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23.03.2010
Vorwürfe gegen Herrn Jörg Kachelmann
Gemeinsame Pressemitteilung
der Rechtsanwälte des Herrn Jörg Kachelmann:
Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M. (Medienrecht)
- Höcker Rechtsanwälte, Köln
Dr. Reinhard Birkenstock (Strafverteidigung)
- Kanzlei Dr. Birkenstock, Köln
und der Meteomedia AG
Zu dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Jörg Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung teilen wir mit:
Jörg Kachelmann ist unschuldig. Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen.
Herr Kachelmann setzt auf die Objektivität von Staatsanwaltschaft und Gericht und wird vorläufig nur diesen gegenüber Stellung zu den konkreten Tatvorwürfen beziehen. Insbesondere wird er nicht der Unsitte folgen, nun eine mediale Schlammschlacht zu beginnen, denn hierunter würden alle Beteiligten nur noch zusätzlich zu leiden haben.
Am morgigen Mittwoch wird sich Herr Kachelmann gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht umfassend zu den Vorwürfen äußern.
Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M.
Rechtsanwalt
Dr. Reinhard Birkenstock
Rechtsanwalt
Kristina Schless
Meteomedia
01.09.2010
Sieg gegen BILD für Kachelmann
Am 11.08.2010 verkündete der Axel Springer Verlag voreilig eine "Wende im Rechtsstreit mit Jörg Kachelmann". Das "Verbot gegen die BILD.de-Berichterstattung" sei "vom Tisch". Kachelmann habe "einen Rückzieher gemacht".
In unserer Pressemitteilung vom gleichen Tag hatten wir darauf hingewiesen, dass diese Darstellung falsch ist und BILD am 1. September in vollem Umfang unterliegen werde. Genau so ist es gekommen. Das Landgericht Köln hat Kachelmann heute Recht gegeben. Es hat die einstweilige Verfügung aufrecht erhalten, in der es bild.de verboten worden war, Details aus der Ermittlungsakte zu verbreiten, die bild.de aus einem FOCUS-Bericht entnommen hatte.
Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.: "Die heutige Entscheidung ist von großer Wichtigkeit für die künftige Berichterstattung über Strafverfahren. Die Vorverurteilung von Beschuldigten in einem Strafverfahren durch Berichte, die detailliert aus der Ermittlungsakte zitieren, ist rechtswidrig."
16.03.2011
Kachelmann erfolgreich gegen BamS-Autoren
Die Kölner Kanzlei für Marken- und Medienrecht HÖCKER hat es heute neben der Axel Springer AG (28 O 209/11) und der Betreiberin des Portals bild.de, der Bild Online GmbH & Co. KG (28 O 208/11) auch den Autoren eines angegriffenen Artikel vom Landgericht Köln verbieten lassen, bestimmte vorverurteilende und das Intimleben berührende Äußerungen über den Moderator Jörg Kachelmann zu verbreiten (28 O 209/11).
24.03.2010
Heutige Anhörung von Herrn Jörg Kachelmann
Gemeinsame Pressemitteilung
der Rechtsanwälte des Herrn Jörg Kachelmann:
Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M. (Medienrecht)
- Höcker Rechtsanwälte, Köln
Dr. Reinhard Birkenstock (Strafverteidigung)
- Kanzlei Dr. Birkenstock, Köln
und der Meteomedia AG
Zu dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Jörg Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung teilen wir mit:
Jörg Kachelmann hat die Tat nicht begangen. Er ist heute auf eigenen Wunsch von Gericht und Staatsanwaltschaft vernommen worden und hat sich umfassend zur Sache geäußert. Die Staatsanwaltschaft wird die entlastenden Angaben prüfen. Herr Kachelmann steht den Ermittlungsbehörden weiter für Auskünfte zur Verfügung.
