Lagenlook von kidneykaren in der Produktwerbung wegen wettbewerblicher Eigenart geschützt: Einstweilige Verfügung gegen Nachahmer.

Am 09.04.2013 hat das Landgericht Köln trotz eingereichter Schutzschrift ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Beschlussverfügung erlassen, wonach es einem Nachahmer vorläufig verboten wurde, den Lagenlook des Berliner Modeunternehmens kidneykaren zu kopieren.

kidneykaren ist Hersteller modischer, im Rundstrickverfahren nahtlos gefertigter Nierenwärmer, die flexibel als Oberteil, im Bereich der Taille oder auch als Minirock getragen werden können. Die Mandantin präsentiert ihre sog. Basics seit 2010 konsequent im von ihr so bezeichneten "Lagenlook". Dabei trägt ein Model mindestens fünf verschiedenfarbige kidneykaren-Basics übereinander gelagert:

Ein Wettbewerber, der ebenfalls Nierenwärmer/Rückenwärmer in Deutschland vertreibt, ahmte diesen speziellen Lagenlook in seiner Werbepräsentation mit einem ähnlichen Modelfoto nach. Das Landgericht Köln sieht hierin eine Wettbewerbsverletzung, da der "Lagenlook" wettbewerbliche Eigenart hat und somit für unsere Mandantin exklusiven Schutz genießt. Der Wettbewerber kann Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen.