angemessen schützen, werden sich Kunst, Kultur und Wissenschaft ungehindert fortentwickeln. Denn sprechen wir den Urhebern das Recht ab, frei über ihr geistiges Eigentum zu verfügen, wird das kreative Schaffen zu einem Luxus verkümmern, den man sich leisten können muss. Daran sollten im Land der Dichter und Denker eigentlich auch diejenigen kein Interesse haben, die den freien Zugang zu geistigem Eigentum unter dem verfehlten Hinweis darauf fordern, dass im Allgemeinen für die Schaffung von Werken auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen werde. Derart plakative Meinungen missachten nicht nur die Leistungen der Urheber. Sie gefährden den Standort Deutschland, der in ganz erheblichem Maße von Autoren, Designern, Forschern, Ingenieuren und der Kreativität zahlloser anderer Urheber profitiert."
09.04.2012
Arzt mit HÖCKER vor LG Fulda erfolgreich: Privater Internetdienst darf keine Unwahrheiten über Chefarzt eines norddeutschen Krankenhauses verbreiten.
Das Landgericht Fulda hat einem privaten Internetdienst mit einstweiliger Verfügung vom 27.03.2012 (Az: 4 O 194/12) verboten, Unwahrheiten über den Chefarzt eines norddeutschen Krankenhauses zu veröffentlichen. Der Chefarzt war als Unbeteiligter zwischen die Fronten eines Konflikts zwischen Krankenhausvorstand und Ärzteschaft geraten. In einem unsauber recherchierten Bericht über diesen Konflikt wurden dabei unzutreffende Vorwürfe gegen den Chefarzt erhoben. Gegen diese wehrte er sich nun erfolgreich mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber des Internetdienstes.
19.04.2012
Keine Warenähnlichkeit zwischen "Zahnfüllmitteln" und "Zahnersatz": HÖCKER verteidigt Dentallabor vor dem LG Hamburg erfolgreich gegen Markenverletzungsklage eines Münchener Handelsunternehmens.
Gegen die Markenverletzungslage eines Münchener Handelsunternehmens konnte sich die Betreiberin eines Dentallabors mit HÖCKER erfolgreich zur Wehr setzen. Nach dem erstinstanzlichen Urteil stehen der Klägerin weder die begehrte Unterlassung, noch ein Auskunfts-, Löschungs- oder Schadensersatzfestellungsanspruch zu. Nach Ansicht des LG Hamburg besteht zwischen den jeweils geschützten Waren („Zahnfüllmittel“ und „Abdruckmassen“ auf Klägerseite und „Zahnersatz, nämlich künstliche Zähne, Zahnstifte und Zahnprothesen auf Beklagtenseite) keine ausreichende Warenähnlichkeit, um die Verwechslungsgefahr zu begründen. Gegen das Urteil steht der Klägerin die Berufung offen.
20.04.2012
Prof. Höcker spricht heute auf dem 7. LPRS Forum am Lehrstuhl für PR der Universität Leipzig zum Thema: "Zwischen Recht und Moral - Wird die Justiz zum Spielball der modernen Mediengesellschaft?"
Aus der Selbstdarstellung des LPRS e.V. zum 7. LPRS-Forum:
"Der Prozess der Mediatisierung macht auch vor der Augenbinde der Justitia nicht halt: So werden juristische Aus- einandersetzungen längst nicht mehr allein vor Gericht, sondern zunehmend auch über die Medien ausgetragen.
Welche Rolle spielt dabei PR? Dient Litigation-PR dazu, „im Namen der Öffentlichkeit“ moralische Urteile vorwegzunehmen und die Moral „rechtsrelevant“ zu machen?
Welchen Einfluss haben PR-Agenturen und Juristen auf die Prozessberichterstattung? Wie groß ist der Einfluss der öffentlichen Meinung auf die Gerichte? Welche Gefahren birgt die Mediatisierung der Justiz für den Rechtsstaat?
Hierüber möchten wir diskutieren und laden Sie herzlich zum 7. LPRS>>Forum nach Leipzig ein. Unsere Podiumsgäste sind:
Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M. (IP) (London), Rechtsanwalt f. Marken- u. Medienrecht
Prof. Dr. jur. Joachim Jahn, Redakteur Wirtschaftsrecht, Frankfurter Allgemeine Zeitung
Jens Nordlohne, Kommunikationsberater, Geschäftsführer Victrix Causa GmbH
Moderation: Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Medienrechtler, HTW Berlin
1993 wurde in Leipzig der bundesweit erste Universitätslehrstuhl für PR eingerichtet. Bis heute ist Leipzig die einzige Universität Deutschlands mit einem eigenen Studiengang für Public Relations und Kommunikationsmanagement.
