Jörg Kachelmann erhält EUR 530.000 von „BILD“ – Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerden zurück.

Bereits im vergangenen April hatte der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Axel Springer SE zurückgewiesen (Beschl. v. 10.04.2018, Az: VI ZR 353/16). Diese hatte sich gegen ein Urteil des OLG Köln gerichtet, das Jörg Kachelmann wegen einer Vielzahl rechtswidriger Print-Berichte eine Summe von ca. EUR 295.000 zuerkannt hatte.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden (Beschl. v. 23.07.2018, Az: VI ZR 352/16), dass Jörg Kachelmann aufgrund rechtsverletzender Online-Beiträge auf bild.de einen weiteren Betrag von gut EUR 236.000 fordern kann.

Die Gesamtsumme, die Jörg Kachelmann aufgrund der Berichterstattung der „BILD“ erhält, beträgt damit über EUR 530.000.