ZDF und Bayerischer Rundfunk verbreiten falsche Correctiv-Geschichte trotz Verbot und der Beitragszahler hat den Schaden
Das ZDF und der Bayerische Rundfunk haben in einer Dokumentation zum Potsdam-Treffen eine Falschbehauptung über Dr. Ulrich Vosgerau verbreitet. Die falsche Dokumentation musste gelöscht werden und jetzt musste der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch noch vierstellige Rechtsanwaltsgebühren erstatten – zum Nachteil des Beitragszahlers.
Was ist passiert?
Der öffentlich rechtliche Rundfunk hat sich im Umgang mit der irreführenden und falschen Correctiv-Berichterstattung zum Potsdam-Treffen wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert: Mit dem NDR (Tagesschau), ZDF (heute journal) und dem SWR haben sich gleich drei große Sendeanstalten durch den Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen zu Falschbehauptungen verleiten lassen, die ihnen gerichtlich verboten wurden.
Doch auch in der Aufarbeitung des irreführenden Correctiv-Bericht haperte es: Dem NDR und dem SWR wurden tragende Aussagen ihrer sogenannten „Dokumentation“ zur Correctiv-Berichterstattung verboten, eine Dokumentation, die nicht nur durch ihre Einseitigkeit aufhält, sondern auch dadurch, dass sie die irreführenden und falschen Darstellungen Correctivs kaum hinterfragt.
In dieser Dokumentation wurde zum von uns vertretenen Teilnehmer des Potsdam-Treffens Dr. Ulrich Vosgerau falsch berichtet: Durch einen verfälschenden Zusammenschnitt seiner Interview-Äußerungen wurde der falsche Eindruck erweckt, er habe dem Verfassungsschutz unterstellt, dass dieser die Gesprächsinhalte von Potsdam an Correctiv weitergegeben hat.
Das Verbot dieser Falschbehauptung wurde durch das Oberlandesgericht Hamburg erlassen und ist rechtskräftig, weil NDR und SWR dieses anerkannt hat.
Eigentlich sollte man meinen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk dann, wenn er ein gegen ihn ergangenes gerichtliches Verbot anerkennt, auch dafür sorgt, dass seine Desinformations-Dokumentation nicht erneut mit der verbotenen Passage verbreitet wird.
Doch weit gefehlt: Wir trauten unseren Augen kaum, als exakt die verbotene Fassung der Dokumentation kurz darauf auf 3sat gesendet und in der Mediathek verbreitet wurde, also erneut im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einem Programm, für das der Bayerische Rundfunk und das ZDF verantwortlich sind.
Der Bayerische Rundfunk und das ZDF wurden im Namen von Dr. Ulrich Vosgerau abgemahnt. Nun wurde die verbotene Dokumentation gelöscht. ZDF und der Bayerische Rundfunk haben sich gegenüber Herrn Dr. Vosgerau zur Unterlassung verpflichtet.
Dabei gibt es kein einziges Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung, geschweige denn einer Erklärung, wie es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk passieren kann, dass eine gerichtlich verbotene Dokumentation weitergegeben und erneut ausgestrahlt wird.
Ärgerlich ist das Ganze vor allem für den Beitragszahler: Denn der Bayerische Rundfunk und das ZDF mussten Rechtsanwaltsgebühren in insgesamt vierstelliger Höhe erstatten. Beide finanzieren sich im Wesentlichen aus den Gebühren der Beitragszahler, so dass die Zeche am Ende der Beitragszahler zahlt.
Dr. Carsten Brennecke: „Der NDR und SWR dokumentieren, dass sie entweder gegenüber gerichtlichen Verboten ignorant sind und mit dem Rechtsstaat fremdeln, weil sie diese erneut durch BR und ZDF auf 3sat ausstrahlen lassen. Oder aber sie dokumentieren damit, dass sie völlig desorganisiert und organisatorisch nicht in der Lage sind, dafür zu sorgen, dass eine verbotene Dokumentation nicht von anderen Sendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erneut ausgestrahlt wird. Welche Variante auch immer zum Zuge kommt: Beide Varianten stellen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein vernichtendes Zeugnis aus.