Tennis-Profi verteidigt seine Marke mit HÖCKER gegen Angriff von Deichmann.

Der Tennis-Profi Andreas Mies meldete gemeinsam mit einem Geschäftspartner die folgende Wort-/Bildmarke beim HABM (künftig: EUIPO) an:

Die Dosenbach-Ochsner AG Schuhe & Sport, ein Unternehmen der Deichmann-Gruppe, legte Widerspruch gegen die Markenanmeldung ein. Sie war der Ansicht, dass die Markenanmeldung die älteren Rechte ihrer nachfolgend abgebildeten Marke verletze:

Am 11.06.2015 entschied die Widerspruchsabteilung des HABM, dass dies nicht der Fall ist und wies den Widerspruch zurück. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass keine Gefahr der Verwechslung beider Marken bestehe.

Dosenbach-Ochsner akzeptierte diese Entscheidung nicht und legte dagegen Beschwerde ein.

Die Beschwerdekammer des HABM kommt aber nun im aktuellem Beschluss vom 18.03.2016 zum selben Ergebnis: Auch nach ihrer Ansicht sind die beiden Zeichen so verschieden, dass der angesprochene Verkehr die Zeichen nicht miteinander verwechselt. Insbesondere stelle der fliegende Adler kein einfaches „A“ dar. Der Adler präge vielmehr das Logo und gerade er erreiche die Aufmerksamkeit der Betrachter. Die weiteren Elemente erinnerten an eine Hügellandschaft und einen Fluss, somit Elemente der Natur. Simple Buchstaben - wie beim Dosenbach-Ochsner-Zeichen - würden dem Logo dagegen gerade nicht entnommen. Ein Betrachter mache sich keine Gedanken und keine Arbeit, ein künstlerisch gestaltetes Bild in einzelne Buchstabenelemente umzudeuten.

Die Widerspruchskammer ordnete an, dass Dosenbach-Ochsner die Amts- und Rechtsanwaltskosten des Widerspruchs- und Beschwerdeverfahrens erstatten muss. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Monaten Klage zum Gericht der Europäischen Union (EuG) eingelegt werden.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:

"Buchstaben, die nur mit sehr viel Phantasie aus einem Bildelement 'herausgelesen' werden können, werden vom Betrachter nicht erkannt. Wer ein künstlerisches Bildelement für seine Marke wählt, gerät daher nicht in die Gefahr einer Kollision mit anderen Marken, die Buchstaben enthalten. Denn maßgeblich ist nicht, was theoretisch in das Bildelement hineininterpretiert werden könnte, sondern ausschließlich der optische Gesamteindruck der Marke.“