Kein Mißbrauch von Spendengeldern: HÖCKER für Hilfsorganisation erfolgreich gegen unseriöses Pseudo-Nachrichtenportal GoMoPa.

HÖCKER ist für eine Deutsche Hilfsorganisation gegen die Betreiberin der Webseite GoMoPa.net, die Goldmann Morgenstern & Partners Consulting LLC., sowie deren mutmaßlichen Hintermann Herrn Klaus Dieter Maurischat vorgegangen. Auf der Webseite GoMoPA.net werden immer wieder unter dem Deckmantel eines vermeintlich seriös arbeitenden Nachrichtendienstes rechtswidrige Inhalte zu deutschen Unternehmen und Privatpersonen veröffentlicht. Einem schnellen Zugriff deutscher Behörden versuchen sich die Betreiber dadurch zu entziehen, dass sie ihren Geschäftssitz in die USA verlegt haben. Über deN Hintergrund der rechtswidrigen Verleumdungen deutscher Unternehmen und Privatpersonen kann nur spekuliert werden. Mehrere Presseberichte äußerten den Verdacht, dass es sich um gezielte Verleumdungskampagnen handelt, gegebenenfalls mit dem Ziel, sich das Entfernen verleumderischer Artikel abkaufen zu lassen.

HÖCKER ist nun erfolgreich für eine Deutsche Hilfsorganisation gegen GoMoPa.net vorgegangen, die in rechtswidriger Art und Weise falsche Vorwürfe des Missbrauchs von Spendengeldern verbreitet hatten.

Das Landgericht Köln hat den Betreibern der Webseite GoMoPa.net mit einstweiliger Verfügung verboten, diese Inhalte zu verbreiten (Aktenzeichen: 28 O 35/15).

Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung am Sitz in den USA wurden die rechtswidrigen Beiträge nun auch entfernt.

Dr. Carsten Brennecke:

„Bei der Webseite GoMoPa.net handelt es sich um eine gänzlich unseriöse Webseite, die sich optisch wie ein seriöses Nachrichtenmagazin verkauft, jedoch immer wieder durch rechtswidrige Verleumdungen deutscher Unternehmen und Privatpersonen auffällt. Bezeichnend ist bei diesen Artikeln, dass sie immer wieder unter Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten ohne vorherige Anhörung des Betroffenen bzw. ohne Würdigung von entlastenden Stellungnahmen verfasst werden.

Soweit die Hintermänner der Webseite meinen, sie könnten sich dem Zugriff der deutschen Justiz dadurch entziehen, dass sie Ihren Sitz in die USA verlegt haben, irren sie sich. Zwar dauert die Zustellung von Verboten in die USA länger, die Vollstreckung von deutschen Gerichtsentscheidungen ist aber auch in den USA möglich.“