„Stadtpark-Verfahren“: Psychiaterin Sachverständigentätigkeit angedichtet

Die renommierte deutsche forensische Psychiaterin und ausgewiesene Expertin im Bereich schwerer Kriminalität Dr. med. Nahlah Saimeh wurde Opfer falscher Berichterstattung. Hiergegen hat sie sich mit HÖCKER erfolgreich gewehrt.

Am 27.11.2023 berichtete DER SPIEGEL über das sog. „Stadtpark-Verfahren“ vor dem Landgericht Hamburg (617 KLs 27/21 jug.), dessen Gegenstand die Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen im Hamburger Stadtpark war. Näheres zum Verfahren unter: https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/urteilsverkuendung-im-sog-stadtpark-verfahren-695916.

DER SPIEGEL nahm dieses Verfahren zum Anlass, mit Frau Dr. Saimeh ein Interview zu führen, um fachlich-objektiv aufzuarbeiten, welche Ursachen zu dem deutlichen Anstieg dieser Form der Gewaltkriminalität beitragen und welche unterschiedlichen Motive Täter antreibt.

Am „Stadtpark-Verfahren“ selbst war Frau Dr. Saimeh nicht beteiligt. Sie gab weder vor Gericht, noch im Interview eine fachliche Einschätzung zu den Angeklagten im „Stadtpark-Verfahren“ ab. Dies stellte DER SPIEGEL auch klar: „Nahlah Saimeh ist forensische Psychiaterin, sie war Gutachterin in bekannten Prozessen, aber nicht in diesem.“.

Umso erstaunter war die Mandantin, dass einige Medien unter Berufung auf ihr Interview unwahr berichteten, dass sie Sachverständige in dem „Stadtpark-Verfahren“ gewesen sei und die Täter mit deren Herkunft entschuldigt habe.

Daher ließ sie diese Medien durch HÖCKER abmahnen – mit Erfolg! Die betroffenen Artikel wurden gelöscht und einzelne Medien verpflichteten sich bereits außergerichtlich strafbewehrt zur Unterlassung der weiteren Verbreitung derartiger Behauptungen.

Rechtsanwälte Dr. Marcel Leeser und Noël Lücker: „Die von uns adressierten Medien zeichneten das absurde Bild, unsere Mandantin rechtfertige abscheuliche Taten wie diese, sei durch ihre angebliche Gutachtertätigkeit für eine zu milde Strafe mitverantwortlich und äußere sich obendrein auch noch im Interview zum konkreten Verfahren. All dies ist falsch und geeignet, den guten Ruf der renommierten Psychiaterin und Sachverständigen zu beeinträchtigen. Weil sie sich dagegen gewehrt hat, ist der Spuk jetzt vorbei.