Jameda löscht unzulässige Ärztebewertung erst durch anwaltlichen Druck - Unterlassungserklärung und Kostenerstattung durch Jameda.

HÖCKER ist einmal mehr erfolgreich für eine Ärztin gegen die Bewertungsplattform Jameda vorgegangen.

Eine Patientin hatte eine Bewertung auf Jameda geschrieben. Darin hatte sie die Behauptung aufgestellt, die Zahnärztin habe den Grund für die Beschwerden nicht erklärt und die Patientin verunsichert zurückgelassen. Die Bewertung war tatsächlich falsch, weil die Ärztin den Grund für die Beschwerden damit erklärt hatte, dass ein herausgefallenes Inlay fehlerhaft eingeklebt worden war. Die Behandlungsbeschreibung war zudem in einem entscheidenden Punkt unvollständig, da die Patientin verschwieg, dass die Zahnärztin ihr durch ein erfolgreiches Wiedereinkleben des Inlays geholfen und die Beschwerden restlos beseitigt hatte.

Auf Basis der falschen Sachverhaltsdarstellung wurde die Ärztin dann auch noch schlecht benotet.

Die Ärztin teilte Jameda zunächst selbst schriftlich mit, dass der Behandlungsablauf falsch dargestellt ist und die Noten nicht gerechtfertigt sind. Trotzdem verweigerte Jameda die Löschung.

HÖCKER hat Jameda daraufhin im Namen der Ärztin abgemahnt und die Löschung der Bewertung samt der Benotung gefordert. Erst jetzt löschte Jameda die gesamte Bewertung einschließlich der Noten. Darüber hinaus verpflichtete sich Jameda in einer Unterlassungserklärung, die Bewertung nicht erneut zu veröffentlichen, und erstattete die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren.

Dies ist nicht der erste Fall, in dem Jameda die durch einen Arzt verlangte Löschung verweigert, die Bewertung dann aber anschließend auf Grund des Vorgehens durch HÖCKER doch beseitigt. Über mögliche Gründe für dieses Verhalten von Jameda bei ärztlichen Löschungsaufforderungen hat die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vor Kurzem berichtet:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aerzte-werden-auf-internetplattform-jameda-bewertet-14094328.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Ärzte sollten sich nicht davon einschüchtern lassen, dass Jameda die von ihnen persönlich verlangte Löschung verweigert. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine anwaltliche Geltendmachung von Löschungsansprüchen in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle zum Erfolg führt.