YouTuber KuchenTV siegt vor Gericht: Shurjoka erklärt Anspruchsverzicht

Der bekannte YouTuber und HÖCKER-Mandant Tim Heldt, alias KuchenTV, kann gegen die umstrittene Content Creatorin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, einen gerichtlichen Erfolg verbuchen: Shurjoka hat in dem gegen sie beim Landgericht Braunschweig laufenden Klageverfahren einen Anspruchsverzicht erklärt.

Was war passiert?

Anlässlich der Auszeichnung von Shurjoka zur „Spielerin des Jahres“ im Rahmen des Deutschen Computerspielepreises 2023 äußerte sich KuchenTV kritisch zur Preisvergabe sowie -trägerin und gelangte u.a. zu der Wertung, dass Shurjoka eine „absolut toxische Person“ sei (https://www.youtube.com/watch?v=23w-WSe9ji8). Diese und vier weitere Äußerungen ließ Shurjoka daraufhin von einer Kanzlei aus dem süddeutschen Raum abmahnen. Im Anschluss an eine Abmahnungserwiderung durch HÖCKER legte die Kanzlei das Mandat jedoch überraschend nieder, da ein potenzieller Interessenkonflikt festgestellt worden sei. Über ihren neuen Anwalt ließ Shurjoka hinsichtlich des von HÖCKER geforderten Anspruchsverzichts sodann mitteilen, dass sie der andernfalls angedrohten negativen Feststellungklage „mit Gelassenheit“ entgegensehe. Eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts sei „wünschenswert“.

Gesagt, getan

Ende 2023 reichte HÖCKER für KuchenTV die von Shurjoka gewünschte Klage ein, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass es sich bei den von Shurjoka abgemahnten Äußerungen um zulässige Meinungsäußerungen handelt. Die vom Gericht für den 25.06.2024 anberaumte mündliche Verhandlung musste allerdings verschoben werden, denn zwischenzeitig war der Vorsitzende Richter der zuständigen Pressekammer in Shujorkas Visier geraten: Dieser sei befangen! Begründet wurde der Befangenheitsantrag u.a. damit, dass KuchenTV in einem seiner Streams (Anm.: ersichtlich lustig gemeint) gesagt habe, er werde mit dem Richter mal essen gehen. Es entstehe der Eindruck, dass KuchenTV und der Vorsitzende Richter einander gut bekannt und vertraut seien. Wenig überraschend wurde das Ablehnungsgesuch von den anderen Richtern der Kammer jedoch abgelehnt, wobei Shurjoka auch hiergegen ein Rechtsmittel einlegte.

Die überraschende Wende

Shurjoka erklärte nun, auf die in ihrer Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zu verzichten, dies mit der Folge, dass sich die von HÖCKER für KuchenTV eingereichte negative Feststellungsklage erledigt hat. Damit hat sich KuchenTV in der Sache vollumfänglich durchgesetzt.

Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Erst den Vorsitzenden Richter mit einem aussichtslosen Befangenheitsantrag diskreditieren, um dann später doch auf die Ansprüche zu verzichten – unsinniger geht es kaum.“