Der LPRS wurde von PR-Studenten der Universität Leipzig gegründet. Er bietet eine Vielzahl zusätzlicher Veranstaltungen zu Themen der Kommunikation an, schafft Grundlagen für den Austausch von Wissen, baut gezielt Kontakte auf und unterhält Netzwerke zu Studenten anderer Hochschulen, Alumni, Wissenschaftlern, Agenturen und Unternehmen. - Und das europaweit.
"Mehr wissen, mehr kennen, mehr können."
Das ist nicht nur der Claim des LPRS, sondern auch der Anspruch seiner Mitglieder."
23.04.2012
Deutschsprachige Schweiz unterfällt deutscher Gerichtsbarkeit: HÖCKER verteidigt Persönlichkeitsrechte eines Professors auch gegen die Schweizer Online-Publikation BLICK.CH.
Ein deutscher Universitätsprofessor hat sich mit HÖCKER gegen die Verlegerin der Schweizer Boulevard - Zeitung „Blick“ durchgesetzt: Auf der Webseite blick.ch hatte diese über ein in der Schweiz geführtes Strafverfahren berichtet und den angeklagten Professor durch Nennung des abgekürzten Namens und die Veröffentlichung von Fotos erkennbar gemacht. Der Ringier Verlag mit Sitz in der Schweiz verteidigte sich u.a. damit, dass deutsche Gerichte zur Durchsetzung der Unterlassungsansprüche nicht zuständig seien, da der Bericht auf der Domain blick.ch mit Schweizer Domainländerkennung veröffentlicht wurde.
Mit Urteil vom 04.04.2012 wurde die Ringier AG (Verlegerin) verurteilt, die Veröffentlichung von Fotos des Professors, sowie die Mitteilung von Details, die ihn erkennbar machen, zu unterlassen. Das Landgericht Köln stellt klar, dass die Ansprüche des Professors ohne weiteres in Deutschland durchsetzbar sind, da die Interessen des Professors in Deutschland berührt wurden. Dafür reiche es bereits aus, dass der deutschsprachige Bericht das Strafverfahren eines deutschen Staatsbürgers betreffe, der an einer deutschen Universität lehrt.
Dr. Carsten Brennecke:
„Die deutschsprachige Schweiz unterfällt weitgehend der deutschen Gerichtsbarkeit. Häufig versuchen ausländische Verleger deutschsprachiger Internet-Angebote eine Verantwortung abzustreifen, indem sie argumentieren, dass es sich um den Internet- Auftritt einer ausländischen Zeitung handle, so dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien. Die Entscheidung des Landgerichts Köln erteilt diesem Versuch eine zu begrüßende Absage. Wer über einen deutschen Staatsbürger berichtet, muss sich in der Regel seiner Verantwortung auch vor deutschen Gerichten stellen.“
24.04.2012
Prof. Höcker spricht beim Presseseminar für die Kommunikations- und Medienverantwortlichen der Verbände und Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes zu "Reputationsschutz für Unternehmen und Mitarbeiter mit Mitteln des Presse- und Äußerungsrechts."
Prof. Höcker trägt heute beim 38. Presseseminar für die Kommunikations- und Medienverantwortlichen der Verbände und Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes zum Thema "Reputationsschutz für Unternehmen und Mitarbeiter mit den Mitteln des Presse- und Äußerungsrechts" vor.
Der Vortrag beginnt um 9:30 Uhr im Hotel Gut Höhne in Mettmann (Düsseldorf) und behandelt die Frage, welche rechtlichen Instrumente Kommunikatoren zur Verfügung stehen und wann es sinnvoll ist, sie zur Flankierung kommunikativer Maßnahmen zu nutzen.
26.04.2012
LG Köln bestätigt: Alice Schwarzer darf im Kachelmann-Fall keine Richteräußerungen erfinden.
In einem Radiointerview des SWR hatte Frau Schwarzer in Bezug auf den Freispruch von Jörg Kachelmann durch das Landgericht Mannheim Folgendes behauptet:
“Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld.”
Zudem hatte sie den Richtern des LG Mannheim folgende Äußerung in den Mund gelegt:
“Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel.”
Diese Äußerungen sind jedoch jedoch seitens der Richter niemals gefallen. Das Landgericht Köln untersagte es Frau Schwarzer daher mit einstweiliger Verfügung vom 23.12.2011, diese erfundenen Zitate zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten. Auf den Widerspruch von Frau Schwarzer bestätigte das Landgericht Köln nun mit Urteil vom 18.04.2012 (Az: 28 O 1081/11) die einstweilige Verfügung.
In seinem Urteil weist das Landgericht insbesondere darauf hin, dass Frau Schwarzer mit dem falschen Zitat eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstelle, wobei sie die Richter des Landgerichts Mannheim gleich auch noch als Quelle heranziehe. Da sie durch ihre Äußerungen den Freispruch von Jörg Kachelmann entwerte, verletzten diese in nicht hinzunehmender Weise das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann.
