Vorgeschichte bewusst verschwiegen: Gericht verbietet irreführende n-tv-Kolumne einer feministischen „Influencerin“ über Comedian „Udo Bönstrup“

Medien müssen mit der Zeit gehen. Vielleicht dachte sich Tanit Koch das, als sie mit großen Ambitionen als n-tv-Geschäftsführerin antrat und der auf Instagram etwas bekannten feministischen Influencerin Verena M. Dittrich einen eigenen n-tv-Podcast gönnte – und zwar für „süffige Trash-TV-Analysen“, „Hacks gegen Katzenköttel“ und „Küchenpsychologie“ und zwar „am besten knallschotig erzählt“. Eine Kolumne hat Verena M. Dittrich bei n-tv auch und arbeitet gerade an einem interessanten Projekt: „einem Drehbuch für den nächsten großen Serien-Hit“. Auf den Vorwurf, ihre Arbeit sei unjournalistisch, antwortet die Vielbeschäftigte schon einmal achselzuckend, sie sei schließlich „Kolumnistin“ und „Schriftstellerin“. Das erklärt vielleicht, weshalb sie n-tv am Montag ein verlorenes Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen journalistische Grundregeln einbrockte.

Was war geschehen?

Comedian Hendrik Nitsch (alias „Udo Bönstrup“) hatte eine Nachricht der anonymen Instagramerin „catcallsof.bonn" erhalten. Später stellte sich heraus, dass dahinter die Influencerin Franziska Peil steckt:

  • Er (Nitsch) sei ein jämmerliches, kleines, widerliches, peinliches, sexistisches, armseliges, einsames Würstchen.
  • Seine Mutter sei (in einem Umkehrschluss) genau wie er schlecht erzogen, empathielos, unsympathisch und ohne Anstand.
  • Er habe lieber in seinem Keller bleiben und mit seinem Pimmel rumspielen sollen.
  • Er sei eine peinliche Made.
  • Sie wünsche ihm keine Tochter, denn niemand solle einen Vater wie ihn haben.
  • Er solle seiner Tochter beibringen, sich Männern zu unterwerfen und wie man richtig Schwänze lutscht.

Nitsch/Bönstrup antwortete der zunächst Unbekannten so, wie er einem zivilisierten, mit Profilbild und vollem Namen auftretenden Menschen niemals antworten würde:

„Warum hast du denn keine Fotos drin, Mensch? Das ist immer so bei euch Feministinnen, bei diesen Ultra-Turbofeministinnen, weil ihr immer so hässliche, ungefickte Speckstücke seid mit fettiger Kurzhaarfrisur die mir einfach den ganzen Tag auf den Sack gehen. Scheiß im Schneidersitz, trink deinen Kümmeltee und am besten tanzt du noch fürs Klima. In diesem Sinne, halt dein Maul, schönen Abend."

Verena M. Dittrich zitierte diese Nachricht in ihrem n-tv-Artikel „Das Vulva-Shaming des Udo Bönstrup“. Die vorangegangenen Beleidigungen ihrer Influencer-Kollegin Franziska Peil – erwähnte sie dagegen nicht. Die Leser mussten also den Eindruck gewinnen, Nitsch habe völlig anlasslos eine Frau beleidigt. Nitsch forderte Frau Dittrich auf, den Artikel um die Vorgeschichte zu ergänzen. Das tat sie nicht und auch auf eine anwaltliche Abmahnung ergänzte n-tv den Artikel nicht. Deshalb beantragte Nitsch über die Kanzlei HÖCKER eine einstweilige Verfügung gegen n-tv. Mit Erfolg: Das Landgericht Köln verbot dem Sender, den Artikel in dieser Form weiter zu verbreiten. Zur Begründung schrieben die Richter (Beschluss vom 28.12.2020, Az. 28 O 482/20, n.rkr.):

„Der Verfügungsanspruch ergibt sich (…) unter dem Gesichtspunkt einer bewusst unvollständigen Berichterstattung. Durch die konkrete Darstellung, die die der Sprachnachricht des Antragstellers vorausgehende private Nachricht der Instagram-Nutzerin „catcallsof.bonn" nicht erwähnt, fehlt für den Rezipienten der Berichterstattung der wesentliche Kontext der Sprachnachricht des Antragstellers, so dass der unzutreffende Rückschluss erfolgt, dass der Antragsteller sich unmittelbar bzw. anlasslos wie in der Berichterstattung zitiert geäußert habe. Dies gilt auch nach Hinzufügung des Nachtrags durch die Artikelverfasserin, da in dem Nachtrag gerade nicht in hinreichend konkreter Form klargestellt wird, dass die Äußerungen des Antragstellers als Reaktion auf eine vorherige Nachricht erfolgten.“

Ob n-tv seiner Influencer-Kolumnistin unter neuer Senderführung erklären wird, dass n-tv kein Instagram ist, sondern dass in einem seriösen Medienhaus journalistische Sorgfaltspflichten auch für Autoren gelten, die ihre Gefühle über Katzenköttel und Vulva-Shaming lieber weiter so „süffig und knallschotig“ transportieren würden, wie sie es aus den sozialen Medien gewohnt sind, bleibt abzuwarten.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.:
„Wenn ein seriöses Medium sich Influencer ins Haus holt, muss es darauf achten, dass journalistische Mindeststandards eingehalten werden und die Instagram-Stars nicht einfach drauflosschreiben, wie sie es aus den sozialen Medien gewöhnt sind. Auch „Kolumnistinnen und Schriftstellerinnen“, die bei n-tv Texte verfassen, sind Journalisten und müssen sich wohl oder übel an die Spielregeln der Branche halten.“