Kachelmann siegt im sog. "Chemtrails"-Prozess auch in der zweiten Instanz. Bezeichnung von "Chemtrails"-Gläubigen als "Neonazis oder Verrückte" weiterhin erlaubt.

Das Landgericht Berlin hatte auf Antrag eines Mitglieds der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" zunächst eine einstweilige Verfügung gegen Jörg Kachelmann erwirkt. Das Gericht hatte es Kachelmann verboten, zu äußern, dass man es bei Chemtrails-Anfragen entweder mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe. Kachelmann legte Widerspruch gegen die Verfügung ein - mit Erfolg. Das Landgericht hob das Verbot wieder auf (vgl. unsere Pressemitteilung v. 28.03.2012).

Das Mitglied der Bürgerinitiative legte Berufung ein und beantragte beim Kammergericht Berlin, dass die ursprünglich erlassene und dann wieder aufgehobene Verfügung erneut erlassen wird. Der angerufene Senat des Kammergerichts wies die Berufung durch einstimmigen Beschluss vom 28.03.2013 wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten zurück (vgl. KG Berlin, Az: 10 U 79/12). Die lange Dauer des Berufungsverfahrens von fast einem Jahr ist auch darauf zurückzuführen, dass der Antragsteller nach einem gerichtlichen Hinweis ebenfalls erfolglos versucht hatte, gegen die erkennenden Senatsrichter mit Befangenheitsanträgen vorzugehen.  

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.