Nachtrag vom 12.12.2013:
Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.
27.04.2012
LG Köln verbietet Privatfotos vermeintlicher Straftäter: Stern TV hatte angeblich betrügerische Unternehmer bei privatem Freizeitparkbesuch gezeigt. StA hat Ermittlungen gegen die Mandanten inzwischen mangels Tatverdachts eingestellt.
HÖCKER hat die Persönlichkeitsrechte dreier Unternehmer vor dem Landgericht Köln erfolgreich verteidigt: Der Fernsehsender RTL hatte in seiner Fernsehsendung „Stern TV“ über angeblich betrügerisches Geschäftsgebaren dreier Unternehmer berichtet. Der Bericht wurde mit Fotografien bebildert, die diese Unternehmer bei einem privaten Besuch eines Freizeitparks zeigten. Auf Abmahnung hatte sich RTL durch Abgabe einer Unterlassungserklärung unterworfen. HÖCKER ist nun im Namen der Unternehmer erfolgreich gegen den Informanten vorgegangen, der diese Fotografien an RTL lieferte. Mit Urteil vom 28.03.2012 wurde diesem Informanten durch das LG Köln verboten, die Fotografien weiter zu verbreiten. Das LG Köln bestätigte damit die von HÖCKER geäußerte Rechtsauffassung, dass die Berichterstattung über angebliche betrügerische Aktivitäten der Unternehmer nicht geeignet war, die Verbreitung von Bildnissen aus dem Privatbereich zu rechtfertigen (Urt. v. 28.03.2012, Az. 28 O 980/11).
Die Vorwürfe gegenüber den Unternehmern erwiesen sich inzwischen übrigens als haltlos. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen eingestellt, weil sie keinen Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat erkennen konnte.
Dr. Carsten Brennecke:
„In ihrer Bildernot greifen Medien zur Illustration von Berichten häufig auf irgendwelche privaten Fotos zurück, die mit dem Thema des Beitrags nichts zu tun haben. Dieser verbreiteten Praxis erteilt das LG Köln eine erfreuliche Absage. Bilder aus dem Privatbereich sind zur Illustration eines Berichts über angebliche Verfehlungen von Unternehmern tabu.“
02.05.2012
Prof. Höcker spricht am 04.05.12 auf den Frankfurter Journalistentagen des F.A.Z.-Instituts für Management-, Markt- und Medieninformationen zum Diskussionsthema "Mit Schrot trifft man immer À“ Aufstieg und Fall durch Medienhand."
Als Gast des F.A.Z.-Instituts für Management-, Markt- und Medieninformationen spricht Prof. Höcker am 04.05.12 um 9:45 Uhr auf den Frankfurter Journalistentagen zum Thema "Mit Schrot trifft man immer – Aufstieg und Fall durch Medienhand."
Tagungsort ist die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main.
Weitere Teilnehmer der Podiumsdiskussion sind:
Professor Dr. Gregor Daschmann, Institut für Publizistik, Johannes Gutenberg Universität, Mainz Professor Dr. Moritz Hunzinger, Geschäftsführender Gesellschafter, GFI Gesellschaft für Informationswirtschaft GmbH Moderation:
11.05.2012
VTB Bank mit HÖCKER erfolgreich gegen unsachliche Falschbehauptungen der Financial Times Deutschland. FTD gibt Unterlassungserklärung ab.
HÖCKER hat die VTB Bank (Austria) AG erfolgreich gegen die Verlegerin der Financial Times Deutschland, die G + J Wirtschaftsmedien AG & Co. KG, sowie deren Autoren Christian Höller und Heinz-Roger Dohms mit Abmahnung vom 09.05.2012 vertreten. Grund der Abmahnung war der Bericht in der Zeitung „Financial Times Deutschland“ vom 08.05.2012 „Deutsche überschwemmen Russen mit Geld“. Die Financial Times Deutschland hatte dort den falschen Eindruck erweckt, die deutsche Niederlassung der Bank stehe in einer wirtschaftlichen Verbindung zur insolventen isländischen Kaupthing Bank, sowie die VTB Bank habe aufgrund wirtschaftlicher Probleme Notmaßnehmen ergriffen. Der Verlag, sowie die vorgenannten Autoren haben am 11.05.2012 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Sie verpflichten sich darin, es künftig zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, die VTB Bank (Austria) AG stünde in einer Verbindung mit der isländischen Kaupthing Bank bzw. ihrem Nachfolgeunternehmen, die über die Einstellung ehemaliger Mitarbeiter hinausgeht, sowie den Eindruck zu erwecken, die VTB Bank (Austria) AG habe aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage Maßnahmen ergriffen.