Twitter ist kein rechtsfreier Raum. Werden rechtswidrige Inhalte nach Hinweis nicht gelöscht, trifft Twitter eine eigene Verbreiterhaftung.

Mit einstweiligen Verfügungen vom 06.02.2015 (Az: 28 O 43/15) und vom 17.03.2015 (Az: 28 O 102/15) hat das Landgericht Köln die Haftung der Twitter Inc. für rechtsverletzende Äußerungen ihrer Nutzer festgestellt. Vorangegangene Löschungsaufforderungen hatte Twitter mit dem Hinweis abgelehnt, dass kein Verstoß der Twitter-eigenen Regeln und Nutzungsbedingungen erkannt werden könne.

Diesem „übergesetzlichen“ Selbstverständnis von Twitter erteilte das Landgericht Köln nun eine Absage und verbot dem Kurznachrichtenportal die Verbreitung der rechtsverletzenden Inhalte.