Schluss mit lustig: RebellComedy-Star Salim Samatou verliert vor Gericht gegen den Journalisten Tobias Huch

Der bekannte Comedian Salim Samatou ist Teil des RebellComedy-Ensembles, Gewinner des RTL Comedy Grand Prix 2016 und betreibt mit anderen Komikern den Podcast Vitamin X. Auch bei YouTube ist der Stand-Up-Comedian aktiv und bezieht immer wieder Stellung zu umstrittenen Themen (USA, NATO, Irakkrieg, WM in Katar, Russlandsanktionen, Kurdistan).

Tobias Huch ist als YouTuber, Journalist, Politiker und Flüchtlingshelfer bekannt. Zuletzt machte er von sich reden, als er in kürzester Zeit 450.000 EUR für die Erdbebenopfer in der Türkei und Nord-Syrien sammelte (https://www.bild.de/regional/bremen/bremen-aktuell/tobias-huch-war-im-irak-als-die-erde-bebte-fdp-mann-sammelt-450000-euro-fuer-erd-82965846.bild.html). Als ausgewiesenem Nahostexperten ist es Tobias Huch ein Anliegen, über Fakenews zu den Konflikten im Nahen Osten, aber auch bezogen auf sonstige gesellschaftlich relevante Themen aufzuklären. Aus diesem Grund hatte er sich ebenfalls mit den teils kruden Thesen von Salim Samatou befasst – sein Fazit: Salim Samatou sei „gefährlich dumm“ und ein „Fakenews-YouTuber“. Für den Comedian Salim Samatou hörte da der Spaß auf. Vom Landgericht Hamburg wollte er Tobias Huch daher diese Äußerungen verbieten lassen.

Tobias Huch mandatierte HÖCKER mit seiner Verteidigung und hat nun vor dem Landgericht Hamburg gewonnen (Beschluss vom 01.03.2023 – 324 O 65/23, nicht rechtskräftig): Aus Sicht der Richter stellt die Verwendung des Begriffs „Fakenews“ in Bezug auf Salim Samatou eine zulässige Meinungsäußerung dar. Im relevanten Kontext verstehe der Zuschauer diesen Begriff dahingehend, dass Tobias Huch verschiedene Äußerungen von Salim Samatou in scharfer Weise als unsinnig oder inhaltlich falsch kritisiere. Auch die Bezeichnung von Salim Samatou als „gefährlich dumm“ sei eine zwar scharfe, aber zulässige Meinungsäußerung, die im Zusammenhang mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung der Parteien zu verschiedenen politischen Fragen erfolge.

Rechtsanwalt Dr. René Rosenau: „Wer sich mit streitbaren Thesen in die Öffentlichkeit wagt, muss auch pointierte Kritik hinnehmen. Das Landgericht Hamburg hat zutreffend entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Salim Samatou hinter der Meinungsfreiheit unseres Mandanten Tobias Huch zurückzustehen hat.“