HÖCKER verteidigt Persönlichkeitsrechte von Dennis Schick gegen BILD/bild.de und eine Verleumderin: Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung.

Dennis Schick, bekannt aus der RTL II-Serie „Traumfrau gesucht“, hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen eine unzulässige Verleumdungskampagne durchgesetzt. Ein weiblicher Fan hatte fälschlicherweise behauptet, Dennis Schick habe ihr ohne Zustimmung Nacktbilder zugesandt. Der Fan hatte zudem private Whats App-Nachrichten und Fotografien des Herrn Schick an die BILD-Zeitung weitergegeben. Die BILD-Zeitung hatte daraufhin in einem Pressebericht in der BILD-Zeitung, sowie unter bild.de die falsche Tatsachenbehauptung der Verleumderin verbreitet, Dennis Schick habe sie durch die Zusendung unverlangter Nacktbilder belästigt. BILD hatte zudem private Whats App-Nachrichten des Herrn Schick verbreitet, sowie dessen Fotografien.

Bemerkenswert war dabei, dass BILD nicht davor zurückschreckte, die falsche Behauptung der Verleumderin zu veröffentlichen, obwohl Dennis Schick der BILD auf Anfrage vorher ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass die Vorwürfe falsch sind.

HÖCKER ist nun gegen die Verleumderin vor dem Landgericht Köln im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich vorgegangen. Das Landgericht Köln hat der Verleumderin die Behauptung verboten, Dennis Schick habe ihr ohne ihre Zustimmung Nacktbilder zugesandt. Das Landgericht Köln hat ebenso verboten, private Whats App-Nachrichten, sowie Fotografien des Herrn Schick zu verbreiten (Beschluss des Landgerichts Köln vom 01.07.2015, Az.: 28 O 241/15, nicht rechtskräftig).

Zuvor hatte HÖCKER bereits die Verlegerin von BILD (Print), die Axel Springer SE, sowie die Verlegerin von bild.de, die BILD GmbH & Co. KG, im Namen des Herrn Dennis Schick abgemahnt. Daraufhin wurde die Berichterstattung gelöscht und von beiden Gegnern eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Derzeit verfolgt Dennis Schick seine Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Verlegern von BILD und bild.de klageweise vor dem Landgericht Köln.

Dr. Carsten Brennecke:

Nachrichten, die per SMS oder Whats App versandt werden, sind Privatsache. Dies gilt auch für Fotografien, die man über Whats App an Dritte versendet. Solche Chat-Nachrichten und Fotografien dürfen nicht ohne Zustimmung des Versenders verbreitet werden."