BGH: Bild-Zeitung darf Sedlmayr-Mörder nicht erkennbar machen.

Über 20 Jahre nach der Tat darf nicht mehr identifizierend über einen Mann berichtet werden, der in einem Indizienprozess wegen Mordes an dem Volksschauspieler Walter Sedlmayr verurteilt worden war. Die Bild-Zeitung hatte allerdings genau dies im Jahre 2015 getan und neben der Schilderung grausamer Details aus der Tatnacht auch ein Foto des Mannes sowie seinen vollständigen Namen veröffentlicht.

Ein Verbot durch das OLG Köln (Urt. v. 22.06.2017, Az: 15 U 171/16) hatte die Bild-Zeitung nicht akzeptiert. Der BGH wies nun aber die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 23.07.2019 (Az. VI ZR 291/17) zurück. Das Verbot ist damit rechtskräftig.

Über den Fall berichtet auch das Online-Magazin LTO.