HÖCKER erfolgreich für türkische Zeitung SABAH in Verfassungsbeschwerde wegen der Sitzplatzvergabe im NSU-Verfahren.

Unsere Kanzlei hat heute beim Bundesverfassungsgericht eine Eilentscheidung für die türkische Tageszeitung SABAH erwirkt. SABAH hatte sich gegen die gleichheitswidrige Nichtberücksichtigung türkischer Medien im sog. "NSU-Verfahren" gewandt.

Das BVerfG hat auf den Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde am 12. April 2013 einstimmig beschlossen: