Parteilosem Politiker wird Parteimitgliedschaft unterstellt - Gericht erlässt Verbot gegen die WAZ und Westfalenpost.

Die WAZ und die Westfalenpost hatten behauptet, ein tatsächlich parteiloser Politiker sei Mitglied der AfD. Dem Politiker wurde in einem Kommentar die Täuschung von Wählern unterstellt, da er die Parteizugehörigkeit bei der AfD verleugnet habe.

Obwohl der WAZ, der Westfalenpost und der Autorin des Artikels, Yvonne Held, bereits vor der Veröffentlichung Hinweise vorlagen, dass der Politiker kein AfD-Mitglied ist, wurden diese ignoriert. Zudem verweigerte der Verlag die Korrektur seiner Falschmitteilung und ließ den Online-Bericht unverändert stehen.

Auf den von HÖCKER im Namen des parteilosen Politikers eingereichten Antrag hat das Landgericht Essen der Verlegerin von WAZ und Westfalenpost nun per einstweiliger Verfügung verboten, die Falschdarstellung zu verbreiten (Beschl. v. 20.05.2019, Az. 4 O 126/16, n.rkr). Die Autorin hat sich mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Behauptung nicht erneut aufzugreifen.

Dr. Carsten Brennecke:
„Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um „Fake-News“ sowie angesichts von Vorwürfen, die Presse würde nur einseitig berichten, ist es völlig unverständlich, warum ein großer Verlag wie die Funke Medien NRW GmbH erst durch ein gerichtliches Verbot zur Besinnung gebracht werden muss."