Heute ist keine Entscheidung über die Haftfortsetzung ergangen, weil weitere Sachprüfungen erforderlich sind. Die Verteidigung ist in ständigem Arbeitskontakt mit der Staatsanwaltschaft, um im Auftrag von Jörg Kachelmann die weitere Sachaufklärung zu beschleunigen. Die erforderliche Gründlichkeit bedingt, dass derzeit die Dauer der Untersuchungen nicht konkret abgeschätzt werden kann.
Im Hinblick auf das laufende Verfahren bitten Verteidigung und Jörg Kachelmann um Verständnis, dass weitere Erklärungen zur Sache in der Öffentlichkeit nicht abgegeben werden.
Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M.
Rechtsanwalt
Dr. Reinhard Birkenstock
Rechtsanwalt
Kristina Schless
Meteomedia
03.05.2010
HÖCKER für Kachelmann erfolgreich gegen BUNTE
Das Landgericht Köln verbietet es der Bunte Entertainment Verlag GmbH mit Beschluss vom 03.05.2010 (28 O 266/10), private E-Mails in der Illustrierten zu verbreiten, die der Wettermoderator Jörg Kachelmann angeblich einer Ex-Freundin geschickt hat.
11.08.2010
Kachelmann mit HÖCKER erfolgreich gegen BUNTE
Auf Antrag von HÖCKER wurde ein Bericht der Zeitschrift „Bunte“ untersagt, in dem die Zeitschrift Details zum angeblichen Liebesleben des Moderator Jörg Kachelmann verbreitet (LG Köln, Az. 28 O 551/10).
17.08.2010
Kachelmann siegt erneut gegen bild.de
Die Kölner Kanzlei setzte sich vor dem Landgericht Köln zum wiederholten Mal erfolgreich mit dem Antrag durch, bild.de die Verbreitung vorverurteilender Äußerungen und vermeintlicher Details aus dem Sexualleben von Jörg Kachelmann zu verbieten (LG Köln, 28 O 545/10).
23.02.2011
Springer scheitert mit Aufhebungsanträgen gegen Kachelmann
Vor dem Landgericht Köln fand heute die Verhandlung über die letzten drei von ursprünglich acht Aufhebungsanträgen statt, mit denen die Axel Springer AG, die Bild digital GmbH & Co. KG und die Ullstein GmbH gegen einstweilige Verfügungen vorgegangen war, die HÖCKER für den Wettermoderator Jörg Kachelmann erwirkt hatte. Dieser hatte es den Springer-Medien unter anderem verbieten lassen, Fotos zu verbreiten, die ihn im Gefängnishof der JVA Mannheim zeigten oder vermeintliche Details aus dessen Intimleben preiszugeben. Keine der acht Verfügungen wurde heute durch das Landgericht Köln aufgehoben.
06.04.2011
Paparazzi-Fotos von Jörg Kachelmann unzulässig
Das Landgericht Köln untersagt Bild und Bild Online mit einstweiligen Verfügungen (Az: 28 O 246/11 und Az: 28 O 254/11), Fotoaufnahmen von Jörg Kachelmann, die ihn in einem gegen Einblicke von außen geschützten Bereich zeigen, zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten.
12.07.2016
OLG Köln: Geldentschädigung für Jörg Kachelmann überwiegend bestätigt
Das Oberlandesgericht Köln hat heute die Geldentschädigungsurteile gegen Springer zu großen Teilen bestätigt. Inklusive Zinsen und Schadensersatz muss Springer danach 512.785,66 Euro an Herrn Kachelmann bezahlen. Insgesamt hatte das Oberlandesgericht über 160 Veröffentlichungen zu befinden.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.:
„512.785,66 Euro inklusive Zinsen können das, was Springer im Leben des Herrn Kachelmann angerichtet hat, natürlich nicht ausgleichen und abschreckend wirkt eine solche Strafzahlung auch nicht. Trotzdem freuen wir uns, dass auch das OLG dem Mandanten eine ganz erhebliche Entschädigung zugesprochen und damit den Persönlichkeitsschutz in Deutschland weiter vorangetrieben hat.“