Sektkellerei Brogsitter erfolgreich vor OLG Düsseldorf gegen Moët.

Die HÖCKER-Mandantin Brogsitter bietet seit 2011 den Sekt B·ICED an, der auf Eis getrunken und in einer weißen Flasche angeboten wird. Der Sekt wurde u.a. mit mattweißen Cabernet-Gläsern und mit der Verzehrempfehlung beworben, dass er mit Limetten oder Orangenscheiben, frischen Minzblättern oder auch Gurkensticks serviert werden kann, um das Aroma zu intensivieren.

Die Herstellerin des Moët ICE IMPERIAL Champagners klagte hiergegen, weil sie in diesem Werbeauftritt eine unlautere Kopie ihres eigenen für den ICE IMPERIAL Champagner sahen. Mit Urteil vom 16.01.2013 verbot das LG Düsseldorf der Mandantin diesen Werbeauftritt (Az. 12 O 586/11).

In der Berufungsinstanz konnte HÖCKER nun für Brogsitter erreichen, dass das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 16.10.2014 die erstinstanzliche Entscheidung aufhob und damit die ursprüngliche Bewerbung des B·ICED-Sekts wieder erlaubt. Das OLG sah insbesondere wegen der deutlichen Herstellerkennzeichnung „BROGSITTER“ auf der Flasche, den Gläsern sowie in dem Werbeauftritt keine Gefahr einer Herkunftstäuschung im Vergleich zum Moët ICE IMPERIAL. Es verneinte ferner eine Rufausbeutung des Werbeauftritts des Champagners. Insbesondere seien die Unterschiede zwischen einem Champagner und einem deutschen Sekt für den durchschnittlichen Verbraucher deutlich erkennbar, das Produkt der HÖCKER-Mandantin habe auch eine hohe Qualität und beruhe auf erheblichen eigenen Entwicklungskosten und Marketingbemühungen. Schließlich hat das OLG Düsseldorf berücksichtigt, dass bloße Assoziationen an ein anderes Produkt noch keine Imageübertragung bewirken.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:

„Das Weingut unserer Mandantin hat eine 400-jährige Tradition. Die Mandantin wahrte bei ihrem Werbeauftritt des Sekts B·ICED einen ausreichenden Abstand zum Werbeauftritt der Klägerin. Durch die deutliche Herstellerbezeichnung auf der Flasche und weitere Beschreibungen im Werbeauftritt ist für jeden Verbraucher deutlich, dass eine Verbindung zum Moët-Hersteller nicht besteht.“